Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich möchte Sie heute über ein paar strittige Punkte zur EU-Urheberrechtsreform aufklären und Sie ggf. motivieren mit mir eine Aufklärungskampagne zu starten.
 
Da vielfach von Seiten des Pressevertreters der EU zum Thema Urheberrecht, Axel Voss(CDU), den Demontranten vorgeworfen wird, sie würden sich nicht sachlich zu dem Thema äußern, habe ich hier mal die
relevantesten Streitigkeiten zusammengefasst.
 
Artikel 11 der EU-Urheberrechtsreform
 
Auch genannt: "Link Tax", Snippet Tax, Verlagsrecht, Nachbarrecht, Leistungsschutzrecht, Leistungsschutzrecht
 
Wer Ausschnitte aus journalistischen Online-Inhalten verwendet, muss zunächst eine Lizenz des Herausgebers erwerben. Dieses neue Recht für Verlage würde für 20 Jahre nach der Veröffentlichung gelten.
 
Beispiel:
Die automatische Link-Vorschau in sozialen Netzwerken wird generiert, wenn Benutzer Links teilen (mit der Überschrift des Artikels, einem Thumbnail-Bild und einem kurzen Auszug), die eine Lizenz erfordern würden, sowie für jeden, der Nachrichteninhalte im Web analysiert, wie Nachrichtenaggregatoren, Medienüberwachungsdienste und Faktenprüfungsdienste.
 
Absicht:
Die Kommission will den europäischen Verlagen Einnahmen verschaffen, indem sie es ihnen ermöglicht, Internetplattformen für die Darstellung von Ausschnitten ihrer Inhalte für die Nutzer zu berechnen. Als Ziele werden Google, Facebook, Twitter und Pinterest angegeben, die solche Ausschnitte bei der Verknüpfung mit Nachrichtenartikeln verwenden.
 
Kommentar(mM):
 
Aber sie dachten nicht an Blogs. Jeder Blog, der meist nur von einer Person betrieben wird, ist ebenfalls davon betroffen. Dieser wird sich kaum die Lizenzen leisten können und wird dann wohl oder übel aus wirtschaftlichen Gründen der Blog
geschlossen werden. Dies hätte dann in 2. Konsequenz zur Folge, das es weniger Informationen von kleineren und unabhängigeren Plattformen geben wird. Die Informationen für die Öffentlichkeit würden dadurch verzerrt werden und man könnte, so die Befürchtungen, viel einfacher auf das Meinungsbild der Bürger Einfluss nehmen. Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber in der Türkei hat auch alles ganz harmlos angefangen.
 
Außerdem hat man dieses System schon in Deutschland umgesetzt. Da aber u.a. Google gesagt und getan hat, dass sie keine Lizenzen erwerben werden und sie deshalb keine Überschriften und dergleichen mehr
verwenden werden, sind die Einnahmen und Aufrufe der klassischen Zeitungen drastisch zurück gegangen, sodass zwar eine Lizenzpflicht schon besteht, aber diese von den Verlagen nicht durchgesetzt wird.
Mal im Ernst, ohne die, wohl bemerkt, kostenlose Google-Werbung für News würden einige Verlage gar nicht mehr existieren.
 
 
 
 
Artikel 13 in Verbindung mit den Erwägungsgründen 38 und 39 der EU-Urheberrechtsreform
 
Auch genannt: Artikel 13, Zensurmaschinen, Value Gap, Uploadüberwachung, Robocopyright, #DeleteArt13, #SaveYourInternet
 
Internetplattformen, die "große Mengen" an hochgeladenen Inhalten(Bilder, Musik, Videos, Text-Dokumente, usw.) bereitstellen, müssen das Nutzerverhalten überwachen und ihre Beiträge filtern, um Urheberrechtsverletzungen zu erkennen und von Anfang an zu verhindern. Es steht explizit in der Richlinie drin, dass der gesamte Inhalt gelöscht werden soll und nicht nur einzelne Passagen. Tut die Plattform das nicht, kann sie selbst sofort verklagt/abgemahnt/mit einem Bußgeld belegt werden.
 
