Sehr geehrte Medienschaffende,
gestern hat der sächsische Landtag eine Änderung des Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) beschlossen. Damit soll nun auf die Auswirkungen der Pandemie auch im Gesetz reagiert und u.a. Planbarkeit für Studierende geschaffen werden. Was wir Studierenden tatsächlich dazu sagen, lesen Sie in der gemeinsamen Pressemitteilung von KSS und Junge GEW unten oder im Anhang.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sprecher*innen der
KSS – Uta Lemke (01590 8475 494) und Sabine Giese (01522 1874 904)
unter sprecherinnen@kss-sachsen.de oder die Landessprecherin der
Jungen GEW Sachsen Charlotte Blücher (015752187423) unter
charlotte.bluecher@gew-sachsen.de.
Die Pressemitteilung ist auch online abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Giese
-- Sprecherin der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften Konferenz Sächsischer Studierendenschaften c/o StuRa der Universität Leipzig Universitätsstraße 1 04109 Leipzig Mail: sprecherinnen@kss-sachsen.de Tel.: 0152 21874904
+++ Pressemitteilung +++
Am gestrigen 1. Juni hat der sächsische Landtag eine Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) (1) verabschiedet. Prüfungen in digitaler Form, die Ermöglichung der Regelstudienzeitverlängerung in Krisenzeiten sowie verlängerte Befristungsdauern für einige wissenschaftlich Beschäftigte sind in Sachsen nun gesetzlich verankert. Wesentliche Teile der studentischen Kritik blieben dabei jedoch unbeachtet. Neben der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) sieht auch der sächsische Jugendverband der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (Junge GEW) konkreten Nachbesserungsbedarf.
„Im Mittelpunkt allen Handelns der Hochschulen sollten die Studierenden stehen - und das sollte sich auch im Hochschulgesetz widerspiegeln. Die Gesetzesnovelle zeigt wieder deutlich, dass die sächsische Landesregierung nicht ausreichend auf die Stimmen der Studierenden hört und denkt, besser zu wissen, was Studierenden helfe. Sowohl die Regelstudienzeitverlängerung als auch das Ermöglichen systematischer Überwachung durch Online-Prüfungen wurden nicht im Interesse aller Studierenden umgesetzt“, erläutert Charlotte Blücher, Landessprecherin der Jungen GEW Sachsen.
Nachbesserungen
sind jedoch teilweise erfolgt: Nach zahlreicher Kritik wurde die
Freiwilligkeit
zur Teilnahme an Prüfungen in digitaler Form explizit im Gesetz
aufgenommen.
Somit ist für Studierende die Möglichkeit gegeben, selbst zu
entscheiden, ob
sie online oder in Präsenz an ihren Prüfungen teilnehmen
möchten. „Wir
befürworten sehr, dass Studierende damit nicht direkt zur
Ableistung von
Onlineprüfungen gezwungen werden. Diese Ergänzung der Koalition
war deswegen
sehr wichtig! Doch auch mit Freiwilligkeit können fehlende
Mindeststandards zum
Datenschutz nicht ausgeglichen werden - Maßnahmen wie Proctoring
greifen
einfach zu weit in die Privatsphäre der Studierenden ein. Ganz
zu schweigen
davon, dass in Krisensituationen wie der Coronapandemie, die
diese
Gesetzesänderung überhaupt erst veranlasst hat, eine
Freiwilligkeit schwer zu
erreichen wäre“, erläutert Uta Lemke,
Sprecher*in der KSS und
Masterstudent*in der Informatik.
Auch die zahlreichen Vorschläge der KSS hinsichtlich der Regelstudienzeitverlängerung wurden nicht im Gesetzesentwurf berücksichtigt. Diese kritisierte in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf (2) insbesondere, dass viele Studierende gar nicht erst von einer Verlängerung der Regelstudienzeit profitieren. „Wenn wir Studis entlastet werden sollen, wäre es doch angebracht gewesen zu fragen, was uns denn überhaupt belastet. Die Regelstudienzeitverlängerung war in der Pandemie dringend notwendig - aber nur diese allein kann nicht das Instrument der Wahl sein. Eine gesetzliche Regelung von Freiversuchen wäre allen Studierenden zugutegekommen - doch wurde gar nicht erst debattiert“, so Sabine Giese, ebenfalls Sprecherin der KSS. „Wir schauen nun gespannt darauf, welche Nachbesserungen, die seit über zwei Jahren angekündigte große Gesetzesnovellierung diesen Sommer bringen wird“, ergänzt sie.
Hintergrund:
Auch die Studierenden der AG Link für kritische Informatik an
der Uni Leipzig
haben sich bereits mit einer ausführlicheren Stellungnahme zum
Gesetzesentwurf (3)
geäußert. Die Kritik der Gruppe zielt insbesondere auf die
tatsächliche
Freiwilligkeit bei der Teilnahme an Prüfungen in digitaler Form
und richtet
sich gegen digitale Prüfungsüberwachung. „Vor dem Hintergrund
des
langfristigen Wirkens dieser Gesetzesänderung hoffen wir, dass
die noch offenen
und diskussionswürdigen Punkte nicht in die Verwaltung delegiert
werden,
sondern der Landtag mit einem klaren Bekenntnis zu Datenschutz
einer modernen
Hochschulpolitik den Weg bereitet“, so die AG.
(1)
https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=9924&dok_art=Drs&leg_per=7
(2) https://www.kss-sachsen.de/pm_12_22
(3) https://ag-link.xyz/blog/2022/05/29/Positionierung-zweite-Aenderung-Hsfg.html