Wäre für mich ok. Entscheidungen dürfen auf jedem Plenum gemacht werden.
Ist nur nicht weiter üblich. Insbesondere können Interessenten sich
dann ja noch melden oder eben für SoSe 21, WiSe 21/22
Viel Spass dabei,
Vicky
Am Di., 29. Okt. 2019 um 16:00 Uhr schrieb Andreas Drotloff
<andreas.drotloff(a)stud-mail.uni-wuerzburg.de>:
>
> Hallo ihr Lieben,
>
> wie so langsam immer mehr Menschen mitbekommen, hat die Fachschaft der
> TUM ihre Kandidatur für die ZaPF im Wintersemester 2020/21 erklärt. Das
> ist großartig und ich bedanke mich sehr dafür!
>
> Auf der heutigen Vorstandssitzung des ZaPF e.V., sind wir zu dem Schluss
> gekommen, dass es für den organisatorischen Ablauf am besten wäre, die
> Vergabe der ZaPF bereits im Anfangsplenum durchzuführen. Das hat den
> Vorteil, dass in der Mitgliederversammlung ein*e Finanzer*in für München
> in den Vorstand gewählt werden kann (ansonsten bräuchte man zeitnah nach
> der ZaPF eine MV, da dann relevante Fristen bzgl. BMBF-Antrag anstehen,
> und das ist kompliziert). Aus Sicht der Satzung spricht meiner Ansicht
> nach nichts dagegen, das zu tun.
>
> Da ich das schlecht alleine entscheiden kann, möchte ich hiermit um
> Feedback für diesen Vorschlag bitten. Außerdem brauche ich die
> Zustimmung der Orga aus Freiburg, um den TOP auf die vorgeschlagene
> Tagesordnung zu setzen. Wenn ich diese bis morgen um 12:00 habe und es
> keine Einsprüche gibt, schreibe ich eine Mail an die Teilnehmika-Liste
> und gebe das bekannt. Dann werden weder Teilnehmika, noch eventuelle
> andere Interessentika an der Ausrichtung (an deren Existenz ich nicht
> wirklich glaube) bei ihrer Ankunft im Plenum von der Abstimmung überrascht.
>
> Ich entschuldige mich für die Kurzfristigkeit, aber das Thema kam leider
> erst heute Abend auf.
>
> Viele Grüße und bis ganz bald
> Andy aus dem StAPF
> _______________________________________________
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