Brainstorming-Treffen Argumente für eine ZaPF
by Andreas Drotloff
Hallo ihr Lieben,
auf der gestrigen Sitzung haben wir mal wieder darüber beraten, wie wir
eine Fachschaft finden können die die Sommer-ZaPF 2022 ausrichtet. Dabei
haben wir unter anderem festgestellt, dass wir auch Fachschaften in
Betracht ziehen sollten, deren aktive Mitglieder aktuell wenig Bindung
zur ZaPF haben (durch die Online-ZaPFen gibt es ja in allen FSen
vermehrt Menschen, die gar nicht miterleben konnten wie großartig eine
Präsenz-ZaPF ist). Diese müsste man dann aber wahrscheinlich neu
überzeugen, warum das Konzept einer Bundesfachschaftentagung, Austausch
mit anderen FSen und gemeinsame Positionierung wichtig ist und sie die
Kapazitäten ihrer FS für die Orga einsetzen sollten.
Zu diesem Zweck wollen wir uns nächste Woche nochmal zusammen setzen und
Argumente sammeln, die dann in Gesprächen mit interessierten
Fachschaften genutzt werden konnten. Wer gerne mitwirken möchte, trägt
sich bitte bis *Sonntag Abend* in die folgende Umfrage ein:
https://terminplaner4.dfn.de/S42X2FHEKdEzGByP
Wir werden die Argumente in folgendem Pad sammeln, wer schon Ideen hat
oder beim Treffen nicht dabei sein kann darf gerne auch vorher schon was
eintragen :)
https://protokolle.zapf.in/argumente_fuer_eine_zapf#
Liebe Grüße
Andy
4 Jahre, 8 Monate
ZaPF Sommer 2022 Bochum?
by Alexander Schicke
Hallo zusammen,
wir vom FSR Bochum haben die letzten Wochen intern diskutiert, ob es
möglich wäre im SoSe 2022 die ZaPF in Bochum stattfinden zu lassen. Ihr
hattet vor geraumer Zeit eine Mail geschrieben, dass noch ein
Austragungsort gesucht wird. Ist das noch aktuell?
Da aber alle Interessierten aus dem Rat noch nie eine ZaPF organisiert
haben, würden wir uns gerne erst einmal informieren, was alles zu
beachten ist. Wäre es möglich mit einer vertretenden Person von euch
(oder auch mehr wenn ihr wollt) ein Treffen auszumachen, bei dem uns
dann die größten organisatorischen Hürden gezeigt werden, damit wir
einen Überblick haben was auf uns zukommt?
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Alexander
für den FSR Physik & Astronomie
4 Jahre, 8 Monate
[KSS-Presse] PM: Doch nicht länger BAföG für alle
by Lukas Eichinger via Presse
Sehr geehrte Medienschaffende,
Im Zusammenhang mit dem neuen §114a des SächsHSFG
<https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10562-Saechsisches-Hochschulfre...>
gab es eine unerwartete Auslegung und Anweisung des Landesamtes für
Ausbildungsförderung. Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften hat
dafür absolut kein Verständnis, was in der beigefügten Pressemitteilung
<https://cloud.kss-sachsen.de/s/av19oteCJ1VZyX9> deutlich wird.
Für Rückfragen wenden Sie sich gern an:
Claudia Meißner, Referentin für Soziales (Mail: soziales(a)kss-sachsen.de;
Tel.: 0157 55306215)
Lukas Eichinger, Sprecher (Mail: sprecherinnen(a)kss-sachsen.de; Tel.:
01577 2170922)
Mit freundlichen Grüßen,
Lukas Eichinger
+++ PRESSEMITTEILUNG +++
*Doch nicht länger BAföG für alle*
*KSS kritisiert Umsetzung der Regelstudienzeitverlängerung in Folge der
Corona Pandemie*
****Am 16.12. hat der sächsische Landtag das Sächsische
Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) um einen Paragrafen114a ergänzt.
Durch den neuen Paragrafen wird die Regelstudienzeit vonStudierenden,
die im vergangenen Sommer- bzw. aktuellen Wintersemester immatrikuliert
und nicht beurlaubt waren, um jeweils ein Semester erhöht. Die Dauer der
BAföG-Förderung ist daran gekoppelt. Das Landesamt für
Ausbildungsförderung möchte nun jedoch einigen Studierenden die
verlängerte Förderung verwehren. Es wies die BAföG-Ämter an, nur für
Studierende, deren ursprüngliche Regelstudienzeit nach Beginn des
Sommersemesters 2020 endet, die Förderungshöchstdauer zu erhöhen. Die
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) hat für diesesVorgehen
keinerlei Verständnis und fordert die längere Förderung für alle
BAföG-berechtigten Studierenden.
*Claudia Meißner, Referentin Soziales der KSS*, erklärt dazu: „Die
zusätzliche Einschränkung des Landesamts ist nicht nachvollziehbar und
entbehrt jedweder Grundlage. Der Gesetzestext ist eindeutig und gewährt
allen nicht beurlaubten Studierenden die Regelstudienzeiterhöhung.
Deswegen rufen wir Studierende, insbesondere die im Sommersemester knapp
über ihrer Regelstudienzeit waren, auf in Widerspruch zu gehen und
werden sie dahingehend unterstützen.“Die durchschnittliche Studiendauer
vieler Studiengänge liegt deutlich über der Regelstudienzeit. Dieses
strukturelle Problem gab es schon vor der Pandemie, wird durch sie
verschärft und nun in der Auslegung des Gesetzes völlig missachtet. „Das
Ziel des Gesetzes war es, der ohnehin sehr niedrigen Anzahl an
BAföG-Empfänger*innen, trotz der Corona Pandemie Sicherheit bei ihrer
Studienfinanzierung zu geben. Gerade denen, die kurz vor dem Abschluss
stehen, nimmt das Land diese Sicherheit nun wieder.“ergänzt Meißner.
Einige Studierende haben im Sommersemester einen Antrag auf Förderung
über die Förderhöchstdauer bewilligt bekommen. Damit bescheinigten
ihnendieBAföG-Ämter, dass sie aus guten Gründen über die
Regelstudienzeit hinaus studieren und weiter gefördert werden. Doch die
Erhöhung der Förderungsdauer im Rahmen des Gesetzes können sie nun nicht
in Anspruch nehmen. „Diese Studierenden befinden sich in der absurden
Situation, dass deren Verzögerung unabhängig von der Pandemie gut
begründet war, ihnen die Verzögerung durch die Pandemie nun aber nicht
anerkannt werden soll. Die restriktive Umsetzung des Landesamtstrifft
damit beispielsweise diejenigen, die in Gremien aktiv waren und während
der Krise besonders gefordert wurden.Sie verschärft also ohne Notdie
desaströse finanzielle Situation vieler Studierender in
Krisensituationen weiter!“kritisiert *Lukas Eichinger**, Sprecher der
KSS*, abschließend.
Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte
Landesstudierendenvertretung alle 108.000 Studierenden an Sachsens
staatlichen Hochschulen.
