Oh sorry,

das war ein Versehen, der Vorstand ist wieder im CC.

Inhaltlich:
Ich denke hier sind gerade zwei konkurrierende Lesarten am Werk: die liberale, die fragt, ob es dem StAPF explizit verboten ist und die konservative, die fragt, ob es ihm denn erlaubt ist.

Meine Sichtweise dazu wäre, dass wir erstmal beschließen können, dieser Beschluss dann aber je nach Auslegung durch das Plenum wertlos ist. Verantworten muss sich der StAPF ja ohnehin... Sowohl für satzungsgemäße Beschlüsse als auch für alles andere.

Im Sinne der Fortführung der ZaPF scheint ein Beschluss aber sinnvoll.

Niklas

Am 22. Juni 2018 16:06:22 MESZ schrieb Valentin Wohlfarth <wohlfarth@physik.hu-berlin.de>:
Ist gewollt, dass der Vorstandverteiler nicht mehr Teil der
Kommunikation ist? Bei der letzten Mail hab ich ihn dann nochmal wieder
eingefügt, aber jetzt bin ich mir nicht sicher? gegebenenfalls kann ja
jemand weiterleiten...

@Jörg
1. Danke, dass du von "deiner" Auslegung und nicht mehr der "richtigen"
Auslegung sprichst :)

2. Die Auslegung, dass der StAPF das Plenum zwischen den ZaPFen
vertritt, war mir nicht als allgemein anerkannte Leitlinie bekannt, und
ich bin persönlich auch nicht davon überzeugt, dass das die Rolle des
StAPF sein sollte.

daher weiter im Text


1. "Der StAPF kann eigenverantwortlich handeln"
hat doch eine andere Aussage als
2. "Der StAPF vertritt das Plenum zwischen den ZAPFen"?
Es gibt doch keinen direkten logischen Schluss von 1. zu 2.?


Falls 2. doch aus 1. folgen soll, warum dann
3. "Der StAPF vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit"
Das ist der erste Satz der Satzung zum StAPF, meinem intuitiven
Leseverständis nach legt dieser die Rolle und Aufgabe des StAPFes fest
(und diese Rolle ist nicht "stellvertretendes Beschlussgremium"). Diese
Rolle erfüllt er eigenverantwortlich usw, kann zB auf Anfragen antworten
und Positionen beziehen auch wenns dazu keine expliziten Beschlüsse vom
Plenum gibt.
Die Festlegung eines Veranstaltungsortes ist meiner Meinung nach aber
etwas ZaPF internes.
Kann der StAPF auch MitgliederInnen für den Akkreditierungspool bestimmen?

Falls Jörgs Interpretation als Gültige aus dieser Diskusion geht, würde
ich mir einen entsprechenden Kommentar zur Satzung wünschen, wie es sie
schon zur GO gibt.


bzw kann man natürlich unabhängig von der Interepretation den Satz
"Der StAPF vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit"
durch
"Der StAPF vertritt das ZaPF-Plenum zwischen den ZaPFen"
ersetzen, wenn das die gewünschte Rolle des StAPFes ist.



und zu

Die Wahl des Veranstaltungsortes ist auch nicht insbesondere eine
Aufgabe des
Plenums, sondern es ist auch eine Aufgabe des Plenums, weil es nur ein
Punkt in
der nicht abschließenden Liste von Aufgaben des Plenums ist, weil das
Plenum das
höchste beschlussfassende Gremium der ZaPF ist und alles entscheiden
kann und an
nichts gebunden ist (außer der Satzung und der GO bis es sie ändert),
insbesondere aber auch nicht an seine früheren Beschlüsse oder
Beschlüsse des
StAPFes.

Ich weiß nicht, wo du das insbesondere her hast, aber es ist halt
explizit eine Aufgabe des Plenums, und wird als eine von zwei (zusammen
mit der Entsendung in den Akkreditierungspool) genannt und damit
hervorgehoben. Daher fände ich es durchaus korrekt, diese zwei Punkte
als insbesondere Aufgaben oder Kompetenzen des Plenums bezeichnen. Wie
auch immer man damit eine ordentliche grammatikalische Konstruktion bildet.


