Hallo,
mal eine kleine historische Einordnung aus dem Off:
Ja, es wurden schon mal zwei Personen durch Beschluss des StAPFes in den
Systemakkreditierungspool entsandt. An eine Entsendung in den
Programmakkreditierungspool kann ich mich jedoch nicht erinnern. Das
heißt, es gibt zumindest schon mal einen Präzedenzfall dafür, dass der
StAPF explizit genannte Aufgaben des Plenums übernommen hat.
Auch wurde die Präzisierung der Beschlussfähigkeit [1] vor dem expliziten
Hintergedanken beschlossen, dass der StAPF die Kompetenz besitzt,
zwischen den ZaPFen die Aufgaben des Plenums zu übernehmen und
entsprechende Beschlüsse zu fassen. Es stimmt aber, dass dies nicht
explizit aus der Satzung hervor geht. Das wäre vielleicht eine Sache,
die man mal in Angriff nehmen sollte.
Des weiteren würde ich darum bitten, für die Sitzung, auf der Freiburg als
Austragungsort beschlossen werden soll, nicht wie üblich mit einer Woche
Vorlauf einzuladen, sondern mit zwei um Fachschaften die Möglichkeit zu
geben eine eventuelle eigene Bewerbung auf zwei Sitzungen besprechen zu
können.
[1]
https://github.com/ZaPF/Satzung_der_ZaPF/commit/ab250ff26be908e4b83000d5d...
Grüße,
Björn
On 06/22 04:06, Valentin Wohlfarth wrote:
Ist gewollt, dass der Vorstandverteiler nicht mehr Teil der
Kommunikation ist? Bei der letzten Mail hab ich ihn dann nochmal wieder
eingefügt, aber jetzt bin ich mir nicht sicher? gegebenenfalls kann ja
jemand weiterleiten...
@Jörg
1. Danke, dass du von "deiner" Auslegung und nicht mehr der
"richtigen"
Auslegung sprichst :)
2. Die Auslegung, dass der StAPF das Plenum zwischen den ZaPFen
vertritt, war mir nicht als allgemein anerkannte Leitlinie bekannt, und
ich bin persönlich auch nicht davon überzeugt, dass das die Rolle des
StAPF sein sollte.
daher weiter im Text
1. "Der StAPF kann eigenverantwortlich handeln"
hat doch eine andere Aussage als
2. "Der StAPF vertritt das Plenum zwischen den ZAPFen"?
Es gibt doch keinen direkten logischen Schluss von 1. zu 2.?
Falls 2. doch aus 1. folgen soll, warum dann
3. "Der StAPF vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit"
Das ist der erste Satz der Satzung zum StAPF, meinem intuitiven
Leseverständis nach legt dieser die Rolle und Aufgabe des StAPFes fest
(und diese Rolle ist nicht "stellvertretendes Beschlussgremium"). Diese
Rolle erfüllt er eigenverantwortlich usw, kann zB auf Anfragen antworten
und Positionen beziehen auch wenns dazu keine expliziten Beschlüsse vom
Plenum gibt.
Die Festlegung eines Veranstaltungsortes ist meiner Meinung nach aber
etwas ZaPF internes.
Kann der StAPF auch MitgliederInnen für den Akkreditierungspool bestimmen?
Falls Jörgs Interpretation als Gültige aus dieser Diskusion geht, würde
ich mir einen entsprechenden Kommentar zur Satzung wünschen, wie es sie
schon zur GO gibt.
bzw kann man natürlich unabhängig von der Interepretation den Satz
"Der StAPF vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit"
durch
"Der StAPF vertritt das ZaPF-Plenum zwischen den ZaPFen"
ersetzen, wenn das die gewünschte Rolle des StAPFes ist.
und zu
> Die Wahl des Veranstaltungsortes ist auch nicht insbesondere eine
Aufgabe des
> Plenums, sondern es ist auch eine Aufgabe des Plenums, weil es nur ein
Punkt in
> der nicht abschließenden Liste von Aufgaben des Plenums ist, weil das
Plenum das
> höchste beschlussfassende Gremium der ZaPF ist und alles entscheiden
kann und an
> nichts gebunden ist (außer der Satzung und der GO bis es sie ändert),
> insbesondere aber auch nicht an seine früheren Beschlüsse oder
Beschlüsse des
> StAPFes.
