Liebe
Pool-Mitglieder,
Liebe PTOs,
Liebe Interessierte,
am
Wochenende vom 08.12.2023 – 10.12.2023 findet das 53.
Poolvernetzungstreffen (PVT) in Berlin in der Geschäftsstelle des
fzs (Wöhlertstraße 19, 10115 Berlin) statt. Das PVT wird hybrid
veranstaltet werden, sodass ihr euch online zuschalten könnt,
solltet ihr es nicht in Präsenz nach Berlin schaffen.
!!!
Wichtig !!!
Da nach dem PVT eine Briefwahl stattfindet, brauchen wir
Anmeldungen von allen am PVT teilnehmenden Personen, sodass wir
die Briefwahlunterlagen möglichst schnell an die stimmtragenden
Teilnehmer*innen der Pooltragenden Organisationen versenden
können.
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Anmeldung
und Anreise:
Die Anmeldung läuft über die Homepage. Auf www.studentischer-pool.de bitte
bis zum 06.12.2023 anmelden, sodass wir wissen, wieviele Plätze
wir brauchen. Da ggf. nicht genügend Betten zur Verfügung stehen,
wäre es super, wenn einzelne Teilnehmer*innen mit Isomatte und
Schlafsack anreisen. Nähere Informationen gibt es dann nach
erfolgter Anmeldung.
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Anträge:
Falls ihr Anträge oder Fragen habt oder eure Kandidatur einreichen
möchtet, könnt ihr mir diese gerne zusenden. Bei Kandidaturen für
eines der Gremien (siehe unten) könnt ihr mir eine bis zu 1500
Zeichen lange Vorstellung schicken, welche wir in den PVT Reader
einfügen können.
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Tagesordnung:
Siehe Pool-Reader.
Poolreader:
Den Pool-Reader in der aktuellen Version findet ihr im Anhang.
Zoom-Link:
https://uni-bielefeld.zoom-x.de/j/69982155045?pwd=WmZhTVU5RVJHZGNrOHpBV1IxRmhudz09
Start
Poolvernetzungstreffen:
09.12.2023, um 13:00 Uhr
Ende Poolvernetzungstreffen:
10.12.2023, voraussichtlich um 15:00 Uhr
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Ausgeschriebene
Gremien:
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Nominierung eines stud. Mitglieds im Akkreditierungsrat ***
Da zwei der studentischen AR-Mitglieder zurücktreten werden, suchen wir nach Kandidat*innen. Das PVT nominiert die studentischen Akkreditierungsratsmitglieder nach Möglichkeit geschlechterquotiert und mit Rücksicht auf eine gleichmäßige Vertretung der Hochschultypen. Die aktuellen stud. Mitglieder des Akkreditierungsrats sind Jeanette Gehlert, Milan Grammerstorf (hört auf) sowie Daniel Irmer (Stellvertretung, hört auf).
Worum geht es?
Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland hat den gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren. Der Akkreditierungsrat wird von der Kultusministerkonferenz [sic!] (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz [sic!] (HRK) eingesetzt. Im AR sind Vertreter*innen der Hochschulen, der Länder, der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden, der Studierenden sowie internationale Expert*innen Mitglied. Weitere Personen, wie Vertreter*innen der Agenturen, der HRK und der privaten Hochschulen gehören dem Rat in beratender Funktion an. Die Amtszeit für die studentischen Vertreter*innen beträgt zwei Jahre. Seit dem 1. Januar 2018 hat der Akkreditierungsrat die Aufgabe, Studiengänge und Hochschulen, denen das Siegel des deutschen Akkreditierungsrates verliehen werden soll, zu akkreditieren. Er fällt also auf Basis der von den Gutachter*innen und Agenturen verfassten Gutachten die Akkreditierungsentscheidung.
Welche Erfahrungen solltest du haben? Was solltest du mitbringen?