--
Lukas Eichinger
Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
c/o StuRa der Universität Leipzig
Universitätsstraße 1
04109 Leipzig
Mail:sprecherinnen@kss-sachsen.de
Tel.: +49 1577 2170922
_______________________________________________
Presseverteiler der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS)
Rückfragen an: kontakt(a)kss-sachsen.de
Presse mailing list
Presse(a)lists.kss-sachsen.de
http://www.lists.kss-sachsen.de/mailman/listinfo/presse
4 Jahre, 8 Monate
Re: [MeTaFa] Forderungskatalog der ZaPF zum BAföG
by Dominik Rimpf
Hallo lieber StAPF,
Die BuFaTa ET hat, mit etwas Verzögerung zur eigentlichen Tagung, beschlossen euren Forderungskatalog zum BAföG zu unterstützen. Siehe auch [1]
Falls ihr unser Logo benötigt findet ihr das in unserer Cloud [2].
Viele Grüße
Dominik
[1] https://wiki.bufata-et.de/tagungen/2020-wise-berlin/beschluesse#unterstue...
[2] https://cloud.bufata-et.de/s/kee4oTWLmNex5jF
> On 20. Nov 2020, at 20:15, Andreas Drotloff <andreas.drotloff(a)stud-mail.uni-wuerzburg.de> wrote:
>
> Hallo ihr Lieben,
>
> die ZaPF hat auf ihrer Tagung letztes Wochenende einen Forderungskatalog beschlossen, der unsere Vorstellungen eines novellierten BAföG aufzählt. Ihr findet ihn im Anhang. Da dieses Thema für alle Fachbereiche relevant ist, würden wir uns freuen wenn wir den Katalog nicht alleine, sondern gemeinsam mit anderen BuFaTas verschicken können.
>
> Wir planen, den Katalog ungefähr Mitte Dezember zu versenden - wenn eure Tagung dieses Semester also noch stattfindet, könnt ihr euch uns gerne anschließen. Da die vorliegende Version vom Plenum der ZaPF bereits beschlossen wurde, sind Änderungen am Inhalt leider nicht mehr möglich. Wenn ihr allerdings bzgl. den Adressat:innen noch Ergänzungswünsche habt, können diese noch mit aufgenommen werden - bis jetzt sind die wissenschaftspolitischen Sprecher:innen der Bundestagsfraktionen, das BMBF und das Deutsche Studentenwerk vorgesehen.
>
> Wenn ihr euch dem Katalog anschließen wollt oder noch Fragen habt, wendet euch gerne an stapf(a)zapf.in!
>
> Liebe Grüße
> Andy aus dem StAPF (Ständiger Ausschuss aller Physik-Fachschaften)
>
> <Forderungskatalog_Novellierung_BAföG.pdf>_______________________________________________
> MeTaFa mailing list
> MeTaFa(a)lists.fsmpi.rwth-aachen.de
> https://lists.fsmpi.rwth-aachen.de/listinfo/metafa
--
Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik
Dominik Rimpf
Generalsekretär
Fachschaft Elektro- und Informationstechnik
Engelbert-Arnold-Straße 5
76131 Karlsruhe
E-Mail: generalsekretaer(a)bufata-et.de
Telefon: +49 721 608-43783
Fax: +49 721 608-943783
4 Jahre, 8 Monate
[KSS-Presse] PM: Doppelt vernachlässigt
by Lukas Eichinger via Presse
Sehr geehrte Medienschaffende,
Studierende als auch Kunstschaffende haben mit zahlreichen Problemen
durch die Pandemie zu kämpfen. Musik- und Kunststudierende sind dadurch
doppelt betroffen in der jetzigen Situation.
In der unten folgenden Pressemitteilung
<https://cloud.kss-sachsen.de/s/SX4IULdZ7sHL5yn> gehen Studierende der
HfM Dresden und HMT Leipzig weiter darauf ein.
Kontakt für Rückfragen:
Marie Bieber (Tel.: 0178 7887114 ; Mail: stura(a)hfmdd.de )
Stella Heutling (Tel.: 0172 5873372 ; Mail: stella.heutling(a)gmx.de )
+++ PRESSEMITTEILUNG +++
*Doppelt vernachlässigt**
**Kunst- und Musikstudierende ohne kurzfristige Hilfe und mit Zukunftsangst*
Bereits im November reagierten die Studierendenräte (StuRä) der
Hochschule für Musik Dresden (HfM Dresden) und Hochschule für Musik und
Theater Leipzig (HMT Leipzig) mit einer gemeinsamen Stellungnahme auf
die Beschlüsse zur Schließung der Kultureinrichtungen [1]. Während der
Einzelhandel geöffnet blieb, wurden Konzerte komplett untersagt. Sie
beschreiben die prekäre Lage der Musik- und Schauspielstudierenden in
der Corona Pandemie. Darüber hinaus kritisieren sie, dass der Kultur
durch die politischen Maßnahmen seitens der Entscheidungsträger*innen
kein hoher Stellenwert beigemessen wird und ihnen zu wenig Unterstützung
zu Teil wird. Die Voraussetzungen haben sich seit November nicht
verbessert. Die Studierenden unterstützen die Maßnahmen zur Eindämmung
der Pandemie ausdrücklich. Jedoch fehlt es ihnen sowohl als Studierenden
als auch als Kunstschaffenden nach wie vor nicht nur an finanziellen
Hilfen, sondern zunehmend auch an einer Perspektive für den Wiederaufbau
des Kulturbetriebs.
*Stella Heutling, Sprecherin des StuRa HMT Leipzig*, dazu: "Sowohl die
finanziellen Hilfen für Studierende als auch die für Kunstschaffende
wurden in den letzten Monaten immer wieder zu Recht heftig kritisiert.
In beiden Fällen fehlt ein schneller, einfacher und unbürokratischer
Zugang. Die Hilfen kommen nicht bei allen an, die sie brauchen. Damit
werden wir als Kunst- und Musikstudierende doppelt im Regen stehen
gelassen. Denn gerade wir können unsere Nebenjobs als
Korrepetitor*innen, Künstler*innen oder Aushilfen in Kulturhäusern nicht
mehr ausüben und erfahren kaum staatliche Unterstützung. Nun müssen wir
außerdem noch während unserer Ausbildung den Verfall der Kulturszene
beobachten. Viele Kulturbetriebe werden sich nach der Krise nicht so
schnell oder gar nicht mehr erholen. Damit fehlt uns die spätere
Lebensgrundlage und unsere Perspektive geht verloren. Es braucht
dringend einen Ausbau der Unterstützungen für Künstler*innen und
Studierenden."
*Marie Bieber, Referentin für Hochschulpolitik im StuRa der HfM
Dresden*, ergänzt: "Letztes Jahr wurde bei den nötigen Corona Maßnahmen
der Wirtschaft immer wieder der Vorzug vor der Kultur gegeben. Seit
mittlerweile knapp 10 Monaten konnten nahezu keine Konzerte gespielt
werden, keine Bühnenaufführungen stattfinden, war kein kultureller
Austausch möglich. Dabei ist Kultur für unsere Gesellschaft
unerlässlich. Sie bietet die Möglichkeit zur Entfaltung,
Persönlichkeitsentwicklung oder Gemeinschaftsbildung. Sie schafft Raum
zur Meinungsdiversität und reflektiert gesellschaftliche Zustände. Damit
ist Kultur systemrelevant! Wir fordern deshalb sobald Öffnungen wieder
möglich sind, dass diese im kulturellen Bereich stattfinden müssen."
