Moin zusammen,

die MeTaFa war Produktiv und hat einen Vorschlag für einen BuFaTa-Übergreifenden Resolutionsprozess erarbeitet.

Da könnt ihr auf der Klausurtagung mal drüber schauen und selbstredend ist das ein Thema für die ZaPF.

Gruß,

Tobi



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [MeTaFa] Handreichung zu einem vereinheitlichten Resolutionsprozess
Datum: Sun, 24 Sep 2017 12:32:41 +0200
Von: Matthias Lüth <matthias.lueth@tu-dresden.de>
An: metafa@lists.fsmpi.rwth-aachen.de


Liebe MeTaFa-Gemeinde,

auf der MeTaFa in Dresden vom 22. bis 24. September ist unter anderem eine Handreichung für einen vereinhetlichten Resolutionsprozess entstanden. Diesen senden wir euch anbei zur Kenntnisnahme und hoffen auf eine rege Beteiligung am gemeinsamen Resolutionsprozess.

Weitere Ergebnise findet ihr unter folgenden Links:
Wir wünschen euch einen schönen Wahlsonntag!
Die MeTaFa vertreten durch
Anna, Carolin, Henriette, Johann, Kai, Marc, Matthias

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Handreichung zu einem vereinheitlichten Resolutionsprozess 


Die MeTaFa schlägt einen einheitlichen, kooperativen Resolutionsprozess für die Erstellung, Bearbeitung, Verabschiedung und Verbreitung gemeinsamer Resolutionen vor.
 
Resolutionen sollen mit dem gleichen Wortlaut in einer einheitlichen Gestaltung von den beteiligten BuFaTaen beschlossen und zeitgleich veröffentlicht werden, um die Reichweite der einzelnen BuFaTaen zu potenzieren. Studierende sollen dabei in ihrer Gesamtheit als Gesellschaftsgruppe erkannt werden. Außerdem wird es durch den vereinheitlichten Prozess ermöglicht, dass viele Interessierte unabhängig von ihrer Fachschaftszugehörigkeit an der Entstehung der Resolution mitarbeiten. Mittels perspektivischer und fachlicher Vielfalt wird die Qualität der Resolutionen gesteigert. Die Relevanz des Themas wird durch Beteiligung Vieler hervorgehoben.
 
Um eine gemeinsame Resolution zu initiieren, gibt es zwei Möglichkeiten:
  • Eine BuFaTa nimmt sich federführend einem Thema an und informiert über den MeTaFa-Verteiler (metafa@lists.fsmpi.rwth-aachen.de) die anderen BuFaTaen. Diese reichen das Thema in ihren Strukturen weiter. Interessierte können unabhängig von ihrer Fachschaft an der Resolution mitwirken.
  • Die MeTaFa erarbeitet ein aus ihrer Sicht wichtiges Thema und schlägt einer bestimmten BuFaTa vor, sich diesem Thema federführend anzunehmen. Eine anwesende BuFaTa kann sich auch auf der MeTaFa bereit erklären, sich des Themas anzunehmen.
 
Federführend heißt in diesem Fall, dass die entsprechende BuFaTa
  • eine*n bis maximal drei Ansprechpartner*innen stellt, die mit den Details und dem Thema des Resolutionsprozesses vertraut sind, 
  • die zur Erarbeitung benötigte Infrastruktur stellt und moderiert (Pad, Doc, Skype, ...)
  • und den Resolutions- und Veröffentlichungsprozess koordiniert und vorantreibt. 

Der Resolutionsprozess ist in vier Phasen unterteilt: 
  • Vorschlag
  • Iterative Entwurfsentwicklung
  • Beschlussfassung
  • Veröffentlichung

Vorschlagsphase

In der Vorschlagsphase schlägt die fdB (federführende BuFaTa) ein Thema vor, zu dem sie eine Resolution verabschieden möchte. Dazu sendet sie an den MeTaFa-Verteiler eine E-Mail mit folgenden Infos: 
  • Kurzvorstellung des Themas
  • Einladung zur Mitarbeit mit einmonatiger Rückmeldungsfrist
 
Durch einen Vorschlag der Resolution über den MeTaFa-Verteiler werden die verschiedenen Hauptemailadressen der einzelnen BuFaTaen erreicht. Die Verwalter*innen sollen diese E-Mail anschließend an die Mitglieder ihrer jeweiligen BuFaTa weiterleiten, sodass möglichst alle Interessent*innen informiert werden. Bei allen Weiterleitungen ist es den Verantwortlichen überlassen, ob sie Ergänzungen zu der ursprünglichen E-Mail hinzufügen möchten. 

Zusätzlich werden alle Arbeitsgruppen auf einer Seite im MeTaFa-Wiki (https://metafa.fsmpi.rwth-aachen.de/index.php/Hauptseite) gesammelt. Die fdB ist für den Eintrag im Wiki und die Pflege dessen verantwortlich. 

Alle Interessent*iinnen bekunden ihr Interesse anschließend gegenüber der fdB und arbeiten dieser zu. Wie genau die Zuarbeit abläuft ist allen Interessent*innen überlassen. Interessent*innen können in diesem Fall Einzelpersonen, Fachschaften oder BuFaTaen sein. 

Entwurfsphase

In der Entwurfsphase sammelt die fdB alle Rückmeldungen der  Interessent*innen und koordiniert die Erstellung eines Resolutionsentwurfs. Der Entwurfsprozess kann mit dem jeweils nächsten Arbeitsstand beliebig oft wiederholt werden. Es ist zu beachten, dass der Prozess möglichst kurz und effektiv zu halten ist, damit Aktualität und Motivation gewahrt bleiben.
 

Beschlussphase

Nachdem die fdB die Entwurfsphase für abgeschlossen eingestuft hat sowie die entsprechenden Interessent*innen ihre Meinung entsprechend vertreten sehen, wird den BuFaTaen ein finaler Entwurf zum Beschluss im Plenum vorgelegt. Im Plenum soll nur noch die Zustimmung oder Ablehnung zur Resolution festgehalten werden. Eine inhaltliche Diskussion der finalen Version ist ausdrücklich erwünscht, jedoch sollen keine Änderungsanträge gestellt oder eingearbeitet werden, um den gemeinsamen Resolutionstext nicht zu verändern. Änderungsanträge sollen in der Entwurfsphase eingebracht werden.
 

Veröffentlichungsphase

Abschließend veröffentlicht die fdB die von den einzelnen BuFaTaen verabschiedete Resolution über den MeTaFa-Presseverteiler. Zudem sollte jede unterstützende BuFaTa die Resolution über ihre Kanäle verbreiten. 

Der gesamte Resolutionsprozess vom Vorschlag bis zur Veröffentlichung sollte insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern.

Wir freuen uns auf eine spannenden Austausch mit euch und eine rege Zusammenarbeit.