# Abschlussplenum ZaPF SoSe 2017 Beginn: pünktlich um 9:38 Uhr [TOC] ## TOP 1: Formalia ### TOP 1.1 Wahl der Redeleitung Vorschläge: * Patrick Haiber (Konstanz) * Margret Heinze (München) * Frederike Kubandt (GUF) * Thomas Rudzki (Heidelberg) :::success Wahl per Akklamation ::: ### TOP 1.2 Wahl der Protokollant*innen * Christoph Blattgerste (Heidelberg) * Jörg Germeroth (Siegen) :::success Wahl per Akklamation ::: ### Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Fachschaften werden nach vorne gebeten und erhalten ihre Stimmkarten. Es sind definitv mehr als 54 Fachschaften anwesend, die Versammlung ist beschlussfähig. ### TOP 1.3 Anwesende Fachschaften - [x] RWTH Aachen - [x] Universität Augsburg (bis 11:00) - [x] Universität Bayreuth - [ ] Universität Bern (bereits abgereist) - [x] Freie Universität Berlin - [x] Humboldt-Universität zu Berlin - [x] Technische Universität Berlin - [x] Universität Bielefeld - [x] Ruhr-Universität Bochum (bis 12:45) - [x] Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn - [x] Technische Universität Braunschweig - [x] Universität Bremen - [x] Chemnitz - [x] Technische Universität Clausthal - [x] Technische Universität Darmstadt (bis 14:03) - [x] Technische Universität Dortmund (bis 13:10) - [x] Technische Universität Dresden - [x] Heinrich Heine Universität Düsseldorf - [x] Universität Duisburg-Essen; Standort Duisburg - [x] Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg - [x] Universität Duisburg-Essen; Standort Essen - [x] Technik Essen - [x] Goethe-Universität Frankfurt a. Main - [x] Technische Universität Bergakademie Freiberg - [x] Albert-Ludwigs-Universität Freiburg - [x] Justus-Liebig-Universität Gießen - [x] Georg-August-Universität Göttingen - [x] Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald (bis 14:00) - [x] Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg - [x] Universität Heidelberg - [x] Technische Universität Ilmenau - [x] JDPG; Junge Deutsche physikalische Gesellschaft - [x] Friedrich-Schiller-Universität Jena - [x] Universität zu Köln - [x] Technische Universität Kaiserslautern - [ ] Universität Kassel - [x] Christian-Albrechts-Universität zu Kiel - [x] Karlsruher Institut für Technologie - [x] Universität Konstanz - [x] Fachhochschule Lübeck - [x] Ludwig-Maximilians-Universität München - [x] Technische Universität München - [x] Westfälische Wilhelms-Universität Münster - [x] Philipps-Universität Marburg - [x] Carl von Ossietzky Universität Oldenburg - [x] Universität Potsdam - [x] Universität Regensburg (bis 11:00) - [x] Universität Rostock - [x] Universität des Saarlandes - [x] Universität Siegen - [x] Eberhard Karls Universität Tübingen - [x] Julius-Maximilians-Universität Würzburg - [x] Technische Universität Wien - [x] Universität Wien - [x] Fachhochschule Wildau - [x] Bergische Universität Wuppertal - [x] Universität Zürich ### TOP 1.5 Vorschlag und Beschluss der Tagesordnung Björn (Aachen): > Der TOP 5 soll vor TOP 3 gezogen werden. Das geht organisatorisch nicht. :::success __Abstimmung__ Die Tagesordnung wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen. ::: ## TOP 2 Wahlen ### TOP 2.1 Bestimmung des Wahlausschusses Maik (Bielefeld) Kathii (GUF) Vicky (KIT) ### TOP 2.2 Ständiger Ausschuss der Physik Fachschaften Es werden drei Plätze vakant und es stehen drei Personen zur Wahl. Kandidat*Innen: * Oliver Irtenkauf (Uni Konstanz) * Niklas Donocik (TU Braunschweig) * Jennifer Hartfiel (FU Berlin) Die Kandidaten stellen sich vor. Eine Kandidatin kommt mit Verspätung und stellt sich danach vor. Daniela (Konstanz): > Frage an Niklas: Welches zweite Fach studierst du (auf Lehramt)? > Mathematik Maik (Bielefeld): > Frage an die Kandidat*Innen nach Inhalten Niklas (TU Braunschweig): > Lehramt beim ZaPF stärken und Networking Oliver (Konstanz): > Würde gerne die Klausurtagung ausrichten. Jenny (FUB): > Archivierung und Strukturierung des Wikis Merten (jDPG): > In welcher Phase eures Studiums seid ihr? Oliver (Konstanz): > Arbeitet grade an der Bachelorarbeit. Jenny (FUB): > Arbeite auch gerade an der Bachelorarbeit Niklas (TU Braunschweig): Willi (Braunschweig): > Wieviel Zeit könnt ihr aufbringen? Niklas (TU Braunschweig): > Ein paar Stunden pro Woche. Jenny (FUB): > Ein paar Stunden pro Woche. Oliver (Konstanz): > Solange bis ich fertig bin. Yannik (Bremen): > Welche Dinge würdet ihr wenn sofort am Studium ändern, wenn ihr die Möglichkeit dazu hättet? Niklas: > Fachliche Qualität des Lehramtsstudiums verbessern. Jenny: > Das ist unterschiedlich je nach Uni. Vielleicht mehr Wahlbereich. Oliver: > Vorlesungsbeginn nach 8:15. Björn (Aachen): > Die Zeit pro Woche ist relativ irrelevant, sondern die Zeit direkt nach der ZaPF ist wichtig. Wie viel Zeit habt ihr da? Niklas: > So viel Zeit wie nötig. Jenny: > Nach der ZaPF in Berlin erstmal die nächsten zwei Wochen Aufräumen, danach dann wieder mehr Zeit. Oliver: > Ich habe Zeit. Willi (Braunschweig): > Seid ihr Mitglied in einer Partei oder Teil einer parteinahen Struktur? Jenny: > nein Oliver: > nein Niklas: > War Mitglied einer Nachwuchsorganisation der Partei FDP. Maik (Bielefeld): > Seid ihr Mitglied der DPG? Alle: > Nein. Fabian (TUB): > Was habt ihr für ein Bild von der Arbeit des StAPF? Oliver: > Es müssen Resolutionen verschickt werden. Niklas: > Kommunikation ist eine wichtige Aufgbe --> man muss zeitnah handeln Jenny: > Bevorzugt persönlichen Kontakt zum Arbeiten, ansonsten über Mumble Es besteht Bedarf an einer Personaldebatte in Abwesenheit der Kandidat*innen, die nicht protokolliert wird. Der Wahlausschuss erklärt das Wahlverfahren. :::success Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): * Oliver Irtenkauf (Konstanz): 38/3/9 * Niklas Donocik (Braunschweig): 43/3/4 * Jennifer Hartfiel (FUB): 45/1/4 3 ungültige Stimmen Die drei Kandidat*innen nehmen die Wahl an. ** Die drei Kandidat*innen wurden in den StaPF gewählt.** ::: ### TOP 2.3 Wahl des Kommunikations Gremium (KomGrem) Es wird ein Platz vakant und es steht zunächst keine Person zur Wahl. Daraufhin stellt sich Sonja erneut zur Wahl. Kandidat: * Sonja Gehring (Uni Bonn, Nr. 31) Sonja (Bonn): > Aufgrund baldigen Abschluss des Studiums legt sie nach und nach alle Ämter nieder und wünscht sich neue Kandidat*innen. Es herrscht kein Bedarf an einer Personaldebatte. :::success Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): * Kandidatin Sonja: 51/0/2 Die Kandidatin nimmt die Wahl an. **Die Kandidatin wurde ins KomGrem gewählt.** ::: ### TOP 2.4 Wahl des ToPF Ein Platz wird vakant. Bislang liegen keine Kandidatenvorschläge vor. Niklas (Oldenburg): > Wie viel Zeitaufwand ist das und welche Anforderungen muss man erfüllen? Jan (FUB): > Es muss nicht so viel getan werden. Der Zeitaufwand liegt bei 2-3 Stunden in der Woche. Dazu gehört auf Mails antworten, bash und ssh Bedienung wären gut und Grundkenntnisse in Linux-Administration. Jörg (FUB): > Schlägt Fabs von der TUB vor. > Es gibt viele Dienste und mehr zu verwalten, daher werden neue engagierte Leute benötigt! Wenn Jan, Fabs und Jörg mit dem Studium fertig werden und aufhören auf ZaPFen zu fahren, wird es Probleme geben, weil die Infrastruktur zusammenbricht. Philipp (Kaiserslautern): > Vorschlag: ++Klemens Schmitt (TU Kaiserslautern, Nr. 147)++ Die vorgeschlagenen Kandidaten stellen sich zur Wahl. Klemens (Kaiserslautern): > Macht in der Fachschaft die IT und hat daher Erfahrungen. Er ist gerade in der Promotion. Fabian (TUB): > Mache bisher schon viel Arbeit für die ZaPF-IT und würde die Wahl annehmen. Jan: > Frage an Klemes: Welche Vorerfahrungen hast du? Klemens: > Betreibt die Fachschaftsinfrastruktur. Benutzt seit 9 Jahren Linux und ist in der Unix-AG. Fabs ruft zur Wahl von Klemes auf. Es herrscht kein Bedarf an einer Personaldebatte. Das Wahlverfahren wird erneut erklärt. :::success Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): * Klemens Schmitt (Kaiserslautern): 52/0/1 * Fabian Freyer (TUB): 32/7/14 Klemens nimmt die Wahl an. **Aufgrund der größeren Zahl an Ja-Stimmen ist Klemens in den ToPF gewählt.** ::: ### TOP 2.3 Wahl von Vertreter*innen für den Akkreditierungspool Kandidat*innen * Philipp Jaeger (TU Kaiserslautern, Nr. 57) * Benjamin Dummer (HUB, Nr 901) * Florian Ettlinger (TU München, Nr. 2) * Florian Tönnies (Uni Freiburg, Nr. 46) * Thomas Lachner (Uni Bayreuth, Nr. 132) Kathii: (GUF): > Wie stellt ihr euch die Arbeit im Akkreditierungspool vor? Philipp: > Ist gespannt, was es mit der Arbeit des Akkreditierungspool auf sich hat. Florian (TUM): > Stellt sich nun zum zweiten Mal auf, hat inzwischen 4 Verfahren mitgemacht und würde das auch gerne weiterhin machen. Florian (Freiburg): > Im StuKo ist Akkreditierung immer wieder Thema. Ich will mehr darüber erfahren und auch mal sehen, wie es anderen Unis in den Studienverlaufsplänen aussieht. Stefan (Köln): > Wie versteht ihre eure Rolle? Wollt ihr Ideen für eure Unis mitnehmen? Thomas (Bayreuth): > Will gute Ideen von anderen Unis gerne übernehmen und einbringen. Florian (Freiburg): > ich hoffe mit den Erfahrungen in einem erneuten Verfahren Neuerungen anzubringen und durchzusetzen Philipp (Kaiserslautern): > Möchte Kommissionen auch mal auf die Finger schauen. Niklas (Braunschweig): > Wurden eure Studiengänge bereits akkreditiert? Thomas (Bayreuth): > Unsere Uni wurde bereits systemakkreditiert und ich war da stark involviert. Philipp (Kaiserslautern): > Saß zur Zeit der Akkreditierung im StuPa und hat da einiges mitbekommen, danach auch. Merten (jDPG): > Könnten ihr euch eine Mitarbeit im KASAP vorstellen? Philipp (Kaiserslautern): > Grundsätzlich ja. Die anderen Kandidaten haben noch keine genaueren Vorstellungen über gesonderte Verpflichtungen. Margret (GUF/LMU): > Könnt ihr euch vorstellen zu den Pool-Vernetzungstreffen zu fahren und euch dort zu engagieren? Thomas (Bayreuth): > Wenn es zeitlich passt, da die Arbeit notwendig ist. Philipp (Kaiserslautern): > Sieht die Weiterbildung und die Teilnahme am Poolvernetzungstreffen als Voraussetzung. Benjamin (HUB): > Hat die Selbstverpflichtung mitgestaltet, also ja. Alle anderen: > Ja Christian (Marburg): > Was macht ihr, wenn Beschlüsse der ZaPF/ des Pools gegen die Meinung eurer Fachschaft anstehen. Benjamin (HUB): > Fachschaftsarbeit ist immer gut gemeint, aber nicht immer mittel-/langfristig durchdacht. Florian (Freiburg): > Würde versuchen zu verstehen, warum ein möglicher Konflikt besteht und dann im Einzelfall entscheiden. Thomas (Bayreuth): > Was die Fachschaft will ist wichtig, aber wir werden von der ZaPF entsandt. Ich sehe mich mehr als Vermittler zwischen Gutachtern/Fachschaftlern. Florian (TUM): > Man muss bedenken, dass man als Externer durchaus mehr Details gesehen hat als die FSler selbst. Wenn es Widersprüche gab, lag es meist an fehlenden Infos der Fachschaft --> Appell: Bereitet euch wirklich gut auf die Akkreditierung und Begehung vor! Philipp (Kaiserslautern): > Die Beschlüsse der ZaPF sind als deren Entsandter zu vertreten. Es gibt keinen Bedarf an einer Personaldebatte. Bei dieser Wahl gibt es keine Obergrenze der Mitglieder im Pool --> Alle gewählten Kandidaten werden auch entsandt. :::success Ergebnis (Ja/ Nein/ Enthaltung): * Benjamin Dummer (HUB): 48/2/1 * Philipp Jäger (Kaiserslautern): 48/1/2 * Florian Ettlinger (TUM) 48/2/1 * Florian Tönnies (Freiburg) 48/1/2 * Thomas Lachner (Bayreuth): 50/0/1 0 ungültige Stimmen **Alle Kandidaten werden in den Pool entsendet.** ::: _Filmeinspielung zur kommenden ZaPF in Heidelberg_ Allgemeine Begeisterung. ## TOP 3 Vorstellung der Arbeitskreise ### TOPF-AK Es wurde eine Zusammenfassung zur ZaPF-IT gegeben. Genauer wurde das Anmeldesystem für Teilnehmika diskutiert und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. ### Frauen in der akademischen Karriere Es wurden Statistiken diskutiert. Der Frauenanteil liegt konstant bei 20%. Bei der nächsten ZaPF wird es einen Folge-AK mit mehr Zahlen und einer Ausarbeitung geben. Es ist bisher keine Resolution geplant. Philipp (Kaiserslautern) weist auf die DPG Studie zu diesem Thema von 2016 hin und wird einen Link an die AK Leitung verschicken. ### March of Science Die Fachschaftentagung Chemie (FaTaCH) hat um Beteiligung gebeten. Bitte um Meinungsbild, ob die ZaPF mehr mit der FaTaCH zusammenarbeiten will. Peter (KIT): > Anmerkung von der MeTaFa. Die FaTaCH will sich mal die ZaPF anschauen. Niklas (Braunschweig): > Weitere Aktionen sind schwierig zu organisieren, da Fachschaften keine politische Meinung vertreten soll. > Es soll nur abgestimmt werden, ob wir Input von der FaTaCH annehmen oder nicht. :::success Einholung eines Meinungsbildes: Soll auf eine Beteiligung beim March of Science hingewirkt werden? 