Beispiel:
Die Fotocommunity.de beherbergt die Portfolios von Tausenden von Fotografen. Sobald ein Rechteinhaber eines Fotos das Unternehmen bittet, nach einem seiner Werke Ausschau zu halten, muss er mit der Überwachung und dem Scannen aller zukünftigen Uploads beginnen, um sicherzustellen, dass das Foto nie in seinen Dienst gestellt wird. Nur so kann sie dann aus der Haftung rauskommen.
 
Absicht:
Die Kommission will die Musikindustrie in den Verhandlungen mit YouTube stärken. Die Branche ist der Ansicht, dass der Umsatz, den Google mit ihnen durch das Schalten von Anzeigen auf Videos mit ihren Inhalten teilt, zu gering ist, verglichen mit Zahlungen von Abonnementdiensten wie Spotify, die dies die "Value Gap" oder "Transfer of Value" nennen.
 
 
Kommentar(mM):
 
Es ist verständlich das die Urheber mehr für ihre Werke bekommen wollen und da sagt auch keiner etwas dagegen. Aber hier wurde hauptsächlich auf Offline-Medien Rücksicht genommen. Urheber, die eine Selbstvermarktung via Facebook, Youtube und Co. vornehmen wurden kaum bis gar nicht in den Prozess eingebunden. Jeder der den Content-ID-Filter (Filter für urheberrechtlich geschütze Musik) von YouTube kennt, weiß wie fehleranfällig er ist. Dieser Filter ist keinesfalls intelligent. Es findet nur ein Abgleich zwischen hinterlegtem Material und hochgeladenen Material statt. Das hat zur Folge, das Rezensionen, Satire, Memes, Präsentationen, Video-Blogs, Demonstrationen usw. gar nicht erst veröffentlicht werden können, wenn absichtlich oder unabsichtlich urheberrechltich geschützer Inhalt oder sogar legaler Inhalt der falsch erkannt wird, in irgendeiner Form vorkommt. Es wurde schon Katzengejammer als ein Musikstück erkannt. Eine Demonstration wird gefilmt und zufällig kommt jemand vorbei der laut und deutlich ein geschütztes Lied spielt. Der Filter würde das Leid erkennen und das Video erst gar nicht veröffentlichen. Dann wird gesagt, dass man ja Einspruch erheben kann. Aber wenn viele Videos für die Veröffentlichung erkämpft werden müssen, werden sich viele Kreative es sich 3 Mal überlegen, ob sie sich noch die Mühe machen werden, ein Video überhaupt zu drehen. Dies hätte ganz klar eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und Verlust der Vielfalt im Internet zur Folge.
 
Eine sehr beliebte und international bekannte Live-Stream-Plattform, hat schon angekündigt, das EU-Bürger keine Live-Streams mehr sehen werden, die von Streamern außerhalb der EU kommen. EU-Streamern könnte auch der Stream sofort deaktiviert werden, wenn nur die Wahrscheinlichkeit einer Urheberrechtsverletzung besteht, da die Plattform nicht für anderer Leute Inhalt haften will. So würde sie auf Nummer sicher gehen.
 
Der Upload-Filter von Youtube hat 100 Mio. $ gekostet. Kleinere Plattformen könnten sich soetwas nicht leisten und sind entweder auf die Gnade von Youtube angewiesen, sodass sie über ein Abobezahlsystem deren Filter nutzen können oder gleich ganz vom Netz gehen, weil es ihnen zu riskant ist nur wegen eines blöden Zufalls verklagt zu werden. Kleine Plattformen sollen ja in den ersten 3 Jahren von der Regel ausgenommen sein, aber die Plattformen, die jetzt schon länger als 3 Jahre online sind,
werden voll betroffen sein. Und selbst wenn eine neue Plattform 3 Jahre Schonfrist hat, heißt das nicht das sie es sich in 3 Jahren leisten kann. Somit werden auch Innovationen und Start-ups massiv ausgebremst. Künstler könnten viel schwerer bekannt werden. Nur die Etablierten und die es sich leisten könnten würden bekannt sein, sodass auch hier wieder eine Gefahr der Meinungslenkung besteht. Ich halte eine zeitliche Ausnahme für nicht sachdienlich und würde eine Ausnahmeregelung nur
bezogen auf die Plattformgröße und die Einnahmenhöhe treffen, sodass auch wirklich nur die großen Plattformen, die ordentlich Geld verdienen unter diese Regelung fallen. So war auch die ursprüngliche Forderung von der Kommission.
 
