Die ZaPF möge beschließen die Satzung an folgenden Stellen abzuändern:
Ersetze unter Organe:
Die Wahlen von Mitgliedern des StAPF, des KomGrem und des TOPF sind
Personenwahlen entsprechend der Geschäftsordnung der ZaPF.
Mit:
Die Wahlen von Mitgliedern des StAPF, des Awarenessgremiums, des KomGrem und des
TOPF sind Personenwahlen entsprechend der Geschäftsordnung der ZaPF.
Das Awarenessgremium
Das Awarenessgremium koordiniert die Arbeit der Vertrauenspersonen über mehrere
ZaPFen hinweg, unterstützt die Vertrauenspersonen in ihrer Arbeit und bereitet
Veranstaltungen sowie Schulungen zum Thema Awareness auf und zwischen den ZaPFen
vor. Weiterhin unterstützt das Awarenessgremium die ausrichtenden Fachschaften
zum Thema Awareness.
Das Awarenessgremium besteht aus zwei Personen, die für ein Jahr gewählt werden.
Die Amtszeit einer Person des Awarenessgremiums beginnt zu einer im
Sommersemester stattfindenden ZaPF, die der anderen zu einer im Wintersemester
stattfindenden ZaPF.
Die Personen des Awarenessgremiums gelten qua Amt als weitere
Vertrauenspersonen, zusätzlich zu den sechs vom Plenum gewählten
Vertrauenspersonen. Ihre Amtszeit als Vertrauenspersonen ist äquivalent zu den Regelungen zur Amtszeit der Vertrauenspersonen.