Subject: | [Vorstand] Absage von Veranstaltungen aufgrund der Corona-Lage |
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Date: | Mon, 16 Mar 2020 09:36:48 +0000 |
From: | Wilhelm.Unkelbach@dlr.de |
Reply-To: | Vorstand des ZaPF e.V. <vorstand@zapfev.de> |
Sehr
geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
im
Rahmen der „Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen
studentischer Verbände und anderer Organisationen“ erhielten
Sie in der aktuellen Förderrunde 2019/2020 eine Bewilligung
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Aufgrund
der
aktuellen Lage möchten wir
Ihnen folgende Informationen geben:
Entsprechend
der Empfehlungen der Bundeskanzlerin vom 12.03.2020 sollen
„alle nicht zwingend
notwendigen" Veranstaltungen mit weniger als 1.000
TeilnehmerInnen abgesagt werden, um die Ausbreitung
der Infektion mit dem Coronavirus
zu verlangsamen.
Sollten
Sie noch Einzelmaßnahmen planen, bitten wir
Sie daher zu prüfen, ob
diese auf einen späteren
Zeitpunkt verlegt
oder abgesagt werden können bzw. müssen. Sofern eine
Maßnahme im Rahmen der bewilligten Zuwendung verschoben
werden soll, muss der Beginn
der Einzelmaßnahme jedoch spätestens
der 30.09.2020 sein. Sie
haben auch die Möglichkeit, die Maßnahme für die kommende
Förderrunde 2020/2021 neu
zu beantragen (Maßnahmenbeginn zwischen dem 01.10.2020 und
30.09.2021). Die Antragstellung ist bis zum 01.04.2020
möglich. Informationen zu der zu Grunde liegenden
Förderrichtlinie vom 13.12.2019 sowie zu den
Antragsformularen und weiteren Hinweisen zur
Antragstellung finden Sie unter
https://www.dlr.de/pt/studentischeverbaende/.
Sollten
durch das Verschiebung oder dem Absagen einer Maßnahme
Kosten (z. B. Stornierungsgebühren) entstehen, können diese
aufgrund der Ausnahmesituation im Rahmen der gewährten
Zuwendung grds. als zuwendungsfähig anerkannt und
abgerechnet werden, soweit die Ausgaben nicht aus Ihren
Eigenmitteln aufgebracht werden können
(Subsidiaritätsprinzip). Außerdem sind vorher alle
Möglichkeiten einer möglichst kostenfreien oder -günstigen
Stornierung in Anspruch zu nehmen, um die Kosten zu
reduzieren. Dies ist entsprechend zu dokumentieren und für
eine Prüfung vorzuhalten. Die Ausgaben sind entsprechend mit
Vorlage des Verwendungsnachweises nachzuweisen. Über die
Förderfähigkeit wird im Rahmen einer Einzelfallprüfung
entschieden.
Um
eine
Auszahlung der Zuwendung zu gewährleisten bitten wir
Sie, uns die Zahlungsanforderungen auch per E-Mail
(wilhelm.unkelbach@dlr.de oder
joerg.bellinghausen@dlr.de )
oder Fax (0228 3821
- 1991) zukommen zu lassen.
Diese
Regelungen gelten bis auf
Weiteres.
Mit
freundlichen Grüßen
i.A. Hartung
Hoffmann i.A.
Wilhelm Unkelbach
DLR
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Innovation und Bildung.
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Deutsches
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