Anmeldung zur Klausurtagung in Bayreuth vom 12. bis 14. August
by Niklas Jamborek
Moin ihr,
vom 12. bis zum 14. August wird die erste Klausurtagung des 20,6. StAPF
stattfinden. Es geht nach *Bayreuth*.
Damit wir einmal einen Überblick bekommen, wer kommen möchte und welche
Rahmenbedingungen wir beachten müssen, haben wir uns ein Anmeldeformular
gebastelt: LINK ZUM ANMELDEFORMULAR
<https://fsr2.physnet.uni-hamburg.de/en/anmeldeformular-klausurtagung-stapf/>
Es kann sein, dass wir auch Platz zum Zelten anbieten können. Das ist
aber noch nicht klar und wir werden auf euch zukommen, je nachdem, was
ihr dazu im Kontaktformular angebt.
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung.
Liebe Grüße vom StAPF
PS: Auf der KT wird es auch eine StAPF-Sitzung geben. Infos dazu werden
noch folgen.
3 Jahre, 2 Monate
[Pool-PTO] Ausschreibung stud. Mitglied Akkreditierungsrat
by Milan Grammerstorf
Liebe Pool-Studis,Liebe PTOen,
es ist wieder soweit und die Amtszeit eines studentischen Mitglieds im
Akkreditierungsrat neigt sich dem Ende entgegen. Daher suchen wir
Interessierte, die Lust auf coole und wichtige Aufgaben haben und das
Akkreditierungswesen in Deutschland aktiv mitbegleiten und -gestalten
möchten.
Worum geht es?Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in
Deutschland hat den gesetzlichen Auftrag, das System der
Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von
Studiengängen zu organisieren. Der Akkreditierungsrat wird von der
Kultusministerkonferenz [sic!] (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz
[sic!] (HRK) eingesetzt. Im AR sind Vertreter*innen der Hochschulen, der
Länder, der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden, der Studierenden sowie
internationale Expert*innen Mitglied. Weitere Personen, wie
Vertreter*innen der Agenturen, der HRK und der privaten Hochschulen
gehören dem Rat in beratender Funktion an. Die Amtszeit für die
studentischen Vertreter*innen beträgt zwei Jahre. Seit dem 1. Januar
2018 hat der Akkreditierungsrat die Aufgabe, Studiengänge und
Hochschulen, denen das Siegel des deutschen Akkreditierungsrates
verliehen werden soll, zu akkreditieren. Er fällt also auf Basis der von
den Gutachter*innen und Agenturen verfassten Gutachten die
Akkreditierungsentscheidung.
Welche Erfahrungen solltest du haben? Was solltest du mitbringen?Du
solltest dich bereits hochschulpolitisch engagieren, Erfahrungen in der
Arbeit der studentischen und akademischen Selbstverwaltung gesammelt
haben, sowie dich mit dem Bologna-Prozess und der Weiterentwicklung von
Studiengängen mit Bachelor- und Masterabschluss im Allgemeinen sowie dem
Akkreditierungssystem im Besonderen auseinandergesetzt haben. Die
Erfahrung, an Akkreditierungsverfahren teilgenommen zu haben, sowie ein
Überblick über unterschiedliche Fächerkulturen und regionale
Besonderheiten ist von Vorteil. Neben der Akkreditierung von
Studiengängen und Hochschulen werden in den nächsten zwei Jahren die
folgenden Themen relevant sein:• Weiterentwicklung belastbarer
Arbeitsweisen und Verfahren innerhalb des Akkreditierungsrates, um die
Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu gewährleisten, ohne dass die Qualität
der Studiengänge darunter leidet• Abschluss der Evaluation der
Musterrechtsverordnung durch die Länder und breite Kommunikation
möglicher Änderungen für das Akkreditierungswesen• Sicherstellung der