Ich weiß nicht, wo du das insbesondere her hast, aber es ist halt
explizit eine Aufgabe des Plenums, und wird als eine von zwei (zusammen
mit der Entsendung in den Akkreditierungspool) genannt und damit
hervorgehoben. Daher fände ich es durchaus korrekt, diese zwei Punkte
als insbesondere Aufgaben oder Kompetenzen des Plenums bezeichnen. Wie
auch immer man damit eine ordentliche grammatikalische Konstruktion bildet.
Also meiner Meinung nach kann der StAPF die Bewerbung unterstützen und
dem Plenum empfehlen, er kann auch den eV aufrufen, die Fachschaft
schonmal zu unterstützen, gewissermaßen die politische Verantwortung
üernehmen. Aber er kann diese Vergabe beschließen.
Wir alle können das ganze auch ignorieren und 2019 gibts einfache ein
WinterZaPF in Freiburg, und ich finds rüschtüsch jut, und ich freu mich
für euch und wünsch euch eine tolle Zeit und das wird sowieso niemand
anderes machen wollen(ob Heidelberg sich wohl bewirbt?), solidarische
Grüße aus Berlin.
Dass der StAPF das Plenum zwischen den ZaPFen vertreten soll, triggert
mich ganz allgemein und völlig unabhängig von Freiburg :)
schöne Grüße
Valentin
Am 22.06.2018 um 11:49 schrieb Niklas Donocik:
> Hey ihr,
>
> zu Paddys Nachfrage: Ich habe gerade nochmal ins Audio des Endplenums
> reingehört und das Protokoll gelesen:
>
>> Antragstext: Welche Fachschaften befürworten die Vergabe der
> WinterZaPF 2019 an die TU München, unter Voraussetzung der positiven
> Rückmeldung von der Fachschaft der TUM an den StaPF innerhalb des
> nächsten Monats?
>> (Abstimmung: 46/0/2)
>
> Insofern, gab es zwar keinen direkten Auftrag an den StAPF im
> Ablehnungsfall aktiv eine neue FS zu bestimmen, ich sehe aber im Sinne
> von Jörgs und Paddys Ausführungen auch keine Hinderung.
>
>> That being said, die Ankündigung des Beschlusses sollte nicht in der
> Ankündigung der StAPF-Sitzung auf der Klausurtagung untergehen, sondern
> der Aufhänger sein, etwas in der Art von "FREIBURG WILL ZAPF WiSe19
> AUSRICHTEN! ABSTIMMUNG AUF NÄCHSTER STAPF-SITZUNG."
>
> Ist zur Kenntnis genommen und wird so gemacht. Ohne Capslock vielleicht :P
>
> Bis dann,
> Niklas
>
> On 22.06.2018 11:31, Patrick Haiber wrote:
>>
>> Hallo zusammen,
>>
>> bei meiner letzten E-Mail hatte ich doch tatsächlich ein paar
>> Kompetenzen des StAPFes vergessen =(
>>
>> Auch wenn ich mich Jörgs Argumentation nicht anschließen möchte, so
>> doch seiner Schlussfolgerung:
>>
>> So wird ersten in § 5 a) Abs. 3 die Wahl des Veranstaltungsortes als
>> Aufgabe des Plenumus bezeichnet. Zweitens ist der StAPF nach § 5 b)
>> Abs 5 an die Weisung des Plenums gebunden, kann jedoch unter
>> bestimmten Verfahrensvorschriften eigenständig Handeln, solange es dem
>> Plenum nicht widerspricht.
