Hey ihr lieben,
in der heutigen Sitzung der Landesstudierendenvertretung wurde ich
aufein Urteile des EuGH und des BGH aufmerksam gemacht, in welchen es um
die Digitalisierung und legale Vervielfältigung der Bibliotheksbestände
geht.
Ich habe dazu einen Artikel auf Heise-Online gefunden, welcher die
Urteile zusammenfasst und darlegt.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Bibliotheken-duerfen-Buecher-...
Keine Ahnung, inwieweit das nützlich ist in der VG Wort-Sache da eine
einfache Regelung zu finden. Aber folgender Ausweichplan wäre möglich:
Die Werke dürften dann zwar dennoch nur in der Bibliothek zur Verfügung
stehen, aber immerhin müssten die Studierenden diese nicht auch noch
einscannen und/oder ausdrucken.
Könntet ihr vielleicht mal bei euren Bibliotheken nachfragen, was die
dazu meinen? Ich habe meine in Konstanz auch angefragt und bin auf die
Antwort gespannt.
Auch wenn es jetzt eine neue Verhandlungsrunde mit HRK, KMK und VG Wort
gibt, bin ich immer noch nicht so ganz optimistisch, ob da wirklich was
dabei rumkommt.
Lg, Paddy