Qualität der Verfahren• Evaluation, der Funktionsweise Alternativer
Verfahren• Begleiten der Qualitätsdialoge (insbesondere zum Thema Diversity)
Was wären deine Aufgaben? Wie viel Arbeit ist das?Der AR als solcher
tagt zurzeit viermal jährlich, ein- oder zweitägig, dabei finden zwei
Sitzungen als Videokonferenz statt und zwei in Präsenz (komplett digital
im Pandemiefall). Die Termine sind ein Jahr im Voraus bekannt und an
diesen Sitzungen sollst du auf jeden Fall teilnehmen. Die Vor- und
Nachbereitungszeit für die Sitzungen sollte dabei nicht unterschätzt
werden. Außerdem werden regelmäßig Arbeitsgruppen zur Erarbeitung von
Vorlagen zu einem spezifischen Thema eingesetzt, die in unregelmäßigen
Abständen tagen, diese besetzen die studentischen
Akkreditierungsratsmitglieder selbst oder schlagen studentische
Vertreter*innen vor. Als studentisches Mitglied im Akkreditierungsrat
bist du außerdem qua Amt, mit beratender Stimme, kooptiertes Mitglied im
KASAP. Das heißt, du solltest mit dem KASAP in Kontakt stehen, diesen
nach Möglichkeit bei seiner Arbeit unterstützen und natürlich an
Poolvernetzungstreffen teilnehmen, um regelmäßig über neue Entwicklungen
berichten zu können und einen Austausch zwischen Poolmitgliedern und dem
Akkreditierungsrat zu ermöglichen. Wir würden uns außerdem freuen, wenn
du auch zwischen den Sitzungen den Pool und seine Mitglieder über
Entwicklungen auf dem Laufenden hältst und auf die Erfahrungen und die
Vielfalt der Pool-Mitglieder bei der Entscheidungsfindung einbeziehst.
Aktuelle Entwicklungen aus dem Rat sollten auch mit dem Teamer*innenpool
rückgekoppelt werden, um in der Schulung neuer Gutachter*innen
Berücksichtigung zu finden. Darüber hinaus wirst du potentiell zu
verschiedenen Veranstaltungen und Tagungen eingeladen, um die
studentische Meinung zu vertreten (z.B. von der HRK, von Gewerkschaften,
etc.). Die Mitgliedschaft im Akkreditierungsrat schließt die Teilnahme
an Akkreditierungsverfahren, bei denen das Siegel des
Akkreditierungsrats vergeben wird (sog. nationale Agenturverfahren),
ebenso wie die Mitgliedschaft in Gremien der in Deutschland tätigen
Akkreditierungsagenturen, aus.
Wer ist das Team?Aktuell sind Lina und Milan die sitzenden Mitglieder im
Akkreditierungsrat und Daniel ist noch als stellvertretendes Mitglied
dabei. Wir suchen aktuell eine Nachfolge für Lina.Das Aufgabenfeld und
die Erfahrung, die du mitbringen sollst, hören sich vielleicht erstmal
gewaltig an, aber trau dich ruhig. Man wächst sehr schnell in die
Aufgaben herein und wir werden dir im AR Team besonders zu Beginn mit
Rat und Tat zur Seite stehen!
Wenn du Interesse an einer spannenden Aufgabe mit eigener Fokussetzung
hast, melde dich gerne bis zum 10. September 2022 bei uns
(pool-ar(a)studentischer-pool.de).
Wir möchten insbesondere nicht-männliche Interessierte motivieren sich
zu bewerben, weil leider das weibliche Mitglied ausscheidet!
Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit gerne bei uns melden.
Liebe GrüßeEure AR-Studis
--
Pool-pto mailing list
Pool-pto(a)studentischer-pool.de
https://lists.studentischer-pool.de/mailman/listinfo/pool-pto
3 Jahre, 2 Monate
[Pool-PTO] Vorbereitungs-AG Qualitätsdialog 2023 Diversität
by Milan Grammerstorf
Liebe Poolmitglieder, Liebe PTOs,
wir suchen weiterhin Menschen, die unsere Arbeit im Akkreditierungsrat
im Bereich Diversity (Verständnis Paragraph 15) unterstützen.
