Sehr geehrter Herr Fiech,

 

vielen Dank für die Übersendung der Resolution zu gendergerechter Sprache, die wir wohlwollend zur Kenntnis nehmen.

 

Durch die Übersendung an unsere Poststelle, hat die Mail eine Runde durch die Referate gemacht und ist nun bei mir gelandet. Daher bitte ich um Entschuldigung, dass ich erst jetzt für die Fraktion darauf antworten.

 

Die SPD setzt sich seit jeher für die gerechte Teilhabe aller Menschen an unserer Gesellschaft ein. Zu unseren Grundwerten gehört der Respekt vor allen Menschen, gleich welcher Herkunft – und welchen Geschlechts. Dieser Respekt, so meinen wir, muss sich in unserem Handeln, aber auch in unserer Sprache ausdrücken. Wir befürworten und unterstützen generell die Verwendung einer geschlechtersensiblen Sprache. Wir sind davon überzeugt, dass es vielfältige Möglichkeiten gibt, gendergerecht zu schreiben und zu sprechen – auch ohne Sonderzeichen.

 

Mit Blick auf das Ergebnis der Landtagswahl musste die SPD Hessen in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU hinnehmen, dass der Koalitionspartner das Gendern mit Sonderzeichen bzw. dessen Verbot im Einflussbereich der Landesregierung emblematisch für die konservative Grundhaltung der CDU einsetzt. Entsprechend sind die Festlegungen dazu im Koalitionsvertrag, die dem Wunsch der CDU nach einer als „konservativ“ lesbaren Symbolpolitik bei diesem Thema Rechnung tragen. Unmittelbare materielle Nachteile sind damit aus unserer Sicht nicht verbunden. Im Gegenzug hat die SPD in der Koalition realpolitische Vorhaben durchsetzen können, mit denen tatsächliche materielle Verbesserungen für die Menschen und die Unternehmen im Land verbunden sind, beispielsweise das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum oder ein wirksames Vergabe- und Tariftreuegesetz. Wir verhalten uns beim Thema „Genderverbot“ gegenüber der CDU vertragstreu, solange der Koalitionspartner dazu Vorschläge unterbreitet, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Wir teilen diesbezüglich die Einschätzung der CDU, dass bei der Umsetzung an den Hochschulen die Wissenschaftsfreiheit unberührt bleiben muss und dass für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk das Prinzip der Staatsferne und die grundgesetzliche verbriefte Pressefreiheit gewahrt bleiben müssen.

 

Für die Hochschulen in Hessen gilt im Übrigen die angefügte Dienstanweisung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur vom 6. Mai 2024. Ein Verbot von Gendersonderzeichen an hessischen Hochschulen gilt nur für die Kommunikation in der Verwaltung (also bspw. für deren Gebührenbescheide, Schreiben zur Vergabe von Studienplätzen und Beförderungen), nicht jedoch für die weiten Bereiche der Lehre und Forschung. Damit bleiben die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit von der Regelung ausdrücklich unberührt.

 

Für die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag steht auch fest, dass die geschriebene wie die gesprochene Sprache einem permanenten Wandel unterliegen: Was heute noch als Fehler gilt, kann morgen schon als richtig anerkannt sein. Dies sieht auch der Rat für deutsche Rechtschreibung so, der mit Blick auf die geschlechtergerechte Schreibung auf eine gewisse Dynamik hinweist, die durch den gesellschaftlichen Wandel und die reale Schreibpraxis entsteht. Vor diesem Hintergrund werden wir mögliche Anpassungen in den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung beobachten und gegebenenfalls positiv begleiten

 

Mit  freundlichen Grüßen

 

ANJA KORNAU

Parlamentarische Referentin

PA IV / Bildung, Wissenschaft und Kunst

SPD-LANDTAGSFRAKTION

Schlossplatz 1-3 | 65183 Wiesbaden

Tel.: +49 611 350-506

Fax: +49 611 327 601-506

E-Mail: a.kornau@ltg.hessen.de

Web: www.spd-fraktion-hessen.de      


Sicherheitshinweis für Kommunikationspartner:

Aktuell kommt es verstärkt zu schweren IT-Sicherheitsvorfällen, bei denen Schadsoftware unter Ausnutzung von Makrofunktionen alter MS-Office Dateiformate installiert wird. Die Hessische Landesverwaltung weist deshalb aus Sicherheitsgründen alle E-Mails, die Office-Dokumente im alten Format enthalten, ab. Dies betrifft insbesondere die Dateiformate *.doc, *.xls, *.ppt. PDF-Dokumente und Dokumente im aktuellen XML-Format (*.docx, *.xlsx, *.pptx, etc.) werden weiterhin zugestellt.

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Von: Jung, Christel (HLT) <C.Jung@ltg.hessen.de>
Gesendet: Montag, 9. September 2024 10:22
An: Kaltenborn, Bettina (HLT) <B.Kaltenborn@ltg.hessen.de>
Betreff: WG: Resolution zu gendergerechter Sprache

 

 

 

Viele Grüße

 

 

Christel Jung

Mitarbeiterin Geschäftsstelle

SPD-LANDTAGSFRAKTION

Schlossplatz 1-3 | 65183 Wiesbaden

Tel.: +49 611 350-519

Fax: +49 611 350-511

E-Mail: c.jung@ltg.hessen.de

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Von: Ständiger Ausschuss aller Physikfachschaften <stapf@zapf.in>
Gesendet: Sonntag, 8. September 2024 16:56
An: Ständiger Ausschuss aller Physikfachschaften <stapf@zapf.in>
Betreff: Resolution zu gendergerechter Sprache

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben uns auf der letzten Zusammenkunft aller Physikfachschaften mit den neuesten Einschränkungen der gendergerechten Sprache in einigen Bundesländern befasst und darauffolgend den angehängten Beschluss "Resolution zu gendergerechter Sprache" gefasst.

Die ZaPF setzt sich für eine Sprache ein, die alle Geschlechter mit einbezieht und alle Menschen inkludiert. Dabei sieht die ZaPF die Berücksichtigung von Menschen mit Sprachbarierren, Lernschwierigkeiten und Behinderungen als essentiell an, hält Verbote allerdings für einen deutlichen Eingriff in die Sprache, die der Sichtbarkeit und Vielfalt von Geschlechtern entgegenwirkt. Die ZaPF spricht sich für eine Beteiligung aller Minderheiten und eine gemeinsame Bemühung um Barrierefreiheit aus.

Wir würden uns über Rückmeldungen freuen und stehen für Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Moritz Fiech,
für den StAPF (Ständiger Ausschuss der Physik-Fachschaften)

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Vertretungsgremium
StAPF - Ständiger Ausschuss aller Physik Fachschaften
ZaPF - Zusammenkunft aller Physikfachschaften

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