[1] https://cloud.kss-sachsen.de/s/Z6Jt1jtJsmtIFfn
<https://cloud.kss-sachsen.de/s/Z6Jt1jtJsmtIFfn>
--
Lukas Eichinger
Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
c/o StuRa der Universität Leipzig
Universitätsstraße 1
04109 Leipzig
Mail:sprecherinnen@kss-sachsen.de
Tel.: +49 1577 2170922
_______________________________________________
Presseverteiler der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS)
Rückfragen an: kontakt(a)kss-sachsen.de
Presse mailing list
Presse(a)lists.kss-sachsen.de
http://www.lists.kss-sachsen.de/mailman/listinfo/presse
4 Jahre, 8 Monate
Fwd: [Vorstand] Veranstaltung: "Online Prüfungen & Proctoring aus juristischer Perspektive
by Peter Steinmüller
Hey,
Kam an den Verein, falls es jemand interessiert.
Gruß
Peter
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [Vorstand] Veranstaltung: "Online Prüfungen & Proctoring aus
juristischer Perspektive
Datum: Mon, 25 Jan 2021 19:07:27 +0100
Von: Iris Kimizoglu <iris.kimizoglu(a)fzs.de>
Antwort an: Vorstand des ZaPF e.V. <vorstand(a)zapfev.de>
Liebe Bundesfachschaftentagung,
der fzs veranstaltet am*02. Februar ab 19 Uhr* ein*Seminar zum Thema
Online-Prüfungen und Proctoring aus juristischer Perspektive*. Da die
Thematik nicht nur unsere Mitglieder sondern sicherlich auch euch sowie
die einzelnen Fachschaften aufgrund der der Entwicklungen im Zuge der
Pandemie akut betrifft, wäre es sicherlich insbesondere für
nicht-fzs-Mitglieder hilfreich, wenn ihr die Veranstaltung über eure
Verteiler bewerbt. So oder so erfolgt hiermit die herzliche Einladung
zur Veranstaltung!
Alle Infos zur Anmeldung, die Vortragenden und den Inhalt findet ihr
hier:
https://www.fzs.de/termin/online-pruefungen-proctoring-aus-juristischer-p...
_*Worum gehts?*_
Aufgrund der Schließungen der Hochschulen in Zusammenhang mit Covid-19,
stehen die Hochschulen vor vielen Herausforderungen. Dabei werden
analoge Prüfformate ohne Sinn und Verstand eins zu eins in den digitalen
Raum übertragen. Hochschullehrende bringen hierzu die pauschale
Unterstellung an, Studierende würden grundsätzlich schummeln. Die
vermeintliche Lösung: „Proctoring“ – Überwachung aus der Ferne. Die
hierzu zu installierende Software gestattet den Hochschulen umfassende
Einblicke auf die privaten Endgeräte der Studierenden. Daher wollen wir
juristisch betrachten, inwiefern dies aus datenschutzrechtlicher
Perspektive zu bewerten ist.
LG Iris
--
e.:iris.kimizoglu@fzs.de
m.: +49-170-8573399
freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
Carlotta Kühnemann, Iris Kimizoglu, Jonathan Dreusch, Paul Klär
- Vorstand -
Wöhlertstr. 19
D-10115 Berlin
www.fzs.de
Twitter: @fzs_eV
Tel +49-3027874094
Fax +49-3027874096
Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenschaften in der BRD.
Mit rund 80 Mitgliedern vertritt der fzs etwa 850.000 Studierende.
Der fzs ist Mitglied im europäischen Studierendendachverband ESU
- European Students’ Union.
4 Jahre, 8 Monate
Veranstaltung: "Online Prüfungen & Proctoring aus juristischer Perspektive
by Iris Kimizoglu
Liebe Bundesfachschaftentagung,
der fzs veranstaltet am*02. Februar ab 19 Uhr* ein*Seminar zum Thema
Online-Prüfungen und Proctoring aus juristischer Perspektive*. Da die
Thematik nicht nur unsere Mitglieder sondern sicherlich auch euch sowie
die einzelnen Fachschaften aufgrund der der Entwicklungen im Zuge der
Pandemie akut betrifft, wäre es sicherlich insbesondere für
nicht-fzs-Mitglieder hilfreich, wenn ihr die Veranstaltung über eure
Verteiler bewerbt. So oder so erfolgt hiermit die herzliche Einladung
zur Veranstaltung!
Alle Infos zur Anmeldung, die Vortragenden und den Inhalt findet ihr
hier:
https://www.fzs.de/termin/online-pruefungen-proctoring-aus-juristischer-p...
_*Worum gehts?*_
Aufgrund der Schließungen der Hochschulen in Zusammenhang mit Covid-19,
stehen die Hochschulen vor vielen Herausforderungen. Dabei werden
analoge Prüfformate ohne Sinn und Verstand eins zu eins in den digitalen
Raum übertragen. Hochschullehrende bringen hierzu die pauschale
Unterstellung an, Studierende würden grundsätzlich schummeln. Die
vermeintliche Lösung: „Proctoring“ – Überwachung aus der Ferne. Die
hierzu zu installierende Software gestattet den Hochschulen umfassende
Einblicke auf die privaten Endgeräte der Studierenden. Daher wollen wir
juristisch betrachten, inwiefern dies aus datenschutzrechtlicher
Perspektive zu bewerten ist.
LG Iris
P.s.: hab leider zu spät bemerkt, dass ich das an euren Trägerverein
zunächst verschickt habe!
--
e.:iris.kimizoglu@fzs.de
m.: +49-170-8573399
freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
Carlotta Kühnemann, Iris Kimizoglu, Jonathan Dreusch, Paul Klär
- Vorstand -
Wöhlertstr. 19
D-10115 Berlin
www.fzs.de
Twitter: @fzs_eV
Tel +49-3027874094
Fax +49-3027874096
Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenschaften in der BRD.
Mit rund 80 Mitgliedern vertritt der fzs etwa 850.000 Studierende.
Der fzs ist Mitglied im europäischen Studierendendachverband ESU
- European Students’ Union.
4 Jahre, 8 Monate
[pto] Wahlergebnisse 48. PVT und aktualisierter Reader 49. PVT
by KASAP
Liebe Pool-Mitglieder,
liebe pooltragende Organisationen,
vom 05. – 06.12.2020 fand das 48. Poolvernetzungstreffen des
studentischen Akkreditierungspools in Heidelberg und zeitgleich online
statt. Auf diesem wurde ein neuer Koodinierungsausschuss des
studentischen Akrreditierungspools, Beschwerdeausschuss und
Awarenessteam gewählt.
