Hey Sönke,
eine Liste gibt es so nicht, nur per Gedankenprotokoll von einem ZaPFika:
WiSe 22/23 Hamburg: Turnhallen nicht möglich
SoSe 22 Bochum: Übernachtung in Turnhallen der Uni
WiSe 21/22 Göttingen: Übernachtung in Schulturnhalle
WiSe 19/20 Freiburg: Übernachtung in Turnhalle, unsicher ob Uni oder Schule
SoSe 19 Bonn Übernachtung in Schulturnhalle am Ende der Welt
WiSe 18/19 Würzburg: Übernachtung in Mehrzweckhalle einer Nachbargemeinde,
Uni und städtische Turnhallen nicht möglich
SoSe 18 Heidelberg: Übernachtung in Turnhallen nicht möglich
WiSe 17/18 Siegen: Übernachtung in Klassenzimmern einer Berufsschule, ich
weiß nicht ob es überhaupt Turnhallen in Reichweite gegeben hätte
SoSe 17 Berlin: Übernachtung in Seminarräumen der HUB
WiSe 16/17: Übernachtung in Turnhalle, ich glaube städtisch
SoSe 16 Konschdanz: Übernachtung in Zelt auf dem Campus, Turnhallen nicht
möglich
WiSe 15/16 Frankfurt Uni(?)Turnhalle
SoSe 15 Aachen: Übernachtung in diversen Turnhallen, da ZaPF KIF und KoMa
zusammen
WiSe 14/15 Bremen: Übernachtung Uni-Turnhalle
Generell ist das Problem bei uns bekannt.
Die letzte ZaPF (SoSe23) durfte nicht in Turnhallen übernachten, da dies
über die jeweiligen Bezirksämter geregelt werden muss (Schulturnhallen) in
Berlin
und dies durch diese in den letzten Jahren verboten wurde, b.z.w die Uni
Turnhallen einen Sport bezogen Übernachtungsgrund voraussetzen.
Generell kann man, hier nur sagen,
dass das beim Übernachten in Turnhallen viele Akteure ein mitspracherecht
haben
und es dementsprechend aufwändig werden kann.
Viele Grüße,
Lukas vom StAPF
Am Mi., 7. Juni 2023 um 18:53 Uhr schrieb <soenbeier(a)uni-potsdam.de>:
Lieber Stapf!
Wir haben an der Universität Potsdam die Diskussion darüber, ob die
Studierendenschaft Sporthallen als Übernachtungsmöglichkeit benutzen
können.
Dies ist ja vor allem deswegen wichtig, um zukünftig
Bundesfachschaftentagungen organisieren zu können.
Dieser Mailausschnitt vom Kanzler unserer Universität haben wir erhalten
und
diese fasst das Problem gut zusammen:
Generell ist es baurechtlich nicht gestattet, Seminarräume o.ä. als
Beherbergungsstätte zu nutzen. Hier greift die Brandenburgische
Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV vom 8.11.2017.
Im Rahmen der Geo BuFaTa im Herbst 2022 haben wir versucht, bei der
unteren
Bauaufsichtsbehörde der LHP und dem BLB eine Duldung der einmaligen
Nutzung der Sporthalle in Golm als Schlafstätte zu erwirken. Flankiert
wurde der Antrag mit einer brandschutztechnischen Stellungnahme.
Der Antrag wurde abschlägig beschieden. Es handelt sich in jedem Fall um
eine Nutzungsänderung, diese bedarf gemäß § 59 (1) BbgBO einer
Baugenehmigung. Entsprechend muss für jede Räumlichkeit, in welcher eine
Beherbergung erfolgen soll, ein Bauantrag bei der unteren
Bauaufsichtsbehörde der LHP gestellt und somit eine Nutzungsänderung
erwirkt
werden, wobei Beherbergungsstätten andere bauliche Anforderungen haben,
als
Seminar oder Sportstätten.
Solch ein Bauantrag wurde auf Grund der Aufwände und fehlenden Ressourcen
bisher verworfen.
Recherchen im Vorfeld bei unseren Berliner Partnern (HU und TU) haben
ergeben, dass es auch dort keine baurechtliche Genehmigung vorliegt,
sondern
der dortige Hochschulsport es einfach so praktiziert. Für einen Hinweis
des AStA, an welchen Hochschulen es möglich ist , BuFaTa inkl. Übernachtung
durchzuführen bin ich dankbar! Gerne gehen wir mit den dann benannten
Beispielen in den Erfahrungsaustausch.
Nun wollte ich euch fragen: Habt ihr vielleicht eine Übersicht, zu welchen
vergangenen Zapfen wir in Turnhallen der Universitäten (bzw. abweichend
davon in anderen Turnhallen von Sportvereinen etc.) übernachten konnten und
in welchen das nicht gestattet war? Damit ich diese Liste an ihn (dem
Kanzler) für Nachfragen weiterreichen kann.
Habt ihr von solchen Problemen und vielleicht von Lösungen dazu schonmal
gehört?
Viele Grüße und Danke!
Sönke aus Potsdam
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