Also meiner Meinung nach kann der StAPF die Bewerbung unterstützen und
dem Plenum empfehlen, er kann auch den eV aufrufen, die Fachschaft
schonmal zu unterstützen, gewissermaßen die politische Verantwortung
üernehmen. Aber er kann diese Vergabe beschließen.

Wir alle können das ganze auch ignorieren und 2019 gibts einfache ein
WinterZaPF in Freiburg, und ich finds rüschtüsch jut, und ich freu mich
für euch und wünsch euch eine tolle Zeit und das wird sowieso niemand
anderes machen wollen(ob Heidelberg sich wohl bewirbt?), solidarische
Grüße aus Berlin.
Dass der StAPF das Plenum zwischen den ZaPFen vertreten soll, triggert
mich ganz allgemein und völlig unabhängig von Freiburg :)

schöne Grüße
Valentin


Am 22.06.2018 um 11:49 schrieb Niklas Donocik:
Hey ihr,

zu Paddys Nachfrage: Ich habe gerade nochmal ins Audio des Endplenums
reingehört und das Protokoll gelesen:

Antragstext: Welche Fachschaften befürworten die Vergabe der
WinterZaPF 2019 an die TU München, unter Voraussetzung der positiven
Rückmeldung von der Fachschaft der TUM an den StaPF innerhalb des
nächsten Monats?
(Abstimmung: 46/0/2)

Insofern, gab es zwar keinen direkten Auftrag an den StAPF im
Ablehnungsfall aktiv eine neue FS zu bestimmen, ich sehe aber im Sinne
von Jörgs und Paddys Ausführungen auch keine Hinderung.

That being said, die Ankündigung des Beschlusses sollte nicht in der
Ankündigung der StAPF-Sitzung auf der Klausurtagung untergehen, sondern
der Aufhänger sein, etwas in der Art von "FREIBURG WILL ZAPF WiSe19
AUSRICHTEN! ABSTIMMUNG AUF NÄCHSTER STAPF-SITZUNG."

Ist zur  Kenntnis genommen und wird so gemacht. Ohne Capslock vielleicht :P

Bis dann,
Niklas

On 22.06.2018 11:31, Patrick Haiber wrote:

Hallo zusammen,

bei meiner letzten E-Mail hatte ich doch tatsächlich ein paar
Kompetenzen des StAPFes vergessen =(

Auch wenn ich mich Jörgs Argumentation nicht anschließen möchte, so
doch seiner Schlussfolgerung:

So wird ersten in § 5 a) Abs. 3 die Wahl des Veranstaltungsortes als
Aufgabe des Plenumus bezeichnet. Zweitens ist der StAPF nach § 5 b)
Abs 5 an die Weisung des Plenums gebunden, kann jedoch unter
bestimmten Verfahrensvorschriften eigenständig Handeln, solange es dem
Plenum nicht widerspricht. 

Auf der letzten ZaPF in Heidelberg wurde der Wunsch geäußert, die ZaPF
in München auszurichten. München kann dem Wunsch leider nicht
nachkommen. Damit hat das Plenum bisher für die Winter-ZaPF 2019 noch
keinen Veranstaltungsort bestimmt und es gibt keinen Beschluss gegen
den der StAPF handeln könnte, sollte er einen Veranstaltungsort
beschließen.

Es gilt zudem, dass die Erfolgsaussichten für eine ausreichende Aquise
von Finanzmitteln stark steigt, wenn die ausrichtende Fachschaft 1,5
Jahre Zeit hat, anstatt nur eines Jahres. Gerade in Anbetracht der
unsicher gewordenen Lage bezüglich des BMBF. Die Ausrichtende
Fachschaft benötigt hier Planungssicherheit und diese kann der StAPF
ihr in ausreichendem Maße durch einfachen Beschluss geben. Ohne
außreichende Finanzmittel kann eine ZaPF jedoch nicht ausgerichtet werden.