Du
solltest dich bereits hochschulpolitisch engagieren, Erfahrungen
in der Arbeit der studentischen und akademischen Selbstverwaltung
gesammelt haben, sowie dich mit dem Bologna-Prozess und der
Weiterentwicklung von Studiengängen mit Bachelor- und
Masterabschluss im Allgemeinen sowie dem Akkreditierungssystem im
Besonderen auseinandergesetzt haben. Die Erfahrung, an
Akkreditierungsverfahren teilgenommen zu haben, sowie ein
Überblick über unterschiedliche Fächerkulturen und regionale
Besonderheiten ist von Vorteil. Neben der Akkreditierung von
Studiengängen und Hochschulen werden in den nächsten zwei Jahren
die folgenden Themen relevant sein:
• Weiterentwicklung belastbarer Arbeitsweisen und Verfahren
innerhalb des Akkreditierungsrates, um die Arbeitsfähigkeit des
Gremiums zu gewährleisten, ohne dass die Qualität der
Studiengänge darunter leidet
• Evaluation der Musterrechtsverordnung durch die Länder und
mögliche Folgen für das Akkreditierungswesen
• Sicherstellung der Qualität der Verfahren (trotz Wegfall der
Stichproben bei den Agenturen)
• (Weiter)Entwicklung der verschiedenen Gutachtenraster
• Durchf ührung und Entscheidung erster Alternativer Verfahren
Was wären deine Aufgaben? Wie viel Arbeit ist das?
Der AR als solcher tagt zurzeit fünf Mal jährlich, ein- oder zweitägig und für die Dauer der Corona-Pandemie digital. Die Termine sind ein Jahr im Voraus bekannt und an diesen Sitzungen sollst du auf jeden Fall teilnehmen. Die Vor- und Nachbereitungszeit für die Sitzungen sollte dabei nicht unterschätzt werden. Außerdem werden regelmäßig Ar-beitsgruppen zur Erarbeitung von Vorlagen zu einem spezifischen Thema eingesetzt, die in unregelmäßigen Abständen tagen. Als studentisches Mitglied im Akkreditierungsrat bist du außerdem qua Amt, mit beratender Stimme, kooptiertes Mitglied im KASAP. Das heißt, du solltest mit dem KASAP in Kontakt stehen, diesen nach Möglichkeit bei seiner Arbeit unterstützen und natürlich an Poolvernetzungstreffen teilnehmen, um regelmäßig über neue Entwicklungen berichten zu können und einen Austausch zwischen Poolmitgliedern und dem Akkreditierungsrat zu ermöglichen. Wir würden uns außerdem freuen, wenn du auch zwischen den Sitzungen den Pool und seine Mitglieder über Entwicklungen auf dem Laufenden hältst und auf die Erfahrungen und die Vielfalt der Pool-Mitglieder bei der Entscheidungsfindung einbeziehst. Aktuelle Entwicklungen aus dem Rat sollten auch mit dem Teamer*innenpool rückgekoppelt werden, um in der Schulung neuer Gutachter*innen Berücksichtigung zu finden. Darüber hinaus wirst du potentiell zu verschiedenen Veranstaltungen und Tagungen eingeladen, um die studentische Meinung zu vertreten (z.B. von der HRK, von Gewerkschaften,etc.). Die Mitgliedschaft im Akkreditierungsrat schließt die Teilnahme an Akkreditierungsverfahren, bei denen das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben wird, ebenso wie die Mitgliedschaft in Gremien der in Deutschland t ̈atigen Akkreditierungsagenturen, aus.
Wie kannst du kandidieren?
Deine
Kandidatur sollte mindestens deinen Namen, deine Hochschule, eine
Kontaktmöglichkeit, sowie einen maximal 3.000 Zeichen langen
Bewerbungstext enthalten. Beachte, dass dein Name, deine
Hochschule und der Bewerbungstext an die Pooltragenden
Organisationen weitergeleitet werden. Sofern du dies wünschst
werden auch Kontaktmöglichkeiten versendet. Sollte dein
Bewerbungstext über 3.000 Zeichen hinausgehen, wird vor der
Verschickung beim 3.000sten Zeichen abgeschnitten. Weitere
Unterlagen wie Lebenslauf werden ausschließlich auf dem
Poolvernetzungstreffen den Delegierten digital zur Verfügung
gestellt. Zum Poolvernetzungstreffen solltest du dich für eine
Befragung digital zuschalten. Wenn du darüber nachdenkst zu
kandidieren und/oder Fragen hast, zögere nicht die aktuellen
studentischen Mitglieder des Akkreditierungsrats, Jeanette, Daniel
und Milan ( pool-ar@studentischer-pool.de
) zu kontaktieren. Bitte sende deine Kandidatur nach Möglichkeit
bis zum 08. Dezember 2021 an den KASAP ( pool-kasap@studentischer-pool.de
), um diese an die Pooltragende Organisationen verschicken zu
können.
