[ZaPF-e.V.-Mitglieder] Korrektur Wahlinfos #2
17 Nov
2020
17 Nov
'20
13:57
Hallo liebe Mitglieder, da es an dieser Stelle zu etwas Verwirrung kam, hier eine Klarstellung zur Wahlberechtigung: Nach §8.3 unserer Satzung haben nur ordentliche Mitglieder ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Fördermitglieder nehmen nur beratend teil. Damit können auch nur ordentliche Mitglieder Unterlagen für die Briefwahl beantragen. Liebe Grüße Andy
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Andreas Drotloff <andreas.drotloff@stud-mail.uni-wuerzburg.de>