Die Lösung beim jetzigen Content-ID-Filter von Youtube ist gar nicht mal so schlecht. Statt den Inhalt komplett zu löschen, werden erstmal nur die relevanten Passagen stumm geschaltet, der Upload aber nicht verhindert. Der Uplaoder kann jetzt dagegen Einspruch einlegen bei Fehlern und bei Verstößen kann der Urheber selbst bestimmen, ob die Passage mit seiner Musik stummgeschaltet bleibt oder ob er sie freischalten lassen möchte, aber dafür die Einnahmen für dieses Video erhalten will. So ein System kommt den Urhebern viel besser entgegen, da die Vergütung direkt an sie umgeleitet werden kann und nicht erst durch Verwertungsgesellschaften gehen müssen, die sich auch ihren Teil davon nehmen.
 
Auch gab es einen sehr schönen Gegenvorschlag, der auf der Idee der Leermedienabgabe beruht. Die Leermedienabgabe ist eine Pauschalabgabe, die bei jedem Kauf von CD-Rohlingen, neuen USB-Sticks usw. automatisch zu entrichten ist. Diese wurde eingeführt, als die Raubkopiererei überhang genommen hat und klar war, das mit verhältnismäßigen Mitteln dem nicht Einhalt geboten werden konnte, ohne das Persönlichkeitsrecht jedes Einzelnen stark zu beschneiden. Diese Abgabe wird von den Verwetungsgesellschaften(z.B.GEMA) erhoben und an ihre Künstler weitergegeben.
 
Soetwas könnte genau das Richtige sein um gerade bei großen Plattformen für die Urheber einen echten Gewinn zu erziehlen. In Verbindung mit einem erweiterten Content-ID-Filter für Bild, Video und Text ohne die Haftung auf die Plattformen zu
verlagern und Inhalte von Anfang an nicht zuzulassen.  Somit wäre die Meinungsfreiheit und Entfaltungsfreiheit eines jeden Einzelnen weiter geschützt und die Urheber und Verwertungsgesellschaften bekommen mehr vom Kuchen der großen
Plattformen ab.
 
 
 
Sie sehen also, dass nicht alles Schwarz und Weiß ist und diese Regelung nicht einfach so mit "Ach und Krach" durchgesetzt werden sollte, nur weil bald EU-Wahlen sind, denn es sind noch viele Punkte zu schwammig formuliert und dienen nicht der ursprünglichen Forderung der Kreativen. Auch würden sie zu viel Meinungsfreiheit kosten. In Zeiten in denen wir immer mit dem Finger auf China oder die Türkei zeigen, sollten wir nicht unüberlegt handeln.
 
Warum wird erst so spät protestiert??? Nun ganz einfach, weil bis Mitte Februar 2019 der finale Gesetzesentwurf noch nicht vorlag. Selbst die EU-Abgeordneten haben diesen erst dann vollständig zu Gesicht bekommen. Das ist vielleicht der eigentliche Skandal an der ganzen Sache. Es wurde im Trilog abgestimmt, obwohl der finale Entwurf so wie er jetzt ist, noch nicht vorlag. Der Entwurf musste für die Öffentlichkeit von der EU-Abgeordneten Julia Reda erst "geleakt" werden. Die Öffentlichkeit
wurde so lange außen vor gelassen, wie es nur ging. Aber in der Letzten März-Woche 2019 soll schon die Endabstimmung sein. Viel zu wenig Zeit um die Öffentlichkeit ordentlich mit einzubeziehen. Auf den Gesetzestext geht u.a. der Fachanwalt für Medienrecht Christian Solmecke ein.  https://www.wbs-law.de/urheberrecht/artikel-13-beschlossen-was-droht-und-was-kann-man-jetzt-noch-tun-79580/
 
