Sehr geehrte Medienschaffende,

die Coronapandemie beeinflusst nach wie vor massiv den Studienablauf an den sächsischen Hochschulen. Nun soll durch eine Ergänzung des sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes die Regelstudienzeit der Studierenden erhöht werden um den BAföG-Empfänger*innen eine verlängerte Förderungsdauer zu ermöglichen.

In der unten stehenden Pressemitteilung, die auch im Anhang und per Link abrufbar ist, finden sie genauere Details zum Sachverhalt und die Stellung der KSS.
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter 015772170922 oder sprecherinnen@kss-sachsen.de

Mit freundlichen Grüßen,
Lukas Eichinger


+++ Pressemitteilung +++

Zwei Semester länger BAföG
Auf Drängen der KSS endlich auch Regelstudienzeiterhöhung in Sachsen

Am 16.12. berät der Landtag eine Ergänzung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes als Anhang zum Bildungsstärkungsgesetz [1]. Der Antrag der Regierungsfraktionen sieht vor die Regelstudienzeit der Studierenden um zwei Semester zu erhöhen. Das heißt bei der zu erwartenden Zustimmung des Parlaments können BAföG Empfänger*innen pauschal zwei Semester länger finanzielle Förderung erhalten. Damit wird eine zentrale Forderung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), die sie gemeinsam mit vielen Akteur*innen bundesweit im Bündnis Solidarsemester und landesweit in Sachsen bereits seit April vertritt, umgesetzt.

Im ersten Entwurf der Fraktionen war die Erhöhung der Regelstudienzeit zunächst nur für das Sommersemester und damit höchstens um ein Semester gesetzlich geregelt. Aufgrund der von KSS und anderen Akteur*innen abgegebenen Stellungnahmen, wurde diese Regelung auch zusätzlich für das Wintersemester verpflichtend. „Bereits vor dem derzeitigen Lockdown war klar: Die Coronapandemie hat im Wintersemester nach wie vor folgenschwere Auswirkungen auf die Studierenden. Deswegen muss aus unserer Sicht die Regelstudienzeit und damit der BAföG Anspruch sofort um zwei Semester angehoben werden.  Wir freuen uns, dass die Regierungsfraktionen auf diese Forderung eingegangen sind und wir damit Planungssicherheit für die Studierenden im laufenden Semester erkämpfen konnten.“, meint Lukas Eichinger, Sprecher der KSS, und ergänzt: „Außerdem sahen sich die meisten Hochschulen durch spätes oder ausbleibendes Handeln der Politik gezwungen selbst Ausgleichsmaßnahmen, wie die Möglichkeit der Nichtanrechnung des Semesters, zu ermöglichen. Die ebenfalls im Gesetz zunächst nicht vorgesehene Wahlmöglichkeit für die Studierenden zwischen bereits möglicher Nichtanrechnung und nun kommender Regelstudienzeiterhöhung ist ein weiterer wichtiger Erfolg für uns. Nur so wird das Gesetz den individuellen Bedürfnissen der Studierenden gerecht.“

Auf die Forderung der KSS nach landeseinheitlichen Mindeststandards für die Hochschulen, um weitere pandemiebedingte Nachteile im Studium auszugleichen, gehen die Regierungsparteien jedoch nicht ein. „Bei den Maßnahmen zum Ausgleich pandemiebedingter Nachteile im Studium ist die sächsische Hochschullandschaft ein großer Flickenteppich. Viele Hochschulen haben die notwendigen Maßnahmen wie Prüfungsfristaussetzung, Nichtanrechnung oder Freiversuche getroffen. Doch einige Studiengänge anderer Hochschulen ermöglichen Studierenden keinerlei Ausgleiche. Diese Ignoranz der Problemlagen führte sogar dazu, dass einige Studierende während der Pandemie im vergangenen Semester unverschuldet exmatrikuliert wurden. Ohne die entsprechenden landeseinheitlichen Regelungen im Gesetz, nimmt der Gesetzgeber weitere ungerechtfertigte Exmatrikulationen in Kauf und kommt der Fürsorgepflicht für die sächsischen Studierenden in diesem Punkt nicht nach. Er verpasst hier die Chance für mehr Einheitlichkeit und Gerechtigkeit zu sorgen.“ kritisiert Paul Senf, ebenfalls Sprecher der KSS, abschließend.

[1] http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=4792&dok_art=Drs&leg_per=7


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Lukas Eichinger

Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften

Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
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