In sorffälltiger Abwägung der Kompetenzen ist hier kein
Hinderungsgrund zu sehen, warum der StAPF nicht beschließen sollte,
dass Freiburg die Winter-ZaPF 2019 ausrichtet. Im Gegenteil liegt es
sogar im Interesse des Plenums, da es ja auch im Winter 2019 Tagen möchte.

Ob das Plenum sogar zusätzlich noch beschlossen hat, dass sich der
StAPF bei einer Absage Münchens einen neuen Austragungsort suchen
soll, weiß ich nicht mehr sicher, dies sollte sich jedoch ohne
Probleme in dem wundertoll geführten Protokoll finden lassen und wäre
nur ein weiteres Argument für den Beschluss durch den StAPF

Lg Paddy

Am 22.06.2018 um 10:22 schrieb Jörg Behrmann:

Meine Auslegung fußt aber gar nicht auf dem ersten Absatz, sondern auf Absatz
vier Satz eins

Der StAPF ist an die Weisungen des Plenums gebunden, kann jedoch
eigenverantwortlich handeln und muss seine Beschlüsse dem ZaPF-Plenum
gegenüber vertreten.
ein Satz der traditionell als Vertretung des Plenums zwischen den ZaPFen
ausgelegt wurde und warum auch Satz zwei von Absatz vier so klar wie möglich
gefasst wurde und die Ankündigungspflicht von Beschlüssen vor einigen Jahren
hinzugefügt wurde und weswegen es die Rechenschaftspflicht des StAPFes gegenüber
des Plenums gibt, weil es sonst herzlich wenig gäbe worüber Rechenschaft
abzulegen wäre.

Die Wahl des Veranstaltungsortes ist auch nicht insbesondere eine Aufgabe des
Plenums, sondern es ist auch eine Aufgabe des Plenums, weil es nur ein Punkt in
der nicht abschließenden Liste von Aufgaben des Plenums ist, weil das Plenum das
höchste beschlussfassende Gremium der ZaPF ist und alles entscheiden kann und an
nichts gebunden ist (außer der Satzung und der GO bis es sie ändert),
insbesondere aber auch nicht an seine früheren Beschlüsse oder Beschlüsse des
StAPFes.

Insofern kann der StAPF nach vorherigen Ankündigung Freiburg als Austragungsort
beschließen und damit den Menschen so viel Planungssicherheit geben, wie sie
haben können, weil das Plenum eine ZaPF immer neu vergeben könnte.

That being said, die Ankündigung des Beschlusses sollte nicht in der Ankündigung
der StAPF-Sitzung auf der Klausurtagung untergehen, sondern der Aufhänger sein,
etwas in der Art von "FREIBURG WILL ZAPF WiSe19 AUSRICHTEN! ABSTIMMUNG AUF
NÄCHSTER STAPF-SITZUNG."

Gruß,
Jörg

On Fri, Jun 22, 2018 at 09:39:09AM +0200, Valentin Wohlfarth wrote:
Nur zur Satzung, da steht der StaPf vertritt die ZaPf in der
Öffentlichkeit(und kann dabei eigenverantwortlich handeln), nicht
"vertritt das Plenum zwischen den ZaPFen" oder so. Der Beschluss der
Veranstaltungsort, explizit als Kompetenz des Plenums genannt, fällt
meiner Meinung nach nicht darunter. Ich bin auch der Meinung, dass man
die Satzung im Zweifelsfall nicht so ernst nehmen muss bzw man sich in
offensichtlich vernünftigen Fällen auch darüber hinwegsetzen kann wenn
as ordentlich kommuniziert wird, aber die Auslegung an sich ist meiner
Meinung nach doch eindeutig - entgegen der von Jörg und Lukian.