>>
>> Auf der letzten ZaPF in Heidelberg wurde der Wunsch geäußert, die ZaPF
>> in München auszurichten. München kann dem Wunsch leider nicht
>> nachkommen. Damit hat das Plenum bisher für die Winter-ZaPF 2019 noch
>> keinen Veranstaltungsort bestimmt und es gibt keinen Beschluss gegen
>> den der StAPF handeln könnte, sollte er einen Veranstaltungsort
>> beschließen.
>>
>> Es gilt zudem, dass die Erfolgsaussichten für eine ausreichende Aquise
>> von Finanzmitteln stark steigt, wenn die ausrichtende Fachschaft 1,5
>> Jahre Zeit hat, anstatt nur eines Jahres. Gerade in Anbetracht der
>> unsicher gewordenen Lage bezüglich des BMBF. Die Ausrichtende
>> Fachschaft benötigt hier Planungssicherheit und diese kann der StAPF
>> ihr in ausreichendem Maße durch einfachen Beschluss geben. Ohne
>> außreichende Finanzmittel kann eine ZaPF jedoch nicht ausgerichtet werden.
>>
>> In sorffälltiger Abwägung der Kompetenzen ist hier kein
>> Hinderungsgrund zu sehen, warum der StAPF nicht beschließen sollte,
>> dass Freiburg die Winter-ZaPF 2019 ausrichtet. Im Gegenteil liegt es
>> sogar im Interesse des Plenums, da es ja auch im Winter 2019 Tagen möchte.
>>
>> Ob das Plenum sogar zusätzlich noch beschlossen hat, dass sich der
>> StAPF bei einer Absage Münchens einen neuen Austragungsort suchen
>> soll, weiß ich nicht mehr sicher, dies sollte sich jedoch ohne
>> Probleme in dem wundertoll geführten Protokoll finden lassen und wäre
>> nur ein weiteres Argument für den Beschluss durch den StAPF
>>
>> Lg Paddy
>>
>> Am 22.06.2018 um 10:22 schrieb Jörg Behrmann:
>>
>>> Meine Auslegung fußt aber gar nicht auf dem ersten Absatz, sondern auf
Absatz
>>> vier Satz eins
>>>
>>>> Der StAPF ist an die Weisungen des Plenums gebunden, kann jedoch
>>>> eigenverantwortlich handeln und muss seine Beschlüsse dem ZaPF-Plenum
>>>> gegenüber vertreten.
>>> ein Satz der traditionell als Vertretung des Plenums zwischen den ZaPFen
>>> ausgelegt wurde und warum auch Satz zwei von Absatz vier so klar wie
möglich
>>> gefasst wurde und die Ankündigungspflicht von Beschlüssen vor einigen
Jahren
>>> hinzugefügt wurde und weswegen es die Rechenschaftspflicht des StAPFes
gegenüber
>>> des Plenums gibt, weil es sonst herzlich wenig gäbe worüber Rechenschaft
>>> abzulegen wäre.
>>>
>>> Die Wahl des Veranstaltungsortes ist auch nicht insbesondere eine Aufgabe
des
>>> Plenums, sondern es ist auch eine Aufgabe des Plenums, weil es nur ein Punkt
in
>>> der nicht abschließenden Liste von Aufgaben des Plenums ist, weil das Plenum
das
>>> höchste beschlussfassende Gremium der ZaPF ist und alles entscheiden kann
und an
>>> nichts gebunden ist (außer der Satzung und der GO bis es sie ändert),
>>> insbesondere aber auch nicht an seine früheren Beschlüsse oder Beschlüsse
des
>>> StAPFes.
>>>
>>> Insofern kann der StAPF nach vorherigen Ankündigung Freiburg als
Austragungsort
>>> beschließen und damit den Menschen so viel Planungssicherheit geben, wie
sie
>>> haben können, weil das Plenum eine ZaPF immer neu vergeben könnte.