Für den Koordinierungsausschuss wurden folgende Personen gewählt:
• Ellen Mallas (Master Angewandte Geowissenschaften,
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
• Patrick Niebergall (Bachelor Bildungswissenschaften, Fernuniversität
Hagen)
• Elif Benli (Bachelor Linguistik, Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf)
• Gary Strauß (Master Biodiversität, Ruhr-Uni Bochum / Uni
Duisburg-Essen)
Beschwerdeausschuss:
• Milan Nicholas Grammerstorf (Bachelor BWL, RWTH Aachen (Ersthhörer)
und Staatsecamen Rechtswissenschaften Universität Bielefeld
(Zweithörer))
• Lennart Koch (Bachelor Staatswissenschaften und Geschichte,
Universität Erfurt)
• Dieter Weiler (Bachelor of Law in Teilzeit, Fernuniversität Hagen)
Awarenessteam
• Dieter Weiler (Bachelor of Law in Teilzeit, Fernuniversität Hagen)
Der Beschluss zur Einrichtung des Awarenessteams sieht vor, dass das
Awarenessteam mindestens eine weibliche Person angehören muss. Daher
muss auf dem nächsten PVT entweder ein neuer Beschluss erfolgen oder
eine weibliche Person nachgewählt werden damit der Ausschuss zustande
kommt.
Folgende Personen sind durch ihr Amt/Position kooptiert im KASAP:
• Axinja Kormannshaus und Christiane Lange (Pool-Verwaltung)
• Jasmin Usainov (Diplom Soziologie, TU Dresden, Mitglied im
Akkreditierungsrat)
• Daniel Irmer (Promotion Materialwissenschaften, École de MINES
ParisTech, Mitglied im Akkreditierungsrat)
Folgende Personen wurden durch den neuen KASAP kooptiert:
• Sebastian Neufeld (Master Neuroscience, Universität Freiburg)
• Liv Teresa Muth (Promotion Industrial Biotechnology, Universität Gent)
• Philipp Jaeger (Promotion Physik, Universität Wuppertal/University of
Manitoba)
• Joshua Weygant (Master Mikrosystemtechnik, Universität Freiburg)
Neben den Wahlergebnissen möchten wir darauf aufmerksam machen, dass der
Reader für das PVT nächste Woche aktualisiert wurde (inklusive
vorliegender Bewerbungen). Uns sind bereits einige Nominierungen von
PTOs für den Systempool eingegangen. An dieser Stelle möchten wir
nochmal darauf hinweisen, dass jede Person sich mit einem Bewerbungstext
gem. §15 PRL bewerben muss.
Reader 49. PVT:
https://oc.studentischer-pool.de/index.php/s/EKZ5zPbdRw87m4s
Viele Grüße
euer KASAP
_______________________________________________
PTO mailing list -- pto(a)studentischer-pool.de
To unsubscribe send an email to pto-leave(a)studentischer-pool.de
--
--
Dies ist eine E-Mail aus dem StAPF-Verteiler.
Nachrichten an den Verteiler über stapf(a)googlegroups.com
Abmeldung vom Verteiler mit einer E-Mail an
stapf+unsubscribe(a)googlegroups.com
---
Sie erhalten diese Nachricht, weil Sie Mitglied der Google Groups-Gruppe "StAPF" sind.
Wenn Sie sich von dieser Gruppe abmelden und keine E-Mails mehr von dieser Gruppe erhalten möchten, senden Sie eine E-Mail an stapf+unsubscribe(a)googlegroups.com.
Besuchen Sie https://groups.google.com/d/msgid/stapf/46ed1df7b24111ad61d7a33d3ba0a0d2%..., um diese Diskussion im Web anzuzeigen.
4 Jahre, 8 Monate
Fwd: Bekanntmachung - Richtlinie zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen
by Lars Vosteen
Moin,
nachfolgend die im Telegram erbetene Weiterleitung.
Herzlicher Gruß
Lars
> Sollte der Newsletter nicht richtig dargestellt werden, klicken Sie
> bitte hier <https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3328.html>
>
> Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung <https://www.bmbf.de/>
>
>
> Förderbekanntmachungs-Abonnement des
> Bundesministeriums für Bildung und Forschung
>
> 21.01.2021
>
>
> Bekanntmachung
>
> Richtlinie zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen
> studentischer Verbände und anderer Organisationen, Bundesanzeiger vom
> 21.01.2021
>
> *Vom 17. Dezember 2020*
>
>
> 1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
>
> 1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
>
> Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt
> studentische Verbände und andere Organisationen im Rahmen seiner
> gesamtstaatlichen Verantwortung bei Maßnahmen, die Studierende als
> Mitglieder einer Hochschule in die Lage versetzen, ihre aus dieser
> Mitgliedschaft erwachsenen Rechte und Pflichten wahrzunehmen und
> weiterzuentwickeln.
>
> Ziel der Förderung ist es, studentisches Engagement bei der
> Auseinandersetzung mit hochschulpolitischen Themen von bundesweiter
> Bedeutung zu unterstützen, um hierdurch Beiträge zu Diskussionen und
> Veränderungsprozessen in der deutschen Hochschullandschaft und
> Teilhabe zu ermöglichen.
>
> Dazu sollen der Austausch und die Vernetzung von Studierenden im Sinne
> dieser Richtlinie gefördert werden.
>
> 1.2 Rechtsgrundlagen
>
> Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie,
> der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu
> erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien für
> Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ des BMBF.
>
> Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr
> entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen
> Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
>
>
> 2 Gegenstand der Förderung
>
> Gefördert werden Maßnahmen wie zum Beispiel Workshops, Kongresse,
> Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen zu bundesweit relevanten
> Hochschulthemen gemäß Nummer 1.1.
>
>
> 3 Zuwendungsempfänger
>
> Antragsberechtigt sind auf Dauer angelegte studentische Verbände und
> rechtsfähige Organisationen, deren Engagement Studierenden gilt.
>
> Nicht rechtsfähige Teilkörperschaften einer Hochschule müssen ihre
> Anträge über die Hochschule oder eine rechtsfähige Teilkörperschaft
> der Hochschule stellen. Welche Teilkörperschaft einer Hochschule
> rechtsfähig ist, ist dem jeweiligen Landeshochschulgesetz zu
> entnehmen. Eine Einzelperson kann keinen Antrag stellen.
>
> Eine Förderung setzt voraus, dass die antragstellende Organisation bei
> ihrer tatsächlichen Geschäftsführung und, wenn vorhanden, nach ihrer
> Satzung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des
> Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der
> Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Bei antragstellenden
> Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes als
> extremistisch aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass
> diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
>
>
> 4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
>
> Grundsätzlich gelten die zuwendungsrechtlichen
> Bewilligungsvoraussetzungen gemäß Verwaltungsvorschrift Nummer 1 zu
> § 44 BHO. Zusätzlich müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
>
> 4.1 Förderzeitraum
>
> Die Förderung erfolgt in Förderrunden. Eine Förderrunde umfasst zwölf
> Monate. Die beantragten Maßnahmen dürfen frühestens am 1. Oktober 2021
> und spätestens am 30. September 2022 beginnen.
>
> Maßnahmen, die während des Jahreswechsels stattfinden, sind
> grundsätzlich nicht förderfähig.