Falls es im Abschlussplenum den Auftrag an den StAPF gab, einen Ort zu
finden, erledigt sich das natürlich :)
Das hab ich nicht genau mitgekriegt.

Schöne Grüße
Valentin



Am 21.06.2018 um 17:38 schrieb Jörg Behrmann:
Lukians Satzungsauslegung ist richtig. Zwischen den Plenen kann
der StAPF auf einer Sitzung mit mindestens drei anwesenden
Mitgliedern einstimmig Beschlüsse fassen.

Wenn sich jemand gefunden hat die ZaPF auszurichten, dann sollten
da bald Nägel mit Köpfen gemacht werden um den Leuten genug
Vorlaufzeit zu geben.

Wenn die Freiburger das jetzt machen wollen, dann sollte der StAPF
an ZaPFlist kommunizieren, dass es die Bewerbung gibt und dafür
eine StAPF-Sitzung angekündigt werden zu der das beschlossen wird.
Die Ankündigung eines solches Beschlusses in der Einladung zur
Sitzung ist sowieso obligatorisch.

Dem Plenum steht es natürlich immer frei die ZaPF noch anderweitig
zu vergeben, aber das kann es auch ansonsten immer. Ich sehe die
Gefahr also eher gering. :) Vorallem in der bis dato vorhandenen
Ermangelung an Bewerbern...

Gruß, Jörg

On 06/21/2018 05:05 PM, Wolfgang Bauer wrote:
Für so eine Entscheidung würde ich das mindestens in der
Einladung zur StAPF-Sitzung erwähnen, dass ein solcher Beschluss
beantragt wird.


On 21.06.2018 16:13, Lukian Bottke wrote:
In der Satzung steht, dass der StAPF eigenverantwortlich
handeln kann. Das würde ich so auslegen, dass er durchaus
beschließen kann, wer die ZaPF ausrichtet und das über die
ZaPFlist schreibt. Wenn jemand was dagegen hat, kann er/sie/es
sich ja melden. Und dann wird das in Würzburg vom Plenum
bestätigt. Ich halte nicht viel davon, in Ausnahmesituationen
an einer harten Auslegung der Satzung festzuhalten.

LG Lux

PS: ich finds geil, dass ihr das macht Freiburg

Am 21. Juni 2018 14:18:53 MESZ schrieb Valentin Wohlfarth
<wohlfarth@physik.hu-berlin.de>:

1. AHUUUU

2. hihi, ich erinner mich an einen Arbeitskreis für dumme Ideen
in Berlin 2015

3. leider ist recht eindeutig festgelegt, dass das Plenum die
Austragungsorte beschließt, und alles was mit dem ZaPF e. V. zu
tun hat, Konto und Spendenquittungen und so, ist davor ein
bisschen fraglich. Gleichzeitig ist es aber in niemandes
Interesse euch irgendwie auszubremsen... Falls ihr eure
Bewerbung noch nicht öffentlich machen wollt, sollte der StAPF
meiner Meinung nach zumindest an die ZaPF list kommunizieren,
dass es eine Interessensbekundung für die Ausrichtung der ZaPF
gibt, und dass sich weitere interessierte Fachschaften bitte an
ihn wenden mögen. Und dann könnte der StAPF mMn einen Beschluss
fassen, dass alle entsprechenden Fachschaften aufgrund der
knappen Zeit schon jetzt bei der Vorbereitung ihrer
potentiellen Orga vom StAPF unterstützt werden. Ähnliches gilt
für den eV. Mit dem solltet ihr auf jeden Fall mal über
Finanzen und Sponsoring reden, vielleicht lässt sich ja eine
mumble Sitzung mit den Vereinsfinanzern und den Vorständen
einiger ehemaliger oder aktueller Orgas zu machen. Wenn der
Verein will, kann er natürlich auch einfach eine MV
einberufen, eineN von euch in den Vorstand wählen, und fertig.
Wer soll ihn daran hindern, und es dient ja durchaus der
Unterstützung der ZaPF. Aber Verpflichtungen für eine ZaPF in
Freiburg eingehen und einen Vertrag für eine Turnhallenmietung
unterschreiben, fänd ich schon ein bisschen kritisch.

