Zur Info über den Stand in Berlin.
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Subject: Nicht-Beitritt zum Rahmenvertrag zwischen der VG WORT und der
KMK zu § 52a UrhG - Auswirkungen auf Ihre digitalen Semesterapparate
Date: Tue, 6 Dec 2016 16:33:28 +0100
From: Prof. Dr. Klaus Hoffmann-Holland <vp3(a)fu-berlin.de>
To: behrmj87(a)zedat.fu-berlin.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Studierende,
mit dieser E-Mail möchte ich Sie über den aktuellen Stand zum Rahmenvertrag
zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) und der
Kultusministerkonferenz (KMK) zu § 52a UrhG informieren. Dieser Vertrag soll
die Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für das öffentliche
Zugänglichmachen
von Schriftwerken für Zwecke des Unterrichts und der Forschung ab 1. Januar
2017 regeln. Die Freie Universität Berlin wird ebenso wie die anderen
Berliner
Hochschulen nach einem Beschluss der Landeskonferenz der Rektoren und
Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) vom heutigen Tage dem
Rahmenvertrag
in der jetzigen Form nicht beitreten. Hintergrund für diese
Entscheidung, die
auch von den übrigen Landesrektorenkonferenzen in gleicher Weise getroffen
wurde, sind der enorme Mehraufwand durch die geforderte Einzelerfassung
sowie
zahlreiche offene rechtliche, technische und organisatorische Fragen.
Unmittelbar aber bedeutet der Nicht-Beitritt der Freien Universität
Berlin zum
Rahmenvertrag, dass ab dem 1. Januar 2017 keine urheberrechtlich geschützten
Schriftwerke mehr in Blackboard oder anderen Systemen auf Grundlage der
Schrankenregelung des § 52a UrhG zugänglich gemacht werden dürfen. Um
umfassend
über die Handlungsmöglichkeiten zu informieren, haben wir eine Website
eingerichtet, die ständig aktualisiert wird:
http://www.fu-berlin.de/52a-urhg
Darüber hinaus lade ich alle Interessierten kurzfristig, aber umso
herzlicher,
zu einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema ein.
Die Veranstaltung findet statt
am Montag, 12. Dezember 2016
um 13:00 - 15:00 Uhr s.t.
im Max-Kade-Auditorium, Henry-Ford-Bau.
Wir wollen durch ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen mit den anderen
Hochschulen auf eine praxistaugliche Regelung hinwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Hoffmann-Holland
Vizepräsident für Studium und Lehre