>
> 4.2 Mindestteilnehmendenzahl
>
> Die Maßnahme muss an allen Veranstaltungstagen mindestens 40
> teilnehmende Studierende vorsehen. Der Antragsteller trägt die
> Verantwortung für die Einhaltung dieser Mindestteilnehmendenzahl.
>
> Fällt die Anzahl der tatsächlich an einer Maßnahme teilnehmenden
> Studierenden an einem Veranstaltungstag unter 40, behält sich der
> Zuwendungsgeber den Widerruf der Zuwendung mit Wirkung für die
> Vergangenheit und die damit verbundene Erstattung der Zuwendung vor.
>
> Richtet sich die Maßnahme überwiegend an Studierende mit Behinderung
> bzw. Beeinträchtigung kann in begründeten Einzelfällen die
> Mindestteilnehmendenzahl unterschritten werden. Für die
> Unterschreitung hat der Antragsteller bei Antragstellung in der
> Vorhabenbeschreibung (siehe Nummer 7.2.2.1) eine Begründung beizufügen.
>
> 4.3 Dauer der Maßnahme
>
> Zuwendungen werden nur für solche Maßnahmen gewährt, die wenigstens
> einen Maßnahmetag dauern.
>
> Ein Maßnahmetag im Sinne der Förderung hat eine Programmdauer von
> mindestens sechs Zeitstunden (Unterbrechungen nicht eingerechnet).
> Veranstaltungstage mit einer Programmdauer von mindestens drei bis
> unter sechs Zeitstunden zählen als halbe Maßnahmetage. Für eine unter
> drei Stunden liegende Programmdauer pro Tag wird keine Zuwendung gewährt.
>
> 4.4 Inhalt der Maßnahme
>
> Die Maßnahme muss inhaltlich einen klar dargelegten Hochschulbezug
> aufweisen und sich auf Studierende fokussieren.
>
> Nicht förderfähig sind
>
> * Maßnahmen, deren Schwerpunkt auf allgemeinpolitischen oder
> hochschulfernen Themen liegt,
> * allgemeine Kulturveranstaltungen,
> * allgemeine oder berufsorientierende Weiterbildungsmaßnahmen, wie
> z. B. Rhetorikseminare, Coachingseminare oder
> Berufseinstiegsvorbereitungen,
> * Wettbewerbe.
>
> 4.5 Bundesweiter Charakter
>
> Die Maßnahme muss einen bundesweiten Charakter haben. Dies ist der
> Fall, wenn das Thema eine überregionale Bedeutung hat, die Teilnahme
> Studierenden von Hochschulstandorten in allen Bundesländern
> (unabhängig von einer bestehenden Mitgliedschaft in der
> antragstellenden Organisation sowie von bestimmten Fachrichtungen
> oder Studiengängen) offensteht und die Maßnahme im Vorfeld
> dementsprechend beworben wird (Internet, Poster, Flyer etc.) sowie die
> Ergebnisse der Maßnahme bundesweit verbreitet werden.
>
> 4.6 Kein verbandsinterner Charakter
>
> Die Maßnahme darf keinen verbandsorganisatorischen bzw.
> verbandsinternen Charakter haben. Ausgeschlossen sind z. B.
> Mitgliederversammlungen und Qualifizierungsmaßnahmen von
> Verbandsmitgliedern.
>
> 4.7 Durchführung der Maßnahme in Deutschland
>
> Die Maßnahme muss im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden.
>
>
> 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
>
> Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im
> Rahmen der Projektförderung als Festbetrags- oder Anteilfinanzierung
> an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung kann für eine oder
> mehrere Maßnahmen beantragt werden.
>
> 5.1 Festbetragsfinanzierung
>
> Die Förderung erfolgt in der Regel als Festbetragsfinanzierung. Dabei
> werden Eigen- und/oder Drittmittel des Zuwendungsempfängers bei der
> Gesamtfinanzierung der Maßnahme vorausgesetzt.
>
> Die Höhe der Zuwendung bei der Bewilligung wird anhand der geplanten
> zuwendungsfähigen Ausgaben, der geplanten Eigen- und Drittmittel des
> Zuwendungsempfängers und der Zahl der geplanten teilnehmenden
> Studierenden pro Maßnahmetag ermittelt.
>
> Für jeden geplanten teilnehmenden Studierenden wird ein Festbetrag in
> Höhe von bis zu 40 Euro pro ganzen Maßnahmetag (siehe hierzu
> Nummer 4.3) als Zuwendung gewährt.
>
> Die Höhe der Zuwendung ist auf einen Festbetrag für maximal 200
> Studierende pro Maßnahme und Maßnahmetag und maximal fünf Tage
> begrenzt. Dabei muss die Maßnahme an zeitlich aufeinander folgenden
> Tagen, das heißt ohne eine Unterbrechung von einem oder mehreren
> Tagen, durchgeführt werden.
>
> Die Höhe des Festbetrags pro geplanten teilnehmenden Studierenden und
> die Anzahl der Maßnahmetage werden im Zuwendungsbescheid geregelt.
>
> Maßgeblich für die letztendliche Höhe der Zuwendung bei der
> Festbetragsfinanzierung ist die anhand der Teilnehmendenliste
> nachgewiesene Anzahl an teilnehmenden Studierenden pro Maßnahmetag
> (siehe Nummer 7.3).
>
> Einsparungen bei der Durchführung der Maßnahmen wirken sich bei der
> Festbetragsfinanzierung grundsätzlich allein zugunsten des
> Zuwendungsempfängers aus, es sei denn, dass im Einzelfall die
> zuwendungsfähigen Ausgaben insgesamt unter die bewilligte Zuwendung
> absinken. In diesem Fall ist der übersteigende Betrag voll an den
> Zuwendungsgeber zurückzuzahlen. Dies gilt auch, wenn die anerkannte
> Zahl der teilnehmenden Studierenden einer Maßnahme geringer ist, als
> die Zahl, die bei der Bewilligung der Zuwendung zugrunde gelegt wurde.
>
> 5.2 Anteilfinanzierung
>
> Die Anteilfinanzierung wird grundsätzlich nur Antragstellern gewährt,
> die Maßnahmen für die Zielgruppe der Studierenden mit Behinderung oder
> Beeinträchtigung planen und durchführen, da hier bedingt durch die
> Behinderung bzw. Beeinträchtigung der Teilnehmenden finanzielle
> Mehraufwände entstehen können, deren Finanzierung in der Regel mit dem
> in Nummer 5.1 dargestellten Festbetrag nicht abgegolten ist.
>
> Bei der Bewilligung der Anteilfinanzierung wird die Höhe der Zuwendung
> anhand der geplanten zuwendungsfähigen Ausgaben und der geplanten
> Eigen- und Drittmittel des Zuwendungsempfängers pro Maßnahme
> ermittelt. Die Zuwendung wird als prozentualer Anteil an den geplanten
> zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bewilligt und auf einen Höchstbetrag
> begrenzt.
>
> Maßgeblich für die letztendliche Höhe der Zuwendung bei der
> Anteilfinanzierung sind die Höhe der mit dem Verwendungsnachweis
> nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben und die tatsächlichen
> Einnahmen des Zuwendungsempfängers.