Wir möchten insbesondere nicht-männliche Personen dazu motivieren sich
bei uns zu melden.
Kontext:Auf der 112. Sitzung des Akkreditierungsrats wurde beschlossen,
dass zur Vorbereitung auf den Qualitätsdialog 2023 eine AG eingesetzt
werden soll. Diese AG soll unter Beteiligung aller Mitgliedsgruppen
aufgestellt werden.Auf dem Qualitätsdialog tritt der Akkreditierungsrat
einmal pro Jahr in Austausch mit Akteur*innen der Hochschullandschaft,
um in moderierten Formaten gemeinsam Themen zu bearbeiten.
Wir konnten durchsetzen, dass der Qualitätsdialog 2023 die Themen
Diversität und Gleichstellung in der Hochschullandschaft und
Akkreditierung adressieren wird, also können wir als Studierendenschaft
an der Stelle mit breiter Expertise dazu beitragen, dass dieses wichtige
Thema eine angemessene Würdigung in der deutschen Hochschullandschaft
erfährt.
Eure Aufgabe: Wir suchen Menschen, die die studentische Perspektive im
Ausschuss vertreten und die Planung des Qualitätsdialogs in Abstimmung
mit den Akkreditierungsratsmitgliedern begleiten.
Wenn ihr den Qualitätsdialog entscheidend mitgestalten wollt, meldet
euch bei uns bis zum 05.08.2022 12:00 Uhr mit einer kleinen Vorstellung.
Bei Fragen könnt ihr gerne auf uns zu kommen!
Viele GrüßeEure AR-Studis
--
Pool-pto mailing list
Pool-pto(a)studentischer-pool.de
https://lists.studentischer-pool.de/mailman/listinfo/pool-pto
3 Jahre, 2 Monate
[Pool-PTO] Programmakkreditierungsseminare August bis Oktober
by Gary Strauß - Studentischer Pool
Liebe Interessierte,
Hiermit starten die Anmeldungen für die kommenden
Programmakkreditierungsseminare. Diese finden jeweils über ein
Wochenende statt und richten sich an hochschulpolitisch aktive
Studierende, welche sich bereits an ihrer Hochschule für die
Verbesserung von Studienbedingungen einsetzen. Die Teilnahme am Seminar
ermöglicht die Mitgliedschaft im Studentischen Akkreditierungspool,
worüber Akkreditierungsverfahren ausgeschrieben werden. Unsere Seminare
decken alle relevanten Aspekte des Akkreditierungswesens ab, sodass ihr
euch als studentische Gutachter*innen innerhalb von
Akkreditierungsverfahren zurechtfindet.
Wir, der Studentische Akkreditierungspool sind die bundesweit
legitimierte studentische Interessenvertretung, die Studierende als
Gutachter*innen in das Akkreditierungswesen entsendet und ihre
Beteiligung fördert. Studentische Vertreter*innen haben hier die Aufgabe
im Rahmen einer Begutachtung die Qualität eines Studienganges zu
hinterfragen und zu bewerten.
*(Teilname kostenlos)
/Link zur Anmeldung:/
*https://www.studentischer-pool.de/seminare-zur-programmakkreditierung-august-oktober/*
*
/*Wann?*/
26. – 28. 08. 2022 (Anmeldefrist: 12. 08. 2022)
16. – 18. 09. 2022 (Anmeldefrist: 02. 09. 2022)
23. – 25. 09. 2022 (Anmeldefrist: 09. 09. 2022)
07. – 09. 10. 2022 (Anmeldefrist: 23. 09. 2022)
21. – 23. 10. 2022 (Anmeldefrist: 07. 10. 2022)
28. – 30. 10. 2022 (Anmeldefrist: 14. 10. 2022)
*Zeitplan:*
Freitag ca. 14:30– 19:00 Uhr
Samstag ca. 09:30 – 18:00 Uhr
Sonntag ca. 09:30 – 15:30 Uhr
**Wie?**
Online, Zugangsdaten werden bei erfolgreicher Anmeldung mitgeteilt
Freie Plätze: ca. 18
**Voraussetzungen zur Teilnahme***
*– Erfahrung in der Hochschulpolitik (bspw. Engagement in
hochschulinternen oder studentischen Gremien, im Fachschaftsrat bzw.
