Hey ihr,
zu Paddys Nachfrage: Ich habe gerade nochmal ins Audio des Endplenums reingehört und das Protokoll gelesen:
> Antragstext: Welche Fachschaften befürworten die Vergabe der
WinterZaPF 2019 an die TU München, unter Voraussetzung der
positiven Rückmeldung von der Fachschaft der TUM an den StaPF
innerhalb des nächsten Monats?
> (Abstimmung: 46/0/2)
Hallo zusammen,
bei meiner letzten E-Mail hatte ich doch tatsächlich ein paar Kompetenzen des StAPFes vergessen =(
Auch wenn ich mich Jörgs Argumentation nicht anschließen möchte, so doch seiner Schlussfolgerung:
So wird ersten in § 5 a) Abs. 3 die Wahl des Veranstaltungsortes als Aufgabe des Plenumus bezeichnet. Zweitens ist der StAPF nach § 5 b) Abs 5 an die Weisung des Plenums gebunden, kann jedoch unter bestimmten Verfahrensvorschriften eigenständig Handeln, solange es dem Plenum nicht widerspricht.
Auf der letzten ZaPF in Heidelberg wurde der Wunsch geäußert, die ZaPF in München auszurichten. München kann dem Wunsch leider nicht nachkommen. Damit hat das Plenum bisher für die Winter-ZaPF 2019 noch keinen Veranstaltungsort bestimmt und es gibt keinen Beschluss gegen den der StAPF handeln könnte, sollte er einen Veranstaltungsort beschließen.
Es gilt zudem, dass die Erfolgsaussichten für eine ausreichende Aquise von Finanzmitteln stark steigt, wenn die ausrichtende Fachschaft 1,5 Jahre Zeit hat, anstatt nur eines Jahres. Gerade in Anbetracht der unsicher gewordenen Lage bezüglich des BMBF. Die Ausrichtende Fachschaft benötigt hier Planungssicherheit und diese kann der StAPF ihr in ausreichendem Maße durch einfachen Beschluss geben. Ohne außreichende Finanzmittel kann eine ZaPF jedoch nicht ausgerichtet werden.
In sorffälltiger Abwägung der Kompetenzen ist hier kein Hinderungsgrund zu sehen, warum der StAPF nicht beschließen sollte, dass Freiburg die Winter-ZaPF 2019 ausrichtet. Im Gegenteil liegt es sogar im Interesse des Plenums, da es ja auch im Winter 2019 Tagen möchte.
Ob das Plenum sogar zusätzlich noch beschlossen hat, dass sich der StAPF bei einer Absage Münchens einen neuen Austragungsort suchen soll, weiß ich nicht mehr sicher, dies sollte sich jedoch ohne Probleme in dem wundertoll geführten Protokoll finden lassen und wäre nur ein weiteres Argument für den Beschluss durch den StAPF
Lg Paddy
Am 22.06.2018 um 10:22 schrieb Jörg Behrmann:
Meine Auslegung fußt aber gar nicht auf dem ersten Absatz, sondern auf Absatz vier Satz einsDer StAPF ist an die Weisungen des Plenums gebunden, kann jedoch eigenverantwortlich handeln und muss seine Beschlüsse dem ZaPF-Plenum gegenüber vertreten.ein Satz der traditionell als Vertretung des Plenums zwischen den ZaPFen ausgelegt wurde und warum auch Satz zwei von Absatz vier so klar wie möglich gefasst wurde und die Ankündigungspflicht von Beschlüssen vor einigen Jahren hinzugefügt wurde und weswegen es die Rechenschaftspflicht des StAPFes gegenüber des Plenums gibt, weil es sonst herzlich wenig gäbe worüber Rechenschaft abzulegen wäre. Die Wahl des Veranstaltungsortes ist auch nicht insbesondere eine Aufgabe des Plenums, sondern es ist auch eine Aufgabe des Plenums, weil es nur ein Punkt in der nicht abschließenden Liste von Aufgaben des Plenums ist, weil das Plenum das höchste beschlussfassende Gremium der ZaPF ist und alles entscheiden kann und an nichts gebunden ist (außer der Satzung und der GO bis es sie ändert), insbesondere aber auch nicht an seine früheren Beschlüsse oder Beschlüsse des StAPFes. Insofern kann der StAPF nach vorherigen Ankündigung Freiburg als Austragungsort beschließen und damit den Menschen so viel Planungssicherheit geben, wie sie haben können, weil das Plenum eine ZaPF immer neu vergeben könnte. That being