Hallo Amélie,
bei den Diskussionen zur GO-Änderung hatten sich, sicherlich berechtigterweise, Zapfika beschwert, dass im ursprünglichen Antrag stand, dass Gegenrede zur Ablehnung des Antrags führt. In der Definition der GO ist allerdings Gegenrede immer Auslöser um über den GO-Antrag abzustimmen. Daher hatten wir per Änderungsantrag die Formulierung von "Gegenrede" zu "Veto" geändert, da die Eigenschaft eines Vetos genau ist, per Einspruch einen Vorgang zu verhindern.. Beim durchlesen der beschlossenen Fassung fällt mir auch der genannte Widerspruch auf. Es wurden wohl mit dem Änderungsantrag nicht alle Gegenreden in ein Veto geändert. Die Idee war, damit Fachschaften abschätzen können, ob ihr Abstimmungsverhalten durch die Offenlegung anderer Abstimmungsverhalten ersichtlich wird, wird vorher per Handzeichen überprüft, wie viele Fachschaften überhaupt offen Abstimmen möchten. Das muss natürlich geschehen bevor jemand ein Veto einlegt. Daher kommt die Formulierung "Fachschaften geben ihre Absicht ihr Abstimmungsverhalten zu dokumentieren vor der Gegenrede bekannt". An dieser Stelle wurde bei dem Änderungsantrag vergessen aus der ursprünglichen Formulierung mit "Gegenrede" ein "Veto" zu machen. Das selbe ist im Anhang auch nochmal passiert.
Ich hätte das jetzt als redaktionelle Änderung aufgefasst, falls dem aber nicht so ist, kann man das sicherlich bis zum Anfangsplenum in Erlangen noch als Antrag zur Änderung der GO vorbereiten.
Für weitere Fragen oder Verständnisprobleme stehe ich natürlich gerne zur Verfügung. Sollte es beim Plenum in Erlangen helfen, wäre ich auch bereit bei der Redeleitung zu helfen.
Liebe Grüße aus Würzburg,
Hendrik
Lieber Hendrik,
der StAPF ist gerade dabei, die angenommenen Resos und Anträge zu versenden und zu veröffentlichen.
Bei genauerem Nahlesen des GO-Antrags zur teilnamentlichen Abstimmung ist uns aufgefallen, dass wir inhaltliche Verständnisfragen haben und uns nicht ganz sicher sind, wie dieser neue Teil der GO auszulegen wäre. Insbesondere ist uns aufgefallen, dass sich
die beiden Sätze zur Gegenrede ausschließen und von unterschiedlichen Menschen auch sehr uterschiedlich verstanden wird.
Wir freuen uns natürlich immer über Menschen, die mit Ihren Impulsen und Ideen die ZaPF Infrastruktur ein Stück weit voranbringen. Uns ist jedoch sehr wichtig, dass die GO verständlich und klar auszulegen ist, damit es in Plena keine Auslegungsdiskussion
geben muss. Wir würden gern mit euch Antragstellika in Dialog treten, inwiefern man diesen Abschnitt verständlicher formulieren könnte um eure Idee wirklich umsetzen zu können. Da eurer Antrag in Mainz vom Plenum angenommen worden ist und somit ab dem Anfangsplenum
in Erlangen in Kraft gesetzt ist, veröffentlichen wir selbstverständlich die aktuelle Fassung (mit einigen kleinen redaktionellen Änderungen, die aber den Inhalt nicht verändern).
Eine Idee könnte nun sein, zum Anfangsplenum in Erlangen schon eine neue GO-Änderung anzunehmen, damit wir im Endplenum schon mit dieser Änderung agieren können. Dafür müsste der Antrag 7 Tage vor dem Anfangsplenum in Erlangen der ZaPF bekannt gemacht werden.
Gern würden wir uns dazu mit euch austauschen und ich würde dich, Hendrik, bitten, dies an die übrigen Antragstellika weiterzuleiten.
Ganz herzliche Grüße aus Göttingen!
Amélie vom StAPF