Fachschaften, in der Studentischen Selbstverwaltung)
– Aktive Teilnahme am Seminar
– Kamera + Mikrofon
– stabile Internetverbindung
**Qualität in Studium und Lehre – Seminar zur Programmakkreditierung**
– Was bedeutet Qualität in Studium und Lehre?
– Wie kann man Qualität überhaupt messen
– Und wie kann ich mich hier eigentlich einbringen?
Dieses Seminar wird Fragen im Kontext der Qualitätssicherung und
-entwicklung von Studium und Lehre auf den Grund gehen und dies in einen
rechtlichen und historischen Rahmen einbetten. Als Teilnehmer*in spielst
du dabei eine aktive Rolle wie z.B. in einem realitätsnahen Planspiel,
in Diskussionen und Gruppenarbeiten.
Dabei spielt der Begriff der „Akkreditierung“ eine zentrale Rolle. Diese
ist kurz gefasst eine externe und wiederkehrende Überprüfung von
Studiengängen nach einheitlichen und übergeordneten Aspekten unter
Beteiligung von externen Interessenvertretungen – wie dich als
Studierende*r.
**Diese Themenbereiche kannst du erwarten:**
– Qualitätsbegriff in Studium und Lehre
– Historie des Bologna Prozess und deren Akteure
– Qualitätssicherung, -management und -weiterentwicklung
– Rechtliche Rahmenbedingungen (Musterrechtsverordnung)
– Modularisierung und Studierbarkeit
– Qualifikationsrahmen und Kompetenzorientierung
Wir freuen uns auf euch!
Mit freundlichen Grüßen
Gary Strauß
--
Gary Strauß
Mitglied des Koordinierungsausschusses des studentischen Akkreditierungspools (KASAP)
Handy: 0177 4768295
Adresse:
Studentischer Akkreditierungspool
c/o freier zusammenschluss von studentInnenschaften e.V.
Wöhlerstr. 19
10115 Berlin
Homepage:www.studentischer-pool.de
Facebook:https://www.facebook.com/studAkkreditierungspool/
Twitter:https://twitter.com/studAkkpool
Instagram:https://www.instagram.com/studentischerpool/
--
Pool-pto mailing list
Pool-pto(a)studentischer-pool.de
https://lists.studentischer-pool.de/mailman/listinfo/pool-pto
3 Jahre, 3 Monate
[KSS-Presse] PM: Keine Zweiklassenpolitik für aus der Ukraine geflüchtete Studierende!
by Sabine Giese via Presse
Sehr geehrte Medienschaffende,
die Solidarität mit den aus der Ukraine geflüchteten Menschen ist in
Deutschland und auch in Sachsen unverkennbar. Diese hat jedoch Grenzen.
Jungen Studierenden mit Drittstaatsangehörigkeit droht bald die
Abschiebung. Doch sogar die Landesregierung könnte handeln und den
Betroffenen hier eine Perspektive bieten - wenn sie denn wöllte. Die KSS
richtet sich daher mit einem offenen Brief direkt an Innenminister
Schuster.
Lesen Sie mehr zum Thema in unserer Pressemitteilung unten sowie unseren
offenen Brief im Anhang dieser Mail.
Für Rückfragen erreichen Sie die Sprecher*innen der KSS Uta Lemke (+49
1590 8475 494) und Sabine Giese (+49 1522 1874 904) unter
sprecherinnen(a)kss-sachsen.de.