said, die Ankündigung des Beschlusses sollte nicht in der Ankündigung der StAPF-Sitzung auf der Klausurtagung untergehen, sondern der Aufhänger sein, etwas in der Art von "FREIBURG WILL ZAPF WiSe19 AUSRICHTEN! ABSTIMMUNG AUF NÄCHSTER STAPF-SITZUNG." Gruß, Jörg On Fri, Jun 22, 2018 at 09:39:09AM +0200, Valentin Wohlfarth wrote:Nur zur Satzung, da steht der StaPf vertritt die ZaPf in der Öffentlichkeit(und kann dabei eigenverantwortlich handeln), nicht "vertritt das Plenum zwischen den ZaPFen" oder so. Der Beschluss der Veranstaltungsort, explizit als Kompetenz des Plenums genannt, fällt meiner Meinung nach nicht darunter. Ich bin auch der Meinung, dass man die Satzung im Zweifelsfall nicht so ernst nehmen muss bzw man sich in offensichtlich vernünftigen Fällen auch darüber hinwegsetzen kann wenn as ordentlich kommuniziert wird, aber die Auslegung an sich ist meiner Meinung nach doch eindeutig - entgegen der von Jörg und Lukian. Falls es im Abschlussplenum den Auftrag an den StAPF gab, einen Ort zu finden, erledigt sich das natürlich :) Das hab ich nicht genau mitgekriegt. Schöne Grüße Valentin Am 21.06.2018 um 17:38 schrieb Jörg Behrmann:Lukians Satzungsauslegung ist richtig. Zwischen den Plenen kann der StAPF auf einer Sitzung mit mindestens drei anwesenden Mitgliedern einstimmig Beschlüsse fassen. Wenn sich jemand gefunden hat die ZaPF auszurichten, dann sollten da bald Nägel mit Köpfen gemacht werden um den Leuten genug Vorlaufzeit zu geben. Wenn die Freiburger das jetzt machen wollen, dann sollte der StAPF an ZaPFlist kommunizieren, dass es die Bewerbung gibt und dafür eine StAPF-Sitzung angekündigt werden zu der das beschlossen wird. Die Ankündigung eines solches Beschlusses in der Einladung zur Sitzung ist sowieso obligatorisch. Dem Plenum steht es natürlich immer frei die ZaPF noch anderweitig zu vergeben, aber das kann es auch ansonsten immer. Ich sehe die Gefahr also eher gering. :) Vorallem in der bis dato vorhandenen Ermangelung an Bewerbern... Gruß, Jörg On 06/21/2018 05:05 PM, Wolfgang Bauer wrote:Für so eine Entscheidung würde ich das mindestens in der Einladung zur StAPF-Sitzung erwähnen, dass ein solcher Beschluss beantragt wird. On 21.06.2018 16:13, Lukian Bottke wrote:In der Satzung steht, dass der StAPF eigenverantwortlich handeln kann. Das würde ich so auslegen, dass er durchaus beschließen kann, wer die ZaPF ausrichtet und das über die ZaPFlist schreibt. Wenn jemand was dagegen hat, kann er/sie/es sich ja melden. Und dann wird das in Würzburg vom Plenum bestätigt. Ich halte nicht viel davon, in Ausnahmesituationen an einer harten Auslegung der Satzung festzuhalten. LG Lux PS: ich finds geil, dass ihr das macht Freiburg Am 21. Juni 2018 14:18:53 MESZ schrieb Valentin Wohlfarth <wohlfarth@physik.hu-berlin.de>: 1. AHUUUU 2. hihi, ich erinner mich an einen Arbeitskreis für dumme Ideen in Berlin 2015 3. leider ist recht eindeutig festgelegt, dass das Plenum die Austragungsorte beschließt, und alles was mit dem ZaPF e. V. zu tun hat, Konto und Spendenquittungen und so, ist davor ein bisschen fraglich. Gleichzeitig ist es aber in niemandes Interesse euch irgendwie auszubremsen... Falls ihr eure Bewerbung noch nicht öffentlich machen wollt, sollte der StAPF meiner Meinung nach zumindest an die ZaPF list kommunizieren, dass es eine Interessensbekundung für die Ausrichtung der ZaPF gibt, und dass sich weitere interessierte Fachschaften bitte an ihn wenden mögen. Und dann könnte der StAPF mMn einen Beschluss fassen, dass alle entsprechenden Fachschaften aufgrund der knappen Zeit schon jetzt bei der Vorbereitung ihrer potentiellen Orga vom StAPF unterstützt werden. Ähnliches gilt für den eV. Mit dem solltet ihr auf jeden