Sehr geehrte Medienschaffende,
anlässlich einer Podiumsdiskussion "Diskriminierungsrisiken in der
Hochschullehre" unter anderem zwischen Studierendenvertreter*innen und
Vertreter*innen des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kunst und
Tourismus (SMWK) erhebt die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
(KSS) gemeinsam mit dem Bundesverband Ausländischer Studierende (BAS)
die Forderung nach mehr Diskriminierungsschutz für Studierende im
Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz.
Lesen Sie in unserer Pressemitteilung unten oder im Anhang mehr zum
Anlass und den konkreten Forderungen der Studierendenvertretungen. Für
Rückfragen wenden Sie sich bitte an Nadia Galina, Referentin für
Antirassismus des BAS unter Antira(a)bas-ev.de oder Marie Polonyi,
Referentin für Inklusion der KSS, unter inklusion(a)kss-sachsen.de.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Senf
*+++ Pressemitteilung +++*
*Diskriminierungsschutz auch für Studierende!
BAS und KSS fordern endlich Diskriminierungsschutz für Studierende im
SächsHSFG
*
Im Zuge der Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetztes
(SächsHSFG) hat die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS)
eine Vielzahl an Forderungen zur Verbesserung der Studienbedingungen an
das Staatsministerium für Wissenschaft, Kunst und Kultur
(SMWK) herangetragen. Diese wurden im Rahmen einer Podiumsdiskussion zu
"Diskriminierungsrisiken in der Hochschullehre" im Juni
2021 diskutiert. Für den dabei anwesenden Vertreter des SMWK reichte das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für einen entsprechenden
Diskriminierungsschutz für Studierende vollkommen aus. Dies sahen die
dort vertretenen Studierendenvertretungen von KSS und dem Bundesverband
Ausländischer Studierender (BAS) anders. Sie fordern einen
Diskriminierungsschutz im SächsHSFG und die Einrichtung von
weisungsfreien Beschwerdestellen für Studierende bei Diskriminierung.
Dazu sagt *Nadia Galina, Referentin für Antirassismus des
BAS*: „Studierende brauchen ein Hochschulgesetz, dass Diskriminierung
von Studierenden in den Hochschulen konsequent unterbindet und
ein entschiedenes Vorgehen gegen Diskriminierung ermöglicht. Ein
rechtlich verankerter Diskriminierungsschutz würde Betroffene von
Diskriminierung ermutigen diese anzuzeigen. Ebenso braucht es eine
Beschwerdestelle für Studierende und Beschäftigte an allen Sächsischen
Hochschulen, wie sie zum Beispiel an der TU Dresden zu finden ist.“
Ferner ist der Verweis auf das AGG für Studierende leider wenig
sachdienlich, da das AGG nur für Beschäftigte gilt.
Lediglich Studierende, welche sich tatsächlich auch in einem
Beschäftigungsverhältnis befinden, wie Studentische Hilfskräfte, können
sich darauf berufen. Die Erfahrung zeigt, dass Beratungsstellen direkt
an den Hochschulen verankert sein müssen, da die ohnehin geringe Zahl
der Betroffenen ansonsten eine berechtigte
Angst hätte, sich überhaupt zur Wehr zu setzen und Präzedenzfälle zu
schaffen.
KSS und BAS sehen jedoch Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der
Novellierung des SächsHSFG.„Andere Hochschulgesetze wie das von
Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein oder Hamburg
schützen auch Studierende durch weisungsfreie Ansprechpersonen bei
sexueller Belästigung und Diskriminierung. Zudem bezieht sich das
AGG dieser Länder explizit auch auf Studierende. Auf diese Weise könnten
vorhandene Beschwerdestellen auch für uns als größte Statusgruppe an den
Hochschulen geöffnet und entsprechende Verfahren in die Wege geleitet
werden. Diskriminierungsschutz für Studierende muss also als eine
zentrale Aufgabe für Hochschulen festgeschrieben werden", erklärt *Marie
Polonyi, Referentin für Inklusion der KSS* und ergänzt: "Ohne eine
rechtliche Verankerung müssen wir davon ausgehen, dass der
Diskriminierungsschutz für Studierende und damit die Fürsorgepflicht von
Hochschulen seitens des Ministeriums nicht ernst genommen wird.“
"Wir wünschen uns, dass betroffene Studierende keine
Odyssee mehr durchleben müssen, um gehört zu werden,
sondern, dass sich Hochschulen qua Gesetz mit internem Rassismus,
Sexismus, Ableismus und weiteren Diskriminierungsformen
auseinandersetzen", schlussfolgert Nadia Galina.
Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte
Landesstudierendenvertretung alle 101.000 Studierenden an Sachsens
staatlichen Hochschulen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Nadia Galina, Referentin für
Antirassismus des BAS unter Antira(a)bas-ev.de oder Marie Polonyi,
Referentin für Inklusion der KSS, unter inklusion(a)kss-sachsen.de.
Die Pressemitteilung ist auch online
<
https://www.kss-sachsen.de/pm_16_21> zu finden.
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Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
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