Die Pressemitteilung und der offene Brief sind auch online
<https://www.kss-sachsen.de/pm_19_22> einsehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Giese
--
Sprecherin der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
c/o StuRa der Universität Leipzig
Universitätsstraße 1
04109 Leipzig
Mail:sprecherinnen@kss-sachsen.de
Tel.: 0152 21874904
*+++ Pressemitteilung+++*
*Keine Zweiklassenpolitik für aus der Ukraine geflüchtete Studierende!*
*Landesstudierendenvertretung KSS richtet sich mit der Forderung um
Aufenthaltserlaubnisse für alle aus der Ukraine geflüchteten
Studierenden direkt mit einem offenen Brief an Innenminister Schuster*
Während geflüchtete Studierende mit ukrainischer Staatsbürgerschaft seit
dem 01. Juni sogar Anspruch auf BAföG haben, müssen
Drittstaatsangehörige weiterhin um ihre Existenz bangen. Denn mit Ablauf
der aktuell geltenden Fassung der
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung zum 31. August 2022 müssen viele
geflüchtete Studierende ausreisen, die nicht nachweisen können, dass sie
nicht sicher und dauerhaft in ihr ursprüngliches Herkunftsland zurück
können. Viele von ihnen haben dort jedoch nicht die Möglichkeit, ihr in
der Ukraine begonnenes Studium fortzusetzen. Die Konferenz Sächsicher
Studierendenschaften (KSS) hat sich daher bereits Anfang April an
Sachsens zuständige Politiker*innen gewandt – unter anderem
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow – und unbürokratische Lösungen
gefordert, die ein Weiterstudieren in Deutschland unabhängig der
Staatsbürgerschaft ermöglichen (https://www.kss-sachsen.de/pm_10_22).
Nun wendet sich die Landesstudierendenvertretung mit einem offenen Brief
direkt an Sachsens zuständigen Innenminister Armin Schuster und ruft ihn
zur Umsetzung eines Landesaufnahmeprogrammes für die betroffenen
Studierenden in Sachsen auf.
„Es herrscht viel Solidarität mit den aus der Ukraine geflüchteten
Menschen im Land. Diese hört jedoch anscheinend mal wieder bei der
Hautfarbe oder Staatsangehörigkeit auf. Wir fordern schlichtweg gleiches
Recht für alle aus der Ukraine geflüchteten Studierenden, die hier in
Sachsen gern ihr Studium fortsetzen möchten“, erklärt *Sabine Giese,
Sprecherin der KSS.* Nach aktuellem Stand wurde die
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung, welche die Rechtsgrundlage für
den visumsfreien Aufenthalt der betroffenen Studierenden bietet, mit
Beschluss des Bundesrates vom 08. Juli 2022 bis Ende November
verlängert. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Ohne offiziellen
Aufenthaltstitel dürfen die Geflüchteten nur noch maximal 90 Tage in
Deutschland bleiben. Diesen Titel können die geflüchteten Studierenden
jedoch nur mit einer Hochschuleinschreibung oder einen
studienvorbereitenden Sprachkurs erlangen. Da diese Möglichkeiten noch
nicht lückenlos an den sächsischen Hochschulen geschaffen wurden, werden
viele geflüchtete Studierende mit Drittstaatsangehörigkeit Ende August
das Land verlassen müssen.
„Die Frist von 90 Tagen reicht einfach nicht aus – die Studierenden
müssen hierfür zunächst einmal Zugang zu Sprachkursen erhalten. Auf die
Zusage der Finanzierung ebendieser Kurse durch die Sächsische Regierung
warten die Hochschulen jedoch teilweise noch immer. Unter den
Ministerien wird sich die Verantwortung hierfür offenbar hin- und
hergeschoben. Es braucht daher dringend konkrete rechtliche Lösungen,
die den Drittstaatsangehörigen die nötige Zeit geben, um die notwendigen
Vorkehrungen für das Weiterstudieren treffen zu können“, ergänzt *Giese*.
Neben einer leichteren Vergabe der Aufenthaltserlaubnisse fordert die
KSS ein Landesaufnahmeprogramm für geflüchtete Studierende in Sachsen.
