Liebe MeTaFa-Gemeinde,
auf der MeTaFa in Dresden
vom 22. bis 24. September ist unter anderem eine Handreichung
für einen vereinhetlichten Resolutionsprozess entstanden.
Diesen senden wir euch anbei zur Kenntnisnahme und hoffen auf
eine rege Beteiligung am gemeinsamen Resolutionsprozess.
Weitere Ergebnise findet
ihr unter folgenden Links:
Wir wünschen euch einen schönen Wahlsonntag!
Die MeTaFa vertreten durch
Anna, Carolin, Henriette, Johann, Kai, Marc, Matthias
---
Handreichung
zu einem vereinheitlichten Resolutionsprozess
Die MeTaFa
schlägt einen einheitlichen, kooperativen Resolutionsprozess
für die Erstellung, Bearbeitung, Verabschiedung und
Verbreitung gemeinsamer Resolutionen vor.
Resolutionen
sollen mit dem gleichen Wortlaut in einer einheitlichen
Gestaltung von den beteiligten BuFaTaen beschlossen und
zeitgleich veröffentlicht werden, um die Reichweite der
einzelnen BuFaTaen zu potenzieren. Studierende sollen dabei
in ihrer Gesamtheit als Gesellschaftsgruppe erkannt werden.
Außerdem wird es durch den vereinheitlichten Prozess
ermöglicht, dass viele Interessierte unabhängig von ihrer
Fachschaftszugehörigkeit an der Entstehung der Resolution
mitarbeiten. Mittels perspektivischer und fachlicher
Vielfalt wird die Qualität der Resolutionen gesteigert. Die
Relevanz des Themas wird durch Beteiligung Vieler
hervorgehoben.
Um eine
gemeinsame Resolution zu initiieren, gibt es zwei
Möglichkeiten:
- Eine BuFaTa nimmt sich federführend einem Thema an und
informiert über den MeTaFa-Verteiler (metafa@lists.fsmpi.rwth-aachen.de)
die anderen BuFaTaen. Diese reichen das Thema in ihren
Strukturen weiter. Interessierte können unabhängig von
ihrer Fachschaft an der Resolution mitwirken.
- Die MeTaFa erarbeitet ein aus ihrer Sicht wichtiges
Thema und schlägt einer bestimmten BuFaTa vor, sich diesem
Thema federführend anzunehmen. Eine anwesende BuFaTa kann
sich auch auf der MeTaFa bereit erklären, sich des Themas
anzunehmen.
Federführend
heißt in diesem Fall, dass die entsprechende BuFaTa
- eine*n bis maximal
drei Ansprechpartner*innen stellt, die mit den Details
und dem Thema des Resolutionsprozesses vertraut sind,
- die zur Erarbeitung
benötigte Infrastruktur stellt und moderiert (Pad, Doc,
Skype, ...)
- und den Resolutions-
und Veröffentlichungsprozess koordiniert und
vorantreibt.
Der
Resolutionsprozess ist in vier Phasen unterteilt:
- Iterative
Entwurfsentwicklung
Vorschlagsphase
In der Vorschlagsphase schlägt
die fdB (federführende BuFaTa) ein Thema vor, zu dem sie
eine Resolution verabschieden möchte. Dazu sendet sie an den
MeTaFa-Verteiler eine E-Mail mit folgenden Infos:
- Kurzvorstellung des
Themas
- Einladung zur
Mitarbeit mit einmonatiger Rückmeldungsfrist
Durch
einen Vorschlag der Resolution über den MeTaFa-Verteiler
werden die verschiedenen Hauptemailadressen der einzelnen
BuFaTaen erreicht. Die Verwalter*innen sollen diese E-Mail
anschließend an die Mitglieder ihrer jeweiligen BuFaTa
weiterleiten, sodass möglichst alle Interessent*innen
informiert werden. Bei allen Weiterleitungen ist es den
Verantwortlichen überlassen, ob sie Ergänzungen zu der
ursprünglichen E-Mail hinzufügen möchten.
Alle
Interessent*iinnen bekunden ihr Interesse anschließend
gegenüber der fdB und arbeiten dieser zu. Wie genau die
Zuarbeit abläuft ist allen Interessent*innen überlassen.
Interessent*innen können in diesem Fall Einzelpersonen,
Fachschaften oder BuFaTaen sein.
Entwurfsphase
In der Entwurfsphase sammelt
die fdB alle Rückmeldungen der Interessent*innen und
koordiniert die Erstellung eines Resolutionsentwurfs. Der
Entwurfsprozess kann mit dem jeweils nächsten Arbeitsstand
beliebig oft wiederholt werden. Es ist zu beachten, dass der
Prozess möglichst kurz und effektiv zu halten ist, damit
Aktualität und Motivation gewahrt bleiben.
Beschlussphase
Nachdem
die fdB die Entwurfsphase für abgeschlossen eingestuft hat
sowie die entsprechenden Interessent*innen ihre Meinung
entsprechend vertreten sehen, wird den BuFaTaen ein finaler
Entwurf zum Beschluss im Plenum vorgelegt. Im Plenum soll
nur noch die Zustimmung oder Ablehnung zur Resolution
festgehalten werden. Eine inhaltliche Diskussion der finalen
Version ist ausdrücklich erwünscht, jedoch sollen keine
Änderungsanträge gestellt oder eingearbeitet werden, um den
gemeinsamen Resolutionstext nicht zu verändern.
Änderungsanträge sollen in der Entwurfsphase eingebracht
werden.
Veröffentlichungsphase
Abschließend
veröffentlicht die fdB die von den einzelnen BuFaTaen
verabschiedete Resolution über den MeTaFa-Presseverteiler.
Zudem sollte jede unterstützende BuFaTa die Resolution über
ihre Kanäle verbreiten.
Der
gesamte Resolutionsprozess vom Vorschlag bis zur
Veröffentlichung sollte insgesamt nicht länger als ein Jahr
dauern.
Wir freuen
uns auf eine spannenden Austausch mit euch und eine rege
Zusammenarbeit.