Hallo zusammen,
unabhängig von der konkreten Diskussion um die GO-Änderung bzw. der
Gültigkeit von Abstimmungen des Plenums, möchte ich Jörg vorallem in dem
Punkt zustimmen, dass hier offensichtlich Diskussion über
Kommunikationskanäle gemacht werden, die bekannterweise Leute ausschließt.
Die StAPF sagt immer, dass er offen ist für interessierten ZaPFika, die
auch ungewählt mitarbeiten wollen. Wenn nun aber inhaltliche
Diskussionen über Medien (in diesem Fall Telegram, das gleiche gilt aber
natürlich auch für IRC oder Signal) stattfinden, in denen bekanntermaßen
und offensichtlich Interessierte und langzeitige Mithelfer (u.a. Jörg,
Björn und ich) ausgeschlossen sind, dann finde ich das mehr als nur
beunruhigend. Hier im konkreten Fall scheint ja genau ein solcher
Kommunikationsbruch zu inhaltlicher Arbeit aufgetaucht zu sein: Jörg hat
irgendwie über Weiterkommunikation durch andere gehört, dass es Zweifel
an der Abstimmung gab, jedoch wurden ja offensichtlich mehr Argumente
ausgetauscht als über die Buschtrommelen weitergegeben, wie man aus
Paddys Mail herauslesen kann.
Deswegen möchte ich nochmals folgendes Plädoyer abgeben: Entweder es
wird kommuniziert, dass die Mitarbeit im StAPF-Dunstkreis nur insoweit
offen ist, dass man dafür Telegram braucht oder es wird sich auf ein
Medium geeinigt, das jeder Interessierte nutzen kann. Dazu könnte man
auf dieses altmodische E-Mail-System vielleicht zurückgreifen...
Viele Grüße
Jan
Am 16.11.2016 um 20:19 schrieb Patrick Haiber:
Hallo zusammen,
Gleich Vorweg und weil ich das Gefühl habe in ein Fettnäpfchen getreten
zu sein: ich möchte/wollte mit meiner Mitteilung niemanden angreifen
oder sonst etwas. Diejenigen, die mich etwas besser kennen, wissen, dass
ich Konflikte nicht in dieser Art und Weise austrage. Vielmehr sehe ich
von meiner Seite aus momentan kein Problem zwischen mir und einem
anderen Zapfika.
Zudem Stimme ich dir, Jörg, im groben und ganzen bei deinen Punkten 1-3
zu. Der GO-Antrag ist jedoch auch in unserer GO verankert. Ja, das gibt
bei knapper Beschlussfähigkeit Einzelnen eine sehr große Macht (mussten
wir in Konstanz leider auch schon schmerzhaft feststellen). Und ja, die
Satzung hat diesen Schutzmechanismus.
Übrigens kann man selbst bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit
seine Meldung verweigern, nicht nur bei der Stimmabgabe.
Ich sagte in meiner Argumentation ebenfalls, dass wenn man im Protokoll
das Ergebnis einfach nur als "angenommen" protokolliert hätte, es keine
Probleme geben würde.
Ich bin der Meinung, dass es egal ist, wie unsere Rechtsauffassung in
der Hinsicht ist, solange mir ein ausgebildeter Volljurist, der sich
seit mehreren Jahren mit so einem Kram beschäftigt, dass das rechtlich
angreifbar ist, dann sollten wir das beheben, vor allem wenn es nicht
mehr als etwas Aufwand erfordert.
Ich schrieb auch in Telegram, dass die GO geändert ist (also der
Beschluss gefasst ist), so lange bis ein Gericht das Gegenteil
feststellt. (Aussage Rechtsaufsicht).
Weiter war meine Aussage, dass wir auch weiterhin nach der neuen GO
Verfahren sollten, da die Änderungen a) nicht kritisch sind und b) von
vielen mitgetragen wird.
Es war lediglich ein Wunsch von mir, den Beschluss erneut zu fassen,
damit wir auf der nächsten Zapf diese Rechtsunsicherheit heilen können.
Ich fange an zu glauben, dass hier einfach nur ein
Kommunikatinsmissverständnis herrscht. Gerne können wir eine Runde
telefonieren (geschriebenes versteht man viel leichter falsch), solltest
du noch ein paar Fragen haben.