„Wir wollen nicht mehr abwarten, bis der Bund sich dazu entscheidet, die
Zweiklassenpolitik fallen zu lassen. Nach dem aktuellen
Aufenthaltsgesetz können auch die Länder voranschreiten und entsprechend
gemäß § 23 des Aufenthaltsgesetzes im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium des Inneren Aufnahmeprogramme starten, die auch den
Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht zum Zweck des Studiums
ermöglichen würden. Dadurch wären die Betroffenen ebenso wie ihre
ukrainischen Kommiliton*innen für den Bezug von BAföG berechtigt. Wir
möchten Sie, Herr Staatsminister Schuster, daher inständig dazu
aufrufen, einen mutigen Schritt in Sachen Flüchtlingspolitik in Sachsen
zu wagen und damit eine Vorreiterrolle im Bund zu übernehmen“, schließt
*Uta Lemke, ebenfalls Sprecher*in der KSS*.
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Presseverteiler der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS)
Rückfragen an: kontakt(a)kss-sachsen.de
Presse mailing list
Presse(a)lists.kss-sachsen.de
http://www.lists.kss-sachsen.de/mailman/listinfo/presse
3 Jahre, 3 Monate
[KSS-Presse] PM: Es fehlt an Transparenz im Transparenzgesetz
by Uta Lemke via Presse
Sehr geehrte Medienschaffende,
der Sächsische Landtag hat heute das sogenannte Transparenzgesetz
beschlossen, durch welches öffentliche Stellen Informationen der
Allgemeinheit zur Verfügung stellen müssen.
Die KSS freut sich zwar über diesen dringend notwendigen Schritt, aber
kritisiert große Bereichsausnahmen, die vor allem wohl eher im
Interesse der auskunftspflichtigen Stellen beschlossen wurden. Mehr
dazu in der untenstehenden Pressemitteilung oder anbei.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Referenten für
Hochschulpolitik Felix Fink (0341 9730064) unter hopo(a)kss-sachsen.de
oder an die Sprecher*innen der KSS – Uta Lemke (+49 1573 9655431) und
Sabine Giese (01522 1874 904) unter sprecherinnen(a)kss-sachsen.de.
Die PM ist auch online unter https://www.kss-sachsen.de/pm_18_22
abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Lemke
--
Sprecher*in der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
c/o StuRa der Universität Leipzig
Universitätsstraße 1
04109 Leipzig
Mail: sprecherinnen(a)kss-sachsen.de
Tel.: +49 1573 9655431
*+++ Pressemitteilung +++*
*Es fehlt an Transparenz im Transparenzgesetz*
**Sachsens Landesstudierendenvertretung kritisiert zahlreiche
Ausnahmen**
Der Sächsische Landtag hat heute beschlossen, das „Gesetz über die
Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen“ einzuführen. Als
drittletztes Bundesland führt damit nun auch Sachsen endlich ein Gesetz
ein, welches den Bürger*innen den Zugang zu staatlichen Informationen
ermöglichen und erleichtern soll. Auch die Hochschulen des Freistaates
sind eingeschränkt als transparenzpflichtige Stelle aufgeführt und
müssen so nun die Namen ihrer Drittmittelgeber*innen veröffentlichen.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) begrüßt zwar, dass
somit nachvollziehbar wird, welche Firmen Forschungsprojekte
finanzieren, kritisiert jedoch die weitreichenden Ausnahmen der
Transparenzpflicht im Hochschulbereich.
„Mit dem neuen Transparenzgesetz versucht Sachsen nun einen Grundstein
für mehr Demokatie zu legen. Eine enorm wichtige Sache – schade nur,
dass das Gesetz seinem eigenen Anspruch wahrscheinlich nicht genügen
kann. Zahlreiche, teils unnachvollziehbar begründete Bereichsausnahmen,
eine hoch- statt niedrigschwellige Antragsstellung und fehlende
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Informationspflichten verwässern die
Wirkungskraft des neuen Gesetzes leider stark.“, äußert sich Felix
Fink, Referent für Hochschulpolitik der KSS.
