Sehr geehrte Medienschaffende,
heute wurde im Wissenschaftsausschuss ein Änderungsantrag zum bisherigen
Hochschulgesetzentwurf veröffentlicht. Unter anderem wird der
Diskriminierungsschutz an Hochschulen gestärkt und Hochschulen haben die
Möglichkeit, versuchsweise die Begrenzung der Prüfungsversuche
aufzuheben. Viele Verbesserung lobt die Landesstudierendenvertretung,
bemängelt jedoch fehlende Reformen an anderen Stellen
Mehr dazu lesen Sie in unserer Pressemitteilung anbei, unten oder online
unter:
https://www.kss-sachsen.de/pm_15_23
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Sprecher Paul
Steinbrecher (+49 152 23538520) und Ludwig Firkert (+49 159 05884002)
unter sprecherinnen(a)kss-sachsen.de oder an die Referent*in Feminismus
Fay Uhlmann unter feminismus(a)kss-sachsen.de
Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Firkert
--
Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
c/o StuRa der Universität Leipzig
Universitätsstraße 1
04109 Leipzig
Mail:sprecherinnen@kss-sachsen.de
Tel.: +49 1590 588 4002
*+++ Pressemitteilung +++*
*Studentische Lobbyarbeit fruchtet endlich*
*Studentische Vorschläge für ein progressives Hochschulgesetz werden
umgesetzt*
An diesem Montag hat der Wissenschaftsausschuss das neue Hochschulgesetz
besprochen und diesbezüglich einen Änderungsantrag verabschiedet. Dieser
wurde von den Regierungsfraktionen eingebracht und wird mit hoher
Wahrscheinlichkeit vom sächsischen Landtag angenommen. Mit dem
Änderungsantrag gehen einige Anpassungen am bisherigen Gesetzesentwurf
einher. Unter anderem wird der Diskriminierungsschutz an Hochschulen
gestärkt und Hochschulen haben die Möglichkeit, versuchsweise die
Begrenzung der Prüfungsversuche aufzuheben.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) sieht die
Anpassungen als nötige Schritte an und freut sich über Nachbesserungen
im parlamentarischen Verfahren. Dennoch sieht die KSS weiterhin
Reformbedarf.
/„Es freut mich, dass Hochschulen in Zukunft versuchsweise die begrenzte
Anzahl der Prüfungsversuche aufheben dürfen. Mit dieser neu gewonnenen
Freiheit können die Hochschulen wissenschaftlich begleitet neue Studien-
und Prüfungsbedingungen erproben. Ich hoffe, dass zahlreiche Hochschulen
diese Gelegenheit nutzen, um die sächsische Hochschulen
weiterzuentwickeln“/, erklärt *Ludwig Firkert, Sprecher der Konferenz
Sächsischer Studierendenschaften*
Konkret wird in dem Entwurf die Experimentierklausel ausgeweitet. Diese
ermöglicht den Hochschulen zur Erprobung von Reformmodellen von Teilen
des Hochschulgesetzes abzuweichen. Die Ausweitung sieht vor, dass auch
von dem Paragraph, der die Anzahl der Prüfungsversuche begrenzt,
abgewichen werden kann.
/„Es ist ein wichtiger Schritt, dass jetzt auch endlich sächsische
Studierende vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor
Diskriminierung geschützt werden sollen. Schon mehrfach haben wir wir in
Anhörungen auf die Notwendigkeiten genau dieses Instruments hingewiesen.
Es gibt einfach zu viele Abhängigkeitsverhältnisse an Hochschulen. Damit
einher geht ein erhöhtes Risiko für Studierende geschlechterbasierte
Gewalt, sexuelle Belästigung und Diskriminierung zu erleben. Vom
erweiterten AGG-Schutzerhoffen wir uns, dass sächsische Hochschulen
diskriminierungsärmer werden und besser gegen Diskriminierung
vorgegangen werden kann!“/, erläutert *Fay Uhlmann, Referent*in
Feminismus* der Konferenz sächsischer Studierendenschaften.
In einer aktuellen Studie des Staatsministeriums der Justiz und für
Demokratie, Europa und Gleichstellung berichten 49% der Befragten von
Diskriminierungen im Bildungsbereich [1]. In der europaweiten
UniSAFE-Studie schildern sogar 57% der Befragten Diskriminierungen an
Hochschulen [2].
Im Entwurf wird nun explizit festgelegt, dass die Hochschulen ein
diskriminierungsfreies Studium zu sichern haben und bestehende
Benachteiligungen abbauen müssen. Außerdem wird explizit auf das AGG
verwiesen und konkretisiert, dieses auch für Studierende gilt. Die
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften kritisierte den fehlenden
AGG-Schutz für Studierende bereits seit einigen Jahren [3].
/„An den vorgeschlagenen Änderungen erkennt man, dass die Arbeit der KSS
gefruchtet hat. Hier zeigt sich: Hochschulen entwickeln sich weiter,
wenn auf die Ideen und Impulse von Studierenden gehört wird!“/, führt
*Paul Steinbrecher, Sprecher der Konferenz Sächsischer
Studierendenschaften* aus, übt aber auch Kritik: /„ganz zufrieden bin
ich dennoch nicht mit den Änderungsanträgen: im Rahmen dieser
Überarbeitung hätte gesetzlich ausgeschlossen werden müssen, dass
Studierende Symptome angeben, wenn sie krankheitsbedingt von Prüfungen
zurücktreten. Auch fehlen immer noch die Berufsakademien im
Hochschulgesetz und auf die Abschaffung von Studiengebühren warten wir
auch vergeblich. Weitere Änderungen am Hochschulgesetz bleiben daher
zeitnah notwendig.“ /
Bei Prüfungsrücktritten im Krankheitsfall hat sich in den letzten Wochen
die Situation verschlechtert, da das Wissenschaftsministerium
vorgeschrieben hat, bei Krankmeldungen immer Symptome von Studis
abfragen zu müssen.
Quellen und Verweise:
[1]
https://www.dezim-institut.de/publikationen/publikation-detail/diskrimini...
[2]
https://zenodo.org/record/7540229#.ZGH1OS-21QL
[3]
https://www.kss-sachsen.de/pm_07_23;
https://www.kss-sachsen.de/pm_16_21;
https://www.kss-sachsen.de/pm_06_22;
https://www.kss-sachsen.de/pm_14_22
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