Ist in Openslides schon angelegt!

Antragstellende Menschen:
Chris (Marburg/Alumni)
Bernadette (Bremen)
Tim (Kaiserslautern)
Raja (Jena)
Samuel (Hamburg)
Charlie (Düsseldorf, NaWi)
Leander (TU Berlin Nidi)
Theo (Würzburg)

Die ZaPF möge beschließen die Satzung an folgenden Stellen abzuändern:

  1. Ersetze unter Organe:
    Die Organe der ZaPF sind das ZaPF-Plenum, der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF), die Vertrauenspersonen, das Kommunikationsgremium (KomGrem) und der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF). 

    Mit:
    Die Organe der ZaPF sind das ZaPF-Plenum, der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF)das Awarenessgremium, die Vertrauenspersonen, das Kommunikationsgremium (KomGrem) und der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF).
  2. Ersetze unter Organe:
    Die Wahlen von Mitgliedern des StAPF, des KomGrem und des TOPF sind
    Personenwahlen entsprechend der Geschäftsordnung der ZaPF.

    Mit:
    Die Wahlen von Mitgliedern des StAPF, des Awarenessgremiums, des KomGrem und des
    TOPF sind Personenwahlen entsprechend der Geschäftsordnung der ZaPF.

  3. Ersetze unter Organe:
    Die Mitgliedschaft im StAPF, der Gruppe den Vertrauenspersonen, dem Kommunikationsgremium oder dem TOPF endet mit Ablauf der Amtszeit, Ableben der amtsinhabenden Person, Niederlegung des Amtes oder Abwahl mit Zweidrittelmehrheit durch das Plenum. Der Antrag auf Abwahl ist bis 15:00 Uhr am Vortag bei der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen. 

    Mit:
    Die Mitgliedschaft im StAPF, dem Awarenessgremiums, der Gruppe den Vertrauenspersonen, dem Kommunikationsgremium oder dem TOPF endet mit Ablauf der Amtszeit, Ableben der amtsinhabenden Person, Niederlegung des Amtes oder Abwahl mit Zweidrittelmehrheit durch das Plenum. Der Antrag auf Abwahl ist bis 15:00 Uhr am Vortag bei der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen. 

  4. Ersetze unter Vertrauenspersonen:
    Die Wahl der höchstens sechs Vertrauenspersonen ist zu Beginn jeder ZaPF durchzuführen.

    Mit:
    Zu Beginn jeder ZaPF wählt das Plenum höchstens sechs Vertrauenspersonen, zwei
    weitere Vertrauenspersonen werden von den ausrichtenden Fachschaften
    benannt. Weiterhin sind die Personen des Awarenessgremiums
    Vertrauenspersonen.

  5. Ergänze anschließend an die Vertrauenspersonen:

    Das Awarenessgremium

    Das Awarenessgremium koordiniert die Arbeit der Vertrauenspersonen über mehrere
    ZaPFen hinweg, unterstützt die Vertrauenspersonen in ihrer Arbeit und bereitet
    Veranstaltungen sowie Schulungen zum Thema Awareness auf und zwischen den ZaPFen
    vor. Weiterhin unterstützt das Awarenessgremium die ausrichtenden Fachschaften
    zum Thema Awareness.

    Das Awarenessgremium besteht aus zwei Personen, die für ein Jahr gewählt werden.

    Die Amtszeit einer Person des Awarenessgremiums beginnt zu einer im
    Sommersemester stattfindenden ZaPF, die der anderen zu einer im Wintersemester
    stattfindenden ZaPF.

    Die Personen des Awarenessgremiums gelten qua Amt als weitere
    Vertrauenspersonen, zusätzlich zu den sechs vom Plenum gewählten
    Vertrauenspersonen. Ihre Amtszeit als Vertrauenspersonen ist äquivalent zu den Regelungen zur Amtszeit der Vertrauenspersonen.

Begründung:
Awareness ist wichtig.
Diese Themen wurden in Kiel schon als Arbeitsauftrag beschlossen und durchgeführt. Wir wollen das hiermit in eine satzungskonforme Weise überführen.
Uns ist es wichtig, die Arbeit der Vertrauenspersonen zwischen den ZaPFen zu fördern, Wissensweitergabe zu ermöglichen und die ausrichtenden Orgas zum Thema Awareness zu unterstützen. 
Weitere Begründung erfolgt mündlich.Awareness ist wichtig.
Diese Themen wurden in Kiel schon als Arbeitsauftrag beschlossen und durchgeführt. Wir wollen das hiermit in eine satzungskonforme Weise überführen.
Uns ist es wichtig, die Arbeit der Vertrauenspersonen zwischen den ZaPFen zu fördern, Wissensweitergabe zu ermöglichen und die ausrichtenden Orgas zum Thema Awareness zu unterstützen. 
Weitere Begründung erfolgt mündlich.