Liebe ZaPF e.V.-Vorstände und Mitglieder, noch fristgerecht möchte ich noch folgenden Antrag auf Satzungsänderung für die Tagesordnung der nächste Mitgliederversammlung stellen, damit dort darüber diskutiert werden kann: In "§8 Die Mitgliederversammlung" soll Punkt 5. wie folgt abgeändert werden (Austausch von "drei Wochen" durch "zwei Wochen"): Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand mindestens zwei Wochen im Voraus in Textform an die Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung. Begründung: Bei der geplanten Mitgliederversammlung auf der ZaPF in Berlin gab es das Problem, dass die Sitzung nicht stattfinden konnten, da die Einladungsfrist nicht mehr eingehalten werden konnte. Aus meiner Sicht gibt es keine großen Gründen, warum die Frist drei Wochen und nicht zwei Wochen betragen soll, alleine da die MVs meist parallel zu ZaPFen stattfinden, die weit im Vorhinein planbar sind. Viele Grüße Jan Am 27.09.2017 um 14:09 schrieb Frederike Kubandt:
Liebe Mitglieder,
im Anhang findet ihr die Einladung zu unserer nächsten Mitgliederversammlung im Rahmen der ZaPF in Siegen. Außerdem findet ihr dort die letzten Protokolle und einen Antrag auf Änderung der Satzung.
Die aktuelle Satzung findet ihr hier: https://zapfev.de/verein/satzung/
Mit freudigen Grüßen
Frede und Alula
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