Sehr geehrte Medienschaffende,
die Staatsregierung möchte die Berufsakademie in eine Duale Hochschule
umwandeln. Der bisherige Entwurf des Wissenschaftsministeriums weißt
allerdings einige Lücken auf und braucht dringend Nachbesserungen.
Unsere Pressemitteilung dazu finden Sie unten, im Anhang oder unter
https://www.kss-sachsen.de/pm_24_23.
Unsere Stellungnahme zum aktuellen Gesetzesentwurf finden Sie hier:
https://cloud.portal.fzs.de/s/sM8WitYnEcdMJeg
Bei Nachfragen wenden Sie sich gerne an Ludwig Firkert, Sprecher der KSS
(+49 1590 588 4002) oder an Paul Steinbrecher, Sprecher der KSS
(+4915223538520).
Mit freundlichen Grüßen und einen guten Start in die Woche,
Ludwig Firkert
--
Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Konferenz Sächsischer Studierendenschaftenc/o StuRa der Universität Leipzig
Universitätsstraße 104109 Leipzig
Mail:sprecherinnen@kss-sachsen.de
Tel.: +49 1590 588 4002
*Viel Verbesserungsbedarf bei neuer sächsischer Hochschule*
*Studierende noch nicht zufrieden mit bisherigen Plänen zur neuen
Dualen Hochschule Sachsen*
Die bisherige Berufsakademie Sachsen soll zu einer Dualen Hochschule
umgewandelt werden. Dort sollen Studierende durch Praxisphasen bei
Unternehmen mit einer engen Verzahnung von Theorie und Praxis studieren
können.Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) begrüßt
grundsätzlich den Gedanken von gleichwertigen Studiengängen, fordert in
einer Stellungnahme aber noch deutliche Nachbesserungen.
/"Ni//emand kann besser entscheiden, wann, wie, wo und wann für das
Studium am Besten gelernt wird, als die Studis selber. Der bisherige
Gesetzesentwurf erlaubt dual Studierenden aber nicht,
Eigenverantwortung zu übernehmen. Stattdessen ist für dual
Studierende//eine Anwesenheitspflicht vorgesehen. Am unverständlichsten
ist allerdings, dass im Entwurf des Wissenschaftsministeriums die
Regelungen zur Anwesenheit sogar verschärft wurden.",/kritisiert *Paul
Steinbrecher, Sprecher der KSS *und führt weiter aus: /„ich erwarte
ein//Umdenken auf Seiten //der Staatsregierung. //Wenn aus einer eher
schulischen Ausbildung ein richtiges Studium werden soll, müssen die
Studierenden auch mehr Eigenverantwortung erhalten. Da passt eine
Anwesenheitspflicht nicht dazu."/
/"Bisher wird stolz damit geworben, dass dual Studierende während ihres
Studiums ein Gehalt bekommen. Die Realität ist aber, dass viele
Studierende weniger als 3 Euro pro Stunde bekommen. Damit aus diesem
Alleinstellungsmerkmal auch ein echter V//orteil wird, müssen die Löhne
erheblich steigen!"/, fordert *Ludwig Firkert, Sprecher der KSS*. Wie
aus einer Landtagsanfrage [1]von 2022 hervorgeht, erhalten die
Studierenden häufig lediglich 440 Euro im Monat. Ludwig Firkert ergänzt:
/"Die Praxispartner müssen dafür Sorge tragen, dass das Duale S//tudium
auch ohne BAföG oder Nebenjob finanziell stemmbar ist und Studierende
ein angemessenes Leben führen können. Bisher bleibt das aus. Deshalb
muss eine Mindestvergütung von 80% des durchschnittlichen Tariflohns
festgeschrieben werden."/
/"Der vorgelegte Zeitplan der Staatsregierung ist sehr ambitioniert. Es
ist kaum vorstellbar, wie innerhalb von drei Monaten eine Grundordung
formuliert werden soll. Das funktioniert entweder ohne Beteiligung der
Hochschulgemeinschaft oder eben mit Beteil//igung - aber dann nur über
einen deutlich längeren Zeitraum. Letzteres wäre auch die
demokratischere Variante.",/mahnt S*ara Prochownik, Referentin für
Hochschulpolitik der KSS*. Zusammenfassend sagt sie: /"Der
Gründungssenat muss sich auch Zeit nehmen dürfen, //um zu schauen, was
die Duale Hochschule Sachsen braucht. Schon allein, weil das Gesetz
zahlreiche Lücken im Qualitätsmanagement, bei der Mindestvergütung und
dem Umgang mit den Dualen Praxispartnern aufweist."/
*Hintergrund:*
Die Duale Hochschule Sachsen soll sich zum 01.01.2025 gründen. Für die
Vorbereitung einer Grundordnung soll bereits im April 2024 ein
Grüdungssenat zusammenkommen. Dieser soll die grundlegende Ordnung
ausarbeiten, rechtlich prüfen lassen und bis Ende Juni beschließen. Der
Entwurf sieht zudem vor, die Dualen Praxispartner zur fünften
Statusgruppe an der Hochschule zu machen. Damit gehen neue Rechte und
Pflichten einher. Duale Praxispartner sollen nach Vorstellung des
Wissenschaftsministeriums in den Gremien der Hochschule zu
stimmberechtigten Mitgliedern werden. Der Hochschulrat, als Nachfolger
des bisherigen Aufsichtsrats, soll nun 17 Mitglieder umfassen und sich
auch mit der Aufstellung von Grundsätzen zur Ausgestaltung der
Studienverträge beschäftigten. Dabeiist nicht ausgeschlossen, dass die
neue Gruppe der Dualen Praxispartner eine Mehrheit hat. Im übrigen sieht
das neue Gesetz vor, dass Studierende an den Lehrveranstaltungen immer
teilnehmen müssen. Eine Exmatrikulation kann erfolgen, soweit diese
Pflicht nicht eingehalten wird. Ebenfalls erhalten die sächsichen
Studierendenwerke einen Versorgungsauftrag für die sieben Studienakademien.
[1]
https://edas.landtag.sachsen.de/redas/download?datei_id=24095
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