6 Enthaltungen und ansonsten Ja-Stimmen ::: ### Fachschaftsfreundschaften Es soll eine aktuelle Austausch Mailing-Liste geben. Wenn ihr auf die ZaPF-Couchsurfing-Liste möchtet, schreibt eine Mail an philipp.sitzmann@gmx.de. Mit Infos: Name, Uni, Wohnort, Anzahl Schlafplätze. Auch bereits registrierte Mitglieder sollen sich erneut melden. Es wurde von der Facebook-Gruppe berichtet, Fotos angeschaut, von der ZaPF-Wanderung berichtet und davon was sonst noch zwischen den ZaPFen an Austausch passiert ist. _Zeit für Danksagungen_ Dankeschön an die Köch*innen Dankeschön an die Redeleitung Dankeschön an alle Helfika: Jule hatte mit Abstand die meisten Helfika-Stunden und bekommt einen Orden verliehen. Dankeschön an die Orga _Filmeinspielung zur kommenden ZaPF in Siegen_ Allgemeine Freude ## TOP 4: Wahl der kommenden ZaPFen Es werden noch Fachschaften für die ZaPFen ab Sommer '19 gesucht. Bewerbung: * Universität des Saarlandes hat eine Bewerbung per Mail eingereicht Saarland: > Die Bewerbung kommt nicht von uns. Wir würden es eigentlich sehr gerne machen, aber es gibt keinen Platz. Sie haben nicht die Kapazitäten. Redeleitung: > Seht es als Arbeitsauftrag ;) Überlegt euch wie das vielleicht realisiert werden könnte. Die Fake-Bewerbung wird zurückgezogen. Wer das wohl war? Redeleitung: > Gibt es Bewerbungen? Kathii (GUF): > Bis zur nächsten ZaPF brauchen wir eine Fachschaft, welche die ZaPF im Sommer 2019 ausrichtet, da der BMBF-Antrag rechtzeitig, also bis Mai 2018, geschrieben werden muss. Lisa (Erlangen-Nürnberg): > Erlangen denkt über eine Sommer ZaPF 2019 nach. Fabian (Freiburg): > Freiburg denkt auch darüber nach. Julian (Halle-Wittenberg) > Halle(Saale) sind zu wenige, aber mit Unterstützung ist es denkbar. Kathii (GUF): > Es ist auch eine Kooperation mehrerer Städte (siehe Siegen) möglich. ## TOP 5: Anträge Die Redeleitung äußerst die Bitte, dass nicht für jeden (kleinen) Änderungsvorschlag sofort ein Änderungsantrag eingereicht wird. Häufig ergibt sich nach einer weiteren Diskussion ein Konsens. Falls das nicht der Fall ist, kann auch nach der Diskussion ein Änderungsantrag gestellt werden. Verfahrensvorschlag: Zunächst werden die Anträge und Änderungsanträge diskutiert. Sobald die Abstimmung beginnt, soll keine weiteren Diskussionen eröffnet werden. Björn (Aachen): > Sieht es nicht als sinnvoll an, Redebeiträge zu "blocken". Redeleitung: > Wir werden nicht strikt darauf achten, aber es ist ein gutes Mittel, um die Zerfaserung von Diskussionen zu vermeiden. Änderungsanträge und Änderungen an bestehenden Anträgen (von Antragstellern) sollen bitte per Mail zugesendet werden. Redeleitung: > Bei den Änderungsanträgen sollte man darauf achten, was sie im Gesamtkontext bedeuten, z.B. sollte es keinen Antrag geben, der die Änderungen von vorher durch komplette Streichung negiert. ### TOP 5.1 AK VG-Wort Antragsstellende: Patrick Haiber (Uni Konstanz · No. 8), Victoria Schemenz (Alumni · No. 187) Antragstext: Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) beschließt den folgenden offenen Brief an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die Bundestagsfraktionen, die Kultusministerkonferenz, die Hochschulrektorenkonferenz und VG Wort. Adressaten: HRK, Bibliothekenverband, MeTaFa, Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die Bundestagsfraktionen, die Kultusministerkonferenz, die Hochschulrektorenkonferenz und VG Wort Er wurde zusammen mit der Fachschaftentagung Maschinenbau (FaTaMa) im deutschsprachigen Raum auf Grundlage des offenen Briefes der Konferenz aller Werkstofftechnischen und Materialwissenschaftlichen Studiengänge (KaWuM) angefertigt. Weiterhin beauftragen wir den StAPF, an der Resolution Änderungen durchzuführen, sollten andere BuFaTas dieselbe Resolution mit Änderungen beschließen. Als Offener Brief an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die Bundestagsfraktionen, die Kultusministerkonferenz, die Hochschulrektorenkonferenz und VG Wort Sehr geehrte Damen und Herren, Die Fachschaftentagung Maschinenbau und die Zusammenkunft aller Physikfachschaften haben den Novellierungsprozess des Urheberrechts aufmerksam verfolgt. Wir sind davon überzeugt, dass der inzwischen vom Kabinett beschlossene Regierungsentwurf eine Verbesserung für die Studierenden an deutschen Hochschulen bringen wird. Der Entwurf ist zur aktuellen Lage ein Fortschritt und als solcher zu honorieren. Er berücksichtigt die Pauschalabrechnung, wie von uns bereits in der Vergangenheit gefordert wurden (Vgl. Petition der FaTaMa und weiterer Tagungen von September 2016 (Pet 4-18-07-99999-035515)) und dürfte somit zu einer Entschärfung des Konflikts zwischen Hochschulen und der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) führen. Trotzdem stellen wir fest, dass auch eine Abrechnung auf Basis von Stichproben erfolgen kann. Da hier keine weiteren Informationen zur Durchführung der Stichprobenerhebung vorliegen, lehnen wir dies vorerst ab, da an einzelnen Institutionen ähnliche Belastungen wie durch Einzelfallabrechnungen herbeigeführt werden können. Wir betrachten mit Sorge die Möglichkeit, dass die Gesetzesänderung nicht vor Ende des aktuellen Moratoriums, also bis Ende September, zum Vertrag zwischen Hochschulen und VG Wort zum Tragen kommt. Aus diesem Grunde fordern wir die Verhandlungspartner auf, das Moratorium bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zu verlängern. In diesem Zusammenhang sprechen sich die Fachschaftentagung Maschinenbau und die Zusammenkunft aller Physikfachschaften für mehr Transparenz rund um den Verhandlungsprozess aus. Auch ist eine Beteiligung aller betroffenen Statusgruppen sinnvoll. Insbesondere sollten bundesweite Vertreter der Studierendenschaften als Teil der Abordnung der Hochschulen mit einbezogen werden. Der selbstgesetzte Zeitrahmen der Gesetzesverabschiedung muss eingehalten werden. Im Gesetzgebungsprozess muss auf die Forderungen seitens der Wissenschaft eingegangen werden. Dies gilt insbesonders für Die für jeden Studiengang absolut notwendige Arbeit mit wissenschaftlichen Texten und Publikationen. Besonders die digitale Entwicklung in den letzten Jahren macht eine Reform des Urheberrechts unumgänglich. Neben digitalen Semesterapparaten sind auch digitale Fernleihen ein Thema welches wissenschaftliche Arbeit und Lehre vereinfachen würden. Wir fordern an dieser Stelle ebenfalls eine Stärkung von Open Access Angeboten, welche mit einer nachhaltigen Digitalisierung des Hochschul- und Bildungsbereichs im Allgemeinen einhergehen. Wir bitten den Gesetzgeber, sicherzustellen, dass das Gesetz der Weiterentwicklung digitaler Lehrangebote, wie zum Beispiel Vorlesungsaufzeichnungen, aber auch Vorlesungsübertragungen in andere Hörsäle, nicht im Wege stehen. Hierbei muss die an vielen Hochschulen angespannte Raumauslastung angemessen berücksichtigt werden. Wir sehen insbesondere §60a Abs (3) Punkt 1 diesbezüglich sehr kritisch. Hierbei muss unbedingt die Entwicklung der Lehre in den letzten Jahren berücksichtigt werden, was insbesondere Konzepte der digitalen Lehre wie Blended Learning, digitale Hochschulen, etc. mit einschließt. Es ist hochgradig zu bedauern, wenn die Bemühungen der Hochschulen und des Hochschulforums Digitalisierung durch eine Gesetztesänderung entwertet würden (Vergl. Abschlussbericht des Hochschulforums Digitalisierung https://hochschulforumdigitalisierung.de/sites/default/files/dateien/HFD_Abschlussbericht_Kurzfassung.pdf ). Hier sind sämtliche Akteure der Hochschullandschaft in der Verantwortung, die Entwicklung voran zu treiben. Wir sehen den aktuellen Regierungsentwurf zum Urheberrecht nicht in der Lage dazu den sich stetig verändernden Gegebenheiten der Hochschulbildung gerecht zu werden. Daher appellieren wir an die Akteure sich bereits jetzt in einen Dialog zur Zukunft eines Urheberrechts zu begeben, welches auch diesen Anforderungen gerecht wird. Die Entwicklungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass eine Verschleppung solcher Reformen fatale Auswirkungen für die Lehre an Hochschulen haben können. Diskussion: Gestern Abend wurde auf einer anderen BuFaTa der Beschluss gefasst mit uns einen offenen Brief zu formulieren. Dieser soll dann an den Deutschen Bundestag, die Bundestagsfraktionen, die Kultusministerkonferenz (KMK), Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die VG-Wort gesendet werden. Peter (KIT): > Gibt es ein Zeitlimit für die Veröffentlichung des Briefes? Es soll die KIF/KoMa in drei Wochen abgewartet werden. :::success Antrag: offener Brief an HRK, KMK, VG-Wort Abstimmung (Ja/Nein/Enthaltung): 44/0/2 **Der Brief wird veröffentlicht.** ::: ### TOP 5.2 BaMa-Umfrage Antragstellende: Niklas Brandt (Uni Oldenburg · No. 271), Merten Dahlkemper (jDPG · No. 50), Sonja Gehring (Uni Bonn · No. 31), Johannes Hampp (Uni Tübingen · No. 156), Philipp Jaeger (TU Kaiserslautern · No. 57), Marcus Mikorski (Alumni · No. 245),Julian Schneider (Uni Halle-Wittenberg · No. 251), Anna Summers (Uni Kiel · No. 203) Antragstext: Die 2010 und 2014 durchgeführte Umfrage unter den Physik-Studierenden in Deutschland („BaMaUmfrage“) soll in Zukunft weiter fortgeführt werden. Die nächste Befragung im Rahmen der BaMa-Umfrage soll im Sommersemester 2018 stattfinden. Das folgende Konzept soll den leute für humbug bei der weiteren Erarbeitung der kommenden BaMa-Umfrage als Richtlinie dienen: 1. Langfristig soll die Entwicklung von Studiengängen und die Veränderung der Studienzufriedenheit erhoben werden. 2. Die Umfrage richtet sich schwerpunktmäßig an Studierende der Physik und physiknaher Fächer, vor allem, aber nicht ausschließlich, an Bachelor und Master-Studierende. 3. Die Umfrage soll langfristig die Physikstudierenden der Länder Deutschland, Österreich und Schweiz berücksichtigen. 4. Die Umfrage beinhaltet Kernfragen, die über einen längeren Zeitraum betrachtet werden, sowie Zusatzfragen, die aus aktuellen Themen hervorgehen. 5. Die Befragung soll 20 bis 25 Fragen umfassen, davon sollen ca. 75% als Kernfragen und der Rest als Zusatzfragen formuliert werden. 6. Die Fragen werden in deutscher und englischer Sprache formuliert. 7. Die Rohdaten sollen geeignet - unter Berücksichtigung einer angemessenen Anonymität bzw. des Datenschutzes - zur freien Verwendung veröffentlicht werden. 8. Die Befragung findet in digitaler Form statt. 9. Die Befragung der Studierenden soll alle 4 Jahre wiederholt werden . 10. Die Fachschaften werden regelmäßig, alle 1 bis 2 Jahre, über den Aufbau des Studiums befragt. Weiter beurteilen sie, zu welchem Teil Physik in den betreffenden Studiengängen vertreten ist. Begründung: Dieses Positionspapier dient zur Festlegung der Parameter für die kommenden Umfragen und Gewährleistung der Kontinuität und Standardisierung des Verfahrens für zukünftige Umfragen. Wir haben uns dafür entschieden ein Positionspapier anstatt einer Selbstverpflichtung zu formulieren, weil so eine Veröffentlichung und Kommunikation nach Außen möglich ist. Außerdem ist bei Bedarf dieses Dokument leichter zu finden. Der Name BaMa-Umfrage wird beibehalten, da sie inzwischen einen Wiedererkennungswert hat. Begründung zu einzelnen den einzelnen Punkten im Positionspapier: (Anm.: Die Nummerierung dient lediglich zur besseren Orientierung und stellt keine Priorisierung oder notwendige Reihenfolge der Punkte dar.) Zu 2. Die Umfrage richtet sich vor allem an Physikstudiengänge. Wenn es allerdings Überschneidungen mit benachbarten Studiengängen gibt (Meteorologie, Materialwissenschaftler, etc.) kann dann nach Einschätzung der leute für humbug angepasst werden. Zu 3. Für die nächste BaMa Umfrage ist zunächst nur Deutschland angepeilt, sofern sich keine leute aus Österreich oder der Schweiz für humbug finden. Dies ist notwendig, um die Umfrage an die Umstände der betreffenden Länder anzupassen. Die regelmäßigen FachschaftsUmfragen sollen aber in allen drei Ländern durchgeführt werden als Vorarbeit für eine DACh-BaMa-Umfrage frühestens 2022. Zu 4. Die Zusatzfragen können über AKs der ZaPF oder die jDPG an die leute gegeben werden. Diese formulieren die Fragen aus und treffen bei Bedarf eine Auswahl. Zu 6. Es gibt viele englischsprachige Studiengänge und internationale Studierende, die von der Umfrage nicht ausgeschlossen werden sollen. Daher soll die Umfrage bilingual formuliert werden, damit sprachliche Barrieren kein Hindernis bilden. Zu 8. Die Vor- und Nachteile einer analogen bzw digitalen Umfrage wurden ausgiebig in den Arbeitskreisen diskutiert mit folgendem Ergebnis: Eine digitale Umfrage macht vieles einfacher, da sie einfacher durchzuführen und auszuwerten ist sowie Bilingualität besser zu realisieren ist. Außerdem gibt es den Vorteil, dass die korrekte Beantwortung des Fragebogens direkt überprüft werden kann. Fehler durch der Lösen von Tacker-Nadeln werden ebenfalls unterbunden (das ist nicht lustig und war ein großes Problem! leute für humbug sind toll!!!). Zu 9. Etwa alle 4 Jahre sind die Hälfte aller Studierenden ausgetauscht. Die Studiengänge werden etwa alle 4-7 Jahre reakkreditiert, daher passieren auf der Zeitskala der Halbwertszeit der Studierenden auch relevante Änderungen in den Studiengängen. Aufgrund der in kürzeren Abständen stattfindenden Fachschafts-Umfragen ist ein Know-How Transfer gegeben. Weiter kann aus den bereits durchgeführten Umfragen und den damit eingehenden Feedback die Aufgaben der LEUTE für humbug rekonstruiert werden. Diskussion: Es wurde ein Positionspapier zum Konzept der BaMa-Umfrage erarbeitet. Es beinhaltet Hinweise zur Gestaltung der nächsten Umfrage. Daniela (GUF): > Bleibt es dabei, dass die Umfrage alle 4 Jahre durchgeführt werden soll? AK-Leitung: > Ja Daniela (GUF): > Würde mir wünschen, das die 4 Jahre als Wunsch formuliert werden. Die AK-Leitung nimmt die Änderung auf. Daniela (GUF): > Was passiert mit den gesammelten Daten? AK-Leitung: > Das Thema wurde noch nicht diskutiert und muss noch weiter verfolgt werden. Margret (GUF/LMU): > Verfahrensvorschlag: Erweiterung des Papiers mit Punkten dazu auf der nächsten ZaPF. Patrick (Konstanz): > Die Ergebnisse können durchaus mit dem Studienführer verknüpft werden. AK-Leitung: > Darauf wurden sie schon angesprochen, das würden sie aber ungern machen. Marcus (GUF/Tübingen): > Es soll zeitnah ein Positionspapier präsentiert werden. :::success Positionspapier BaMa-Umfrage Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 45/0/2 **Damit ist das Positionspapier angenommen.** ::: ### Symptompflicht 1 - Positionspapier zu Symptompflicht auf Attesten Antragsstellende: Jakob Schneider (Göttingen) Antragstext: Die ZaPF möge ihrer allgemeinen Ablehung der Symptompflicht dadurch Ausdruck verleihen, dass sie die die Ablehnung begründenden Passagen der Resolution „Symptompflicht auf Attesten“ von der ZaPF in Dresden WS16/17 als Positionspapier übernimmt: Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich gegen die geforderte Angabe von Symptomen auf Attesten für die Prüfungsunfähigkeitsmeldung aus. An vielen Universitäten ist es erforderlich, für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest mit der Angabe von Symptomen einzureichen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die Symptome im jeweiligen Fall eine Prüfungsunfähigkeit darstellen. Aus unserer Sicht sprechen mehrere Gründe gegen diese Regelung: • Studierende müssen Ärzt*innen “freiwillig” von der Schweigepflicht entbinden • Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben in der Regel keine Qualifikation, um über Leistungseinschränkungen durch die angegebenen Symptome zu entscheiden. • Die Weitergabe und Speicherung solcher hochsensibler Daten birgt das Risiko, dass ungewollt Dritte Kenntnis darüber erlangen. Variante A Resolution zu Symptompflicht auf Attesten (Version A: Regelung NRW) Adressaten: Alle deutschen Hochschulen, HRK, Land- und Bundestagsfraktionen, KMK Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich gegen die geforderte Angabe von Symptomen auf Attesten für die Prüfungsunfähigkeitsmeldung aus. Wir bitten daher darum, allen behandelnden Ärzten grundsätzlich Vertrauen entgegenzubringen und entsprechend eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen einer Prüfungsunfähigkeit als Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit zu akzeptieren. In besonderen Fällen, in denen „konkrete Tatsachen nachgewiesen werden, die dafür sprechen, dass gerade in dem konkreten Prüfungssachverhalt das vorgelegte Attest die Prüfungsunfähigkeit nicht trägt 1 “, akzeptiert die ZaPF die Einholung einer zweiten Untersuchung. Hierführ empfehlen wir ein wie im Hochschulgesetz NRWs implementiertes System 2 : In begründeten Fällen kann die Universität auf ihre Kosten ein zweites Gutachten durch einen Vertrauensarzt/eine Vertrauensärztin verlangen. Um die freie Arztwahl zu gewährleisten sind dabei mehrere Ärzt*innen vorzuschlagen. Zusätzlich zu der Regelung in Nordrhein-Westfalen sollten nach Möglichkeit mehrere Ärzt*innen mehrerer Geschlechter in zumutbarer Erreichbarkeit zur Wahl gestellt werden. Die ZaPF fordert, eine analoge Regelung zur Herstellung von Rechtssicherheit in den Landeshochschulgesetzen zu verankern. Variante B Resolution zu Symptompflicht auf Attesten (Version B: vollständige Arztverantwortung) Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich gegen die geforderte Angabe von Symptomen auf Attesten für die Prüfungsunfähigkeitsmeldung aus. Die ZaPF fordert, allen behandelnden Ärzten grundsätzlich Vertrauen entgegenzubringen und entsprechend eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen einer Prüfungsunfähigkeit als Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit stets zu akzeptieren. Zur Herstellung von Rechtssicherheit fordert sie, dies in den Landeshochschulgesetzen so zu verankern. Diskussion: Die ursprüngliche Reso vom Zwischenplenum wurde zurückgezogen. Aus der Postersession haben sich 2 Varianten ergeben und das Plenum soll zunächst entscheiden, welcher weiterverfolgt werden soll. Margret (GUF/LMU): > Wie soll das weitere Vorgehen aussehen? AK-Leitung: > Das wurde in dem AK nicht behandelt. Zur Agenda: 1. HG NRW als Vorbild nehmen 2. Forderung in Gesetzestexten Prüfungsunfähigkeit vorzusehen 3. Folge-AK in Siegen Die Versammlung sieht aufgrund der Teilnahme der letzten Tage keinen weiteren Handlungsbedarf. 