Re: Resolution zur Novellierung der Hochschulgesetze
by Moritz.Koerner@landtag.nrw.de
Sehr geehrter Herr Donocik,
herzlichen Dank für die Übersendung der Resolution!
Ich begrüße es sehr, dass Sie resp. die ZaPF sich so ausführlich mit der Novellierung des Hochschulgesetzes in Nordrhein-Westfalen auseinander gesetzt haben. Selber habe ich auch schon zahlreiche Gespräche mit den unterschiedlichsten Vertretern der Hochschullandschaft NRWs geführt, u. a. auch mit dem Landes-ASten-Treffen, und erfuhr dadurch Anmerkungen zur geplanten Novellierung aus den unterschiedlichsten Perspektiven. Daher möchte ich Ihnen wie folgt antworten:
· Die Mitbestimmung in den Gremien der Hochschulen lässt sich für NRW mit der dichtesten Hochschullandschaft Europas nicht generell und allgemeingültig festsetzen. Deswegen soll es den Hochschulen selber überlassen bleiben, eine speziell für sie passende Beteiligungsform im Senat zu finden. Studierende können sich also durchaus mit ihrer Hochschule darüber auseinandersetzen und zusammen entsprechende, passgenaue Regelungen finden. Ich möchte zu diesem Thema noch anmerken, dass es verfassungsrechtlich geboten ist, dass Professoren bei bestimmten Entscheidungen im Senat eine strukturelle Mehrheit haben, welche sich aus der Freiheit für Wissenschaft, Forschung und Lehre ableitet.
· Die Studienverlaufsvereinbarungen stehen unserer Ansicht nach keinem selbstverantwortlichen und interessengeleiteten Studium entgegen. Sie sollen den Studierenden vielmehr eine fundierte Hilfe zur Gestaltung des eigenen Studiums bieten, wo dies notwendig ist. Ein daraus resultierender Überblick über die zu absolvierenden Kurse bietet so auch Möglichkeiten der Individualisierung des eigenen Studienverlaufs. Gleichzeitig wird so auch eine adäquate Hilfe für Abiturienten angeboten, unter denen die Unsicherheiten im Vorfeld eines Studiums zugenommen haben. Aus dieser Perspektive wird hohen Abbruchsquoten sehr wohl entgegen gesteuert.
· Die Streichung der Zivilklausel stärkt unserer Ansicht nach die Hochschulautonomie und verhindert eine Einschränkung der Forschungsfreiheit. Es muss dabei beachtet werden, dass viele Unternehmen sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich tätig sind: Bei der Ausschreibung von Projekten ist vielfach noch nicht geklärt, wofür die Forschungsergebnisse genutzt werden; eine militärische Verwendung ist also auch mit einer Zivilklausel nicht auszuschließen. Zudem werden im Zweifel auch Innovationen, wie z. B. das Internet oder das GPS, verhindert, welche auch auf Militärforschung zurückzuführen sind. Die Hochschulen können aber weiterhin in ihrer Grundordnung selbständig über Zivilklauseln entscheiden.
Die Novellierung soll die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein qualitativ hochwertiges und zugleich erfolgreiches Studium, für die Exzellenz des Hochschulstandortes NRW sowie für freie wissenschaftliche Kreativität an den Hochschulen setzen. Unserer Ansicht nach bedarf es dazu einer Wiederherstellung der Autonomie und der eigenverantwortlichen Gestaltungskraft der Hochschulen, welche wir durch diese Novellierung erreichen möchten. Nichtsdestotrotz bleiben die Belange der Studierenden auch ein wichtiges Anliegen für uns. Aus diesem Grunde hat z. B. der Landtag auf unserer Initiative hin einen Antrag zu einem Landeslehrpreis für exzellente Lehre im April beschlossen. Damit soll den Studierenden durch herausragende Lehre ein hervorragendes Studium geboten werden, wo der Fokus auf innovative Lehrleistungen liegt. Gleichzeitig werden dadurch auch Lehrformate berücksichtigt, die digitale Methoden und Medien verwenden.
Gerne bleibe ich mit Ihnen in Kontakt und nehme Ihre Anregungen auf. Selbstverständlich stehe ich auch für ein persönliches Gespräch zu Verfügung, sprechen Sie mich bitte an!
Mit freundlichen Grüßen
Moritz Körner
Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen
Sprecher für Hochschule
Sprecher für den Parl. Untersuchungsausschuss ‚Fall Amri‘
Vorsitzender der Jungen Liberalen NRW
Vorstandsmitglied der FDP NRW
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
T: 0211 - 884 4146
F: 0211 - 884 3725
www.moritz-koerner.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: stapf(a)zapf.in [mailto:stapf@zapf.in]
Gesendet: Sonntag, 8. Juli 2018 11:27
An: Körner, Moritz (FDP) <Moritz.Koerner(a)landtag.nrw.de>
Betreff: Resolution zur Novellierung der Hochschulgesetze
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) hat sich auf ihrer Tagung vom 30.05. bis 03.06. zu der Novellierung der Hochschulgesetze geäußert. Die daraus entstandene Resolution der ZaPF möchte ich Ihnen mit dieser E-Mail gerne zukommen lassen.
Bei Fragen oder Rückmeldungen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Niklas Donocik
(Sprecher der ZaPF)