>
> Einsparungen bei der Durchführung der Maßnahme wirken sich bei der
> Anteilfinanzierung dem prozentualen Förderanteil entsprechend für
> Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger aus. Die Ermäßigung der
> Zuwendung tritt allerdings nur ein, wenn sich die Gesamtausgaben oder
> Deckungsmittel insgesamt um mehr als 500 Euro ändern.
>
> Weiterhin wird die Anteilfinanzierung in den Fällen gewährt, bei denen
> eine Vielzahl von weiteren Drittmittelgebern an der Finanzierung der
> Maßnahme beteiligt ist und aus diesem Grund eine
> Festbetragsfinanzierung ausscheidet. In diesem Fall orientiert sich
> die Höhe der Zuwendung und die zu berechnende Förderquote an den
> Vorgaben der Festbetragsfinanzierung.
>
> 5.3 Zuwendungsfähige Ausgaben
>
> Folgende Ausgaben können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
> Wirtschaftlichkeit als zuwendungsfähig anerkannt werden:
>
> * Referentenhonorare,
> * Ausgaben für Fahrt/Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmenden
> bzw. Referenten (bis zu den Sätzen des Bundesreisekostengesetzes),
> * Ausgaben für notwendige Versicherungen im Zusammenhang mit der
> Maßnahme,
> * Ausgaben für Geschäftsbedarf mit Maßnahmebezug,
> * Ausgaben für Mieten (Räume, Technik),
> * Ausgaben für Software bzw. Lizenzen, die zwingend für die
> Durchführung der Maßnahme beschafft werden müssen und nicht im
> Rahmen der verfügbaren Infrastruktur genutzt werden können (z. B.
> für Videokonferenz, Livestream, Webcast),
> * Ausgaben für Gestaltung, Druck und Versand von Einladungen,
> Veranstaltungsmaterialien und Dokumentationen.
>
> Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach Art und Umfang der
> Maßnahme können auch weitere Ausgabenpositionen als zuwendungsfähig
> anerkannt werden. Zuwendungsfähig sind lediglich Ausgaben, die zur
> Durchführung der Maßnahme notwendig und angemessen sind.
>
> Nicht zuwendungsfähig sind in der Regel
>
> * Ausgaben für die Grundausstattung des Antragstellers, wie z. B.
> Drucker, Kopierer, Wartung, Router etc.,
> * Personalausgaben für festes Personal,
> * Ausgaben für Unvorhergesehenes,
> * Ausgaben für Dekoration des Tagungsorts,
> * Overheadkosten,
> * Ausgaben, die aufgrund von Unfallschäden während einer Maßnahme
> entstehen könnten,
> * Ausgaben für ein Unterhaltungsprogramm während der Tagung
> (Künstler, Musiker etc.),
> * pauschale Ausgaben,
> * Ausgaben im Zusammenhang mit verbandsinternen
> Informationsdiensten, Selbstdarstellungen.
>
>
> 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
>
> Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden
> grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis
> des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“
> (NABF).
>
>
> 7 Verfahren
>
> 7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige
> Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
>
> Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden
> Projektträger (PT) beauftragt:
>
> Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
> DLR Projektträger
> Abteilung Hochschulstrukturen/Wissenschafts- und Hochschulforschung
> Heinrich-Konen-Straße 1
> 53227 Bonn
>
> Ansprechpartner: Jörg Bellinghausen
> Telefon: +49 2 28/38 21-17 60
> Telefax: +49 2 28/38 21-19 91
> E-Mail: studentischeverbaende(a)dlr.de <mailto:studentischeverbaende@dlr.de>
>
> Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger
> oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
>
> Alle einschlägigen Informationen, Vordrucke, Richtlinien und
> Anleitungen können unter der
> Internetadresse https://www.dlr.de/pt/studentischeverbaende/
> <https://www.dlr.de/pt/studentischeverbaende/> abgerufen werden.
>
> Termine und Hinweise zu der geplanten Informationsveranstaltung zur
> Antragstellung werden ebenfalls auf der oben angegebenen Internetseite
> veröffentlicht.
>
> Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische
> Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen
>
> (https://foerderportal.bund.de/easyonline
> <https://foerderportal.bund.de/easyonline/nutzungsbedingungen.jsf?redirect...>).
>
> 7.2 Einstufiges Antragsverfahren
>
> 7.2.1 Antragsfrist
>
> Der förmliche Antrag für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA-Antrag)
> ist zusammen mit den unten aufgeführten Anlagen spätestens *bis zum
> 1. April 2021, 12.00 Uhr*, über das elektronische Antragssystem
> „easy-Online“ einzureichen. Der konkrete Link für die Antragstellung
> ist abrufbar unter: https://www.dlr.de/pt/studentischeverbaende/
> <https://www.dlr.de/pt/studentischeverbaende/>
>
> Der AZA-Antrag ist von dem/den Vertretungsbefugten des Antragstellers
> unter Angabe des Datums rechtsverbindlich zu unterschreiben.
>
> Der AZA-Antrag ist zusammen mit den unten aufgeführten Anlagen
> außerdem *bis zum 1. April 2021, 12.00 Uhr*, in Papierform unter
> folgender Adresse im BMBF vorzulegen:
>
> Bundesministerium für Bildung und Forschung
> Referat 417
> Margarete-Steffin-Straße 11
> 10117 Berlin
>
> Maßgeblich für den fristgerechten Eingang des Förderantrags ist der
> Eingangsstempel des AZA-Antrags im BMBF.
>
> Die Antragsfrist gilt als Ausschlussfrist. Anträge, die nach dem oben
> angegebenen Zeitpunkt eingehen, werden für die Förderung in der
> entsprechenden Förderrunde nicht berücksichtigt.
>
> 7.2.2 Antragsunterlagen
>
> Der Förderantrag besteht aus dem förmlichen AZA-Antrag und den
> folgenden Anlagen:
>
> * Vorhabenbeschreibung (Vordruck),
> * Kalkulationsblatt (Vordruck),
> * Zusammenfassung der beantragten Förderung für mehrere Maßnahmen
> (mit Darstellung der Priorität) (Vordruck),
> * Nachweis der Rechtsfähigkeit,
> * Nachweis der Vertretungsbefugnis.
>
> Es ist grundsätzlich nur ein AZA-Antrag pro Antragsteller und
> Förderrunde zu stellen, mit welchem gegebenenfalls auch die Förderung
> für mehrere Maßnahmen beantragt wird. Ausnahme: Beantragt ein
> Antragsteller die Förderung für mehrere Maßnahmen mit
> unterschiedlichen Finanzierungsarten (siehe die Nummern 5.1 und 5.2),
> ist für die Förderung jeder Finanzierungsart ein gesonderter
> AZA-Antrag zu stellen.
>
> Es werden nur vollständige Anträge bei der Antragsprüfung berücksichtigt.
>
> Alle einschlägigen Vordrucke, Richtlinien und Anleitungen (z. B.