950: > Wozu gibt es einen erneuten Entwurf? Antragstellende: > Das ist zwar kein neues Thema, aber eine Reso ist kein Positionspapier. Niklas (Heidelberg): > Warum wird es nicht gleich in einen Folge-AK verschoben? Antragstellende: > Weil an den StaPF die Bitte um Konkretisierung gerichtet wurde. :::success Abstimmung über die Annahme des Positionspapiers Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 43/0/5 **PP in aktueller Form wird gefasst ** ::: Antragsstellende: > Die Sitzung soll sich zwischen zwei unterschiedlichen Positionen im Text entscheiden. Günther (Bochum): > Antrag: Streichung des Geschlechts des behandelnden Arztes. Menschen können selbst entscheiden zu welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlen. Wenn nicht, dann kann man das auch nicht feststellen. Antragsstellende: > Die Intention der Formulierung wird erläutert. Redeleitung: > Es soll sich zuerst für eine der beiden vorliegenden Versionen entschieden werden. Lisa (Erlangen-Nürnberg): > Ist für Version A Maik (Bielefeld): > Das Geschlecht kann uns egal sein, das ist die Entscheidung der Uni. Thomas (Heidelberg): > Die Idee war, das einfach mehrere Ärzte auf der Liste stehen, die Formulierung war wohl ungünstig. Günther (Bochum) zieht den Änderungsantrag zurück. Clara (Frankfurt): > Antrag B scheint weitreichender zu sein und ist somit besser. GO Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes über welche Variante (A oder B) abgestimmt werden soll. Gegenreden (inhaltlich): Die Rednerliste sollte vorher abgearbeitet werden. --> 3 min Beratungszeit für die Fachschaften :::success Abstimmung über den GO-Antrag zur Einholung eines Meinungsbildes zum Stimmverfahren Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 33/7/2 **Damit wird das Meinungsbild direkt eingeholt.** ::: :::danger Meinungsbild darüber, über welche Variante abgestimmt werden soll. Ergebnis (Version A/Version B): **Meinungsbild nicht eindeutig, Ähnlich viele Arme oben** ::: Manuel (Marburg): > Version B ist aussagekräftiger und es muss kein schwacher Kompromiss verschickt werden. GO-Antrag auf Nichtbefassung von Variante B Formale und inhaltliche Gegenrede: > Nichtbefassung ist ein weitreichender Beschluss. > Die Nichtbefassung bezieht sich auf Version B und gilt damit nur für diese. :::danger Abstimmung über GO-Antrag auf Nichtbefassung von Version B. Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 14/22/6 **Damit ist der GO-Antrag abgelehnt. Da eine 2/3 Mehrheit benötigt wird.** ::: Margret (GUF/LMU): > Bei der letzten ZaPF wurde beschlossen, dass wir forden, dass eine ärztlich bescheinigte Prüfungsunfähigkeit ausreichen soll. > In der Vorgestellten Version wird dies abgeschwächt. Markus (FUB / Alumni): > Sieht das wie Margret. Version B haben wir schon. Das gemeinsam wieder abzuschwächen findet er schade für die betroffenen Personen. Daher plädiert er dafür hier nicht weiter abzustimmen. Fabian (Wien): > Beide Anträge werden in Wien dem Status Quo nicht gerecht. Bei ihnen ist die aktuelle Situation jetzt schon besser. Er hat Angst das dies durch die Resolution untergraben wird. Thomi (HD): > Stimmt Margret und Markus zu. Selbst wenn man Version A nachvollziehen kann, sollte man nicht darauf hinweisen, dass es diese Situation gibt. Version B ist die bessere Version. Lisa (Erlangen-Nürnberg): > Der Grund für die Abschwächung ist, dass es dazu kommt, dass die Lücke genutzt wird und sie wollten die Lücke lassen, damit der Antrag überhaupt durchgeht. Joshua (Köln): > Ist dort ein neuer Adressat hinzugekommen? > Kann man dem einfach nochmal Version B zukommen lassen. Margret (GUF/LMU): > Version B ist das Gleiche wie in Dresden. > In Version B steht zusätzlich drin dies in den Hochschulgesetzen zu verankern. > Vielleicht kann man dies einfach als neuen einzelnen Antrag stellen. Thomas (Bayreuth): > Ist für Version A, da es pragmatisch wahrscheinlicher ist, wenn man sich auf eine Verhandlungsposition stellt, die nicht ganz so hart ist. Fabian (Wien): > Sieht das Ausnutzen als anderes Problem. Wir sollten uns dafür einsetzen, dass man sich jederzeit von einer Prüfung abmelden kann ohne Probleme. Lukian (Würzburg): > Version B bringt nichts, da es schonmal beschlossen wurde. In Version A steht ein konkreter Vorschlag, der Rechtssicherheit schafft. Jakob (Göttingen): > Wenn man sich für Version B entscheidet, hat man das Problem, dass die MeTaFa gerne etwas Konkreteres als die Resolution aus Dresden sehen möchte. In Dresden sollte die Resolution auch noch so schwammig sein, jetzt wollen wir das konkretisieren. Thomas (Heidelberg): > Argumentation für Version A ist nur aus taktischen Gründen so gewählt. Allerdings sollte man seine Meinung erst klar darstellen und zwar eher extra stark. Stefan (Köln): > Auf der Metafa gab es Resonanz in beide Richtungen. Man kommt weiter, wenn man überzeugt. Dafür braucht man Argumente. > Version B ist sehr weit weg von einer maximal Forderung entfernt. Das ist eher das Allermindeste, was man vertreten sollte. Jonas (Oldenburg): > Go Antrag auf Schließung der Redeliste. Gegenrede? Margret (Frankfurt): > Eigentlich würde sie gleich gerne einen GO-Antrag auf Vertagung auf die nächste ZaPF stellen, daher wird gebeten den anderen GO-Antrag zurückzuziehen. Eine Schließung der Redeliste würde dazu führen, dass wir den Antrag direkt abstimmen. Der Go-Antrag wird zurück gezogen. Margret (Frankfurt): > GO-Antrag auf Vertagung auf die nächste ZAPfFin einen Arbeitskreis > Wir bekommen hier keine Überzeugende Mehrheit Inhaltliche Gegenrede: Die Entscheidung dazu wird nicht in einem Arbeitskreis fallen. Patrick (Konstanz): > Der aktuelle GO-Antrag beinhaltet, dass die Redeliste abgearbeitet wird. Bedenkzeit 3 min. :::success Abstimmung des GO-Antrages auf Vertagung in einen Arbeitskreis auf der nächsten ZaPF Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 34/9/2 **Damit ist der GO Antrag angenommen.** ::: Damit wird der Punkt auf der nächsten ZaPF behandelt. Fortsetzung der Redeliste: Thomas (Bayreuth): > Findet nicht, dass wir uns mit der vorgeschlagenen Resolution selbst abschwächen würden und rät der nächsten ZaPF wieder eine realistische Lösung zu fordern. Peter (KIT): > Hinweis: Der Punkt kam auf, da auf der MeTaFa gesagt wurde, wir liefern keine Vorschläge. Das wurde nun versucht und es wurde abgelehnt. Wir haben schon eine Position dazu beschlossen, wir müssen das nicht unbedingt nochmal tun.t ### TOP 5.4 GO-und Satzungsänderungen (Reihenfolge wie im .pdf) #### TOP 5.4.1 GO-Änderungsantrag 1 (Abwahlen) Antragstellende: Jörg Behrmann (FUB), Björn Guth (RWTH) Antragstext: Antrag Hiermit beantragen wir die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF wie folgt zu ändern: Absatz 4.2.9 Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Die betroffene Person ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören. ist zu ändern in Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Der Antrag auf Abwahl ist bis spätestens 15 Uhr am Vortag der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen. Die betroffene Person ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören. Begründung Im Arbeitskreis wurde diskutiert ob die Modi von Abwahlen sauber aus der Satzung getrennt werden sollen, da alle Wahlmodi in der GO geregelt sind. Dies wurde aus einem besonderen Schutzinteresse dieser Regelungen abgelehnt, um aber alle Regelungen an einem Ort zu vereinen und so das Verständnis zu erleichtern, sollen sie hier bewusst gedoppelt werden. Diskussion: Aktuell stehen ein paar Regelungen zu Abwahlen nur in der Satzung und ein paar nur in der GO. Dies soll nun vereinheitlicht werden, da die GO leichter zu ändern ist. Auch die Frist für die Ankündigung einer Abwahl soll in die GO, damit es übersichtlicher wird. Thomas (Bayreuth): > Wie oft kam bisher der Wunsch nach Abwahl einer Person? Wie wichtig ist dies für praktische Umsetzung? Björn (Aachen): > Die GO ist mehr als nur praktisch. Fabian (Wien): > Warum soll ich dies bis 15 Uhr am Vortag ankündigen. Ich könnte mir vorstellen, dass man dies im Plenum braucht. Björn (Aachen): > Es gibt einen GO-Antrag auf Absetzung der Redeleitung. Jörg (FUB): > Das steht so schon in der Satzung. ::: success GO-Änderung (Abwahlen) Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 35/2/9 Damit ist der Antrag angenommen. ::: #### TOP 5.4.2 GO-Änderungsantrag 2 (anwesende statt teilnehmde Personen dürfen Vertrauenspersonen wählen) Antragstellende: Jörg Behrmann (FUB), Björn Guth (RWTH) Antragstext: Hiermit beantragen wir die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF wie folgt zu ändern: In 4.2.6 ersetze Im Anfangsplenum werden sechs Vertrauenspersonen gewählt. Zur Wahl berechtigt sind alle angemeldeten Teilnehmer der ZaPF. durch Im Anfangsplenum werden sechs Vertrauenspersonen gewählt. Zur Wahl berechtigt sind alle anwesenden natürlichen Personen. und 4.2.7 Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt per Wahl durch Zustimmung aus einem Pool von angemeldeten Teilnehmern der ZaPF durch Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt per Wahl durch Zustimmung aus einem Pool von teilnehmenden Personen der ZaPF Begründung: Die ursprüngliche Intention der obigen Regelungen war jeder im Plenum anwesenden Person eine für sie akzeptable Vertrauensperson zu finden. Dies wird durch diese Formulierung ermöglicht, da sie sich nicht nur auf teilnehmende bzw. angemeldete Personen beschränkt. Diskussion: Aktuell dürfen nur angemeldete Personen die Vertrauenspersonen wählen und als Vertrauenspersonen gewählt werden. Als das in Wien eingeführt wurde war der Gedanke, das wirklich jeder diese Vertrauensperson mitwählen können soll. Daher soll "...angemeldete..." zu "...anwesende natürliche Personen..." geändert werden. Der Pool von angemeldeten teilnehmenden Personen soll in teilnehmende Personen umbenannt werden. Lukian (Würzburg): > Hat ein Problem damit, dass Menschen aus Fachschaften, die zu spät kommen, sich dann nicht zur Wahl stellen können. Björn (Aachen): > Das können sie eh nicht, wenn sie nicht anwesend sind. :::success GO-Änderung zur Wahl der Vertrauenspersonen Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 37/8/8 **Damit wurde der GO-Änderungsantrag angenommen. ** ::: #### TOP 5.4.3 GO-Änderungsantrag 3 (Antragsdurchführung und Nachvollziehbarkeit) Antragstellende: Jörg Behrmann (FUB), Björn Guth (RWTH) Antragstext: Hiermit beantragen wir die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF wie folgt zu ändern: Abschnitt 3.1 Antragsfristen und Antragsdurchführung ist ein neuer Artikel 5 Anträge, die bestehende Aussagen der ZaPF, insbesondere die Geschäftsordnung und die Satzung, ändern wollen, müssen ihre Änderung des bestehenden Textes geeignet nachvollziehbar machen. Diese Pflicht entfällt für Initiativanträge. und dem Anhang ein Abschnitt Geeignete Form des Nachvollziehbarmachens Es kann sehr schwer sein kleinste Änderungen in Texten nachzuvollziehen, es erleichtert die Arbeit im Plenum deswegen erheblich, wenn Änderungen bestehender Texte im einzelnen hervorgehoben sind. Dies kann z.B. durch ein Diff geschehen. Begründung Die Begründung ist dem obigen neuen Anhang zu entnehmen. Diskussion: Dies soll dazu führen, dass Unterschiede in Anträgen leichter nachzuvollziehen sind. Fabian (Wien): > Wieso soll das verpflichtend in die GO? Was wenn ich es nicht finde, dass vor 20 Jahren dazu schon mal etws beschlossen wurde. Björn (Aachen): > Für Initiativanträge entfällt diese Pflicht. Niklas (Heidelberg): > Kann man das als Selbstverpflichtung schreiben? Björn (Aachen): > Selbstverpflichtungen gehen unter. Niklas (Braunschweig): > Wenn man etwas nicht im Wiki findet, dann wird der Antrag nicht behandelt. Björn: > Da soll dann die ausrichtende Fachschaft drauf achten, wenn sie die Anträge zugeschickt bekommt. Lukas (FUB): > "...muss..." in "...soll..." ändern, da soll heißt muss wenn kann. Björn(Aachen): > Nimmt den Änderungsantrag an. ::: success Abstimmung über den GO-Änderungsantrag zur Nachvollziehbarkeit von Anträgen. Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 36/2/6 Damit ist der GO-Änderungsantrag angenommen. ::: #### TOP 5.4.4 GO-Änderungsantrag 4 (Resolution, Positionspapier, Selbstverpflichtung hervorheben und erklären) Antragstellende: Jörg Behrmann (FUB), Björn Guth (RWTH) Antragstext: Hiermit beantragen wir die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF wie folgt zu ändern: In 4.1.2 sind die Wörter “Resolution”, “Positionspapier” und “Selbstverpflichtung” hervorzuheben um auf den neuen Anhang Resolutionen, Positionspapiere und Selbstverpflichtungen Resolutionen halten Positionen der ZaPF fest und werden vom StAPF an die im Antrag angegebenen Adressaten verschickt. Positionspapiere erfüllen den selben Zweck wie Resolutionen, aber haben keine eigenen Adressaten und sollen nur im Bericht des StAPFes und auf der Internetpräsenz der ZaPF in der Liste aller Resolutionen und Positionspapiere veröffentlicht werden. Selbstverpflichtungen sind ZaPF-interne Dokumente, die Aufträge an die Organe der ZaPF, z.B. den StAPF, geben. Selbstverpflichtungen können insbesondere dafür genutzt werden Arbeitsthesen eines Arbeitskreises festzuhalten, mit der Intention auf einer folgenden ZaPF einen weiteren Beschluss zu fassen. hinzuzuweisen, der der Geschäftsordnung hinzuzufügen ist. Begründung: Die Erfahrungen des Workshops “Resolutionen schreiben” und vergangener Plena haben gezeigt, dass vielen Teilnehmika der Unterschied zwischen Resolutionen, Positionspapieren und Selbstverpflichtungen nicht klar ist. Weiterhin wurde im aktuellen Workshop “Resoschreiben” ausgiebig diskutiert ob weitere Klassen von Anträgen nicht notwendig sind um den Zwischenstand einer Arbeit für nachfolgende Arbeiten zu sichern, aber in einer Art, die nicht ZaPF-extern einsehbar ist. Eine Notwendigkeit für neue Klassen von Anträgen wurde im Workshop abschließend verneint, aber der obige erklä- rende Anhang formuliert. Diskussion: Dieser Antrag soll der GO einen Anhang beifügen. Anhänge sind Erklärungen. Es wird dort erklärt was es für Veröffentlichungsformen gibt. Marcus (Tübingen): > Die Idee findet er nicht schlecht. Wieso soll dies nur in der Internetpräsenz veröffentlicht werden? Es soll doch eigentlich in geeigneter Form veröffentlicht werden. Warum schränkt man sich dort ein? Björn (Aachen): > Dies ist eine Minimalvorlage. Alles andere kann auch verwendet werden. Wolfgang (Würzburg): > Wenn wir uns andere Optionen offen halten wollen, sollte das Wort nur gestrichen werden. Der Reader soll erwähnt werden. Jörg (FUB): > Der Reader wird schon in der Satzung erwähnt. Clara (Frankfurt): > Schlägt vor trotzdem das Wort "nur" streichen, da es auch an anderen Stellen... Björn (Aachen): > Wird angenommen. ::: success Abstimmung über GO-Änderungsantrag: Anhang der GO erweitern Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 42/3/0 **Damit wird der GO-Änderungsantrag angenommen.** ::: #### TOP 5.4.5 GO-Änderungsantrag 5 (GO-Antrag Nichtbefassung 1) Antragsteller: Jörg Behrmann (FUB), Björn Guth (RWTH) Antragstext: Hiermit beantragen wir die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF wie folgt zu ändern: Der GO-Antrag auf Nichtbefassung in der Liste der GO-Anträge ist wie folgt zu ändern: • Nichtbefassung * zu Variante 1: Nichtbefassung (kann nicht geheim abgestimmt werden) * Variante 2: Nichtbefassung (diesem Antrag können sich nach Antragstellung, aber vor Abstimmung einzelne Fachschaften anschließen; dies wird im Protokoll vermerkt) * Variante 3: An einer geeigneten Stelle der GO wird folgender Satz eingefügt: Eine Fachschaft kann für die Beratung einzelner TOPs den Raum verlassen. Ist dadurch die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben, wird der TOP vertagt und die Beschlussfähigkeit für den nächsten TOP neu ermittelt. Dies wird protokolliert. Begründung: Der ebenfalls vorliegende Satzungsänderungsantrag zur genaueren Spezifizierung der Aufgaben der ZaPF soll mit dieser GO-Änderung vorbereitet werden. Gegen die genannte Satzungsänderung, die die bestehende Politik der ZaPF erklärt, sich zu allgemeinpolitischen Themen zu äußern, die einen klaren Hochschulbezug haben, wurde vorgebracht, dass vereinzelte Fachschaften eine engere Vorgabe haben könnten, die ihnen auch solche Äußerungen verbietet. Diese können durch bestehende Mittel der Geschäftsordnung beweisen, dass sie sich der Befassung eines solchen Themas enthalten haben. Ein solches Mittel wäre der GO-Antrag auf Nichtbefassung in namentlicher Abstimmung. Da geheime Abstimmung namentliche Abstimmung um allgemeinen schlägt, soll dieses für diesen GO-Antrag explizit ausgeschlossen werden. Diskussion: Nichtbefassung 1 Wir dürfen uns rechtlich nicht mit bestimmten Themen befassen. Falls eine Fachschaft etwas abstimmen möchte, mit dem sich vielleicht nicht befasst werden darf, dann wird ein Antrag auf Nichtbefassung gestellt. In Nichtbefassung 2 Eine Fachschaft kann vor der Abstimmung beim Protokoll hinterlegen, dass sie sich dem anschließt. Stefan (Köln): > Kann das Anliegen nachvollziehen. Der Antrag ist aber daher falsch, da wenn eine FS der Meiung ist sich nicht damit nicht befassen zu können, sollen sie dem Protokoll Bescheid sagen. Es sollten sich dann nicht gleich alle damit nicht befassen können. Marcus (Tübingen): > Das Recht auf eine geheime Abstimmung sollte auf keinen Fall angetastet werden. Kann das Anliegen aber verstehen. Fabian (Wien): > Findet die geheime Abstimmung extrem wichtig und möchte den Antrag daher nicht so stehen lassen. Lukas (Wupperhtal): > Der Antrag wirkt wie ein Weg mit dem sich einzelne Fachschaften aus der Entscheidung ziehen können. Er findet das sehr befremdlich. Lukian (Würzburg): > Die beiden Versionen haben den selben Effekt. Es spricht nichts gegen den zweiten Vorschlag. Wir sollten über den zweiten abstimmen und den ersten zurück ziehen. Leonhard (TUM): > Wenn eine Fachschaft sich nicht befassen darf, sind das rechtliche Gründe und dann dürfen es alle Fachschaften nicht. Es gibt mit gutem Grund eine 2/3 Mehrheit, die notwendig ist. Diese entscheident dann, dass sich der Großteil damit nicht befassen kann/möchte. GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes. Wird nach ein paar Zwischenrufen zurückgezogen. Benedikt (Münster): > Wenn wir dies explizit in die GO aufnehmen, könnten Fachschaften zu Entscheidungen gedrängt werden. Stefan (Köln): > Möchte wiedersprechen, dass wenn es für eine Fachschaft nicht möglich ist, es dann auch für alle anderen nicht möglich ist sich zu befassen. Es gibt in unterschiedlichen Ländern verschiedene Hochschulgesetze. Änderungsantrag (Stefan (Köln)): An einer geeigneten Stelle der GO wird folgender Satz eingefügt: "Eine Fachschaft kann für die Beratung einzelner TOPs den Raum verlassen. Ist dadurch die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben, wird der TOP vertagt und die Beschlussfähigkeit für den nächsten TOP neu ermittelt. Dies wird protokolliert." Björn (Aachen): > Wir sind die Zusammenkunft aller Physikfachschaften. Wir wollen hier für alle Fachschaften sprechen. Wenn Fachschaften gehen, dann schwächt das die Entscheidung der ZaPF ab. Damit riskiert man auch eine nicht Beschlussfähigkeit in Kauf zu nehmen. Niklas (Oldenburg): > Wir sitzen hier nicht nur mit deutschen Fachschaften. Rechte, die in Deutschland gelten, gelten nicht unbdeingt auch außerhalb von Deutschland. Marcus (Tübingen): > Findet es legitim, wenn eine Fachschaft sagt sie möchte sich mit etwas nicht befassen. Daher soll sie diesen Antrag stellen können. Wenn wir wirklich für allle Fachschaften sprechen wollen, dann müssten wir eine Konsenstagung werden. Björn (Aachen): > Da geht er mit. Allerdings schwächt es die Entscheidungen der ZaPF nicht unbedingt ab, wenn sich Fachschaften distanzieren, da jede Fachschaft das von sich aus machen kann. > Wenn man von der ZaPF aus schon diese Möglichkeit vorsieht, dann schwächt das die Meinung ab. Daniela (GUF): > Es gab den Wunsch diese Möglichkeit zu schaffen. Sie hat keine Meinung gegen Vorschlag 2 gehört. Fabian (Wien): > Das Gegenargument gegen Version 2 ist das gleiche wie gegen Version 1, nämlich, dass Fachschaften zu etwas gedrängt werden könnten. Stefan (Köln): > Er sieht ein Problem: Es gibt Fachschaften, die in ihren Satzungen sehr stark eingeschränkt sind. Diese müssen einen Antrag auf Nichtbefassung für den TOP stellen. Dann entscheidet sich die ZaPF entweder dafür den TOP aus Mitleid nicht zu befassen oder dafür sich doch damit zu befassen, dann ist den Fachschaften auch nicht geholfen. Marcus (Tübingen): > Ist auch Danielas Meinung. Einzelne Fachschaften können trotzdem per Wortmeldung zu Protokoll geben, dass sie sich nicht befassen möchten. > Es gibt keine Abstimmpflicht. GO-Antrag: Schließung der Redelist, da keine inhaltlich neuen Redebeiträge mehr dazu kommen. Keine Gegenrede Damit ist die Redeliste geschlossen. Björn (Aachen): > Wenn sich das Plenum relativ einig ist, können sie Minderheiten trotzdem aushebeln. > Ja, die FS kann den Raum verlassen, allerdings haben wir keine Abstimmungspflicht. Formell sollte alles, was im Plenum gesagt wird, auch protokolliert werden. Allerdings gehen auch Dinge verloren, daher ist damit auch keinem geholfen. Tobias (Bonn): > Zu Nichtbefassung 2. Der Unterschied liegt in der genauen Formulierung. Bestimmte Fachschaften könnten dazu gedrängt werden den Antrag zu unterstützen. > Der Antrag könnte dafür genutzt werden, sich Klarheit zu verschaffen, wenn man sich in der Grauzone befindet. Patrick (Konstanz): > In unserer Satzung steht nur, dass wir ein Protokoll führen, nicht wie dieses Protokoll aussieht. Fachschaften haben die Möglichkeit sich rechtlich abzusichern. Stefan (Köln): GO-Antrag: Wiedereröffnung der Redeliste Der GO-Antrag wird zurückgezogen. Cornelius (Wildau): > Was wäre ein Grund, dass sich eine Fachschaft rechtlich gebunden fühlt? Björn (Aachen): > Rechtliche Konsequenzen sind ihm nicht bekannt. Unterschiedliche Hochschulgesetze geben aber unterschiedliche Dinge vor. Jörg (FUB): > Der FU AStA wurde schonmal wegen einer allgemeinpolitischen Aussage verklagt. Patrick (Konstanz): > Wenn es in der Satzung steht, kann das Studierendenparlament Gelder streichen. Eric (jDPG): > Es stand mehrfach das Argument Minderheitenschutz im Raum. > Die Geheime Abstimmung gilt für Minderheitenschutz. > Änderungsantrag Vorschlag 2: Die Fachschaft kann den Antrag stellen und sollte darauf bestehen können, dass ihr Abstimmverhalten protokolliert wird. Jörg (FUB): > Das was vorgeschlagen wurde, ist der Gedanke der Version 2. Eric (jDPG): > Wenn die ZaPF die Nichtbefassung ablehnt und die Fachschaft sich trotzdem raus halten möchte, wird sie gezwungen den Raum zu verlassen. Dies ist juristische Gewalt. Jörg (FUB): > Es geht nur darum die Abstimmung über den GO-Antrag zu regeln. Wenn man dies auch noch auf die darauf folgende Abstimmung ausweitet, dann kann dies die geheime Abstimmung untergraben. Marcus (Tübingen): > Zum Rechtlichen: Es gibt auch eine Beweispflicht. Man müsste nachweisen, dass eine Fachschaft gegen ihre Satzung verstößt. Richard (Jena): > Beide Anträge unterstützen eine repressive Politik. Wenn wir in der GO dies festhalten unterstützen wir die Repression. Der erste Antrag untergräbt die geheime Abstimmung. Den zweiten Antrag könnte man abstimmen, wenn man sagen möchte, dass die ZaPF eine repressieve Politik untestützt. Björn (Aachen): > Da wir keine Abstimmungspflicht haben, tragen alle Fachschaften die Entscheidung mit. Dann müsste die Fachschaft rechtlich belegen, dass sie dies nicht mittragen kann. Jörg (FUB): > GO-Antrag: Meinungsbild: Welchen dieser drei GO-Anträge sollen wir diskutieren? > Ist die Sitzungsleitung der Meinung, dass der Antrag aus Köln noch im Rahmen der Anträge ist? > Es ist keine Vorabstimmung, weil man nicht sagt, dass man einen davon überhaupt haben möchte. Inhaltliche Gegenrede: > Das Meinungsbild ist nicht hilfreich, da die Versionen alle drei nicht akzeptabel sind. ::: success GO-Antrag: Meinungsbild über die Versionen Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 22/11/11 Damit ist der GO-Antrag angenommen. ::: :::success Meinungsbild: Variante 1: 1 Variante 2: 36 Variante 3: 40 ::: Jörg und Björn ziehen Variante 1 zurück. GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste Gegenrede ::: danger GO-Antrag: Wiedereröffnung Deutliche Mehrheit ist dagegen Die Redeliste bleibt geschlossen. ::: GO-Antrag auf Nichtbefassung. Tobias (Bonn): Inhaltliche Gegenrede: Wenn das durchkommt, könnte das so verstanden werden, dass wir uns nie wieder mit der GO befassen. ::: danger GO-Antrag auf Nichtbefassung Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 12/ eindeutige Mehrheit ist dagegen Damit ist der GO-Antrag abgelehnt. ::: GO-Antrag auf Schließung der Redeliste und Verweisung in eine Arbeitsgruppe mit der Begründung, dass Stefans Vorschlag nie diskutiert wurde. Formelle Gegenrede. ::: success 2 Minuten Beratungszeit GO-Antrag auf Vertagung in einen Arbeitskreis auf der nächsten ZaPF. Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 35/5/1 Damit ist der GO-Antrag angenommen und das Thema wird in einen Arbeitskreis vertagt. ::: #### TOP 5.4.7 Satzung-Änderungsantrag 2 (Amtszeit von TOPF-Mandatsträgern) Antragstellende: Jörg Behrmann (FUB), Björn Guth (RWTH) Antragstext Hiermit beantragen wir die Satzung der ZaPF wie folgt zu ändern: Artikel 5(e) “Der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF)” ist der Absatz Die Amtszeit der Hauptverantwortlichen beträgt ein Jahr. hinzuzufügen. Begründung: Beim Einführen dieses Organs der ZaPF wurde vergessen die angedachte Amtszeit in die Satzung zu schreiben. Diskussion: Das soll automatisch für den aktuellen gelten TOPF. Peter (KIT): > Was passiert mit dem jetzigen TOPF? Wann fliegt der raus? Björn (Aachen): > Würde das nicht so interpretieren, dass der aktuelle TOPF rausfliegt. Tobias (Bonn): > Alle bisher im Amt befindlichen Personen können zurücktreten. Vor einer Satzungsänderung muss die Beschlussfähigkeit festgestellt werden. Es sind mehr als 20 Fachschaften anwesend, damit sind wir beschlussfähig. ::: success Abstimmung Satzungsänderung: Amtszeit Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 42/1/2 Damit ist dieser Satzungsänderungsantrag angenommen. ::: #### TOP 5.4.6 Satzung-Änderungsantrag 1 (Aufgaben -> politisches Mandat) Antragstellende: Jörg Behrmann (FUB), Björn Guth (RWTH) Antragstext: Hiermit beantragen wir die Satzung der ZaPF wie folgt zu ändern: Der bestehende Artikel 3 “Aufgaben” Die ZaPF findet einmal pro Semester statt; sie tagt öffentlich. Sie befasst sich mit hochschul- und studienrelevanten Themenbereichen. Die ZaPF dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen zu diesen Themen und tritt mit Resultaten gegebenenfalls an die Öffentlichkeit, besitzt aber kein allgemeinpolitisches Mandat. Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften. ist zu ersetzen durch Die ZaPF findet einmal pro Semester statt und tagt öffentlich. Sie dient dem Sammeln und der Diskussion von Informationen und tritt mit den Resultaten gegebenenfalls an die Öffentlichkeit oder an Dritte heran. Des Weiteren dient sie zum Gedanken- und Ideenaustausch zwischen den Fachschaften. Die ZaPF befasst sich mit studien- und hochschulrelevanten Themen. Sie besitzt kein allgemeinpolitisches Mandat, kann sich jedoch in Bezug auf hochschulpolitische Themen auch allgemeinpolitisch äußern. Hierbei muss ein Zusammenhang zu studien- und hochschulpolitischen Belangen unmittelbar bestehen und deutlich erkennbar bleiben. und ein Anhang Politisches Mandat Die Fachschaften als Teil der Verfassten Studierendenschaften haben nach gängiger Rechtsauffassung kein allgemeinpolitisches Mandat. Es ist ihnen deshalb verboten allgemeinpolitische Meinungen und Forderungen zu formulieren und zu propagieren. Zudem dürfen sie auch Dritte, die ein allgemeinpolitisches Mandat beanspruchen und entsprechende Aktivitäten entfalten nicht durch Mitarbeit, Geld- oder Sachzuwendungen unterstützen. Hierbei ist es irrelevant, ob sich die einzelnen Fachschaften eine Satzung gegeben haben, welche ein allgemeinpolitisches Mandat ausschließt, oder nicht. Allerdings räumte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 4. August 2000 [BVerfG Az. 1 BvR 1510/99] den Studierendenschaften (und damit den Fachschaften) die Möglichkeit eines sogenannten Brückenschlags ein, wonach bei der Behandlung hochschulpolitischer Themen allerdings ein “Brückenschlag” zu allgemeinpolitischen Fragestellungen erlaubt ist, solange und soweit dabei der Zusammenhang zu studien- und hochschulpolitischen Belangen unmittelbar besteht und deutlich erkennbar bleibt. Zahlreiche weitere Urteile von Gerichten stecken hierbei den Rahmen mehr und mehr ab. Beispielurteile: Studentenschaft Universität Münster (2. Oktober 1996, OVG Münster) Studentenschaft Universität Bonn (1996, VG Köln, 6 L 28/96) Studentenschaft Universität Wuppertal (1996, VG Düsseldorf, 15 L 781/96) Studentenschaft Freie Universität Berlin (Oberverwaltungsgericht Berlin, 15. Januar 2004, 8 S 133.03) Studentenschaft Universität Trier (Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2005 - 2 B 12002/04) Studentenschaft Humboldt-Universität Berlin (Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 4. Mai 2005 - 8 N 196.02) Es ist deshalb unerlässlich für die ZaPF den Anspruch an ein allgemeinpolitisches Mandat abzulehnen. Allerdings kann sie unter den erläuterten Umständen mit den gegebenen Mittel zu allgemeinpolitischen Themen Meinungen und Forderungen bilden. Haben einzelne Fachschaften ein enger gefasstes politisches Mandat, so können diese einen GO-Antrag auf Nichtbefassung in Zusammenhang mit namentlicher Abstimmung stellen um kenntlich zu machen, dass sie diesen Tagesordnungspunkt nicht behandelt haben. ist der Satzung hinzuzufügen. Begründung: Diese Satzungsänderung erklärt das politische Mandat der ZaPF und spiegelt den bisherigen Status Quo wider und bettet die Erklärung in den bestehenden rechtlichen Rahmen ein. Dies macht die Satzung klarer und sollte in Zukunft verhindern vereinzelte Diskussionen wieder und wieder zu führen. Diskussion: Dieser Satzungsänderungsantrag ändert inhaltlich nichts. Es soll konkretisiert werden was eine politische Äußerung ist. Die Intention ist, genau aufzuschreiben was die ZaPF darf und was nicht. Patrick (Konstanz): > Die Ergänzung in §3 ist eins zu eins aus dem Gerichtsurteil raus kopiert. Das ist ein Zitat aus einem stehenden Beschluss. Wuppertal geht um 14:37. Patrick (Konstanz): > Änderungsantrag: Zeile 37-39 streichen, da der entsprechende GO-Änderungsantrag vertagt wurde. Stefan (Köln): > Findet die Klarstellung hilfreich. Hat aber einen Änderungsantrag gestellt, da es in verschiedenen Ländern unterschiedliche Gesetze gibt und die sich oft ändern. Leonard (Heidelberg): > Es ist wichtig, dass wir uns im wesentlichen mit hochschulpolitischen Themen auseinandersetzen. Ist aber auch für ein allgemeinpolitisches Mandat. Stefan (Hamburg): > Ist nur das allgemein politische Mandat in Deutschland oder im deutschsprachigen Raum gemeint? Wie ist das außerhalb von Deutschland geregelt. Marcus (Tübingen): > Wir sollten uns eher darauf konzentrieren, ob wir den Antrag wollen oder nicht, da er erstmal nichs inhaltlich ändert. Richard (Jena): > Der Antrag ist verknüpft mit dem Antrag der vorhin vertagt wurde, daher ist er dafür auch diese Satzungsänderung zu vertagen. Jörg (FUB): > Die letzten Zeilen wurden gestrichen, daher hat sie keinen Bezug zum vorherigen Thema. > Diese Änderung fasst den bundesweiten Zustand zusammen. Als ZaPF müssen wir mit dem Bundesdeutschen Minimum arbeiten. Christian (Marburg): > GO-Antrag auf Schließung der Redeliste, da keine neuen Argumente mehr genannt werden. Keine Gegenrede. Damit ist die Redeliste geschlossen. Die TU Kaiserslautern geht um 14:43 Jakob (Wien): > Die Östereichische Hochschulvertretung hat ein allgemein politisches Mandat. Richard (Jena): > Es mag sein, dass es den Status Quo festhält. Er zementiert ihn aber auch. Wenn wir das so festhalten, erklären wir damit, dass wir die Dinge gut finden, wie sie sind. Margret (Frankfurt): > Sie ist dafür, dass der Anhang gestrichen wird. Da die Satzung sehr wichtig ist, möchte sie nicht, dass dort etwas festgehalten wird, das nicht auf alle Fachschaften zutrifft. Änderungsantrag: Zeile 16-39 streichen Der Änderungsantrag wird durch die Antragstellenden angenommen. Es geht inhaltlich nur darum den Status Quo festzuhalten und Leuten zu erklären wie dieser aussieht. Feststellung der Beschlussfähigkeit. Es sind mehr als 20 Fachschaften anwesend. :::success Abstimmung über den Satzungsänderungsantrag: politisches Mandat Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 32/3/7 Damit ist der Satzungsänderungsantrag angenommen. ::: Die Technische Universität Saarland geht um 14:53. Lisa (Erlangen-Nürnberg): > Erlangen-Nürnberg muss in 10 min gehen. > Können wir den Bericht vom AKPraktika vorziehen? ### AK Praktika (14:55) Antragstellende: Lisa Dietrich (Erlangen-Nürnberg) Antragstext: Positionspapier zu Lernzielen für Grund- oder Anfängerpraktika der Physik Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften im deutschsprachigen Raum fordert die Vermittlung der unten aufgeführten Lernziele in Grund- oder Anfängerpraktika der Physik. Zielsetzungen der Grund- oder Anfängerpraktika Praktika sind eine zentrale Lehrveranstaltungsform in naturwissenschaftlichen Fächern. Das Ziel dieser Grund- oder Anfängerpraktika ist die Vermittlung von spezifischen inhaltlichen sowie formellen Lernzielen und Schlüsselqualifikationen. Diese Lernziele gelten dabei als zentrale Fähigkeiten von Absolvent*innen der Physik. Nach Grund- oder Anfängerpraktika in der Physik sollen die unten aufgeführten Lernziele vermittelt worden sein. Die Gestaltung und Vermittlung dieser Lernziele obliegt dabei der Universität. Lernziele für Grund- oder Anfängerpraktika in der Physik Um den Grundstein für das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten zu legen, sollen Studierende im Grund- oder Anfängerpraktikum lernen, die Durchführung von Experimenten mit gegebener Aufgabenstellung eigenständig zu planen sowie Experimente korrekt aufzubauen. Bei der Durchführung soll der richtige Umgang mit den technischen Geräten vermittelt werden. Während der Grund- oder Anfängerpraktika werden Studierende mit verschiedenen möglichen Gefahrensituationen konfrontiert. Der korrekte Umgang mit diesen Situationen stellt ein wichtiges Lernziel dar. Dies beinhaltet auch die Vermeidung von Sicherheitsrisiken wie beispielsweise falscher Kleidung. Für die Nachvollziehbarkeit eines Versuches sollen alle relevanten Informationen inklusive Messwerte in geeigneter Form, wie zum Beispiel in einem Laborbuch, festgehalten werden. Die Auswertung dieser Daten mit einem digitalen Fit-Programm sollte erlernt werden, wobei das Verständnis der verwendeten Methodik vorausgesetzt wird. Nach der abgeschlossenen Auswertung sollen die Interpretation und Diskussion der Ergebnisse vermittelt werden, besonders im Hinblick auf Unsicherheiten und unter Berücksichtigung des physikalischen Kontextes. Außerdem sollen die Studierenden lernen, ihre im Grund- oder Anfängerpraktikum gewonnenen Ergebnisse schlüssig, bündig und übersichtlich auszuarbeiten und schriftlich darzustellen. Dabei stellen die Abschätzung, Diskussion und der Einfluss von Fehlern auf die Ergebnisse einen zentralen Teil der eigentlichen Resultate dar. Hierbei soll sowohl die Messgenauigkeit abgeschätzt als auch ihr Einfluss durch eine Fehlerrechnung berücksichtigt werden. Die Herkunft der Fehler soll hierbei ebenfalls diskutiert und interpretiert werden. Bei der Erstellung des Protokolls soll auf einen sensiblen Umgang mit Quellen inklusive deren korrektes Zitieren geachtet werden. Beim Verfassen des Protokolls ist auf eine sorgfältige Formulierung und die korrekte äußere Form zu achten. Aufgrund der allgemeinen wissenschaftlichen Relevanz wird dabei dringlichst empfohlen, dass sich die Studierenden Grundkenntnisse in einem geeigneten Textsatzsystem (z.B. LaTeX) aneignen. Ebenfalls ein zentraler Bestandteil der Grund- oder Anfängerpraktika ist der Transfer von theoretischem Wissen in die Praxis, sodass die Arbeit an Experimenten zu einem besseren Verständnis der zu Grunde liegenden Zusammenhänge und deren Vertiefung führt. So soll insbesondere der physikalische Erkenntnisgewinn am selbst durchgeführten Experiment erfahren werden, gerade auch zum Erlernen und Vertiefen einer Intuition für physikalische Zusammenhänge. Außerdem sollen Absolvent*innen der Physik in der Lage sein, sowohl im Team als auch eigenständig organisiert zu arbeiten. Bei Erfüllung der oben genannten Lernziele im Grund- oder Anfängerpraktikum ist der Grundstein für gutes wissenschaftliches Arbeiten gelegt. Diskussion: Lisa (Erlangen-Nürnberg) > Die vielen Forderungen aus der Diskussion der Postersession wurden eingearbeitet. Björn (Aachen): > Welchen Gefahrensituationen werden Studierende im Praktikum ausgesetzt? Lisa (Erlangen_Nürnberg): > Wenn ein Ärmel in einem Rotor hängen bleibt ist das z.B. eine Gefahrensituation. ::: success Abstimmung über das Positionspapier zu Lernzielen für Grund- oder Anfängerpraktika. Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 36/0/4 Damit ist das Positionspapier angenommen. ::: Erlangen-Nürnberg geht um 14:55. Um 15 Uhr werden die beiden neuen Protokollant*innen Jennifer Hartfiel und Jens Borgemeister per Akklamation gewählt. ### Gesellsch. Verantwortung + Zivilklausel Antragstellende: Stefan (Köln) Antragstext: Gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen (Positionpapier) Die ZaPF spricht sich dafür aus, dass „die Hochschulen (...) ihren Beitrag zu einer [gerechten,] nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt“ entwickeln. Sie spricht sich weiterhin dafür aus, dass die Hochschulen sich „friedlichen Zielen“ verpflichten und „ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen“ 1 bewusst werden und diese diskutieren. Entscheidend ist insbesondere die Aufklärung über Falschdarstellungen, Kriegsursachen und -profiteure sowie – nicht ergriffene und noch zu entwickelnde – zivile Möglichkeiten (z.B. zur Lösung von Ressourcenkonflikten). Die ZaPF setzt sich gegen Kooperationsprojekte ein, die diesen Aufgaben im Wege stehen oder auf Kriegsvorbereitung oder -durchführung abzielen. Tischvorlage: Positionspapier „Gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen“ Stand der Debatte Die Debatte im Arbeitskreis, in der Fortsetzung des Arbeitskreises, im Zwischenplenum und der Postersession hat folgendes Bild ergeben: Es gibt unter allen bisher Beteiligten Einigkeit darüber, dass ein Positionspapier „Gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen“ wünschenswert ist. Ebenfalls gibt es Einigkeit über die grundsätzliche Struktur und bis auf wenige Worte über den ersten und dritten Absatz. Für den zweiten Absatz wurden drei verschiedene Positionen erarbeitet. Verfahrensvorschlag (In der Poster-Session und mit der Redeleitung abgesprochen) 1. Die drei Varianten (A,B und C) wurden als voneinander unabhängige Anträge (von der AK-Leitung) eingereicht. 2. Die Varianten werden dem Plenum vorgestellt und diskutiert. 3. Per schriftlicher Abstimmung (bereits verteilter Zettel) wird ein Meinungsbild über die Varianten eingeholt. 4. Die beiden Varianten, die die geringste Zustimmung erfahren, werden vom Antragsteller zurückgezogen. 5. Es werden Änderungsanträge bezüglich der einzelnen Worte über die kein Konsens besteht, eingebracht, diskutiert und abgestimmt. 6. Es wird über das so entstandene Positionspapier insgesamt abgestimmt. Varianten des Positionspapiers Text für alle Varianten: Die ZaPF spricht sich dafür aus, dass die Hochschulen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und ihren Beitrag zu einer gerechten, nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt entwickeln. Sie spricht sich weiterhin dafür aus, dass die Hochschulen sich friedlichen Zielen verpflichten und ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen bewusst werden und diese diskutieren.1 1 angelehnt an das Hochschulgesetz NRW, §3 Abs. 6 Variante A (Fortsetzungs-AK) Entscheidend ist dabei insbesondere Aufklärung über Falschdarstellungen, Kriegsursachen und -profiteure sowie – nicht ergriffene und noch zu entwickelnde – zivile Möglichkeiten (z.B. zur Lösung von Ressourcenkonflikten). Variante B (Valentin und Daniela) Hochschulen müssen in der Position sein, zu Aufklärung über Falschdarstellungen, Kriegsursachen und -profiteure beizutragen, sowie an – nicht ergriffenen und noch zu entwickelnden – zivilen Möglichkeiten zum Beispiel zur Lösung von Ressourcenkonflikten zu forschen. Dieser Funktion können Hochschulen nur nachkommen, wenn ihre Unabhängigkeit gewahrt ist. Variante C (Leonhard) Die Freiheit der Forschung und Lehre ist das zentrale Recht jeder Hochschule. Diese Mündigkeit darf unter keinen Umständen, aufgrund der Abhängigkeit von Drittmittelgeldern, eingeschränkt werden. Daher darf kein Forscher Bedenken haben ein Thema zu verfolgen weil die Ergebnisse einen Geldgeber belasten könnten. Text aller Varianten: Die ZaPF setzt sich gegen Kooperationsprojekte ein, die diesen Zielen im Wege stehen oder auf Kriegsvorbereitung oder -durchführung abzielen. Geplante Änderungsanträge mit Bezug auf die in allen Varianten gleichen Passagen 1. Marburg: Ersetze im zweiten Satz „bewusst werden und diese diskutieren“ durch „nachkommen“. 2. Marburg: Ersetze im letzten Satz „auf Kriegsvorbereitung oder -durchführung abzielen“ durch „Kriegsvorbereitung oder -durchführung dienen“ 3. Marburg: Ergänze im letzten Satz in der Aufzählung „Rüstung“: „Kriegsvorbereitung, -durchführung oder Rüstung“ 4. (Massin) LMU: Ergänze im letzten Satz „explizit“: „Die ZaPF setzt sich gegen Kooperationsprojekte ein, die diesen Zielen im Wege stehen oder explizit auf Kriegsvorbereitung oder -durchführung abzielen.