On 14.11.18 22:00, m.miko(a)posteo.de wrote:
also ich kann dir versichern, dass wir uns viele Gedanken dazu
gemacht
haben
Das wage ich aber mal hart zu bezweifeln der Antrag ist handwerklich
schlecht und die Antragsbegründung geht vollkommen am Inhalt vorbei.
On 14.11.18 20:23, Luise Siegl wrote:
"In Fällen besonderer Dringlichkeit kann der StAPF auch die
Kompetenzen
anderer Organe übernehmen. Dafür hat der StAPF in einer vorhergehenden
Sitzung diese besondere Dringlichkeit festzustellen und möglichst vielen
Fachschaften Gelegenheit zur Stellungnahme (zum Beispiel über die
ZaPF-Mailingliste) zu geben. Zu beiden Sitzungen ist wenigstens sieben
Tage vorher zu laden. Das betroffene Organ hat auf seiner nächsten
Sitzung den StAPF anzuhören und über diesen Beschluss zu entscheiden."*
1) Es bleibt unklar was besondere Dringlichkeit ist.
2) Das Organ mit Dringlichkeitsrechten selbst entscheidet über die
Dringlichkeit und es gibt keine Möglichkeit das Gegenteil zu bescheinigen.
3) "möglichst vielen Fachschaften" öffnet Missbrauch Tür und Tor, weil
auch wieder der StAPF entscheidet wie viele das sind und wie sie
kontaktiert werden. Ohne Definition könnte man argumentieren "Unsere
Briefe sind halt nur bei fünf Fachschaften angekommen..."
4) Stellungnahmen tun genau gar nichts.
5) Alle Kompetenzen aller Organe können übernommen werden; das
umschließt folglich auch Satzungs- und GO-Änderungen und hebelt effektiv
alle Kontrolle aus und ganz nebenbei wird aus einer Rechenschaftspflicht
des StAPFes gegenüber dem Plenum, wird eine Pflicht des Plenums den
StAPF anzuhören und zwangsweise über seinen Willen zu entscheiden. Das
stellt die ganze Machthierarchie auf den Kopf.
Selbst wenn ich annehme, dass das ganze mit guten Intentionen
geschrieben wurde, dann möchte ich daran erinnern, dass der Weg zur
Hölle mit eben diesen gepflastert ist.
Gruß,
Jörg