Sehr geehrte Medienschaffende,
der Sächsische Landtag hat heute das sogenannte Transparenzgesetz
beschlossen, durch welches öffentliche Stellen Informationen der
Allgemeinheit zur Verfügung stellen müssen.
Die KSS freut sich zwar über diesen dringend notwendigen Schritt, aber
kritisiert große Bereichsausnahmen, die vor allem wohl eher im
Interesse der auskunftspflichtigen Stellen beschlossen wurden. Mehr
dazu in der untenstehenden Pressemitteilung oder anbei.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Referenten für
Hochschulpolitik Felix Fink (0341 9730064) unter hopo(a)kss-sachsen.de
oder an die Sprecher*innen der KSS – Uta Lemke (+49 1573 9655431) und
Sabine Giese (01522 1874 904) unter sprecherinnen(a)kss-sachsen.de.
Die PM ist auch online unter
https://www.kss-sachsen.de/pm_18_22
abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Lemke
--
Sprecher*in der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
c/o StuRa der Universität Leipzig
Universitätsstraße 1
04109 Leipzig
Mail: sprecherinnen(a)kss-sachsen.de
Tel.: +49 1573 9655431
*+++ Pressemitteilung +++*
*Es fehlt an Transparenz im Transparenzgesetz*
**Sachsens Landesstudierendenvertretung kritisiert zahlreiche
Ausnahmen**
Der Sächsische Landtag hat heute beschlossen, das „Gesetz über die
Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen“ einzuführen. Als
drittletztes Bundesland führt damit nun auch Sachsen endlich ein Gesetz
ein, welches den Bürger*innen den Zugang zu staatlichen Informationen
ermöglichen und erleichtern soll. Auch die Hochschulen des Freistaates
sind eingeschränkt als transparenzpflichtige Stelle aufgeführt und
müssen so nun die Namen ihrer Drittmittelgeber*innen veröffentlichen.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) begrüßt zwar, dass
somit nachvollziehbar wird, welche Firmen Forschungsprojekte
finanzieren, kritisiert jedoch die weitreichenden Ausnahmen der
Transparenzpflicht im Hochschulbereich.
„Mit dem neuen Transparenzgesetz versucht Sachsen nun einen Grundstein
für mehr Demokatie zu legen. Eine enorm wichtige Sache – schade nur,
dass das Gesetz seinem eigenen Anspruch wahrscheinlich nicht genügen
kann. Zahlreiche, teils unnachvollziehbar begründete Bereichsausnahmen,
eine hoch- statt niedrigschwellige Antragsstellung und fehlende
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Informationspflichten verwässern die
Wirkungskraft des neuen Gesetzes leider stark.“, äußert sich Felix
Fink, Referent für Hochschulpolitik der KSS.
Als größtenteils durch staatliche Gelder finanzierte Einrichtungen,
sind auch die Hochschulen bald in der Pflicht, ihre Daten offen zu
legen. Das gilt jedoch ausschließlich nur für den Bereich der
Drittmitteleinnahmen. „Wer unsere Wissenschaft tatsächlich finanziert,
könnte nun künftig klarer werden. Das neue Transparenzgesetz ermöglicht
zumindest zum Teil das Nachvollziehen, welche Firmen und Unternehmen
Einfluss auf Forschungsprojekte nehmen. Eine Kategorisierung, ob für
militärische Zwecke geforscht wird, fehlt jedoch noch immer.“,
erläutert Sabine Giese, Sprecherin der KSS.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften kritisiert besonders,
dass im Hochschulbereich neben den Drittmitteleinnahmen alle anderen
Dimensionen vom neuen Gesetz ausgenommen wurden. Deren Tätigkeiten in
Lehre, Forschung, Verwaltung oder Transfer, welche die eigentlichen
Haupttätigkeitsfelder der Hochschulen darstellen, werden keinerlei
Transparenzpflicht unterworfen.
„Schon seit langem fordern wir mehr Transparenz im Handeln der
Rektorate – insbesondere für Hochschulmitglieder. Das neue
Transparenzgesetz hat dabei eher enttäuscht. Spannend ist, wie die
Hochschulen selbst in ihren Stellungnahmen reagierten. Auf der einen
Seite finden sie Transparenz ganz toll, auf der anderen Seite würden
sie den einzigen transparenzpflichtigen Bereich lieber noch weiter
einschränken. Im Gegensatz zu den bald in der Auskunftspflicht
stehenden Hochschulleitungen wurden wir als direkt Betroffene leider
nicht zum Gesetzesentwurf gehört.“, kritisiert Uta Lemke, ebenfalls
Sprecher*in der KSS.
Die KSS schließt sich damit der Kritik der Gesellschaft für
Freiheitsrechte, Mehr Demokratie!, der Open Knowledge Foundation
Deutschland und des DGB an: „All die Ausnahmen im Transparenzgesetz
wurden nicht einmal sachlich oder rechtlich begründet und scheinen eher
im Interesse der auskunftspflichten Stellen beschlossen zu sein. Es
kommt uns so vor, als wurde hier der kleinste gemeinsame Nenner
gesucht. Das widerspricht unseres Erachtens sämtlichen Ansprüchen an
eine unabhängige sowie transparente Wissenschaft und dem immer größer
werdenden öffentlichen Interesse daran!“, erklärt Lemke abschließend.
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