Als die Proteste losgingen: Es wurde seit Monaten mittels E-Mail den EU-Abgeordneten geschrieben. Da eine Petition von SaveYourInternet schon fast 5 Millionen Unterschriften hatte, war es nicht verwunderlich, das die E-Mail-Postkästen der
Abgeordneten spamartig überquollen. Statt sich mit den Bedenken der Kritiker zu befassen, wurde behauptet, die meisten Unterschriften der Petition kämen von Bots und ebenso die ganzen E-Mails, da diese ja von Gmail-Accounts kamen, muss Google wohl dahinterstecken. Also ernsthaft. Jeder der sich mit dem Thema gut befasst hat weiß, dass viele die YouTube sehen, ein Android-Smartphone und/oder den Chrome-Browser nutzen, das man nicht nur einen kostenlosen E-Mail-Account hat, sondern es reichlich Plattform übergreifende Vorteile bietet. Man kann sich überall bei Google-Dienste mit seinem einzigen Gmail-Account anmelden. Es ist eigentlich ein Google-Account mit u.a. E-Mail-Funktion. Viele internetaffine Menschen besitzen so einen, meine Schwester, mein Mann und ich natürlich auch. Ich habe auch einige E-Mails an verschiedene Abgeordnete geschrieben. Als ich das gehört habe, habe ich das gleiche nochmal gemacht nur diesmal mit einem klassischen Brief mit der Post. Die Portogebühren waren nicht ohne, aber was tut man nicht um ernstgenommen zu werden!? Solche Äußerungen lassen vermuten, dass viele der alten Politiker, die von sich selber sagen, dass das Internet Neuland ist, gänzlich ungeeignet dafür sind das Urheberrecht in das digitale Zeitalter zu begleiten. Sie kenn noch nicht mal die Basics.
 
Von Seiten der Befürworter wird immer wieder behauptet, das sich die Kritiker den Gesetzestext nicht durchlesen, sie von Google gesteuerte Kinder seien, nicht real sind, Fake-News verbreiten, usw. Solche Äußerungen kamen am meisten von Vertretern
aus dem konservativem Spektrum. Noch letzte Woche wurde versucht die Abstimmung auf diese Woche vorzuverlegen. Man wollten den seit langen geplanten Demonstrationen am 23.03.2019 zuvor kommen. Das scheiterte nur, weil es keine Mehrheit gab und nicht, weil der Antrag zurückgezogen wurde, so wie es am Abend zuvor noch von den Konservativen im ARD von Axel Voss, mitgeteilt wurde.
 
 
Allein schon wegen dem Umgang mit den Kritikern, der fehlenden Dialogbereitschaft seitens der Konservativen und das mit allen Mitteln versuch wird dieses Gesetz so wie es ist so schnell wie möglich mit allen Tricks zu verabschieden, ist allein schon ein Grund zu den europaweiten Demonstrationen zu gehen. Sogar die deutschsprachige Wikipedia-Präsenz beteiligt sich an den Protesten, obwohl sie von der Regelung nicht direkt betroffen sind. Die deutschen Wikipedia-Seiten werden am 21.03.2019 für 24 h nicht erreichbar sein. Und das ist keine Fake-News. Erkundigt euch, macht euch euer eigenes Bild davon oder schreibt mir auch gerne.
 
 
Heute ist bekannt geworden, dass Axel Voss in den Raum geworfen hat, dass YouTubes Geschäftsmodel darauf beruhen würde gezielt von Urheberrechtsverletzungen zu profitieren. Daher sollte seiner Meinung nach YouTube verboten werden.
Was die Folgen für viele Unternehmer daruch sind, könnt Ihr euch selbst denken. Ich bitte euch nochmal in euch genau zu informieren und auch andere darüber aufzuklären, was gerade im Gange ist.
 
 
Noch kurz zu mir:
 
Anika Menger, 33 Jahre, verheiratet Mutter von 2 Kindern, Gelernte Energieelektronikering/Staatlich geprüfte Technikerin Elektotechnik/ Studentin Mechatronik. Aktionärin
Zu finden auf Facebook, twitter, xing, linkedin. Ich bin weder ein Bot noch ein Kind.
 
 
Mit frendlichen Grüßen
 
Anika Menger
 

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