Liebe TUM,
leider habe ich die Entwurfsfassung an den StAPF übersehen, aber hier eine kurze
Kritik der Rahmenbedingungen für gültige Stimmen. Die folgenden Punkte sind
ungeeignet um Stimmen zu disqualifizieren.
- "Die Stimmabgabe ist durch Ankreuzen mit einem schwarzen Kugelschreiber
erfolgt."
Relevant ist, dass die positive Willensbekundgung klar ist, dafür ist die
Farbe des Stiftes und Form des Kreuzes unerheblich.
- "Alle Stimmzettel sowie dieses Schreiben sind an den gekennzeichneten Stellen
ziehharmonikaartig gefaltet (unteres Drittel verdeckt)."
Die Faltanleitung ist widersprüchlich, da "ziehharmonikaartig" impliziert,
dass die Faltung /\/ ist, während "unteres Drittel verdeckt" die Faltung /_\
impliziert.
- "Die Papierart und Druckqualität lassen keine Rückschlüsse auf die abstimmende
Person "
Die meisten FSen dürften wenig Einfluss auf Papierart und Druckqualität haben.
Dadurch, dass die Wahlunterlagen nicht zentral in Papierform zur Verfügung
gestellt werden, ist Rückschluss auf die abstimmenden Fachschaften ohnehin per
Machine Identification Codes [1] prinzipiell möglich und leichte Schwankungen
in der Papierart, die mit den Wahlbrief korrelierbar sind, sind wahrscheinlich
unvermeidbar.
Folglich sind die genannten Randbedingungen ungeeignet eine geheime Wahl
sicherzustellen, gleichwohl eignen sie sich um Stimmen im Nachhinein für
ungültig zu erklären.
Mir ist bewusst, dass dies nicht beabsichtigt ist, aber sollten auf dieser Basis
Stimmen verworfen werden, würde ich die Wahl anzweifeln.
Gruß,
Jörg
[1]
https://en.wikipedia.org/wiki/Machine_Identification_Code