Fall mal über Finanzen und Sponsoring reden, vielleicht lässt sich ja eine mumble Sitzung mit den Vereinsfinanzern und den Vorständen einiger ehemaliger oder aktueller Orgas zu machen. Wenn der Verein will, kann er natürlich auch einfach eine MV einberufen, eineN von euch in den Vorstand wählen, und fertig. Wer soll ihn daran hindern, und es dient ja durchaus der Unterstützung der ZaPF. Aber Verpflichtungen für eine ZaPF in Freiburg eingehen und einen Vertrag für eine Turnhallenmietung unterschreiben, fänd ich schon ein bisschen kritisch. Das alles ist nur meine persönlich Meinung als Alter Sack, bin glaube ich nicht mal mehr einfaches eV Mitglied. Nur aus unerfindlichen Gründen irgendwann mal auf der StAPF Mailingliste gelandet :D Liebe Grüße, und unbekümmert all der organisatorsichen Details: Hauptsache ihr habt Bock und seid mit Begeisterung dabei, in dem Sinne viel Spaß! Vale Ps zum Datum: ich bin ein Fan von relativ späten ZaPFen, damit der Anmeldezeitraum innerhalb des Semesters liegt. Dann kann man idealerweise in der ersten Fachschaftssitzung die ZaPF vorstellen, in der zweiten Delegierte bestimmen, und dabei dann auch Erstis mitnehmen. Am 21.06.2018 um 11:15 schrieb Niklas Donocik: Hallo Paul, erstmal ein riesiges Einstimmen in das AHUU meinerseits! Für die Frage zur Turnhalle verweise ich mal auf den Vorstand (hier im cc). Typische Sponsoren kriegt ihr ebenfalls beim eV oder ihr fragt bei den Leuten des Orga-Vernetzungs-AKs nach (= letzte ZaPFen: Berlin, Siegen, HD). Was das Datum betrifft kommt es natürlich auf die Räume und die Uni sowie wie üblich auf Feiertage an. Wenn ihr möchtet, können wir vom StAPF auf der Klausurtagung auch Vorschläge erarbeiten. Typisch hat eine WinterZaPF ja 4 Tage, aber das kommt eben ganz auf eure Gegebenheiten an. Das wäre es erstmal mit deinen Fragen -- weitere jederzeit gerne per Mail/ auf der Klausurtagung/ persönlich etc. In großer Vorfreude, Niklas ausm StAPF On 21.06.2018 10:42, Paul Fleing wrote: Lieber StAPF, Freiburg den 13.6: ich stelle die Problematik der Winter ZaPF im Jahr 2019 vor und schlage uns als Ausrichtungs-Ort vor. Eine Diskussion wird entfacht wer ist noch da? wer kann was machen? können wir das stemmen? einige GO-Anträge und eine Stunde später beschließen wir eine Vertagung auf die kommende Sitzung. Alle sollen es sich noch mal durch den Kopfgehen lassen. Freiburg irgendwann zwischen dem 13.6 und dem 20.6: Ich und mehrere andere besprechen uns in kleiner Runde erzählen vom austausch AK lesen ein wenig im How-to Freiburg den 20.6: ohne viele Diskussionen und nach einer Woche Bedenkzeit haben wir in der gestrigen Sitzung ein lautes "AAAHHU!" vernommen; als wir die finale Frage stellten, ob wir die ZaPF im WS 19 ausrichten wollen. Eine zweiköpfige Haupthaupt-Orga sowie 5-6 Haupt-Orgas haben wir bereits finden können. Die restliche Fachschaft wird uns tatkräftig bei allem unterstützen. Auch der Rektor des Instituts ist begeistert. natürlich wird es von unserer Seite auch noch eine offizielle Bewerbung in Würzburg geben. Freiburg den 21.6: ich schreibe diese Mail und mir kommen Fragen auf, - woher bekommen wir eine Liste der Typischen Sponsoren? - können wir im Namen des ZaPF.eV eine Turnhalle mieten - welches Datum scheint geschickt - 3 oder 4 Tage ... to be continued -- Mit Freundlichsten Grüßen, i.A der Fachschaft Physik Freiburg Haupthaupt-Organisator I der ZaPF in FR Paul Fleing ------------------------------------------------------------------------StAPF mailing list -- stapf@zapf.in To unsubscribe send anemail to stapf-leave@zapf.in ------------------------------------------------------------------------ZaPF e.V. 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