-------- Forwarded Message --------
Subject: [Vorstand] Absage von Veranstaltungen aufgrund der Corona-Lage
Date: Mon, 16 Mar 2020 09:36:48 +0000
From: Wilhelm.Unkelbach@dlr.de
Reply-To: Vorstand des ZaPF e.V. <vorstand@zapfev.de>


Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

 

im Rahmen der „Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“ erhielten Sie in der aktuellen Förderrunde 2019/2020 eine Bewilligung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Aufgrund der aktuellen Lage möchten wir Ihnen folgende Informationen geben:

 

Entsprechend der Empfehlungen der Bundeskanzlerin vom 12.03.2020 sollen alle nicht zwingend notwendigen" Veranstaltungen mit weniger als 1.000 TeilnehmerInnen abgesagt werden, um die Ausbreitung der Infektion mit dem Coronavirus zu verlangsamen.

 

Sollten Sie noch Einzelmaßnahmen planen, bitten wir Sie daher zu prüfen, ob diese auf einen späteren Zeitpunkt verlegt oder abgesagt werden können bzw. müssen. Sofern eine Maßnahme im Rahmen der bewilligten Zuwendung verschoben werden soll, muss der Beginn der Einzelmaßnahme jedoch spätestens der 30.09.2020 sein. Sie haben auch die Möglichkeit, die Maßnahme für die kommende Förderrunde 2020/2021 neu zu beantragen (Maßnahmenbeginn zwischen dem 01.10.2020 und 30.09.2021). Die Antragstellung ist bis zum 01.04.2020 möglich. Informationen zu der zu Grunde liegenden Förderrichtlinie vom 13.12.2019 sowie zu den Antragsformularen und weiteren Hinweisen zur Antragstellung finden Sie unter https://www.dlr.de/pt/studentischeverbaende/.

 

Sollten durch das Verschiebung oder dem Absagen einer Maßnahme Kosten (z. B. Stornierungsgebühren) entstehen, können diese aufgrund der Ausnahmesituation im Rahmen der gewährten Zuwendung grds. als zuwendungsfähig anerkannt und abgerechnet werden, soweit die Ausgaben nicht aus Ihren Eigenmitteln aufgebracht werden können (Subsidiaritätsprinzip). Außerdem sind vorher alle Möglichkeiten einer möglichst kostenfreien oder -günstigen Stornierung in Anspruch zu nehmen, um die Kosten zu reduzieren. Dies ist entsprechend zu dokumentieren und für eine Prüfung vorzuhalten. Die Ausgaben sind entsprechend mit Vorlage des Verwendungsnachweises nachzuweisen. Über die Förderfähigkeit wird im Rahmen einer Einzelfallprüfung entschieden.

 

Um eine Auszahlung der Zuwendung zu gewährleisten bitten wir Sie, uns die Zahlungsanforderungen auch per E-Mail (wilhelm.unkelbach@dlr.de oder joerg.bellinghausen@dlr.de ) oder Fax (0228 3821 - 1991) zukommen zu lassen.

 

Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Hartung Hoffmann                                                i.A. Wilhelm Unkelbach

 

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Wilhelm Unkelbach

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