>>>
>>> That being said, die Ankündigung des Beschlusses sollte nicht in der
Ankündigung
>>> der StAPF-Sitzung auf der Klausurtagung untergehen, sondern der Aufhänger
sein,
>>> etwas in der Art von "FREIBURG WILL ZAPF WiSe19 AUSRICHTEN! ABSTIMMUNG
AUF
>>> NÄCHSTER STAPF-SITZUNG."
>>>
>>> Gruß,
>>> Jörg
>>>
>>> On Fri, Jun 22, 2018 at 09:39:09AM +0200, Valentin Wohlfarth wrote:
>>>> Nur zur Satzung, da steht der StaPf vertritt die ZaPf in der
>>>> Öffentlichkeit(und kann dabei eigenverantwortlich handeln), nicht
>>>> "vertritt das Plenum zwischen den ZaPFen" oder so. Der
Beschluss der
>>>> Veranstaltungsort, explizit als Kompetenz des Plenums genannt, fällt
>>>> meiner Meinung nach nicht darunter. Ich bin auch der Meinung, dass man
>>>> die Satzung im Zweifelsfall nicht so ernst nehmen muss bzw man sich in
>>>> offensichtlich vernünftigen Fällen auch darüber hinwegsetzen kann wenn
>>>> as ordentlich kommuniziert wird, aber die Auslegung an sich ist meiner
>>>> Meinung nach doch eindeutig - entgegen der von Jörg und Lukian.
>>>>
>>>> Falls es im Abschlussplenum den Auftrag an den StAPF gab, einen Ort zu
>>>> finden, erledigt sich das natürlich :)
>>>> Das hab ich nicht genau mitgekriegt.
>>>>
>>>> Schöne Grüße
>>>> Valentin
>>>>
>>>>
>>>>
>>>> Am 21.06.2018 um 17:38 schrieb Jörg Behrmann:
>>>>> Lukians Satzungsauslegung ist richtig. Zwischen den Plenen kann
>>>>> der StAPF auf einer Sitzung mit mindestens drei anwesenden
>>>>> Mitgliedern einstimmig Beschlüsse fassen.
>>>>>
>>>>> Wenn sich jemand gefunden hat die ZaPF auszurichten, dann sollten
>>>>> da bald Nägel mit Köpfen gemacht werden um den Leuten genug
>>>>> Vorlaufzeit zu geben.
>>>>>
>>>>> Wenn die Freiburger das jetzt machen wollen, dann sollte der StAPF
>>>>> an ZaPFlist kommunizieren, dass es die Bewerbung gibt und dafür
>>>>> eine StAPF-Sitzung angekündigt werden zu der das beschlossen wird.
>>>>> Die Ankündigung eines solches Beschlusses in der Einladung zur
>>>>> Sitzung ist sowieso obligatorisch.
>>>>>
>>>>> Dem Plenum steht es natürlich immer frei die ZaPF noch anderweitig
>>>>> zu vergeben, aber das kann es auch ansonsten immer. Ich sehe die
>>>>> Gefahr also eher gering. :) Vorallem in der bis dato vorhandenen
>>>>> Ermangelung an Bewerbern...
>>>>>
>>>>> Gruß, Jörg
>>>>>
>>>>> On 06/21/2018 05:05 PM, Wolfgang Bauer wrote:
>>>>>> Für so eine Entscheidung würde ich das mindestens in der
>>>>>> Einladung zur StAPF-Sitzung erwähnen, dass ein solcher
Beschluss
>>>>>> beantragt wird.
>>>>>>
>>>>>>
>>>>>> On 21.06.2018 16:13, Lukian Bottke wrote:
>>>>>>> In der Satzung steht, dass der StAPF eigenverantwortlich
>>>>>>> handeln kann. Das würde ich so auslegen, dass er durchaus
>>>>>>> beschließen kann, wer die ZaPF ausrichtet und das über die
>>>>>>> ZaPFlist schreibt. Wenn jemand was dagegen hat, kann
er/sie/es
>>>>>>> sich ja melden. Und dann wird das in Würzburg vom Plenum
>>>>>>> bestätigt. Ich halte nicht viel davon, in
Ausnahmesituationen
>>>>>>> an einer harten Auslegung der Satzung festzuhalten.
