Liebe alle,

im Folgenden unser Antrag für ein PosPa (in OpenSlides Antrag 25).

Viele Grüße

Momo & Samuel


Die Bachelorarbeit stellt für Studierende einen zentralen Bestandteil des Bachelorstudiums dar. Sie dient insbesondere dazu, die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten zu erlernen und anzuwenden. In diesem Positionspapier nimmt die ZaPF Stellung zu Rahmenbedingungen und zeitlichem Umfang der Bachelorarbeit, um akademischen Anspruch mit realistischen Arbeitsbelastungen in Einklang bringen.

1. Ziel einer Bachelorarbeit

Das primäre Ziel einer Bachelorarbeit ist das Erlernen wissenschaftlichen Arbeitens. Daher sollen Methodik, Herangehensweise und deren Dokumentation, sowie Reflexion im Vordergrund stehen. Eine Arbeit muss auch dann positiv bewertet werden, wenn die ursprünglichen Forschungsziele nicht erreicht wurden. Vielmehr ist die kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Vorgehen und eventuellen Schwierigkeiten ein essenzieller Bestandteil wissenschaftlichen Arbeitens.

2. Zeitlicher Umfang und Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit soll sich klar an den mit ihr verbundenen Leistungspunkten (ECTS) orientieren. Hierbei ist die Stundenanzahl entscheidender als die Länge des Bearbeitungszeitraums.
Der zeitliche Umfang in dem die Bearbeitungszeit geleistet wird, sollte sich auf sechs Monate - also ein Semester - belaufen. Dies ermöglicht es weitere Module in diesem Semester mit flexibler zeitlicher Einteilung abzuschließen.

3. Verlängerung des Bearbeitungszeitraums

Eine Verlängerung des Bearbeitungszeitraums muss möglich sein, um eventuelle Beeinträchtigungen ausgleichen zu können. Folgende Regelungen sind dafür notwendig:

4. Voraussetzungen für die Anmeldung

Die formalen Voraussetzungen für die Anmeldung einer Bachelorarbeit dürfen 120 ECTS nicht überschreiten. Dies entspricht zwei Dritteln des Studiums und ermöglicht eine flexible Studienplanung, während die Studierenden zeitgleich fachliche Grundlagen für das Erstellen einer Bachelorarbeit besitzen.

5. Keine Zwangsanmeldung

Eine Zwangsanmeldung zur Bachelorarbeit lehnt die ZaPF entschieden ab. Studierende müssen selbst entscheiden können, wann sie sich in der Lage sehen, eine Abschlussarbeit anzufertigen. Eine verpflichtende Anmeldung nach einer bestimmten Studiendauer oder bei Erreichen einer bestimmten Anzahl an Leistungspunkten führt zu erheblichen Belastung, insbesondere bei Studierenden mit erschwerten Studienbedingungen.

6. Vorarbeit und Themenfindung

Vor der offiziellen Anmeldung sollte keine inhaltliche Arbeit an der Bachelorarbeit geleistet werden. Eine allgemeine Einarbeitung in das Themengebiet (Literaturrecherche, Erlernen grundlegender Methoden) sollte vor der Anmeldung jedoch möglich sein, um eine fundierte Themenfindung sicherzustellen.

7. Rückgabe des Themas

Studierende müssen die Freiheit haben, ein Thema nach intensiverer Auseinandersetzung als ungeeignet zu erkennen. Daher muss die folgenlose Rückgabe eines gewählten Themas ohne Angabe von Gründen möglich sein. Eine Frist von vier Wochen nach der Anmeldung ist hierfür geeignet.

8. Voraussetzungen für die Abgabe

Die Abgabe sollte spätestens mit dem Ende der festgelegten Bearbeitungszeit erfolgen und nicht an das Erreichen bestimmter wissenschaftlicher Ergebnisse geknüpft sein. Eine Bachelorarbeit muss auch dann abgeschlossen werden können, wenn die ursprüngliche Forschungsfrage nicht positiv beantwortet werden konnte oder unerwartete Hindernisse auftraten, da das Ziel der Bachelorarbeit im Erwerb und der Anwendung wissenschaftlicher Methodiken liegt.

-- 
Junge Deutsche Physikalische Gesellschaft (jDPG)

B.Sc. Samuel Ritzkowski (er/ihm)
Vorstandsmitglied für Hochschule und Gesellschaft 2021-2024

E-Mail: ritzkowski@jdpg.de
Web: www.jdpg.de

Die junge DPG ist ein Arbeitskreis der Deutschen Physikalischen Gesellschaft e. V.,
Hauptstr. 5, 53604 Bad Honnef
Hauptgeschäftsführer: Dr. Bernhard Nunner. Eingetragen beim Vereinsregister des
Amtsgerichts Siegburg unter Registernummer VR 90474