Hallo,
ich würde mich gerne weiter im Pool engagieren und dann gerne in Erlangen
per Akklamation bestätigt werden, wobei ich aber leider nicht da sein werde
bei der ZaPF.
Ich hätte auch noch eine Frage, muss man, um sich im Pool zu engagieren
(also Gutachterin in Verfahren sein), an einer deutschen Hochschule
immatrikuliert sein, oder geht das auch, wenn man z.B. in Österreich
eingeschrieben ist?
Viele Grüße und danke
Carla Mailin Friedrich
Am Di., 22. Apr. 2025 um 09:14 Uhr schrieb Ständiger Ausschuss aller
Physikfachschaften <stapf(a)zapf.in>:
Liebes ZaPFikon,
du erhälst diese Mail, da du dich auf der ZaPF in Berlin im Sommersemester
2023 in den studentischen Akkreditierungspool hast entsenden lassen, und
auch als Gutachtende Person beim Akkreditierungspool gelistet bist.
Von der ZaPF entsandte Poolmitglieder müssen alle 2 Jahre von einem Plenum
der ZaPF bestätigt werden. *Wenn du dich also weiterhin im Pool
engagieren möchtest, bitten wir um eine kurze Rückmeldung, dass wir dich in
Erlangen einmal per Akklamation bestätigen lassen können.* Eine
Anwesenheit (Online/Präsenz) sowie eine erneute Vorstellung vor dem Plenum
ist dafür nicht notwendig aber natürlich trotzdem bei deinem Wunsch
möglich.
Eine kurze Antwort auf diese Mail, mit dem Wunsch, dich bestätigen zu
lassen, reicht uns aus. Sende uns Diese bitte bis zum *02.04.* *um 15
Uhr* zu.
Erhalten wir keine Antwort, gehen wir davon aus, dass du dich nicht
bestätigen lassen möchtest.
Vielen Dank für dein Engagement und ganz liebe Grüße
Amélie Mink
für den StAPF
--
*Vertretungsgremium*
StAPF - Ständiger Ausschuss aller Physik Fachschaften
ZaPF - Zusammenkunft aller Physikfachschaften
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