>>>>>>>
>>>>>>> LG Lux
>>>>>>>
>>>>>>> PS: ich finds geil, dass ihr das macht Freiburg
>>>>>>>
>>>>>>> Am 21. Juni 2018 14:18:53 MESZ schrieb Valentin Wohlfarth
>>>>>>> <wohlfarth(a)physik.hu-berlin.de>:
>>>>>>>
>>>>>>> 1. AHUUUU
>>>>>>>
>>>>>>> 2. hihi, ich erinner mich an einen Arbeitskreis für dumme
Ideen
>>>>>>> in Berlin 2015
>>>>>>>
>>>>>>> 3. leider ist recht eindeutig festgelegt, dass das Plenum
die
>>>>>>> Austragungsorte beschließt, und alles was mit dem ZaPF e. V.
zu
>>>>>>> tun hat, Konto und Spendenquittungen und so, ist davor ein
>>>>>>> bisschen fraglich. Gleichzeitig ist es aber in niemandes
>>>>>>> Interesse euch irgendwie auszubremsen... Falls ihr eure
>>>>>>> Bewerbung noch nicht öffentlich machen wollt, sollte der
StAPF
>>>>>>> meiner Meinung nach zumindest an die ZaPF list
kommunizieren,
>>>>>>> dass es eine Interessensbekundung für die Ausrichtung der
ZaPF
>>>>>>> gibt, und dass sich weitere interessierte Fachschaften bitte
an
>>>>>>> ihn wenden mögen. Und dann könnte der StAPF mMn einen
Beschluss
>>>>>>> fassen, dass alle entsprechenden Fachschaften aufgrund der
>>>>>>> knappen Zeit schon jetzt bei der Vorbereitung ihrer
>>>>>>> potentiellen Orga vom StAPF unterstützt werden. Ähnliches
gilt
>>>>>>> für den eV. Mit dem solltet ihr auf jeden Fall mal über
>>>>>>> Finanzen und Sponsoring reden, vielleicht lässt sich ja
eine
>>>>>>> mumble Sitzung mit den Vereinsfinanzern und den Vorständen
>>>>>>> einiger ehemaliger oder aktueller Orgas zu machen. Wenn der
>>>>>>> Verein will, kann er natürlich auch einfach eine MV
>>>>>>> einberufen, eineN von euch in den Vorstand wählen, und
fertig.
>>>>>>> Wer soll ihn daran hindern, und es dient ja durchaus der
>>>>>>> Unterstützung der ZaPF. Aber Verpflichtungen für eine ZaPF
in
>>>>>>> Freiburg eingehen und einen Vertrag für eine
Turnhallenmietung
>>>>>>> unterschreiben, fänd ich schon ein bisschen kritisch.
>>>>>>>
>>>>>>> Das alles ist nur meine persönlich Meinung als Alter Sack,
bin
>>>>>>> glaube ich nicht mal mehr einfaches eV Mitglied. Nur aus
>>>>>>> unerfindlichen Gründen irgendwann mal auf der StAPF
>>>>>>> Mailingliste gelandet :D
>>>>>>>
>>>>>>>
>>>>>>> Liebe Grüße, und unbekümmert all der organisatorsichen
>>>>>>> Details: Hauptsache ihr habt Bock und seid mit Begeisterung
>>>>>>> dabei, in dem Sinne viel Spaß!
>>>>>>>
>>>>>>> Vale
>>>>>>>
>>>>>>>
>>>>>>> Ps zum Datum: ich bin ein Fan von relativ späten ZaPFen,
damit
>>>>>>> der Anmeldezeitraum innerhalb des Semesters liegt. Dann
kann
>>>>>>> man idealerweise in der ersten Fachschaftssitzung die ZaPF
>>>>>>> vorstellen, in der zweiten Delegierte bestimmen, und dabei
dann
>>>>>>> auch Erstis mitnehmen.