> Hinweise für Antragstellende zur Erstellung der Antragsunterlagen)
> sind abrufbar unter: https://www.dlr.de/pt/studentischeverbaende/
> <https://www.dlr.de/pt/studentischeverbaende/>
>
> Zu den Anlagen im Einzelnen:
>
> 7.2.2.1 Vorhabenbeschreibung
>
> In der Vorhabenbeschreibung sind die inhaltlich-fachlichen Angaben zur
> Maßnahme zu machen. Anhand dieser Darstellung erfolgt die
> fachlich-inhaltliche Einzelprüfung jeder Maßnahme auf ihre
> Förderwürdigkeit.
>
> Wird die Förderung mehrerer Maßnahmen beantragt, so ist für jede
> Maßnahme gesondert eine Vorhabenbeschreibung vorzulegen. Für die
> Vorhabenbeschreibung ist ausschließlich der dafür auf der oben
> angegebenen Internetseite vorgegebene Vordruck zu verwenden.
> Maßnahmen, für die dieser Vordruck „Vorhabenbeschreibung“ nicht
> vollständig ausgefüllt dem Antrag beigefügt wurde, werden bei der
> Prüfung der Förderwürdigkeit nicht berücksichtigt.
>
> 7.2.2.2 Kalkulationsblatt
>
> Das Kalkulationsblatt stellt die geplante Finanzierung einer Maßnahme
> dar. Es enthält eine Darstellung der geplanten zuwendungsfähigen
> Ausgaben nach Art der Ausgaben, die geplanten Drittmittel
> (Teilnehmendenbeiträge, Sponsoring, Spenden etc.), die Eigenmittel,
> die der Antragsteller für die Veranstaltung einsetzen möchte und die
> beantragte Zuwendung.
>
> Die zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen und
> zuwendungsfähigen Ausgaben sind unter Berücksichtigung der zur
> Verfügung stehenden Daten, Kenntnisse und Erfahrungen sorgfältig zu
> ermitteln. Weiterhin sind alle zu erwartenden Einnahmen anzugeben. Für
> veranschlagte Drittmittel sind schriftliche Zusagen der
> Drittmittelgeber beizufügen.
>
> Wird die Förderung mehrerer Maßnahmen beantragt, so ist für jede
> Maßnahme gesondert ein Kalkulationsblatt vorzulegen. Es ist
> ausschließlich der für die Kalkulation auf der oben angegebenen
> Internetseite vorgegebene Vordruck zu verwenden. Maßnahmen, für die
> dieser Vordruck „Kalkulationsblatt“ nicht vollständig ausgefüllt dem
> Antrag beigefügt wurde, werden bei der Prüfung der Förderwürdigkeit
> nicht berücksichtigt.
>
> Zur Erläuterung der im Kalkulationsblatt aufgeführten Beträge ist vom
> Antragsteller ein formloses Beiblatt „Erläuterungen zum
> Kalkulationsblatt“ zu erstellen. Hierin sind die einzelnen Beträge
> weiter aufzuschlüsseln und zu begründen; z. B. sollen die
> Zusammensetzung der geplanten Ausgaben für Verpflegung, Übernachtung
> etc. sowie die Höhe der Teilnehmendenbeiträge erläutert werden. Diese
> Anlage trägt dazu bei, die Prüfung des Antrags zu erleichtern und zu
> beschleunigen.
>
> 7.2.2.3 Zusammenfassung der beantragten Förderung für mehrere Maßnahmen
>
> Wird die Förderung mehrerer Maßnahmen beantragt, ist dem Antrag eine
> Zusammenfassung der beantragten Förderung für mehrere Maßnahmen (mit
> Darstellung der Priorität des Antragstellers) beizufügen, aus der
> hervorgeht, welche Maßnahme im Falle nicht ausreichender
> Haushaltsmittel aus Sicht des Antragstellers prioritär gefördert
> werden soll.
>
> Es ist der hierfür auf der oben angegebenen Internetseite
> bereitgestellte Vordruck zu verwenden.
>
> 7.2.2.4 Nachweis der Rechtsfähigkeit
>
> Antragsteller müssen durch geeignete Unterlagen ihre Rechtsfähigkeit
> nachweisen. Bei eingetragenen Vereinen ist der aktuelle
> Vereinsregisterauszug vorzulegen.
>
> 7.2.2.5 Nachweis der Vertretungsbefugnis
>
> Es ist ein Nachweis vorzulegen, aus der die Vertretungsbefugnis der
> den Antrag unterschreibenden Person(en) hervorgeht.
>
> Anträge, die nicht von den vertretungsbefugten Personen unterzeichnet
> sind, können nicht berücksichtigt werden.
>
> 7.2.3 Änderungen nach Einreichung des Antrags
>
> Sollten sich nach Einreichung des Antrags wesentliche Änderungen im
> Hinblick auf Planung und/oder Durchführung der Maßnahme ergeben,
> insbesondere
>
> * Wegfall einer Maßnahme,
> * Änderung des Termins einer Maßnahme,
> * wesentliche Änderung der Anzahl der geplanten teilnehmenden
> Studierenden,
> * Absinken der Anzahl der geplanten teilnehmenden Studierenden auf
> unter 40,
> * Verlegung des Maßnahmeorts,
> * wesentliche Änderung der inhaltlichen Ausrichtung oder des Formats
> der Maßnahme, u. a.
>
> ist dies dem BMBF unverzüglich anzuzeigen.
>
> 7.2.4 Auswahlverfahren
>
> Die Auswahl der zu fördernden Anträge hängt von der Höhe der für das
> Förderprogramm verfügbaren Haushaltsmittel, von der Qualität der
> Anträge und von der Summe der beantragten Zuwendungsmittel aller
> eingegangenen Anträge ab.
>
> Die eingegangenen Anträge werden in einer ersten Stufe auf formelle
> Richtigkeit (Vollständigkeit, Verwendung der Vordrucke, Fristen,
> Vertretungsbefugnis u. a.) und auf die Erfüllung der
> fachlich-inhaltlichen Fördervoraussetzungen geprüft. Diese Prüfung
> findet ausschließlich auf Grundlage der Antragsunterlagen statt,
> welche bis zum Ende der Antragsfrist (siehe Nummer 7.2.1) beim BMBF
> eingegangen sind.
>
> Daraufhin folgt eine Aufstellung der grundsätzlich förderfähigen und
> nicht förderfähigen Maßnahmen. Übersteigen die beantragten
> Fördermittel für die grundsätzlich förderfähigen Maßnahmen die
> verfügbaren Haushaltsmittel, erfolgt eine Auswahl nach pflichtgemäßem
> Ermessen. Bei gleichwertigen Anträgen wird auf eine proportionale
> Verteilung geachtet.
>
> Die Antragsteller werden nach der grundsätzlichen Entscheidung zur
> Förderfähigkeit darüber informiert, ob ihre Maßnahme dem Grunde nach
> förderfähig ist und ob sie vor dem Hintergrund der vorhandenen
> Haushaltsmittel, vorbehaltlich der weiteren fachlichen und
> administrativen Einzelprüfung, eine Förderung erhalten werden.
>
> Danach erfolgt die fachliche und administrative Einzelprüfung jedes
> Antrags. Der Antragsteller ist verpflichtet, auf Nachfragen und
> Nachforderungen durch das BMBF und den Projektträger unverzüglich zu
> reagieren, um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden.