“ Diskussion: Stefan (Köln): > Es gibt einen großen Konsenz, dass eine Resolution zu diesem Thema gewünscht ist. > Für den mittleren Teil gibt es drei verschiedene Versionen. Erst soll bestimmt werden welche von diesen drei Versionen die zustimmungsfähigste ist. Danach können Änderungsanträge eingereicht werden. > Erster Abschnitt: Hochschulen haben die Aufgabe zu einer gerechten Welt beizutragen. > Zweiter Absatz: Variante A: ist eine Konkretisierung Variante B: Es gab Kritik am ersten Vorschlag. Daher gab es eine Umformulierung. Es geht um die Position der Hochschule. Mit Unabhängigkeit ist auch die von Drittmittelgebern gemeint. Es ist wichtig, dass die Hochschule die Möglichkeit dazu hat, etwas zu ändern. Variante C geht in eine andere Richtung. Sie betont die Schwierigkeit der Abhängigkeit von Drittmittelgebern und soll den Bezug zu vergangenen ZaPFen herstellen. Unterschiede zwischen A und B: Es gibt Unterschiede welche Rolle die Hochschule einnehmen soll. Bei C geht hingegen um die Abhängigkeit von Drittmitteln. Leonhard (TUM) > zu C: Der Sinn von einem Positionspapier ist, etwas zu verändern. Die sinnvollste Methode ist mit etwas Positivem auf sie zu zugehen anstatt ihnen etwas aufzudrücken, daher ist er für eine vorsichtigere Formulierung. Leonard (Heidelberg): > Variante B: Hat ein Problem mit dem Begriff Unabhängigkeit. Unabhängigkeit kann auch so verstanden werden, dass Hochschulen genau das Gegenteil erzielen. Stefan (Köln): > Wenn wir uns für eine Variante entscheiden, kann man immer noch Änderungsanträge stellen. Simon (Marburg): > Es ist die Aussage gefallen, eine konservativere Stellung einzunehmen um ein realistisches Ergebnis zu erzielen. Es ist wichtiger sich deutlich zu äußern um klarzustellen, was wir fordern. ::: success Meinungsbild: Jede*r soll sich mit Ja melden, wenn man denkt dieser Antrag besser ist als irgendeiner der anderen. Variante A: 37 Variante B: 65 Variante C: 31 ::: Variante A und C werden von den Antragstellenden zurückgezogen. Es werden jetzt vorher eingereichte Änderungsanträge diskutiert. :::success Änderungsantrag 1 (Marburg): "...bewusst werden und diese diskutieren..." durch " ...nachkommen..." ersetzen Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 21/12/3 Damit ist der Änderungsantrag angenommen. ::: Björn (Aachen): > Hat im Änderungsantrag 4 ein Problem mit dem Wort explizit. Leonhard (TUM): > Es gibt Grundlagenforschung, die vielleicht für Dinge genutzt werden könnte. Das kann man vorher nicht unbedingt einschätzen. Fabian (Wien): > Wo ist der Unterschied zwischen explizit/ implizit in diesem Kontext? Jakob (Göttingen): zu Antrag 2: > Ist dafür den Antrag zurückzuziehen, da der rechtlich undefiniert ist. Johannes (Tübingen): > Änderungsantrag: streichen von "...Hochschulen müssen..." bis "...wenn ihre Unabhängigkeit gewahrt ist". Das ist der gesamte eingesetzen Text von Variante B. Manuel (Marburg): > Es geht nur um ein Positionspapier, daher ist es keine Gesetzesvorlage. Wir beziehen nur eine Position. Margret (Frankfurt): > Zum Änderungsantrag: Das klingt als würde man die Freiheit der Forschung einschränken wollen. Wir wollen ja gerade, dass den Hochschulen die Freiheit gegeben wird. Die Formulierung mit Position findet sie schön. Stefan (Köln): > Es wurde sehr lange diskutiert, wie der Absatz formuliert werden soll. Es wäre naheliegender mehrere Dinge zu kombinieren als alles zu streichen. David (Duisburg-Essen): > Wir wissen nicht wie viel Zustimmung es für die Streichung gibt. Massin (LMU): > Zieht Änderungsantrag Nr 4. zurück. Johannes (Tübingen): > Er ist dafür den gesamten eingesetzen Text von Variante B zu streichen, da der Teil bei ihm nur mehr Fragen aufwirft. Der obere Absatz ist der Entscheidende. David (Duisburg-Essen): > Der oberste Absatz ist an eine gesetzliche Regelung angeknüpft, daher kann man ihm nicht vorwerfen zu ungenau zu sein. Christian (Marburg): > Es sah nach einer mehrheisfähigen Variante aus, daher wäre es schade, wenn wir den Absatz weglassen würden. GO-Antrag auf Schließung der Redeliste und Vertagung in einen AK. Daniela (GUF) > Inhaltliche Gegenrede: > Die Änderungsvorschläge sind mit Absicht in das Plenum getragen worden. Es gab keine Anmerkungen mehr, daher kann das jetzt abgestimmt werden. ::: danger Abstimmung GO-Antrag: Schließung der Redeliste und Vertagung in einen AK Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 5/ deutliche Mehrheit Damit ist der GO-Antrag abgelehnt. ::: :::danger Änderungsantrag 1: Ersetze im zweiten Satz „bewusst werden und diese diskutieren“ durch „nachkommen“ Ergenis (Ja/Nein/Enthaltung): 5/mehr Damit ist Antrag 1 abgelehnt. ::: :::success Änderungsantrag 2: Ersetze im letzten Satz „auf Kriegsvorbereitung oder -durchführung abzielen“ durch „Kriegsvorbereitung oder -durchführung dienen“ Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 24/4/1 Damit ist Änderungsantrag 2 angenommen. ::: :::success Änderungsantrag 3: Ergänze im letzten Satz in der Aufzählung „Rüstung“: Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung):11/16/2 Damit ist Änderungsantrag 3 abgelehnt. ::: :::danger Änderungsantrag 5: Streiche bei Variante B den gesamten mittleren Absatz. Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung):7/20/6 Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. ::: :::success Abstimmung Positionspapier: Zivilklausel Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung):27/6/3 Damit ist der Positionspapier angenommen. ::: Die Uni Heidelberg geht um 15:22. ### Fortbildung Vertrauenspersonen (MuM) (15:45) Antragstellende: Helena Henkel (Uni Siegen), Marcus Mikorski (Alumni), Clara Pokorny (Uni Frankfurt), Jakob Schneider (Uni Göttingen), Lina Vandré (Uni Siegen) Antragstext: Die ZaPF verpflichtet sich selbst zur Einführung eines fortbildenden Workshops für Vertrauenspersonen und Interessierte. Dieser soll die Funktion der Weiterbildung der Vertrauenspersonen erfüllen, welche in der Selbstverpflichtung zum AntiHarassment-Team der Winter-ZaPF 2013 erwähnt ist. (Der Titel des Workshops ist MuM (Methoden und Mut), die Teilnehmenden werden MuMien genannt.) Inhalt und Rahmen des Workshops sollen von der ausrichtenden Fachschaft geplant und zur fortwährenden Verbesserung möglichst mit den Erfahrungen der aktuellen Orga ergänzt werden. Der Workshop enthält darüber hinaus mindestens folgende Punkte: Die Schaffung eines Bewusstseins für die Rolle als nichtprofessionelle Vertrauensperson. Dies beinhaltet das Zuhören bei Problemen, sowie bei Bedarf klärende Gespräche zu moderieren oder nötigenfalls an professionelle Hilfe weiterzuleiten. Dabei soll darauf geachtet werden, dass Vertrauenspersonen die eigenen Belastungsgrenzen und limitierten Fähigkeiten kennen und gegenüber Ratsuchenden kommunizieren können. Ihnen sollen als Ersthelfer*innen Kontaktmöglichkeiten gegeben sein, an die sie nach Absprache Ratsuchende weiterleiten können, sowie eigene Möglichkeiten, selbst ZaPF-unabhängig und ggf. anonym Rat zu suchen. Es sollen Wege aufgezeigt werden, Ratsuchenden schonend die Bedeutung von externer Beratung zu erläutern. Die Schaffung eines Bewusstseins für die Rolle als moderierende Person. Vertrauenspersonen sollen Moderationstechniken an die Hand gegeben werden, um klärende Gespräche zu führen, sowohl nur mit möglichen anderen Parteien wie auch unter Einbeziehung der ratsuchenden Person. Die Schaffung eines Bewusstseins für den Umgang mit Notfällen. Vertrauenspersonen können in ihrer Aufgabe mit psychischen/physischen Zusammenbrüchen oder ähnlichem konfrontiert werden. Hierfür sollen ihnen Richtlinien gegeben werden, wie sie mit einer solchen Situation umgehen und wie kurzfristig Hilfe geleistet werden kann. Der Workshop soll dabei idealerweise von einer oder mehreren ZaPF-externen Personen geleitet werden. Eine erste Anlaufstelle können psychosoziale bzw. psychologische Beratungsstellen der jeweiligen Universität darstellen. Auch örtliche Seelsorger*innen/Beratungsstellen können hinzu gezogen werden, sofern während des Workshops eine weltanschauliche Neutralität gewahrt wird. Der Workshop soll zu Beginn der ZaPF stattfinden, d.h. möglichst zu Anfang der Amtszeit der Vertrauenspersonen. Begründung: Als Folge-AK des AK Anti-Harassment-Policy WiSe13 haben wir die dort empfohlene Selbstverpflichtung für die Einrichtung von Vertrauenspersonen diskutiert und verfasst. Wir hoffen es damit den zukünftigen ZaPF-Orgas leichter zu machen, indem wir ihnen einen konkreten Leitfaden an die Hand geben. Wir erachten eine Fortbildung der Vertrauenspersonen für wichtig und notwendig, um ihre Fähigkeiten zu verstärken und ihnen Sicherheit im eigenen Handeln zu geben. Dies soll insbesondere Fälle abdecken, bei denen die persönlichen Grenzen der MuMien erreicht werden. Für die Fortbildung haben wir einen sinnvollen Rahmen abgesteckt, wollen den Workshop aber nicht problemorientiert (via Sensibilisierung) sondern lösungsorientiert (via Werkzeuge) gestalten. :::success Abstimmung Selbstverpflichtung: Einführung eines Mut und Methodes Workshops Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 22/0/7 Damit wird die Selbstverpflichtung angenommen. ::: Es wäre schön, wenn die Fachschaften das Positionspapier an Beratungsstellen heran tragen, so dass diese uns Ideen für solch einen Workshop schicken können. ### Selbstverpflichtung Vertrauenspersonen Organisation Antragstellende: Helena Henkel (Uni Siegen), Marcus Mikorski (Alumni), Clara Pokorny (Uni Frankfurt), Jakob Schneider (Uni Göttingen), Lina Vandré (Uni Siegen) Antragstext: Die ZaPF möge beschließen, die Selbstverpflichtung zum Anti-Harassment-Team der Winter-ZaPF 2013 um folgenden Unterpunkt zu erweitern: Organisation der Vertrauenspersonen Zur Kontaktaufnahme mit den Vertrauenspersonen sollen am zentralen Aushangspunkt der Tagung Bilder und E-Mail-Adressen dieser veröffentlicht werden. Die E-Mail-Adressen werden den Vertrauenspersonen von der organisierenden Fachschaft gestellt und bleiben während der Amtszeit dieser aktiv. In Rücksprache mit den Vertrauenspersonen sollen weitere Kontaktmöglichkeiten veröffentlicht werden. Begründung: Die Vertrauenspersonen sollen erreichbar sein. Sie nur nach einmaligem Sehen auf der ZaPF zu suchen, genügt dafür nicht. Gleichzeitig soll auch der Datenschutz für die Vertrauenspersonen gewährleistet sein. Auch die Hemmschwelle für die Kontaktaufnahme wird durch eine schriftliche Möglichkeit gesenkt. Die weiteren Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer, IDs von Messengerdiensten o.Ä.) erleichtern die Kontaktierung zudem, sollen aber nur nach Zustimmung der Vertrauenspersonen veröffentlicht werden. Die Angabe einer E-Mail-Adresse gegenüber der Orga kann hingegen erwartet werden (z.B. die Anmeldungsadresse). Willi (Braunschweig): > Was ist wenn eine ausführende ZaPF keine Email Adresse mit Vertrauenspersonen@... zur Verfügung stellen kann? Marcus (Tübingen): > Es ist kein Muss. Soll heißt muss wenn kann (Anm. des Protokolls) ::: success Antrag: Vertrauenspersonen Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 32/0/1 Damit ist der Antrag angenommen. ::: Die Uni Bremen geht um 15:50. ### Exzellenzstrategie (15:55) Antragstellende: Katharina Meixner (Uni Frankfurt), Victoria Schemenz (Alumni), Martin Scheuch (FUB / Alumni) Adressaten: HRK, Bundesfachschaftentagungen, Landesstudierendenvertretungen, Physikfachschaften Antragstext: ​​​​​​Die ZaPF fordert die Universitäten auf, alle Statusgruppen an der Entwicklung und der Entscheidung über die Anträge zur Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder zu beteiligen. Alle Pläne zur Exzellenzstrategie sollen in den hochschulinternen Gremien besprochen werden. Die ZaPF fordert weiterhin die Fachschaften auf, sich aktiv in die Diskussionen zur Exzellenzstrategie an ihren Universitäten einzubringen. Hierzu wurde eine Handreichung verfasst, welche den Fachschaften Ideen liefert, wie sie sich in diesen Prozess einbringen können. Handreichung Was ist eigentlich diese "Exzelleninitiative I & II"? Sie ist eine strukturierte Forschungsförderungsmaßnahme, welche Forschung auf hohem internationalen Niveau ermöglichen soll. Ursprünglich war sie auch dazu gedacht, die Universitäten untereinander weiter auszudifferenzieren. Dies ist nicht passiert, welches auch der Imboden-Bericht[1] bestätigt. Dabei gab es bisher die folgenden Bereiche: Exzellenzcluster: Forschungsprojekte Graduiertenschulen: strukturierte Promotionen Universitäten mit Zukunftskonzepten: ('Exzellenzuniversität') Und was ist jetzt die Exzellenzstrategie? Das ist die Fortsetzung der Exzellenzinitiative I & II nach Evaluation des Instruments (Imboden-Bericht), bei der gerade die Antragsphase läuft. Die möglichen Anträge laufen für Exzellenzcluster Exzellenzuniversitäten Dabei sollen insgesamt 8-11 Exzellenzuniversitäten inklusive Verbünde von 2-3 Unis gefördert werden. Vorraussetzung sind mind. 2 bewilligte Cluster, bei Verbünden insgesamt mind. 3, wobei jede Uni an einem Cluster beteiligt sein muss. Die jährlichen Mittel von rund 148 Millionen Euro sollen folgendermaßen aufgeteilt werden: 10 bis 15 Millionen Euro für einzelne Universitäten und 15 bis 28 Millionen Euro für Universitätsverbünde. Die Entscheidungskriterien sind hierbei die bisherige Leistungen, der Status Quo und zukünftige Planungsideen [2]. Nähere Informationen findet ihr unter [3,4]. Hierbei muss der Bereich Lehre ein integraler Aspekt jeder Bewerbung sein. Denn je besser Forschung und Lehre aufeinander abgestimmt sind, desto nachhaltiger ist auch die Forschungsstrategie. Aus diesem Grund sollten alle Statusgruppen am Prozess der Bewerbung beteiligt werden. Da zumindest alle größeren Universitäten Antragsskizzen eingereicht haben, fordern wir alle Fachschaften auf, sich aktiv in die Bemühungen ihrer Universitäten zur Exzellenzstrategie einzubringen. Im Folgenden haben wir hierfür einige Hinweise zusammengestellt. Wo bekomme ich meine Infos her? Fragt bei eurem AStA/ bei den stutentischen VertreterInnen im Senat o.ä. nach, ob es bereits Arbeitsgruppen zur Organisation der Antragsstellung gibt. In der Regel werden die Informationen darüber nicht an die Fachschaften verteilt. Gibt es bestimmte Personen im Präsidium, die die Anträge der Exzellenzstrategie koordinieren? Falls ja, sind diese auch sehr gute AnsprechpartnerInnen. Welche ProfessorInnen an eurer/m Fakultät / Institut / Fachbereich sind für die Cluster etc. verantwortlich? Gleichstellungsbeauftragte sollten in der Regel ebenfalls im Prozess eingebunden sein, da sie in dem Antrag Stellung beziehen müssen. Wenn eure Uni bereits exzellent ist / bereits einen / mehrere Cluster hat, wurden sie auf jeden Fall dazu aufgefordert einen Antrag zu stellen. Fragt am besten bei den SprecherInnen der jeweiligen Cluster / TeilprojektleiterInnen nach, Informationen hierzu sollten (online) leicht zu finden sein. Wo können sich Studierende direkt einbringen? Während der Antragsphase: Versucht Studierende in Arbeitsgruppen zur Exzellenzinitiative beispielsweise über den Senat o.ä. mit einzubringen. Sollte es extra Arbeitsgruppen zu Forschung & Lehre, wissenschaftlichem Nachwuchs, Gleichstellung & Diversität u.