Hallo,ich würde mich gerne weiter im Pool engagieren und dann gerne in Erlangen per Akklamation bestätigt werden, wobei ich aber leider nicht da sein werde bei der ZaPF.Ich hätte auch noch eine Frage, muss man, um sich im Pool zu engagieren (also Gutachterin in Verfahren sein), an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein, oder geht das auch, wenn man z.B. in Österreich eingeschrieben ist?Viele Grüße und dankeCarla Mailin FriedrichAm Di., 22. Apr. 2025 um 09:14 Uhr schrieb Ständiger Ausschuss aller Physikfachschaften <stapf@zapf.in>:Liebes ZaPFikon,
du erhälst diese Mail, da du dich auf der ZaPF in Berlin im Sommersemester 2023 in den studentischen Akkreditierungspool hast entsenden lassen, und auch als Gutachtende Person beim Akkreditierungspool gelistet bist.
Von der ZaPF entsandte Poolmitglieder müssen alle 2 Jahre von einem Plenum der ZaPF bestätigt werden. Wenn du dich also weiterhin im Pool engagieren möchtest, bitten wir um eine kurze Rückmeldung, dass wir dich in Erlangen einmal per Akklamation bestätigen lassen können. Eine Anwesenheit (Online/Präsenz) sowie eine erneute Vorstellung vor dem Plenum ist dafür nicht notwendig aber natürlich trotzdem bei deinem Wunsch möglich.
Eine kurze Antwort auf diese Mail, mit dem Wunsch, dich bestätigen zu lassen, reicht uns aus. Sende uns Diese bitte bis zum 02.04. um 15 Uhr zu.
Erhalten wir keine Antwort, gehen wir davon aus, dass du dich nicht bestätigen lassen möchtest.
Vielen Dank für dein Engagement und ganz liebe Grüße
Amélie Mink
für den StAPF
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Vertretungsgremium
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ZaPF - Zusammenkunft aller Physikfachschaften
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