Als größtenteils durch staatliche Gelder finanzierte Einrichtungen,
sind auch die Hochschulen bald in der Pflicht, ihre Daten offen zu
legen. Das gilt jedoch ausschließlich nur für den Bereich der
Drittmitteleinnahmen. „Wer unsere Wissenschaft tatsächlich finanziert,
könnte nun künftig klarer werden. Das neue Transparenzgesetz ermöglicht
zumindest zum Teil das Nachvollziehen, welche Firmen und Unternehmen
Einfluss auf Forschungsprojekte nehmen. Eine Kategorisierung, ob für
militärische Zwecke geforscht wird, fehlt jedoch noch immer.“,
erläutert Sabine Giese, Sprecherin der KSS.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften kritisiert besonders,
dass im Hochschulbereich neben den Drittmitteleinnahmen alle anderen
Dimensionen vom neuen Gesetz ausgenommen wurden. Deren Tätigkeiten in
Lehre, Forschung, Verwaltung oder Transfer, welche die eigentlichen
Haupttätigkeitsfelder der Hochschulen darstellen, werden keinerlei
Transparenzpflicht unterworfen.
„Schon seit langem fordern wir mehr Transparenz im Handeln der
Rektorate – insbesondere für Hochschulmitglieder. Das neue
Transparenzgesetz hat dabei eher enttäuscht. Spannend ist, wie die
Hochschulen selbst in ihren Stellungnahmen reagierten. Auf der einen
Seite finden sie Transparenz ganz toll, auf der anderen Seite würden
sie den einzigen transparenzpflichtigen Bereich lieber noch weiter
einschränken. Im Gegensatz zu den bald in der Auskunftspflicht
stehenden Hochschulleitungen wurden wir als direkt Betroffene leider
nicht zum Gesetzesentwurf gehört.“, kritisiert Uta Lemke, ebenfalls
Sprecher*in der KSS.
Die KSS schließt sich damit der Kritik der Gesellschaft für
Freiheitsrechte, Mehr Demokratie!, der Open Knowledge Foundation
Deutschland und des DGB an: „All die Ausnahmen im Transparenzgesetz
wurden nicht einmal sachlich oder rechtlich begründet und scheinen eher
im Interesse der auskunftspflichten Stellen beschlossen zu sein. Es
kommt uns so vor, als wurde hier der kleinste gemeinsame Nenner
gesucht. Das widerspricht unseres Erachtens sämtlichen Ansprüchen an
eine unabhängige sowie transparente Wissenschaft und dem immer größer
werdenden öffentlichen Interesse daran!“, erklärt Lemke abschließend.
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Presseverteiler der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS)
Rückfragen an: kontakt(a)kss-sachsen.de
Presse mailing list
Presse(a)lists.kss-sachsen.de
http://www.lists.kss-sachsen.de/mailman/listinfo/presse
3 Jahre, 3 Monate
Re: Aufnahme In den Studentischen Pool
by verwaltung@studentischer-pool.de
Hallo ihr Lieben,
könnt ihr mir die Bestätigung für die Entsendung von Philippe schicken?
Viele Grüße
Christiane Lange
Studentischer Akkreditierungspool
c/o freier zusammenschluss von student*innenschaften e.V.
Wöhlertstr. 19
10115 Berlin
Telefon: 030-27596163
Fax: 030-278740-96
https://www.studentischer-pool.de/
Am 11.07.2022 um 12:50 schrieb Philippe Schneider:
> Sehr geehrte Damen und Herrn,
>
> Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den Studentischen
> Akkreditierungspool. Die noch benötigten Anlagen sind unten angehängt.
> Die Bestätigung der Entsendung durch ZaPF. sollte ihnen bereits vorliegen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Philippe Schneider
3 Jahre, 3 Monate