Liebe Grüße und noch einen schönen Abend,
Paddy
PS: ein Problem sehe ich doch: ihr seid so weit weg :'(
Am 15. November 2016 17:39:02 MEZ, schrieb "Jörg Behrmann"
<behrmann(a)physik.fu-berlin.de>:
Moin,
hier mal mein Senf:
On 11/15/2016 12:30 AM, Katharina Meixner wrote:
*StAPF-Sitzung am Montag, 21.11.2016, um 20:30 Uhr auf Mumble*
Ich werde leider nicht da sein. Wie ich schon Lux gesagt habe, haben
Björn und ich stehende Termin jeden Montag (und ich gerade am nächsten
Montag zur Abwechslung nochmal einen anderen Termin).
Es war schon das letzte Semester für uns problematisch, weil wir den
ersten Termin verpasst haben und danach immer zielsicher die Termine
gesucht habt, an denen wir nicht konnten. Irgendwie Termine zu dudlen
wäre ziemlich cool.
* News-Letter / Telegram Channel (wurde im Plenum schon
angesprochen,
soll aber nochmal offiziell besprochen werden)
Da ich, wie gesagt, nicht da sein kann, hier mein spezieller Senf dazu:
Ein Newsletter ist eine hervorragende Idee.
Ein Newsletter über Telegram ist kacke. Nicht nur ist Telegram eine
Liability, die wir uns nur tiefer eintreten und die schwerer loszuwerden
wird, je mehr offizielle Kommunikation darüber läuft, Telegram hat noch
einen entscheidenden Nachteil: es exkludiert Menschen.
Mir wurde zugetragen, dass es Unzufriedenheit gibt, dass die GO am
Sonntag mit 12/0/1 Stimmen geändert wurde. Ein mit zugetragenes Argument
ist, dass die Rechtsaufsicht der Konstanzer Studierendenvertretung ist,
"dass ein Festhalten der genauen Abstimmungsergebnissen im Protokoll
einer Feststellung der Beschlussfähigkeit gleichkommt."
Ich teile diese Rechtsauffassung im Kontext der GO und der Satzung
explizit nicht.
Die Gründe sind wie folgt:
1. Wir zwingen keine Fachschaft ihre Stimme abzugeben. Es ist also damit
schon "im normalen Betrieb" möglich, dass die Anzahl abgegebener Stimmen
schwankt. Aus diesem Grund gibt es den GO-Antrag auf Feststellung der
Beschlussfähigkeit, da nicht feststellbar ist, wann eine Fachschaft
gegangen ist, besteht die Beschlussfähigkeit bis sie negativ
festgestellt wurde.
2. Würde man der Rechtsauffassung Konstanz folgen, würde dies bedeuten,
dass bei knapper Beschlussfähigkeit einzelnen Fachschaften bzw. kleinen
Gruppen von Fachschaften eine automatische Sperrminorität, auch bei
ansonsten einstimmig positiv beschiedenen Abstimmungen, geben, einfach
indem diese sich weigern abzustimmen.
3. Die Satzung hat extra für diesen Fall eine besondere Schutzprovision,
die uns zwingt die Beschlussfähigkeit vor einer Satzungsänderung zu
überprüfen. Die GO hat dies nicht.
Natürlich
war mir dieses Abstimmungsergebnis peinlich, aber die
Abstimmung geschah nur wenige Minuten nachdem die letzte Abstimmung mit
Beschlussfähigkeit durchgeführt wurde und wurde mit besten Wissen und
Gewissen, dass noch Beschlussfähigkeit besteht durchgeführt. Die
Zustimmung im Plenum war breit, so dass keine Debatte stattgefunden hat
und direkt ein GO-Antrag auf sofortige Abstimmung gestellt und ohne
Gegenrede angenommen wurde. Zu diesem Zeitpunkte hätte die
Beschlussfähigkeit noch überprüft werden können, was auch letzte
verbliebende StAPFika im Plenum nicht getan haben.
Falls es gewünscht ist die GO besonders vor Veränderung zu schützen, so
muss die selbe Schutzklausel wie bei der Satzung auch in die GO
geschrieben werden. Ich würde dies begrüßen.
Ich würde es auch begrüßen, dass wenn mein Verhalten in Zweifel gezogen
wird, das über Kanäle getan wird, in denen ich mich verteidigen
kann.