On Fri, Jun 22, 2018 at 04:06:22PM +0200, Valentin Wohlfarth wrote:
@Jörg
1. Danke, dass du von "deiner" Auslegung und nicht mehr der
"richtigen"
Auslegung sprichst :)
Dafür sind es Auslegungen :)
2. Die Auslegung, dass der StAPF das Plenum zwischen den ZaPFen
vertritt, war mir nicht als allgemein anerkannte Leitlinie bekannt, und
ich bin persönlich auch nicht davon überzeugt, dass das die Rolle des
StAPF sein sollte.
Siehe Björns Mail, aber z.B. auch die Frage ob sich die ZaPF dem offenen Brief
der Fatama zur VG-Wort anschließt.
daher weiter im Text
1. "Der StAPF kann eigenverantwortlich handeln"
hat doch eine andere Aussage als
2. "Der StAPF vertritt das Plenum zwischen den ZAPFen"?
Es gibt doch keinen direkten logischen Schluss von 1. zu 2.?
Falls 2. doch aus 1. folgen soll, warum dann
3. "Der StAPF vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit"
Das ist der erste Satz der Satzung zum StAPF, meinem intuitiven
Leseverständis nach legt dieser die Rolle und Aufgabe des StAPFes fest
(und diese Rolle ist nicht "stellvertretendes Beschlussgremium"). Diese
Rolle erfüllt er eigenverantwortlich usw, kann zB auf Anfragen antworten
und Positionen beziehen auch wenns dazu keine expliziten Beschlüsse vom
Plenum gibt.
Die Festlegung eines Veranstaltungsortes ist meiner Meinung nach aber
etwas ZaPF internes.
Kann der StAPF auch MitgliederInnen für den Akkreditierungspool bestimmen?
Meiner Meinung nach, sind solche inhaltlichen Fragen viel erheblicher als der
Austragungsort einer ZaPF (in Anbetracht dessen, dass es die längste Zeit keinen
Bewerber gab).
Ich sehe foglich nicht, wie sich das Beziehen von Positionen, wenn es keine
expliziten Beschlüsse des Plenums gibt, gepaart mit der Vertretung dieser
Positionen in der Öffentlichkeit, von der Vertetung des Plenums zwischen den
ZaPFen unterscheidet.
Falls Jörgs Interpretation als Gültige aus dieser Diskusion geht,
würde
ich mir einen entsprechenden Kommentar zur Satzung wünschen, wie es sie
schon zur GO gibt.
Bin schon dabei etwas zu schreiben :) "Die Satzung und du - Freunde durch dick
und dünn". Wird bestimmt genauso ein Gassenhauer wie schon "Das Einmaleins der
GO-Auslegungen".
Ich weiß nicht, wo du das insbesondere her hast, aber es ist halt
explizit eine Aufgabe des Plenums, und wird als eine von zwei (zusammen
mit der Entsendung in den Akkreditierungspool) genannt und damit
hervorgehoben. Daher fände ich es durchaus korrekt, diese zwei Punkte
als insbesondere Aufgaben oder Kompetenzen des Plenums bezeichnen. Wie
auch immer man damit eine ordentliche grammatikalische Konstruktion bildet.
Das insbesondere habe ich nirgendwoher, ich verwende als Kontrapunkt zu "auch",
da nach meiner Auslegung die Auswahl des Tagungsortes "auch" eine Aufgabe des
Plenums ist, als eine unter vielen.
Also meiner Meinung nach kann der StAPF die Bewerbung unterstützen
und
dem Plenum empfehlen, er kann auch den eV aufrufen, die Fachschaft
schonmal zu unterstützen, gewissermaßen die politische Verantwortung
üernehmen. Aber er kann diese Vergabe beschließen.
Ich glaube da fehlt ein nicht, für deine Meinung. :)
Ich wäre unzufrieden mit dieser Lösung, da es den eV zu mehr macht als er ist,
ohne irgendjemandem zu Nahe treten zu wollen. Für mich ist der e.V. eine
rechtliche Hülse, die notwendig ist die Arbeit der ZaPF zu stützen. Ohne
Beschlüsse irgendeiner Art loszugehen und Leute zu unterstützen, gibt ihm eine
Macht, für die er keine Legitimation hat.
Dass der StAPF das Plenum zwischen den ZaPFen vertreten soll,
triggert
mich ganz allgemein und völlig unabhängig von Freiburg :)
Also mal abgesehen davon, dass wir historische Beispiele dafür haben, dass die
Satzung in der Vergangenheit so ausgelegt wurde, kommt meine Auslegung in diese
Richtung daher, dass ich mit dieser Auslegung "großgeworden" bin. Sie ist auch
der Hauptgrund dafür, dass ich die Beschlussregeln und Rechenschaftspflichten so
präzise wie möglich haben will und versucht habe die Satzung in dieser Richtung
umzuformulieren, und weswegen ich immer genau darauf schaue, wer in den StAPF
gehen soll.