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KASAP ***
Der Koordinierungsausschuss des Studentischen Akkreditierungspools (KASAP) leitet die Tagesgeschäfte des Pools und trifft unaufschiebbare Entscheidungen zwischen den einzelnen PVTs. Der KASAP besteht in der Regel aus 3-5 Mitgliedern. Die Kernaufgabe des KASAP ist neben der internen Organisation des Pools, die externe Repräsentation sowie die Vor- und Nachbereitung der PVTs, die Umsetzung der Beschlüsse des PVTs sowie die Seminarorganisation des Pools. Besonders nicht-männliche Personen und Studierende von Fachhochschulen oder Hochschulen Angewandter Wissenschaft sind dazu aufgerufen sich für den KASAP zu bewerben. Er wird für ein Jahr gewählt und Nachbesetzungen sind möglich. Die Legislatur des jetzigen KASAP endet zum 53. PVT. Der KASAP wird für ein Jahr ins Amt gewählt. Neben den gewählten Mitgliedern gehören die Verwaltung, die studentischen Mitglieder im Akkreditierungsrat und weitere Freiwillige für besondere Aufgaben dem KASAP kooptiert an. Eine PDF zur KASAP Sprechstunde, in der der vorletzte KASAP seine Arbeit vorgestellt hat, findet ihr unter folgendem Link: https://drive.google.com/file/d/1WffH2wmPqcHAy6Fz7oiT93o5iFb5ZIf7/view?usp=sharing
*** Beschwerdeausschuss ***
Der Beschwerdeausschuss hat zur Aufgabe die Bearbeitung von Beschwerden über Poolmitglieder, sowie die Entscheidungsfindung bzgl. etwaiger Konsequenzen. Dabei arbeitet der Beschwerdeausschuss mit drei Mitgliedern kollegial untereinander. Der Arbeitsaufwand divergiert leicht und ist direkt abhängig von der Anzahl an Beschwerden. In der Vergangenheit war das durchschnittlich eine Beschwerde pro Jahr. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens beläuft sich der Arbeitsaufwand auf circa 30 bis 120 Minuten (je nach Umfang der Beschwerde). Zum Poolvernetzungstreffen reicht der Beschwerdeausschuss einen Bericht ein. Ansonsten ist der Arbeitsaufwand eher gering.
*** Awarenessteam ***
Auf Beschluss des 44. PVTs gibt es ein Awarenessteam. Ebenfalls auf dem 44. PVT wurde die folgende Aufgabenstellung an das Awarenessteam formuliert:
Das Awarenessteam steht Poolmitgliedern innerhalb des Akkreditierungswesens zur Beratung und zur Klärung von diskriminierenden Situationen zur Verfügung. Das Awarenessteam berichtet mindestens einmal jährlich auf dem PVT über seine Arbeit. Es begleitet auch das PVT und wird auf Schulungsseminaren des Pools vorgestellt, um auch für diskriminierende Situationen auf Seminaren des Pools ansprechbar zu sein. Das Awarenessteam kann von der Verwaltungsstelle Daten über die Poolmitglieder erhalten, um eine genderspezifische Verteilung der Bewerbungen auf Verfahren zu analysieren. Die Regelungen der DSGVO sind zu beachten. Diese sind zum frühst möglichsten Zeitpunkt zu anonymisieren. Es ist die Aufgabe des Awarenessteams, dem KASAP und dem PVT Maßnahmen zur Förderung unterrepräsentierter Gruppen vorzuschlagen. Das Awarenessteam verpflichtet sich alle Daten und Situationen vertraulich zu behandeln.
Was stellen wir uns also als Voraussetzung vor?
Unser
Ziel ist es natürlich ein möglichst diverses Team aufzustellen.
Darüber hinaus
*solltest du mit dem Akkreditierungswesen bekannt sein
*einen Grundstock an Erfahrung im Bereich Gleichstellungs- oder
Awarenessarbeit mitbringen
*bereit sein, dich im Rahmen deiner Arbeit über das Thema
Awareness weiterzubilden
*Spaß und Leidenschaft für das Thema mitbringen
Solltet ihr Fragen haben, schreibt uns gerne eine E-Mail an pool-kasap@studentischer-pool.de.
Liebe
Grüße
Euer KASAP