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Von: "N.Eisenhardt@ltg.hessen.de" <N.Eisenhardt@ltg.hessen.de>
An: "spenger@smail.uni-koeln.de" <spenger@smail.uni-koeln.de>
Cc: "arne.krause@asta-giessen.de" <arne.krause@asta-giessen.de>
Gesendet: Mi., Nov. 3, 2021 at 12:45
Betreff: AW: Barrierefreiheit im Studium

Sehr geehrte Frau Spenger,

 

über die Studierendenschaft in Gießen hat die GRÜNE Landtagsfraktion in Hessen die Resolution der Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften (ZaPF) erreicht.

 

Gerne informiere ich Sie über die Fortschritte im Bereich barrierefreies Studium in Hessen.

Wir haben uns dem Thema in der aktuellen Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes angekommen und zahlreiche Forderungen ihrer Resolution finden sich darin wieder. Die Novelle soll zum 1.1.2022 in Kraft treten.

 

In der Novelle schreiben wir in §3 der Aufgaben der Hochschulen erstmalig die Verantwortung für ein diskriminierungsfreies Studium und die Pflicht zu Diversity Polices fest. Im Aufgabenkatalog der Hochschulen nimmt das Thema somit eine hohe Bedeutung ein. Diese auch Studierende sowie Studienbewerberinnen und -bewerber mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.

 

In §7 der Novelle führen wir neu Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ein. Wir hoffen damit auch Vorbild für andere Hochschulgesetze zu sein. Für Mitarbeiter*innen gelten die Regeln des SGB. Die Beauftragten haben umfassende Rechte in den Gremien und sind in alle Belange der betroffenen Studierenden einzubinden, für die Studierenden sind sie Ansprechpersonen. Außerdem haben sie die nötigen Personal- und Sachmittel zu erhalten und sind entsprechend freizustellen. Damit regeln wir erstmalig einheitlich für alle Hochschulen wie von Ihnen auch gefordert verpflichtend eine Ansprechperson für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen. Sowohl die Beauftragten nach SGB für Beschäftigte, als auch die neuen Beauftragten für Studierende sind mit diesen Rechtsgrundlagen in bauliche Maßnahmen einzubeziehen.

 

In die Aufgaben der Studienberatung (§17) wurde dieser Aspekt ebenfalls aufgenommen. Die Hochschulen sind verpflichtet ihre Beratung auf die besonderen Bedarfe der Studierenden auszurichten. Auf Hinweis und Wunsch der Studierenden in der Anhörung des Gesetzes haben wir ebenfalls psychisch Erkrankungen an dieser Stelle aufgenommen.

 

Ein faktisches Teilzeitstudium ist für viele Studierenden Realität. Dieser Realität wollen wir gerecht werden. Deshalb haben wir die Regelungen zum Teilzeitstudium grundständig überarbeitet (§19). Mit dem informellen Teilzeitstudium schaffen wir die Möglichkeit sich in Teilzeit einzuschreiben, auch wenn kein Teilzeitstudiengang akkreditiert ist. Zudem flexibilisieren wir den Umfang des Teilzeitstudiums, so dass auch andere Wege als 50% möglich sind.

 

Die Novelle können Sie hier einsehen: 06408.pdf (hessen.de)

 

Umsetzungen von barrierefreien Websites und Studiendokumenten liegen in Verantwortung der Hochschulen, als Regelungsbereich sind sie für autonome Hochschulen auf Landesebene zu detailliert. Wir hoffen jedoch, dass der Rechtsrahmen, eine gesetzlich geregelte Zuständigkeit, aber auch so Initiativen wie Ihre, diese konkreten Maßnahmen an den Hochschulen voranbringt.

Das Prüfungsrecht liegt ebenfalls in der Autonomie der Hochschulen. Nachteilsausgleiche sind jedoch von Rechtswegen vorzusehen, dies kann auch Anwesenheit und Prüfungsabmeldungen betreffen.

 

Ich hoffe mit dieser Auskunft Ihrem Anliegen gerecht zu werden. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Nina Eisenhardt

 


Von: spenger@smail.uni-koeln.de <spenger@smail.uni-koeln.de>
Gesendet: Dienstag, 2. November 2021, 20:13
An: praesidium@lastuve-bawue.de; sekretariat@lak-bayern.de; info@lak-berlin.de; sprecherinnenrat@mailbox.org; praesidium@lak-bremen.de; Arne Krause; kontakt@asta-rostock.de; koordination@lak-niedersachsen.de; koordination@latnrw.de; vorstand@lak-rlp.org; koordination@lak-rlp.org; asta@htwsaar.de; kontakt@kss-sachsen.de; sprecherinnen@kss-sachsen.de; vorstand@asta.uni-kiel.de; sprecherin@kts-thueringen.de
Betreff: Barrierefreiheit im Studium



Liebe Studierendenvertreter:innen,

die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften (ZaPF) hat sich auf ihrer 
letzten Tagung unter anderem mit dem Thema "barrierefreies Studium" 
beschäftigt  und dazu eine gleichnamige Resolution beschlossen. Unsere 
zentralen Forderungen an eine moderne, barriefreie Hochschule sind 
dabei:
     Die Schaffung einer barrierefreien Informationswebsite.
     Die Aufstellung einer Ansprechperson für Menschen mit Beeinträchtigung.
     Die Einrichtung einer unabhängigen Stelle, unter anderem zur 
Beratung bei Renovierungen und Bauvorhaben aus barriefreier Perspektive.
     Die Flexibilisierung von Studienbedingungen mit z.B. der 
Möglichkeit eines Teilzeitstudiums, einer hürdenlosen 
Prüfungsabmeldung auch noch am Tag vor der Klausur und barrierefrei 
online zugänglichen Studiendokumenten.

Genaueres könnt ihr dem vollständigen Beschlusstext der Resolution im 
Anhang entnehmen. Bei Fragen stehen wir euch selbstverständlich zur 
Verfügung.

Viele Grüße

Sophie Penger
für den StAPF (Ständiger Ausschuss aller Physik-Fachschaften)

--
Sophie Antonia Penger

Repräsentierende Person des StAPF (Ständiger Ausschuss aller 
Physik-Fachschaften)

Mail: stapf@zapf.in