Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend finden Sie eine Pressemitteilung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
zum Umgang mit Prüfungsunfähigkeit an den sächsischen Hochschulen.
Den Volltext der Pressemitteilung finden Sie unterhalb dieses Anschreibens oder im
Internet unter folgender Adresse:
https://cloud.kss-sachsen.de/s/sM3ONtu50kKn1aw
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sprecher der KSS: Marius Hirschfeld – 0171
6261949 und Paul Hösler – 0162 4362609
Freundliche Grüße
Marius Hirschfeld
KSS-Sprecher
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Der „gelbe Schein“ muss reichen! – Landesstudierendenvertretung fordert gesetzliche
Regelung zum Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) fordert für den Nachweis der
krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit eine einfache ärztliche Bescheinigung und stellt
sich damit klar gegen die Praxis, dass Studierende sensible Daten ihren
Prüfungsausschüssen bei Prüfungsabmeldung preisgeben müssen.
Am 26.05.2018 hat der Landessprecher*innenrat der KSS den Beschluss gefasst, sich für eine
einfache Regelung der Prüfungsabmeldung bei Krankheit einzusetzen. Der Krankenschein, der
durch Mediziner*innen ausgestellt wird, bescheinigt juristisch gesehen „nur“ die
Arbeitsunfähigkeit. Jedoch setzt sich die KSS dafür ein, dass dieser auch für die
Prüfungsausschüsse zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ausreichen muss. „Das
Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz legt derzeit lediglich fest, dass Prüfungsregularien
in den jeweiligen Prüfungsordnungen festgehalten werden müssen. Die sächsische
Staatsregierung stiehlt sich damit aus der Verantwortung, hier klare gesetzliche Vorgaben
zu machen“, so Paul Hösler, Sprecher der KSS, „Zudem gibt sie somit den
Prüfungsausschüssen die Freiheit, zutiefst intime Daten der Studierenden einzufordern -
ein absolut inakzeptables Vorgehen, was an mehreren sächsischen Hochschulen schon traurige
Realität ist.“
Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Thüringen zeigen hingegen jetzt schon wie
studierendenfreundlichere Verfahren aussehen können. „Das Prinzip der Nachweispflicht ist
hier umgekehrt. Wenn der Prüfungsausschuss tatsächliche Zweifel an der Prüfungsunfähigkeit
der Studierenden per Krankschreibung hat, dann besitzt er die Möglichkeit, eine
amtsärztliche Bescheinigung zu verlangen. Dies geschieht aber nicht auf Kosten der
Studierenden, sondern auf Kosten der Hochschule. In Sachsen tragen im Zweifel immer noch
die Studierenden die Kosten dafür“, so Marius Hirschfeld, ebenfalls Sprecher der KSS.
Die Forderung nach einer ärztlichen Bescheinigung über das bloße Bestehen der
Prüfungsunfähigkeit wird von der Landesstudierendenvertretung auch als Wahlprüfstein für
die kommende Landtagswahl 2019 in Sachsen angelegt. „Wir werden nicht müde, auf eine
grundlegende Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes zu pochen. Es ist und
bleibt eine unserer zentralen Forderungen an alle Parteien, endlich ein Gesetz zu
schaffen, das das Prädikat ‚studierendenfreundlich‘ auch wirklich verdient hat. Dazu
gehört für uns auch eine gesetzliche Regelung, eine unkomplizierte Möglichkeit für die
Prüfungsabmeldung bei Krankheit zu schaffen, bei der nicht die informationelle
Selbstbestimmung der Studierenden durch Prüfungsausschüsse verletzt wird“, meint Hösler
abschließend.
Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte Landesstudierendenvertretung alle 106.000
Studierenden an Sachsens staatlichen Hochschulen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
die Sprecher der KSS:
Marius Hirschfeld – 0171 6261949 und Paul Hösler – 0162 4362609
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Marius Hirschfeld
Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
c/o StuRa der Universität Leipzig
Universitätsstraße 1
04109 Leipzig
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Tel.: 0171 6261949
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