Moin,
hier mal mein Senf:
On 11/15/2016 12:30 AM, Katharina Meixner wrote:
*StAPF-Sitzung am Montag, 21.11.2016, um 20:30 Uhr auf Mumble*
Ich werde leider nicht da sein. Wie ich schon Lux gesagt habe, haben
Björn und ich stehende Termin jeden Montag (und ich gerade am nächsten
Montag zur Abwechslung nochmal einen anderen Termin).
Es war schon das letzte Semester für uns problematisch, weil wir den
ersten Termin verpasst haben und danach immer zielsicher die Termine
gesucht habt, an denen wir nicht konnten. Irgendwie Termine zu dudlen
wäre ziemlich cool.
* News-Letter / Telegram Channel (wurde im Plenum schon
angesprochen,
soll aber nochmal offiziell besprochen werden)
Da ich, wie gesagt, nicht da sein kann, hier mein spezieller Senf dazu:
Ein Newsletter ist eine hervorragende Idee.
Ein Newsletter über Telegram ist kacke. Nicht nur ist Telegram eine
Liability, die wir uns nur tiefer eintreten und die schwerer loszuwerden
wird, je mehr offizielle Kommunikation darüber läuft, Telegram hat noch
einen entscheidenden Nachteil: es exkludiert Menschen.
Mir wurde zugetragen, dass es Unzufriedenheit gibt, dass die GO am
Sonntag mit 12/0/1 Stimmen geändert wurde. Ein mit zugetragenes Argument
ist, dass die Rechtsaufsicht der Konstanzer Studierendenvertretung ist,
"dass ein Festhalten der genauen Abstimmungsergebnissen im Protokoll
einer Feststellung der Beschlussfähigkeit gleichkommt."
Ich teile diese Rechtsauffassung im Kontext der GO und der Satzung
explizit nicht.
Die Gründe sind wie folgt:
1. Wir zwingen keine Fachschaft ihre Stimme abzugeben. Es ist also damit
schon "im normalen Betrieb" möglich, dass die Anzahl abgegebener Stimmen
schwankt. Aus diesem Grund gibt es den GO-Antrag auf Feststellung der
Beschlussfähigkeit, da nicht feststellbar ist, wann eine Fachschaft
gegangen ist, besteht die Beschlussfähigkeit bis sie negativ
festgestellt wurde.
2. Würde man der Rechtsauffassung Konstanz folgen, würde dies bedeuten,
dass bei knapper Beschlussfähigkeit einzelnen Fachschaften bzw. kleinen
Gruppen von Fachschaften eine automatische Sperrminorität, auch bei
ansonsten einstimmig positiv beschiedenen Abstimmungen, geben, einfach
indem diese sich weigern abzustimmen.
3. Die Satzung hat extra für diesen Fall eine besondere Schutzprovision,
die uns zwingt die Beschlussfähigkeit vor einer Satzungsänderung zu
überprüfen. Die GO hat dies nicht.
Natürlich war mir dieses Abstimmungsergebnis peinlich, aber die
Abstimmung geschah nur wenige Minuten nachdem die letzte Abstimmung mit
Beschlussfähigkeit durchgeführt wurde und wurde mit besten Wissen und
Gewissen, dass noch Beschlussfähigkeit besteht durchgeführt. Die
Zustimmung im Plenum war breit, so dass keine Debatte stattgefunden hat
und direkt ein GO-Antrag auf sofortige Abstimmung gestellt und ohne
Gegenrede angenommen wurde. Zu diesem Zeitpunkte hätte die
Beschlussfähigkeit noch überprüft werden können, was auch letzte
verbliebende StAPFika im Plenum nicht getan haben.
Falls es gewünscht ist die GO besonders vor Veränderung zu schützen, so
muss die selbe Schutzklausel wie bei der Satzung auch in die GO
geschrieben werden. Ich würde dies begrüßen.
Ich würde es auch begrüßen, dass wenn mein Verhalten in Zweifel gezogen
wird, das über Kanäle getan wird, in denen ich mich verteidigen kann.