ä. geben, dann arbeitet dort aktiv mit. Wenn nicht, dann schlagt sie vor. Bringt euch in die Arbeitsgruppen der ClusterantragsstellerInnen ein. Berufungskommissionen: Bei Berufungen (die eventuell im Bereich der angestrebten Exzellenzcluster liegen könnten) solltet ihr besonders darauf achten, dass der Aspekt der Lehre ausreichend beachtet wird. Wie steht es um die Sprachkenntnisse der Kandidierenden? Wenn Cluster da sind: Beobachtet die Entwicklungen der Cluster und setzt euch für eine akademische Selbstverwaltung ein. Berufungskommissionen: Achtet bei Berufungen besonders darauf, dass der Aspekt der Lehre ausreichend beachtet wird. Achtet auch auf die Sprachkenntnisse der Kandidierenden. Schaut darauf, dass Module in der Forschungsrichtung angeboten werden. Es kann eine Vertiefungsrichtung passend zu Forschungsthemen und –methoden des Exzellenzclusters gebildet werden. Der Vorteil gegenüber einem Studiengang ist, dass Vertiefungsrichtungen zügig ins Curriculum integriert, aber auch wieder aufgehoben werden können. Bringt euch bei der Einrichtung von Studiengängen ein. Partizipiert bei der Entwicklung von geeigneten Lehrveranstaltungskonzepten wie Lehrforschungsprojekten mit Forschungsthemen der Cluster Team-Praktika offene Werkstatt/Labor, in denen Studierende eigenen Forschungsfragen nachgehen können Lernlabore/Schülerlabore Angebote im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterbildung z.B. durch Kontakt- oder Fortbildungsstudiengänge 1: http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/Imboden-Bericht-2016.pdf 2: https://bwsyncandshare.kit.edu/dl/fiTtVEq4PVan1g4nrZqn5DaL/Foerderkriterien_Exzellenzuniversitaeten.pdf 3: http://www.dfg.de/foerderung/programme/exzellenzstrategie/index.html 4: Zeitplan http://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/programme/exzellenzstrategie/zeitplan_exzellenzstrategie.pdf Die Uni Marburg geht um 15:55. Maik (Bielefeld): > Die Handreichung ist momentan Teil der Resolution. Kathii (Frankfurt): > Die beiden Dinge werden räumlich getrennt. Johannes (Tübingen): > Hat die Reso nicht im Umschlag gefunden und möchte kurz Zeit haben sie zu lesen. Es gibt 2 min Lesezeit. Die LMU geht um 16:00. ::: success Abstimmung der Resolutions zur Exzellenzinitiative Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 24/0/8 Damit ist die Resolution angenommen. ::: ### Lehramt (16:04) Antragstellende: Niklas Donocik (TU Braunschweig), René Schulz (Alumni), Niklas Westermann (Uni Konstanz) Antragstext: Sehr geehrter Herr Grebe-Ellis, sehr geehrte Damen und Herren, mit Freude würden wir Ihr Gesprächsangebot auf der nächsten ZaPF in Siegen, von … bis…, annehmen. Den aktuellen Diskussionsstand des Arbeitskreises Lehramt auf der ZaPF schlagen wir als Grundlage für den offenen Dialog mit folgenden Themen und Thesen vor: 1. Zuständigkeiten und Verantwortungen des Fachdidaktik-Lehrstuhls. Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung der Unterrichts- sowie Experimentierpraktika und der fachdidaktischen Veranstaltungen Betreuung von Abschlussarbeiten im Rahmen der Prüfungsordnung Der Lehrstuhl vernetzt die Fachdidaktik sowohl mit der allgemeinen Erziehungswissenschaft, als auch mit der Fachwissenschaft (Physik) und unterstützt die Kommunikation zwischen den Lehrenden und Studierenden. Wirkt bei der Modul- / Inhaltsplanung der Fachphysik für Studierende des Lehramts mit. 2. Praxiserfahrung der Lehrstuhlinhaber*innen ca. 5 Jahre Tätigkeit mit fachdidaktischem Bezug, Beispiele hierfür: Lehre in Schule, Autor*innen/Herausgeber*innen von Schulbüchern, Schülerlabore, Museumspädagogische Tätigkeiten (mit Bezug zu physikalischen Tätigkeiten), Planetarien Der fortwährende Praxisbezug soll in der Lehrstuhltätigkeit sichergestellt sein 3. Akademische Voraussetzung Es muss eine Promotion vorliegen entweder in einem physikalischem Fach, oder in der Physikdidaktik, oder in einem anderen mathematisch-naturwissenschaftlichen Fach und seiner Fachdidaktik. Erfahrung in der didaktischen Forschung, sofern nicht schon in der Promotion/ Praxistätigkeit Wir würden uns freuen, wenn Sie einen der folgenden Termine ermöglichen können: … [Daten + Zeitslots] Begründung: Unsere Reso zur FD auf der letzten ZaPF wurde verschickt und beantwortet. Für ein Gespräch mit den o. g. hat der AK eine Liste mit Themen und Thesen als Diskussionsgrundlage erstellt. Es handelt sich dabei explizit nicht um eine fertige Meinung der ZaPF. StAPF Ansprechparter aus dem AK LA (Niklas Donocik) Der StAPF bekommt den Auftrag eine Einladung für ein Treffen zu verschicken. In diesem Brief werden auch bereits Themen vorgeschlagen. Die Vorbereitung dieses Treffens würde in Siegen in einem AK stattfinden. :::success Abstimmung des Antrags: Einladungsbrief Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung):30/0/5 Damit ist dieser Antrag angenommen. ::: ### Klausurversuche Zwangsexmatrikulation (16:07) Antragstellender: Stefan Brackertz (Uni Köln) Adressaten: Physik-Fachschaften, DPG, KFP, Wissenschaftsministerien Antragstext: Die ZaPF spricht sich gegen jede Form der Klausurversuchsrestriktionen aus.Zudem spricht sich die ZaPF gegen Regelungen aus, welche darauf hinauslaufen, dass unter Androhung von Zwangsexmatrikulationen bestimmte Leistungen bis zu einem bestimmten Semester erbracht werden müssen oder die Studienzeit auf sonstige Arten begrenzen. Die ZaPF sieht dafür folgende Argumente: Von den genannten Restriktionen sind nicht nur die Studierenden betroffen, die mehrere Klausurversuche benötigen oder gar endgültig durchfallen, sondern alle: Die Restriktionen legen allen nahe, absicherungs- statt entwicklungsorientiert zu studieren. Es ist nicht angemessen, erwachsene Menschen zu ihrem Glück zwingen zu wollen; sei es dadurch, dass sie gezwungen werden, mehr zu lernen, oder dadurch, dass sie zu ihrem vermeintlich Besseren zwangsexmatrikuliert werden. Wenn Studierende wiederholt durch Prüfungen fallen, gilt es, die zu Grunde liegende Schwierigkeit zu analysieren und kooperativ zu lösen. Gute Beratung, die Problemen auf den Grund geht, ist hilfreicher als die Drohung mit Zwangsexmatrikulationen und ermöglicht auch, Probleme, die nicht in der Schuld der Studierenden liegen, zu erkennen. Dies ist auch eine Voraussetzung, um systematische, über den Einzelfall hinaus gehende Lösungen zu entwickeln. Weniger Restriktionen erfordern weniger Bürokratie, um Klausurversuche etc. nachzuhalten. Es gibt mehrere Hochschulen, die derartige Restriktionen nie hatten (z.B. Wuppertal), die Auswirkungen einer Änderung zeigen sich aber besonders gut am Beispiel der Universität zu Köln, wo es früher Klausurversuchsrestriktionen in den Physik- Studiengängen gab, die vor Kurzem (seit dem Wintersemester 15/16 bis auf wenige Ausnahmen) ersatzlos abgeschafft wurden. Die Erfahrungen damit sind ermutigend: Studiendauer sowie Durchfall- und Studienabbruchquoten haben sich nicht erkennbar geändert. Es ist eine Tendenz zu erkennen, dass Studierende inhaltlichen Fragen bei ihrer Studienplanung genauer nachgehen. Z.B. ist zu beobachten, dass Studierende sich genauer mit den verschiedenen Forschungsbereichen auseinander setzen und eigene Fragestellungen entwickeln, bevor sie sich für eine Bachelorarbeit entscheiden. Es werden zunehmend auch Veranstaltungen über das Pflichtpensum hinaus besucht, dies betrifft sowohl fachliche Vorlesungen als auch Veranstaltungen zur Rolle von Physiker*innen im Beruf, zu ethischen Fragen der Physik und die Kolloquia zu aktuellen Forschungsergebnissen. Studierende schieben Prüfungen im 2.- und 3.-Versuch nicht mehr vor sich her, was vor der Umstellung häufig geschah. Auch ist es eine Erleichterung für alle Beteiligten, dass Dozierende nicht mehr vor der Entscheidung stehen, Studierende im Drittversuch ggf. entweder trotz fraglicher Leistungen durchwinken zu müssen oder ihnen für den Rest des Lebens Chancen zu verbauen. Studierende, denen die Zwangsexmatrikulation droht, stehen nicht mehr unter dem Druck, darlegen zu müssen, ein besonders schwerer Härtefall zu sein. Es schreiben sich zunehmend Studierende mit Berufserfahrung, Studierende, die ihr Abitur über den zweiten Bildungsweg erlangt haben, und Studierende mit Kind ein, die auf Nachfrage angeben, dass die geringen Restriktionen ein Kriterium für ihre Uniwahl waren. Durch diese Maßnahmen wurde die durchschnittliche Studiendauer trotz Befürchtungen nicht verlängert. Diskussion: Antragsteller: > Es gab im AK sehr große Einigkeit. Es gab auch eine Diskussion über Ticketstudis (Immatrikulationen nur um das Semesterticket zu erhalten). Die Resolution soll sich jedoch nicht mit Ticketstudis auseinander setzen. Bei der Aufzählung ist der zweite Satz eine Kritik an einem gehörten Argument. Es war nicht klar, ob es so sinnvoll ist, diese Kritik in der Öffentlichkeit zu üben. Von der Uni Köln wurden die Änderungen evaluiert, es ist unklar, wo genau die Statistiken herkommen. Es wurde diskutiert, dass der Antrag, so wie er vorliegt, beschlossen werden soll, jedoch als Positionspapier. Das könnte man dann bei der nächsten ZaPF weiter diskutieren. David (Duisburg-Essen): > Wenn eh ein weiterer Arbeitskreis dazu stattfinden soll, dann kann diesmal der Teil mit den Daten rausgestrichen werden sollen. Niklas (Braunschweig): > Die Meinung im Arbeitskreis war kein Konsens. Und der Antrag ist nicht im 100 prozentigen Konsens entstanden. Eric (jDPG): > Wenn sie in Jena mit dieser Resolutions an die Uni heran treten würden, würden sie einfach nur ausgelacht werden. Ihnen wäre eher geholfen, wenn man sich für einen bedingungslosen Drittversuch oder etwas Ähnlichem ausspricht. Er sieht noch sehr viel Diskussionsbedarf. Auch in der Poster Session war es nicht so einstimmig, wie vom Antragssteller dargestellt. Die TU Freiberg geht um 16:14. Stefan (Köln): > Sieht es nicht als sinnvoll an, den Antrag weiter als Resolution zu verfolgen. Daher ändert er den Antrag zu einem Positionspapier. Niklas (Braunschweig): > Möchte, dass die im AK genannten Kritikpunkte in dem Positionspapier ausgeführt werden. Dazu gehören: - es ist nicht angemessen erwachsenen Menschen etwas vorzuschreiben. - Bürokratie ist kein Argument. - Die Erfahrungen aus Köln sind unpassend, da sie nicht belegt sind. Leonhard (TUM): > Soweit er weiß studieren die Leute in Köln sehr lange. In München studieren die Leute 8 Semester, maximal 9 Semester mit Härtefallantrag, danach werden sie exmatrikuliert und damit gibt es keine Probleme. Die Uni Bayreuth geht um 16:15. Björn (Aachen): > Der bürokratische Mehraufwand, der von Parkstudierenden ausgeht ist vernachlässigbar. Es gibt egagierte Leute, die durch ihre Arbeit manchmal länger für ihr Studium brauchen. GO-Antrag auf Vertagung in einen Arbeitskreis auf der nächsten ZaPF. Stefan (Köln): > Inhaltliche Gegenrede: Es ist eine gute Grundlage für die nächste ZaPF. Die Kritikpunkte sind Kleinigkeiten, die nichts an der Grundidee des Positionspapieres ändern. Zudem ist es eine gute Möglichkeit eine Grundlage für die nächste ZaPF zu schaffen. :::success GO-Antrag auf Schließung der Redeliste und Verweisung in eine Arbeitsgruppe mit Recht auf ein Meinungsbild Ja: 23, Nein: 5, Enthaltungen: 5 Damit ist der GO-Antrag angenommen und der TOP nach Abarbeiten der Redeliste vertagt. ::: Es geht weiter mit der Redeliste. Kathii (Frankfurt): > Wenn wir jetzt noch konstruktive Beiträge festhalten, kann man auf der nächsten ZaPF sehr gut damit weiterarbeiten. Stefan (Köln): > In Köln ist die Durchschnittsstudiendauer zwischen 12 und 14 Semestern. Die Parkstudierenden sind kein Problem. Zu den präsentierten Zahlen könnte man zur nächsten ZaPF eine Stellungnahme von einem Professor bekommen. Man kann es auch unter größeren Restriktionen schaffen, aber was machen solche Regelungen mit allen, also auch denen, die im ersten Versuch alles bestehen? Fabian (Uni Wien): > Bei ihnen gibt es keine Beschränkung in der Semesterzahl. Man hat 4 Prüfungsversuche und kann lange Studieren ohne Konsequenzen. Es ist Blödsinn Leute zu exmatrikulieren, wenn sie länger brauchen. Parkstudierende sind kein Problem der Unis, sondern des ÖPNV. Jörg (FUB): > Zu Leonard, das sind neoliberale Bullshitargumente. Das Argument, Langzeitstudierende wegen der Bürokratie rausstreichen, ist eine menschenverachtende Aussage. Der Trend geht zum Zweitstudium. Die Eindrücke von der TUM sind verschoben, da Leute, die ein Problem damit hätten, gar nicht erst anfangen dort zu studieren. Also kann er nicht grundsätzlich sagen, das Studierende kein Problem damit haben, nach 9 Semestern exmatrikuliert zu werden. Markus (FUB): > Vielleicht gibts an der TUM in 9 Semestern nicht das Problem. An der FUB gab es früher keine Beschränkung von Wiederholungen, jetzt sind es 4 Stück. Unser Fachbereich läuft jetzt gegen die Probleme, die beschrieben wurden. Er appeliert daran an die Anderen zu denken. Maik (Bielefeld): > Es gibt wenig belastbare Daten. Bielefeld hat seit 15 Jahren keinerlei Beschränkungen. So viel schlechter sind die Abschlussquoten auch nicht. Er würde das nicht als schlechtes Qualitätsmerkmal werten, wenn es keine Beschränkungen gibt. Anna (Kiel): > Wir sind dafür da uns für die Interessen der Studierenden einzusetzen. Dies ist eindeutig das Beseitigen von Hürden und für mehr Freiheiten. Niklas (Braunschweig): > Hat sich in der Poster Session für den Inhalt der Resolution ausgesprochen. Er ist nur wegen der schlechten Formulierung dagegen diese Resolution abzustimmen. Außerdem stehen Dinge im Text, die nichts mit der Resolution zu tun haben. Björn (Aachen): > Es soll wieder mehr Augenmerk darauf gelegt werden, dass Unis Bildungsstätten sind und keine Fabriken. ::: success Meinungsbild: Wer findet, dass die Beschränkung der Klausurversuche oder Mindestleistungen in bestimmten Semestern ein Problem für Studierende darstellt? Ergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): überwiegende Mehrheit/niemand/sehr wenige ::: Die TU München geht um 16:32. Die GoetheUniversität Frankfurt geht um 16:32. Um 16:35 wird Karola Schulz(Potsdam) per Akklamation zur Sitzungsleitung gewählt, da Frede, Margret und Thomi gehen mussten. ### AK Lernräume: Resolution Zusammenarbeit mit Studierenden bei der Planung von Baumaßnahmen Antragstellende: Julia (GUF), LMU, Uni Köln, Uni Marburg Addressaten: Länder, Hochschulen, Fachschaften Antragstext: Zusammenarbeit mit Studierenden bei der Planung von Baumaßnahmen Die ZaPF fordert, dass Studierende von Beginn an ein fester Bestandteil von Planungskommissionen für Neu- und Umbauten sind. Oft berücksichtigen die Bedarfserhebungen und Planungen die Bedürfnisse der Lehre und des studentischen und kulturellen Lebens auf dem Campus nicht in ausreichendem Maße, obwohl die Studierende die