>>>>>>>
>>>>>>>
>>>>>>> Am 21.06.2018 um 11:15 schrieb Niklas Donocik:
>>>>>>>
>>>>>>> Hallo Paul, erstmal ein riesiges Einstimmen in das AHUU
>>>>>>> meinerseits! Für die Frage zur Turnhalle verweise ich mal
auf
>>>>>>> den Vorstand (hier im cc). Typische Sponsoren kriegt ihr
>>>>>>> ebenfalls beim eV oder ihr fragt bei den Leuten des
>>>>>>> Orga-Vernetzungs-AKs nach (= letzte ZaPFen: Berlin, Siegen,
>>>>>>> HD). Was das Datum betrifft kommt es natürlich auf die Räume
>>>>>>> und die Uni sowie wie üblich auf Feiertage an. Wenn ihr
>>>>>>> möchtet, können wir vom StAPF auf der Klausurtagung auch
>>>>>>> Vorschläge erarbeiten. Typisch hat eine WinterZaPF ja 4
Tage,
>>>>>>> aber das kommt eben ganz auf eure Gegebenheiten an. Das wäre
es
>>>>>>> erstmal mit deinen Fragen -- weitere jederzeit gerne per
Mail/
>>>>>>> auf der Klausurtagung/ persönlich etc. In großer Vorfreude,
>>>>>>> Niklas ausm StAPF On 21.06.2018 10:42, Paul Fleing wrote:
>>>>>>>
>>>>>>> Lieber StAPF, Freiburg den 13.6: ich stelle die Problematik
der
>>>>>>> Winter ZaPF im Jahr 2019 vor und schlage uns als
>>>>>>> Ausrichtungs-Ort vor. Eine Diskussion wird entfacht wer ist
>>>>>>> noch da? wer kann was machen? können wir das stemmen?
einige
>>>>>>> GO-Anträge und eine Stunde später beschließen wir eine
>>>>>>> Vertagung auf die kommende Sitzung. Alle sollen es sich
noch
>>>>>>> mal durch den Kopfgehen lassen. Freiburg irgendwann
zwischen
>>>>>>> dem 13.6 und dem 20.6: Ich und mehrere andere besprechen uns
in
>>>>>>> kleiner Runde erzählen vom austausch AK lesen ein wenig im
>>>>>>> How-to Freiburg den 20.6: ohne viele Diskussionen und nach
>>>>>>> einer Woche Bedenkzeit haben wir in der gestrigen Sitzung
ein
>>>>>>> lautes "AAAHHU!" vernommen; als wir die finale
Frage stellten,
>>>>>>> ob wir die ZaPF im WS 19 ausrichten wollen. Eine
zweiköpfige
>>>>>>> Haupthaupt-Orga sowie 5-6 Haupt-Orgas haben wir bereits
finden
>>>>>>> können. Die restliche Fachschaft wird uns tatkräftig bei
allem
>>>>>>> unterstützen. Auch der Rektor des Instituts ist begeistert.
>>>>>>> natürlich wird es von unserer Seite auch noch eine
offizielle
>>>>>>> Bewerbung in Würzburg geben. Freiburg den 21.6: ich
schreibe
>>>>>>> diese Mail und mir kommen Fragen auf, - woher bekommen wir
>>>>>>> eine Liste der Typischen Sponsoren? - können wir im Namen
des
>>>>>>> ZaPF.eV eine Turnhalle mieten - welches Datum scheint
geschickt
>>>>>>> - 3 oder 4 Tage ... to be continued -- Mit Freundlichsten
>>>>>>> Grüßen, i.A der Fachschaft Physik Freiburg
>>>>>>> Haupthaupt-Organisator I der ZaPF in FR Paul Fleing
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