Hi,
Reso...ich bin Müde.
Grüße
Adressat*innen:
* Wissenschafts- und bildungsministerien: Bundes- und alle Landes-
* freier zusammenschluss aller student*innenschaften e.V.
* Abgeordnetenhaus Fraktionen Berlins
* Berliner Hochschulleitungen
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https://pads.zapf.in/#Titel-Resolution-gegen-Ordnungsrecht>Titel:
Resolution gegen Ordnungsrecht
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https://pads.zapf.in/#Antragstellerinnen>Antragsteller*innen:
Leo(FUB), Bernhard (Köln), Stefan(Köln), Jonathan (Frankfurt), Freddy (Köln)
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https://pads.zapf.in/#Text>Text:
Die ZaPF lehnt den Gesetzesentwurf [1] zu einer erneuten Einführung des
Ordnungsrechts für Studierende in Berlin ab:
In dem vom Senat Berlins vorgelegten Gesetzesentwurf werden verschiedene
Ordnungsmaßnahmen vorgesehen, als schärfste davon die
Zwangsexmatrikulation, welche einen besonders schweren Eingriff in die
Berufsfreiheit und die weitere Lebensgestaltung der betroffenen
Studierenden darstellt. Durch diese Regelungen wird es möglich,
Sanktionen bereits umzusetzen, bevor der Sachverhalt durch ein
juristisches Verfahren geklärt wurde. Hierdurch wird den Betroffenen die
Chance einer gerichtlichen Verteidigung erheblich erschwert, was ein
wichtiges Grundrecht unserer demokratischen Verfassung ist. Gleichzeitig
wird das Doppelbestrafungsverbotumgangen, indem eine Paralleljustiz an
der Hochschule eingerichtet wird: Zur weiteren Gefahrenprävention reicht
das bestehende Hausrecht, das auch in den jüngsten Fällen angewendet
wurde; somit hat alles, was darüber hinaus geht, nicht das Wesen einer
Gefahrenabwehr, sondern einer Strafe.
Historisch bildete das universitäre Ordnungsrecht die Grundlage für das
Einschränken studentischen politischen Protests und mit seiner Hilfe
wurde aktiv versucht, die Politisierung der Studierendenschaft zu
verhindern. [2] Durch eine Wiedereinführung des Ordnungsrechts verlöre
die Universität somit ihren Charakter als Ort der offenen
gesellschaftlichen Auseinandersetzung.
In Zeiten verschärfter gesellschaftlicher Meinungskämpfe, die ihren
Ausdruck u.a. in Besetzungen hochschulischer Räume wie bei den
Klimaprotesten oder Aktionen zur Verbesserung von Studienbedingungen
finden, untergräbt eine Wiedereinführung des Ordnungsrechts die
demokratische Protestkultur. Dies gilt umso mehr für
nicht-EU-Bürger*innen, die im Diskurs an den Hochschulen
unterrepräsentiert sind und mit der Exmatrikulation in der Regel auch
ihr Visum verlieren.
Der Angriff eines Studenten auf einen jüdischen Studenten in Berlin, der
die jüngste Debatte um die Wiedereinführung ausgelöst hat, ist in
mehrererlei Hinsicht ein Beispiel dafür, dass das Ordnungsrecht die
Probleme, die es zu lösen vorgibt, nicht löst: Der Angriff erfolgte
außerhalb des Universitätsgeländes und eine Wiederholung kann durch eine
Zwangsexmatrikulation nicht verhindert werden. Nicht nur das, wenn der
Gesetzesentwurf damals schon in Kraft gewesen wäre, wäre es fraglich, ob
eine Exmatrikulation zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt schon passiert
wäre.[2] Zudem kann bereits jetzt durch normales Hausrecht verhindert
werden, dass sich die Beteiligten in der Uni mit den damit verbundenen
emotionalen Belastungen begegnen.
Stattdessen sollte die Suche nach Ursachen für den Ausbruch von Gewalt
an den Hochschulen in den Fokus genommen werden. Hierzu müssen
Diskursräume geöffnet werden, um der Polarisierung und
Feindbildkonstruktion entgegenzuwirken. Gesellschaftlich zugespitzte und
emotional geladene Debatten müssen wissenschaftlich fundiert und im
offenen Dialog entschärft werden. Wir teilen in diesem Sinne den
Lösungsansatz des fzs:
“Hochschulen müssen sich auch endlich der politischen Debatte an
Hochschulen annehmen und aufhören diese weg zu ignorieren, oder die
Verantwortung an die Studierendenschaft abzugeben. Hochschulen müssen
Mediation und Räume bieten, um auch politische Debatten auf dem Campus
zu führen, ohne Diskriminierung zu befeuern, zu informieren und
aufzuklären statt zu verurteilen oder alleinzulassen.”[3]
Nicht zuletzt sind die im Gesetzesentwurf beschriebenen Ansätze
Einschüchterungsmaßnahmen, die nicht nur die Studierenden treffen, gegen
die sie verhängt werden, sondern die (politische) Kultur an den
Hochschulen. Nicht nur bietet eine Neueinführung des Ordnungsrechts
Missbrauchsmöglichkeiten, beispielsweise kritische Meinungen durch das
Verhängen von Sanktionen zu unterdrücken, sondern es besteht auch die
Gefahr eines “Chilling Effects”, wenn Studierende aus Angst vor
ordnungsrechtlichen Maßnahmen von politischer Betätigung absehen.
Während in Berlin über eine Wiedereinführung des Ordnungsrechts
diskutiert wird, besteht in vielen anderen Bundesländern wie
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Brandenburg ein ähnliches
Ordnungsrecht seit Jahrzehnten fort. Aus den oben genannten Gründen
fordert die ZaPF darüber hinaus auch alle anderen Bundesländer dazu auf,
vergleichbare Regelungen abzuschaffen.
[1]https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-1572.pdf
[2]https://www.gew-berlin.de/aktuelles/detailseite/renaissance-einer-schlechten-idee
[3]https://www.fzs.de/2024/05/13/positionierung-zum-ordnungsrecht-an-hochschulen-2/
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