größte Nutzer*innengruppe darstellen. Hochschulöffentliche Räumlichkeiten müssen von allen Statusgruppen gemeinsam geplant werden. Hierzu gehören Aufenthalts-, Arbeits- und Erholungsräume, die auch für Studierende zugänglich sind. Ebenso gehören auch großzügige Foren und Flure, die für informelle Begegnungen und akademischen Veranstaltungen genutzt werden können, dazu. Bei der Erarbeitung und dem Beschluss von Nutzungskonzepten müssen Studierende von Beginn an beteiligt werden. Diskussion: Valentin (HUB) stellt die Resolution vor, war aber nicht im AK. Peter (KIT): > Hat eine Frage von Seite des StAPFes. Was ist bei den Adressaten mit Länder gemeint? Valentin (HUB): > Dies ist Interpretation des StaPF. Er meldet sich dies bezüglich bei Peter. Vincent (Gießen): > Wird gefordert, dass Studierende in jeder Planungskommission sitzen, auch für irgendwelche nichtuniversitäten öffentlichen Gebäude? Valentin (HUB): > Diese Resolution bezieht sich auf Universitäten. Benedikt (Siegen): > In Karlsruhe auf dem Campus wurde ein externes Gebäude gebaut, das nicht für Studierende gedacht ist. Hätte ein Studierender in die Planung eingebunden werden sollen? Valentin (HUB): > Dies ergibt sich relativ eindeutig aus der Situation. Marcus (Tübingen): > Selbst wenn das Gebäude standardmäßig nicht zugänglich ist, betrifft es schon auch Masteranden und Bacheloranden. Daher sollte es hier auch Mitspracherechte geben. Alles was zum studentischen Leben dazu gehört, sollte auch durch Studierende mitentschieden werden. Fabian (Wien): > Findet die Resolution sehr weitreichend. Wenn wir Pflichtpraktika in Unternehmen haben, fällt dies dann auch mit unter diese Forderung? Marcus (Tübingen): > Die Resolution soll sich natürlich nur auf das Unigelände beziehen. Cornelius (Wildau): > Das Max-Planck Institut fällt nicht mit da rein. Denn wenn man dort eine Bachelor- oder Masterarbeit anfängt, ist das nach Arbeitsrecht meist besser geregelt als an Universitäten. Stefan (Köln): > An den Hochschulen, an denen das schon üblich ist, funktioniert das so, dass Studierende von Anfang an mit in den Kommissionen sitzen. Sobald es in irgendeiner Weise die Uni tangiert, tangiert es auch die Studierendenschaft. Martin (FUB/ Alumni): > 1. Bei öffentlichen Bauvorhaben sind dort normalerweise auch die unterschiedlichen Interessengruppen vertreten, daher sollten dort auch Studis vertreten sein. 2. Bei der Max- Plank Gesellschaft sind nicht alle, die dort arbeiten, angestellt und es gibt keine Gremienstruktur. Marcus (Tübingen): > Beispiel: Die Night of Science braucht einen Lagerraum. Bei der Neubauplanung wurden keine Studierenden berücksichtigt. Es ist wichtig, dass Studierende auch gefragt werden, was ihre Bedürfnisse sind. Valentin (HUB): > Denkt nicht, dass wir die Resolution zu offen formulieren können. Die Resolution ist dazu da, dass Studierendenschaften damit irgendwo hingehen können um einen Rückhalt zu haben. Es soll noch mit aufgenommen werden, dass es sich dabei um Uni Gelände handelt. Michael (Jena): > Es steht schon in Zeile 5, dass wir uns auf Universitäten beziehen, aber man macht keinen Fehler, wenn man es nochmal erwähnt. Änderungsantrag: nach "...Neu- und Umbauten..." die Ergänzung "...auf dem Hochschulgelände..." einfügen. wird vom Antragstellenden übernommen. :::success Abstimmung: Resolution Lernräume: (Ja/Nein/Enthaltung) (28 / 0 / 1) Damit ist die Resolution angenommen. ::: Die Uni Wien geht um 16:47. ### AK Abiwissen:: Positionspapier Antragstellende: Leon Nutzinger (FU Berlin), Hauke Schäfer (TU Kaiserslautern) Antragstext: Positionspapier zum aktuellen Diskurs über den Mathematikkenntnisstand der Studienanfänger*innen Die ZaPF begrüßt die aktuellen Entwicklungen innerhalb des öffentlichen Diskurses über den Mathematikkenntnisstand der Studienanfänger*innen in den MINT-Fächern. Explizit verweisen wir hierbei auf den offenen Brief "Mathematikunterricht und Kompetenzorientierung" [1] vom 17.3.2017 sowie die beiden darauf folgenden Stellungnahmen [2], [3] zu diesem Thema. Insbesondere schließen wir uns der Stellungnahme der DMV, GDM und MNU[4] in den meisten Punkten an. Abweichend verweisen wir auf unsere Resolution zum Thema *Taschenrechner im Schulunterricht* von der ZaPF 2016 in Dresden. [5] Zudem zweifeln wir die Notwendigkeit einer verpflichtenden schriftlichen Abiturprüfung in Mathematik an. [1]: https://zapf.wiki/Datei:Offener_Brief_Mathematikunterricht_Kompetenzorientierung.pdf [2]: https://zapf.wiki/Datei:Mathematiker-distanzieren-sich-vom-mathematiker-brandbrief.pdf [3]: https://zapf.wiki/Datei:Stellungnahme_DMV_GDM_MNU_20.04.2017.pdf [4]: Deutsche Mathematiker-Vereinigung, Gesellschaft für Didaktik der Mathematik und Verband zur Förderung des MINT-Unterrichts [5]: https://zapf.wiki/images/7/70/Taschenrechner_WiSe16.pdf Diskussion: Leon (FUB): > Es gab drei offenen Briefe von verschiedenen Stellen, die sich alle damit beschäftigen, was die Abiturienten an Vorwissen aus der Schule mit ins Studium bringen. Es wurde sich dafür entschieden eine Resolution zu dem Thema zu schreiben. Für das Thema grafische Taschenrechner wird auf die Resolution aus Bremen verwiesen. Markus (FUB): > Im Antrag steht, dass ihr euch in manchen Punkten anschließt. Es wird nicht klar, in welchen Punkten ihr euch anschließt und in welchen nicht. Es ist nicht klar, worauf sich die Aussage bezieht. Leon (FUB): > Zum Beispiel der Punkt: "...Mathematik sollte zudem verbindliches Prüfungsfach im Abitur werden". stimmen wir nicht zu. Dies wird nicht als notwendig empfunden, daher schließen wir uns diesem Punkt nicht an. Die Erklärung würde er als redaktionelle Änderung noch aufnehmen. Marvin (Tübingen): > Der Punkt mit dem verpflichtenden Mathe Abi klingt komisch, da dies in jedem Bundesland anders ist. Marcus (Tübingen): > Schließt sich seinem Vorredner an. Es ist nicht klar, was gemeint ist. Es ist keine redaktionelle Änderung, wenn Dinge noch klargestellt werden müssen. Es gibt noch einiges zu überarbeiten an dieser Resolution. Er schlägt vor, den erstmal Antrag zurück zu ziehen und während des Plenums zu überarbeiten. Leon (FUB): > Er ist vermutlich der Letzte, der dran ist, daher ist nicht mehr die Zeit dafür. Marcus (Tübingen): > Entweder Leon stellt ihn später nochmal überarbeitet vor oder der Antrag kann so nicht entschieden werden. Robert (Duisburg-Essen): > Was ist die Begründung für Zeile 8, die sich auf das Mathematik Abitur bezieht? Es wird nichts begründet in der Resolution. Leon (FUB): > Das war eine Konsensmeinung. Es wird nicht als zwingend notwendig angesehen, dass alle Schüler Mathematik als schriftliches Prüfungsfach haben sollen.. Julian (Halle-Wittenberg): > Versteht nicht, wo die Unklarheiten liegen. Er kennt die Punkte, die in diesen Briefen angesprochen werden. Marcus (Tübingen): > Die Unklarheit besteht daran, dass in der Reso steht "... wir stimmen in den meisten Punkten zu." steht. Welche Punkte sind das? Es ist ein sprachliches Problem. Tobias (Bonn): > Es ist auch etwas komisch formuliert. Er schlägt vor den Satz so umzuformulieren: "Darüber hinaus schließen wir uns der Forderung nach einer bundesweit verbindlichen schriftlichen Mathematikprüfung im Abitur nicht an." Lukas (FUB): > Schlägt vor, dass der StAPF Zitate einfügt. Die Uni Rostock geht um 17:00. Marcus (Tübingen): > Findet, dass die Erklärung keine redaktionele Änderung ist. Für ihn ist das nicht abstimmbar, da Zeile 5 zu unklar formuliert ist. Leon (FUB): > Als Antragsteller ändert er den Text in: "Insbesondere schließen wir uns der Stellungnahme der DMV, GDM und MNU in allen Punkten bis auf die beiden folgenden an..." Niklas (Braunschweig): > Zur Thematik "Taschenrechner in der Schule" verweisen wir auf die Stellungnahme zu unserer Resolution aus Dresden. Markus (FUB): > findet der zweite Spiegel Leon (FUB): > Als Antragsteller ändert er den Text in: "darüberhinaus schließen wir uns der Forderung nach einem deutschlandweiten schriftlichen Mathematikabitur nicht an." 1 min Bedenkzeit. :::success Abstimmung über das Positionspapier zum aktuellen Diskurs über den Mathematikkenntnisstand der Studienanfänger*innen (Ja / Nein / Enthaltungen) (15 / 5 / 7) Damit ist der Antrag angenommen. ::: Bielefeld geht um 16:54. Jena geht um 17:12 ### AK Abiwissen: Arbeitsauftrag an den StAPF 1 Antrag 2: Antragstellende: Hauke Schäfer (TU Kaiserslautern), Leon Nutzinger (FU Berlin) Antragstext: Der StaPF soll folgende Email an alle deutschsprachigen Physikfachschaften verschicken: Sehr geehrte Fachschaften und Fachschaftsvertreter, auf den letzten ZaPFen wurde sich intensiv und facettenreich mit dem Thema "Mathematikvorkenntnisse von Studienanfängern" beschäftigt. Gerade in Anbetracht der neu aufgeflammten öffentlichen Diskussion haben wir beschlossen, eine Datenerhebung diesbezüglich durchzuführen, um unseren Diskussionsbeitrag in der öffentlichen Debatte auf eine breitere Datenbasis zu stellen. Deshalb bitten wir euch, in Erfahrung zu bringen, ob es eine solche Datenerhebung -- explizit auch in Form eines Fragebogens oder Tests -- an eurer Universität gibt oder gab. Von besonderem Interesse sind für uns Daten, die vor oder während des Vorkurses erhoben wurden. Es würde uns freuen, wenn uns diese Daten zur Verfügung gestellt werden könnten. Sollte ein Test verwendet werden, bitten wir euch, in Erfahrung zu bringen, ob wir diesen für weitere Befragungen im deutschsprachigen Raum verwenden dürfen. Die Ergebnisse würden selbstverständlich mit den Verfassern geteilt werden. Vielen Dank im Voraus, der Ständige Ausschuss aller deutschsprachigen Physikfachschaften ___ Dem StaPF steht es frei nicht inhaltsverfälschende Änderungen vorzunehmen. Sollten auf diese Art und Weise Tests und Daten an den StaPF gelangen, so sollen diese zeitnah an die Antragsteller weitergeleitet werden. Diskussion: Leon (FUB): > Der StaPF soll diesen Brief an die deutschsprachigen Physikfachschaften verschicken. Es soll auch gefragt werden, ob sie uns die Tests vielleicht direkt weiterleiten können. Ist sich bei "Die Ergebnisse..." nicht sicher, ob wir das dürfen. Peter (KIT): > Vorschlag: Man kann in die Email einfügen, dass die Antworten direkt an Leon gehen soll. Leon (()FUB): > Weiß nicht, ob es ein Problem ist, wenn das an seine private Email-Adresse geht. Übernimmt das aber gerne. Der Punkt, dass direkt an Leon geantwortet werden soll, wird vom StAPF ausformuliert. Jörg (FUB): > Vorschlag: Leon kann den TOPF nach einer Funktions- E-mail Adresse fragen. :::success Abstimmung über den Arbeitsauftrag an den StAPF 1 Ergebnis: (Ja / Nein / Enthaltungen): 21/1/4 Damit ist der Antrag angenommen ::: ### AK Abiwissen: Arbeitsauftrag an den StaPF 2 Antrag 3: Antragstellende: Hauke Schäfer (TU Kaiserslautern), Leon Nutzinger (FU Berlin) Antragstext: Der StaPF soll Kontakt mit den Verantwortlichen für die Erstsemesterbefragung zum Vorwissen Mathematik ("Vorkenntnisüberprüfung") in Siegen aufnehmen, um die Daten der Auswertung dessen zu erbitten und in Erfahrung zu bringen, ob wir diesen für eine den deutschsprachigen Raum umfassende flächendeckende Erstsemesterbefragung verwenden dürfen, wobei wir diesen gerne um eine Abfrage von Metadaten erweitern würden. Sollten diese zustimmen, so ist dieser Fragebogen mit Anweisung zur Auswertung an alle deutschsprachigen Physikfachschaften mit Bitte um Durchführung und Auswertung zu übermitteln. Die Auswertungsergebnisse der Bögen sind zwecks Archivierung und Analyse auf kommenden ZaPFen an den StaPF zu übermitteln. Sollten die Verantwortlichen in Siegen dem nicht zustimmen, so werden die Antragsteller darüber informiert mit der Bitte, den im AK entworfenen Testentwurf zu finalisieren. Das weitere Vorgehen soll mit Absprache des StaPFes wie oben erfolgen. Diskussion: Leon (FUB): > Es gibt die Idee den Fachschaften einen Test anzubieten, um die Mathekenntnisse der Erstsemester vor dem Brückenkurs zu erfassen. Dieser Test soll möglichst noch in diesem Wintersemester durchgeführt werden. Es soll gefragt werden, ob der Test, den Siegen bereits verwendet, mit allen Erstsemestern durchgeführt werden kann. Leon (FUB): > als Antragsteller streicht er die Sätze: "Sollten die Verantwortlichen in Siegen dem nicht zustimmen, so werden die Antragsteller darüber informiert mit der Bitte, den im AK entworfenen Testentwurf zu finalisieren. Das weitere Vorgehen soll mit Absprache des StaPFes wie oben erfolgen." Jörg (FUB): > Es ist unklar was als Vorwissen zu verstehen ist. Er findet nicht, dass der Test aus Siegen geeignet ist um daraus etwas zu schließen oder abzuleiten. Peter (KIT): > Schließt sich Jörg an. Lasst uns das komplette Jahr nutzen um einen Fragebogen zu erstellen. Niklas (Braunschweig): > Stimmt Jörg zu. diese Tests fragen meistens nicht ab, was konzeptionell verstanden wurde. Tobi (Düsseldorf): > Merkt an, dass es auch online Brückenkurse gibt, bei denen man nicht erfassen kann, wann Leute diesen Test schreiben. Leon (FUB): > Stimmt zu einen Test zum nächsten Jahr sinnvoll zu konzipieren, würde aber den Test aus Siegen trotzdem gerne bereits dieses Jahr durchführen. JJohannes (Tübingen): > Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, wenn man einen deutschlandweiten Test erstmal an einigen Unis vorher ausprobiert. Leon könnte ihn in diesem Jahr zur Probe an seiner Uni durchführen. Marcus (Tübingen): > Dieser Antrag wird wahrscheinlich nicht durchkommen. Daher solltest du ihn zurück ziehen und ihn auf der nächsten ZaPF in überarbeiteter Form nochmal vorstellen. Björn (Aachen): > Sollte das jetzt durchkommen, wird dies viele Kapazitäten im StaPF binden, die sinnvoller genutzt werden können. Leon zieht den Antrag zurück. GO-Antrag auf ein Meinungsbild: keine Gegenrede :::Success Wer ist dafür dieses Jahr schon einen kurzen Test durchzuführen und wer ist dafür eher einen langen Test im nächsten Jahr zu machen? Kurzer Test: 4 Langer Test: viel mehr ::: ## Sonstiges Merten (jDPG/ Göttingen): > Gestern Abend gab es die Podiumsdiskussion organisiert von der jDPG. Dort waren sich viele Menschen einig, dass die Resolution zum akademischen Mittelbau in eine gute Richtung geht. Dennis (Braunschweig) hat eine Bitte. > Die jDPG organisiert die DPG-Schülertagung. Diese findet in Bad-Honef statt. Bisher wird sie noch so stark wargenommen. Später wird dazu noch eine Mail von Merten an die Teilnehmika geschickt. Dennis bittet darum diese Mail an interessierte Schüler*innen und Lehrer*innen weiter zu leiten Tobias (Bonn): An welche Altersgruppe richtet sich diese Tagung? Dennis (Braunschweig): > Dieses mal geht es über ein ganzes Wochenende, daher ist das Mindestalter 16 Jahre. Das Abschlussplenums ist um 17:33 zu Ende. Es sind noch immer 29 Fachschaften anwesend!