>
> 7.3 Nachweis und Prüfung der Verwendung
>
> Für die Vorlage und Prüfung der Zwischen- und Verwendungsnachweise
> gelten grundsätzlich die Regelungen der Nummer 4 der NABF. Folgende
> Regelungen geltend abweichend bzw. ergänzend:
>
> Der Verwendungsnachweis besteht zu jeder Maßnahme aus einem
> Sachbericht und dem zahlenmäßigen Nachweis inklusive der
> Teilnehmendenliste.
>
> Der Sachbericht ist anhand des für diese Fördermaßnahme vorgegebenen
> Vordrucks zu erstellen und vorzulegen.
>
> Bei Maßnahmen, die als sogenannte Präsenz-Veranstaltung stattfinden,
> das heißt, bei denen alle Teilnehmenden physisch am Maßnahmeort
> anwesend sind, ist die Teilnehmendenliste im Original für jeden
> Maßnahmetag getrennt mit Unterschrift der Teilnehmenden, der Angabe
> ihres Studierendenstatus und der Nennung der Hochschule, an der sie
> eingeschrieben sind, vorzulegen.
>
> Bei Maßnahmen, die als sogenannte Online-Veranstaltung stattfinden,
> das heißt, bei denen alle Teilnehmenden virtuell anwesend sind, ist
> eine Teilnehmendenliste für jeden Maßnahmetag getrennt mit Angabe der
> im Rahmen der virtuellen Maßnahme verwendeten Nutzernamen zusätzlich
> zu den Vor- und Zunamen, der Angabe ihres Studierendenstatus und der
> Nennung der Hochschule, an der sie eingeschrieben sind, vorzulegen.
> Zusätzlich ist als Bestandteil der Teilnehmendenliste in geeigneter
> Form jeweils die Teilnahme der Studierenden nachzuweisen
> (z. B. Screenshot oder Report, aus dem die Teilnehmenden hervorgehen);
> eine Unterschrift der Teilnehmenden entfällt.
>
> Bei Maßnahmen, die als hybride Veranstaltung stattfinden, das heißt
> bei denen ein Teil der Teilnehmenden physisch am Maßnahmeort präsent
> und ein anderer Teil virtuell anwesend ist, sind für jeden Maßnahmetag
> getrennt zwei Teilnehmendenlisten entsprechend der vorstehenden
> Regelungen vorzulegen.
>
> Der Zuwendungsempfänger muss den zum Zeitpunkt der Teilnahme an der
> Maßnahme bestehenden Studierendenstatus der teilnehmenden Studierenden
> durch eine Kopie der entsprechenden Immatrikulationsbescheinigung oder
> des Studierendenausweises nachweisen können. Die Kopien der
> Immatrikulationsbescheinigungen oder der Studierendenausweise sind auf
> gesonderte Anforderung des Projektträgers vorzulegen.
>
> Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die
> bestehenden datenschutzrechtlichen Regelungen bei der Erhebung und
> Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Weiterleitung an das
> BMBF bzw. an den durch das BMBF beauftragten DLR Projektträger
> eingehalten werden.
>
> Die Verarbeitung der Daten im Rahmen der Verwendungsprüfung erfolgt
> auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der
> Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 des
> Bundesdatenschutzgesetzes im Rahmen der Aufgabenerfüllung des BMBF
> bzw. durch den vom BMBF beauftragten DLR Projektträger. Eine
> Verarbeitung der von den Zuwendungsempfängern übermittelten
> personenbezogenen Daten ist für die Gewährung von Fördermitteln
> erforderlich.
>
> Der Verwendungsnachweis ist abweichend von Nummer 4.1 Satz 1 NABF
> innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks,
> spätestens jedoch mit Ablauf des dritten auf den Bewilligungszeitraum
> folgenden Monats vollständig vorzulegen.
>
> Eine tabellarische Belegübersicht (Belegliste) nach Maßgabe der
> Nummer 4.3 Satz 3 NABF ist vom Zuwendungsempfänger für jede Maßnahme
> getrennt zu führen.
>
> Bei Zuwendungen der Finanzierungsart Festbetragsfinanzierung ist die
> Belegliste nur auf gesonderte Anforderung vorzulegen.
>
> Bei Zuwendungen der Finanzierungsart Anteilfinanzierung ist die
> Belegliste immer mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen.
>
> Für die Erstellung des Verwendungsnachweises sind ausschließlich die
> unter der
> Internetadresse https://www.dlr.de/pt/studentischeverbaende/
> <https://www.dlr.de/pt/studentischeverbaende/>abrufbaren Vordrucke zu
> verwenden.
>
> Wird die Zuwendung für mehrere Maßnahmen bewilligt, die nicht
> ausschließlich in einem Haushaltsjahr stattfinden, so ist abweichend
> von Nummer 4.4 NABF innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des
> Haushaltsjahres ein Zwischennachweis für die Maßnahmen, die im ersten
> Haushaltsjahr stattfinden, vorzulegen. Der Zwischennachweis besteht
> ebenfalls pro Maßnahme aus dem zahlenmäßigen Nachweis, dem Sachbericht
> und der Teilnehmendenliste. Für die Unterlagen, die bereits mit dem
> Zwischennachweis vorgelegt wurden, entfällt die Vorlage im Rahmen des
> Verwendungsnachweises.
>
> 7.4 Zu beachtende Vorschriften
>
> Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für
> den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls
> erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung
> der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des
> Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu
> erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser
> Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen
> Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof
> ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
>
>
> 8 Geltungsdauer
>
> Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im
> Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 30. September 2022
> gültig.
>
> Berlin, den 17. Dezember 2020
>
> Bundesministerium
> für Bildung und Forschung
>
> Im Auftrag
> Petra Hohnholz
>
>
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>
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> *Referat Presse; Soziale Medien; Internet*
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>
4 Jahre, 9 Monate
[pto] Ordnung der LaStuVe BW zur Entsendung von Personen in den studentischen Akkreditierungspool
by Andreas Bauer | Landesstudierendenvertretung BW
Lieber KASAP,
liebe pooltragende Organisationen,
ich setze euch hiermit darüber in Kenntnis, dass die
Landes-ASten-Konferenz Baden-Württemberg heute eine /Ordnung der
Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg zur Entsendung von
Personen in den studentischen Akkreditierungspool/ beschlossen hat. Sie
basiert im Kern auf der Entsenderichtlinie der Konferenz Sächsischer
Studierendenschaften (KSS). Sie ist hier zu finden:
https://lastuve-bawue.de/lak/satzungen-und-ordnungen/entsende-ordnung/
Herzliche Grüße
--
/Andreas Bauer/
Sprecher
Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg
c/o Studierendenrat der Universität Tübingen
Clubhaus
Wilhelmstraße 30
72074 Tübingen
praesidium(a)lastuve-bawue.de <mailto:praesidium@lastuve-bawue.de>
andreas.bauer(a)lastuve-bawue.de <mailto:andreas.bauer@lastuve-bawue.de>
+49 (0)176 32726099 <tel:+4917632726099>
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