## Reso BAföG ### Adressat:innen Alle im dt. Bundestag vertretenen Parteien und deren bildungspolitischen Sprecher:innen, Familienministerium, BMBF ### Antragsstellende Personen Christian (Marburg), Timo (Freiburg) ### Text Sehr geehrte blablabla, Im Koalitionsvertrag[2] der Ampelparteien heißt es zum Thema BAföG: *"Mit (...) einem grundlegend reformierten BAföG legen wir den Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen." Weiter heißt es: "Wir wollen allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen bieten, Teilhabe und Aufstieg ermöglichen und durch inklusive Bildung sichern. Dazu (...) machen [wir] das BAföG elternunabhängiger und bauen es für die Förderung der beruflichen Weiterbildung aus"* Wir begrüßen die Anerkennung dessen, dass beim BAföG Reformbedarf besteht. Leider wird auch die geplante Änderung der komplexen Lebensrealität der Studierenden nicht gerecht. Der aktuelle Entwurf zur 27. Novelle des Bundesausbildungsgesetzes\footnote{https://dserver.bundestag.de/btd/20/017/2001734.pdf} wird nicht zu einem grundlegend reformierten BAföG führen. Dennoch wollen wir zwei Punkte, die deutliche Verbesserungen mit sich bringen, positiv hervorheben: Die ZaPF sieht die geplante Anhebung der Altersgrenze, für die Berechtigung auf BAföG, auf 45 Jahre sehr positiv. Ebenfalls spricht sich die ZaPF für die geplante Anhebung der Vermögensfreigrenze der Antragssteller:innen auf 45.000 Euro aus. Bei beiden Punkten sieht die ZaPF schon lange Änderungsbedarf. [1] Trotz dieser Verbesserungen kann die kommende Änderung des BAföGs nur als ein Reförmchen anstelle der angekündigten Reform verstanden werden. Die Erhöhung der Freibeträge auf das Elterneinkommen um 20% gleicht die Versäumnisse der letzten Jahre aus, kann aber nicht als eine grundlegende Reform verstanden werden. Wir bemängeln die starke Kopplung an das Einkommen der Eltern und sehen hier keine wirkliche Verbesserung. Die Erhöhung des Bedarfssatzes um 5% reicht nicht einmal aus, um der aktuellen Inflationsrate entgegenzuwirken. Das BAföG sollte die Lebenshaltungskosten von Studierenden decken und ihnen eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Dies ist aktuell nicht der Fall und wird sich auch durch die Angekündigten Anpassungen nicht ändern. Die ZaPF spricht sich für eine automatische Anpassung der BAföG-Sätze unter Berücksichtigung von Faktoren wie Inflation oder Lebenshaltungskosten aus, wie es beispielsweise bereits bei Bundestagsdiäten der Fall ist. Von einem "Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen" kann nicht die Rede sein, wenn Das BAföG nicht zum Leben reicht und der Großteil der Studierenden auch weiterhin nicht dazu berechtigt ist, BAföG zu beziehen. Die ZaPF wünscht sich von der Regierungskoalition eine echte Reform des BAföGs und verweist an dieser Stelle auf ihren Forderungskatalog [1]. Ebefalls sprechen wir uns für die Forderung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und des BAföG50 aus. Diese entsprechen der nötigen Bedürfnisse der in der Realtät vorkommenden Lebensumstände. [1] https://zapfev.de/resolutionen/wise20/bafoeg/bafoeg.pdf [2] https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800 []https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/anforderungen-an-eine-weiterentwicklung-des-bundesausbildungsfoerderungsgesetzes-bafoeg/ []https://bafoeg50.de/reform/