Guten Tag liebe StAPFika,
Ich bin Physikstudent aus Braunschweig, unsere FG hat leider so
kurzfristig keine Stellungnahme formulieren können.
Ich wollte dennoch teilen und zu Bedenken geben, wie viele
Langzeitstudis (in Bachelor und Master) durch v.a. einen Punkt des
WissZeitVG negativ betroffen sind.
Zur Klarstellung, dies ist meine persönliche Einschätzung, nicht die der
FG Braunschweig.
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Als Langzeitstudent und durch Kontakt mit ähnlich Betroffenen hat sich
die Begrenzung der Beschäftigungszeit studentischer Hilfskräfte (insb.
in der Lehre) auf 72 Monate häufig als Problem gezeigt.
Für viele sind Hiwijobs ein Standbein der Studienfinanzierung, aber auch
eine Möglichkeit, fachlich fit zu bleiben sowie einen Anker für die
Strukturierung des Studienalltags und Teilhabe in diesem zu haben.
All das fällt für Langzeitstudierende, die dieses Kontingent
ausgeschöpft haben, teilweise recht plötzlich weg - anekdotisch wird
über diese Begrenzung gar erst informiert, wenn sie bereits einem
weiteren Hiwivertrag im Wege steht.
Die pauschale Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung wirkt willkürlich
und damit unnötig belastend für eine Gruppe Studierender, die bereits
nicht selten den Kürzeren zieht.
Sollte das Ziel sein, jüngeren Semestern ebenfalls eine faire Chance zu
geben, begehrte Stellen zu ergattern, sollten m.E. die Ausschreibungs-
und Auswahlprozesse reguliert werden - zur Not durch bspw. Losverfahren
oder ähnliches.
Dass händeringend nach Hilfskräften suchende Institute Studierende nicht
einstellen dürfen, die verzweifelt eine studiumsnahe Stelle suchen,
sollte in niemandes Interesse sein.
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Ich bin mir bewusst, dass das nur eine Minderheit der Studierenden
beeinflusst, wollte aber diese Chance nutzen um auf eine m.E. lösbare
Problematik hinzuweisen.
Über eine Berücksichtigung in der Diskussion, ggf. in der Kommunikation
"nach oben" würde ich mich freuen.
Freundliche Grüße,
Melvin Rudolf