Das alles ist nur meine persönlich Meinung als Alter Sack, bin
glaube ich nicht mal mehr einfaches eV Mitglied. Nur aus
unerfindlichen Gründen irgendwann mal auf der StAPF
Mailingliste gelandet :D


Liebe Grüße, und unbekümmert all der organisatorsichen
Details: Hauptsache ihr habt Bock und seid mit Begeisterung
dabei, in dem Sinne viel Spaß!

Vale


Ps zum Datum: ich bin ein Fan von relativ späten ZaPFen, damit
der Anmeldezeitraum innerhalb des Semesters liegt. Dann kann
man idealerweise in der ersten Fachschaftssitzung die ZaPF
vorstellen, in der zweiten Delegierte bestimmen, und dabei dann
auch Erstis mitnehmen.


Am 21.06.2018 um 11:15 schrieb Niklas Donocik:

Hallo Paul, erstmal ein riesiges Einstimmen in das AHUU
meinerseits! Für die Frage zur Turnhalle verweise ich mal auf
den Vorstand (hier im cc). Typische Sponsoren kriegt ihr
ebenfalls beim eV oder ihr fragt bei den Leuten des
Orga-Vernetzungs-AKs nach (= letzte ZaPFen: Berlin, Siegen,
HD). Was das Datum betrifft kommt es natürlich auf die Räume
und die Uni sowie wie üblich auf Feiertage an. Wenn ihr
möchtet, können wir vom StAPF auf der Klausurtagung auch
Vorschläge erarbeiten. Typisch hat eine WinterZaPF ja 4 Tage,
aber das kommt eben ganz auf eure Gegebenheiten an. Das wäre es
erstmal mit deinen Fragen -- weitere jederzeit gerne per Mail/
auf der Klausurtagung/ persönlich etc. In großer Vorfreude,
Niklas ausm StAPF On 21.06.2018 10:42, Paul Fleing wrote:

Lieber StAPF, Freiburg den 13.6: ich stelle die Problematik der
Winter ZaPF im Jahr 2019 vor und schlage uns als
Ausrichtungs-Ort vor. Eine Diskussion wird entfacht wer ist
noch da? wer kann was machen? können wir das stemmen? einige
GO-Anträge und eine Stunde später beschließen wir eine
Vertagung auf die kommende Sitzung. Alle sollen es sich noch
mal durch den Kopfgehen lassen. Freiburg irgendwann zwischen
dem 13.6 und dem 20.6: Ich und mehrere andere besprechen uns in
kleiner Runde erzählen vom austausch AK lesen ein wenig im
How-to Freiburg den 20.6: ohne viele Diskussionen und nach
einer Woche Bedenkzeit haben wir in der gestrigen Sitzung ein
lautes "AAAHHU!" vernommen; als wir die finale Frage stellten,
ob wir die ZaPF im WS 19 ausrichten wollen. Eine zweiköpfige
Haupthaupt-Orga sowie 5-6 Haupt-Orgas haben wir bereits finden
können. Die restliche Fachschaft wird uns tatkräftig bei allem
unterstützen. Auch der Rektor des Instituts ist begeistert.
natürlich wird es von unserer Seite auch noch eine offizielle
Bewerbung in Würzburg geben. Freiburg den 21.6: ich schreibe
diese Mail und mir kommen Fragen auf, - woher bekommen wir
eine Liste der Typischen Sponsoren? - können wir im Namen des
ZaPF.eV eine Turnhalle mieten - welches Datum scheint geschickt
- 3 oder 4 Tage ... to be continued -- Mit Freundlichsten
Grüßen, i.A der Fachschaft Physik Freiburg
Haupthaupt-Organisator I der ZaPF in FR Paul Fleing



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