Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie um Beachtung der nachfolgenden Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen+++ Pressemitteilung +++
BAföG-Novelle ein Fehlschlag!
Haushaltplanung der Bundesregierung sieht 882 Millionen
Einsparungen beim BAföG vor
"Die Bundesregierung gesteht durch die gestern vorgestellte
Haushaltsplanung ein Komplettversagen der letzten BAföG Reform
ein", so Nathalie Schmidt, Geschäftsführerin für Soziales und
Hochschulpolitik des StuRa der TU Dresden. "Wir lehnen diesen
einschneidenden Richtungswechsel beim wichtigsten Instrument für
eine Chancengleichheit im Bildungssystem ab."
Am 18.03.2020 wurden die Eckwerte der Finanzplanung für 2021 sowie
die mittelfristige Finanzplanung bis 2024 durch die
Bundesregierung beschlossen. Die Ausgaben für das BAföG sollen
hierbei bis 2024 um 882 Millionen sinken.
"Das deutsche System der Studienfinanzierung bedarf einer
Generalüberholung, wie die Entscheidung die Mittelzuweisung für
das BAföG im Bundeshaushalt zu senken klar verdeutlicht. Bereits
während der BAföG-Reform 2019 warnten Studierendenvertretungen
davor, dass die Reformen an der Lebensrealität der Studierenden
vorbei gehen würden. Effektiv war die Novelle nicht mehr als ein
Inflationsausgleich. Gerade jetzt, in Zeiten der Krise, in der
typisch studentische Einkommensquellen wegfallen, wird klar, wie
instabil und sozial ungerecht das deutsche System der
Studienfinanzierung ist.", so Claudia Meißner, Referentin für
Soziales des StuRa der TU Dresden. "Dass über die nächsten Jahre
882 Millionen Euro aus dem BAföG-Topf entfernt werden sollen, ist
ein nicht tolerierbarer Rückschritt."
Zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium, nur
knapp 12 Prozent erhalten Förderung nach BAföG.
"Die Zahlen sprechen für sich: Dass so wenig Studierende BAföG
erhalten, liegt an den Rahmenbedingungen, die das BAföG setzt,
nicht daran, dass es ihnen wirtschaftlich gut ginge. Diese
Finanzentscheidung ist ein weiterer Schritt hin zu einer
Aushöhlung des BAföG. Bildung darf nicht zum Luxus werden, den nur
die Gutsituierten sich leisten können, Bildung ist ein
Grundrecht!", so Lasse Emcken, Sprecher der KSS.
"Es ist dringend nötig einen Mechanismus zu entwickeln, der die
Wohnpauschale an die realen Mieten anpasst. Auch der nicht mehr
zeitgemäße Leistungsnachweis nach dem vierten Semester muss
abgeschafft werden. Zudem bedarf es der kontinuierlichen Anpassung
der Freibeträge bei Studierenden und Unterhaltspflichtigen, sowie
einer Ausweitung der Zahlung über die Regelstudienzeit hinaus. Um
den individuellen Lebenssituationen der Studierenden gerecht zu
werden, sollten darüber hinaus Fördermöglichkeiten, zum Beispiel
für das Teilzeitstudium geschaffen werden.", so Emcken
abschließend.
Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte
Landesstudierendenvertretung alle 106.000 Studierenden an
Sachsens staatlichen Hochschulen. Für Rückfragen wenden Sie sich
bitte an die (noch) Sprecher der KSS:
Lasse Emcken - 0157 88360402 und Nico Zech - 0157 88398437
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-- Lasse Emcken Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften Konferenz Sächsischer Studierendenschaften c/o StuRa der Universität Leipzig Universitätsstraße 1 04109 Leipzig Mail: sprecherinnen@kss-sachsen.de Tel.: 0157 88360402