Sehr geehrte Medienschaffende,
die Coronapandemie beeinflusst nach wie vor massiv den
Studienablauf an den sächsischen Hochschulen. Nun soll durch eine
Ergänzung des sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes die
Regelstudienzeit der Studierenden erhöht werden um den
BAföG-Empfänger*innen eine verlängerte Förderungsdauer zu
ermöglichen.
In der unten stehenden Pressemitteilung, die auch im Anhang und per Link
abrufbar ist, finden sie genauere Details zum Sachverhalt und die
Stellung der KSS.
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter 015772170922 oder
sprecherinnen@kss-sachsen.de
Mit freundlichen Grüßen,
Lukas Eichinger
+++ Pressemitteilung +++
Zwei Semester länger BAföG
Auf Drängen der KSS endlich auch Regelstudienzeiterhöhung in
Sachsen
Am 16.12. berät der Landtag eine Ergänzung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes als Anhang zum Bildungsstärkungsgesetz vor die Regelstudienzeit der Studierenden um zwei Semester zu erhöhen. Das heißt bei der zu erwartenden Zustimmung des Parlaments können BAföG Empfänger*innen pauschal zwei Semester länger finanzielle Förderung erhalten. Damit wird eine zentrale Forderung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), die sie gemeinsam mit vielen Akteur*innen bundesweit im Bündnis Solidarsemester und landesweit in Sachsen bereits seit April vertritt, umgesetzt. . Der Antrag der Regierungsfraktionen sieht
Im
ersten Entwurf der Fraktionen war die Erhöhung der
Regelstudienzeit zunächst
nur für das Sommersemester und damit höchstens um ein Semester
gesetzlich
geregelt. Aufgrund der von KSS und anderen Akteur*innen
abgegebenen
Stellungnahmen, wurde diese Regelung auch zusätzlich für das
Wintersemester
verpflichtend. „Bereits vor dem derzeitigen Lockdown war klar:
Die
Coronapandemie hat im Wintersemester nach wie vor folgenschwere
Auswirkungen
auf die Studierenden. Deswegen muss aus unserer Sicht die
Regelstudienzeit und
damit der BAföG Anspruch sofort um zwei Semester angehoben
werden. Wir
freuen uns, dass die Regierungsfraktionen auf diese Forderung
eingegangen sind
und wir damit Planungssicherheit für
laufende
Semester erkämpfen konnten.“,
Lukas
Eichinger, Sprecher der KSS, und ergänzt: „Außerdem sahen
sich die meisten
Hochschulen durch spätes oder ausbleibendes Handeln der Politik
gezwungen
selbst Ausgleichsmaßnahmen, wie die Möglichkeit der
Nichtanrechnung ,
zu ermöglichen. Die ebenfalls im Gesetz zunächst nicht
vorgesehene
Wahlmöglichkeit für die Studierenden zwischen bereits möglicher
Nichtanrechnung
und nun kommender Regelstudienzeiterhöhung ist ein weiterer
wichtiger Erfolg für
uns. Nur so wird das Gesetz den individuellen
der Studierenden gerecht.“
Auf
Forderung der KSS nach landeseinheitlichen Mindeststandards für
die
Hochschulen, um
pandemiebedingte Nachteile im Studium auszugleichen, gehen die
Regierungsparteien
nicht ein. „Bei den Maßnahmen zum Ausgleich pandemiebedingter
Nachteile im
Studium ist die sächsische Hochschullandschaft ein großer
Flickenteppich. Viele
Hochschulen haben die notwendigen
wie Prüfungsfristaussetzung, Nichtanrechnung oder Freiversuche .
Doch
Studiengänge anderer Hochschulen keinerlei Ausgleiche. Diese führte sogar dazu, dass einige Studierende
während der
Pandemie im vergangenen Semester unverschuldet exmatrikuliert
wurden.
landeseinheitlichen
Regelungen , der
Gesetzgeber ier
die Chance für mehr Einheitlichkeit und Gerechtigkeit zu
sorgen.“ kritisiert
Paul Senf, ebenfalls Sprecher der KSS, abschließend.
[1]
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=4792&dok_art=Drs&leg_per=7
-- Lukas Eichinger Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften Konferenz Sächsischer Studierendenschaften c/o StuRa der Universität Leipzig Universitätsstraße 1 04109 Leipzig Mail: sprecherinnen@kss-sachsen.de Tel.: +49 1577 2170922